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BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
LuftVG § 4 Abs. 1 und 3; § 30 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. ZDv 19/11 Nr. 124
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr; erhebliche charakterliche oder geistige Mängel; Bindung an eine disziplinargerichtliche Entscheidung; endgültiger Entzug der Erlaubnis. - Bundesverwaltungsgericht
LuftVG § 4 Abs. 1 und 3; § 30 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. ZDv 19/11 Nr. 124
Bindung an eine disziplinargerichtliche Entscheidung; Entzug der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr; Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; endgültiger Entzug der Erlaubnis; erhebliche charakterliche oder geistige Mängel; unbestimmter Rechtsbegriff - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 129, 355
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Für die Überprüfung des Entzugs einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht als sachlich zuständigem Gericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet (vgl. zuletzt Beschluss vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165).Diese Regelungen sind, wie der Senat mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 -, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 - und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).
Allerdings ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 40.87 - BVerwGE 86, 33 = NZWehrr 1989, 72 und vom 8. Mai 2001 a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen) davon ausgegangen, dass der Begriff der "charakterlichen oder geistigen Mängel" (bzw. - als dessen Gegenstück - der "charakterlichen oder geistigen Eignung" im Sinne von Nr. 113 1. Spiegelstrich ZDv 19/11) einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, bei dessen Ausfüllung dem zuständigen Vorgesetzten ein Beurteilungsspielraum zusteht.
Diese Ermessensentscheidung kann vom Gericht (nur) darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. Beschluss vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165 mit zahlreichen Nachweisen).
- BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 74.91
Vorzeitige Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestands und Verhängung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Diese Regelungen sind, wie der Senat mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 -, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 - …und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).Bei der Ausübung des Ermessens ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 -).
- BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats zu anderen militärischen Erlaubnissen, bei denen die Anwendung vergleichbarer, auf die Eignung bezogener unbestimmter Rechtsbegriffe ebenfalls einer vollen gerichtlichen Kontrolle unterstellt ist (vgl. zur Eignung zum Führen von Bundeswehrkraftfahrzeugen Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 und vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134; zur körperlichen Eignung für die Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9; zur charakterlichen Eignung für den Flugsicherungskontrolldienst Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - BVerwG 1 WB 137.71 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG 1 WB 17.73 -).
- BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Allerdings ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 40.87 - BVerwGE 86, 33 = NZWehrr 1989, 72 …und vom 8. Mai 2001 a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen) davon ausgegangen, dass der Begriff der "charakterlichen oder geistigen Mängel" (bzw. - als dessen Gegenstück - der "charakterlichen oder geistigen Eignung" im Sinne von Nr. 113 1. Spiegelstrich ZDv 19/11) einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, bei dessen Ausfüllung dem zuständigen Vorgesetzten ein Beurteilungsspielraum zusteht.Im Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßnahmen, denen - wie hier - unmittelbar oder mittelbar der Vorwurf eines Dienstvergehens zugrunde liegt, ist der Senat an die tatsächlichen Feststellungen und die rechtliche Würdigung gebunden, auf denen die Entscheidung im sachgleichen disziplinargerichtlichen Verfahren beruht (§ 145 Abs. 2 WDO; vgl. Beschluss vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 40.87 - BVerwGE 86, 33 = NZWehrr 1989, 72).
- BVerwG, 15.02.1968 - I WB 37.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats zu anderen militärischen Erlaubnissen, bei denen die Anwendung vergleichbarer, auf die Eignung bezogener unbestimmter Rechtsbegriffe ebenfalls einer vollen gerichtlichen Kontrolle unterstellt ist (vgl. zur Eignung zum Führen von Bundeswehrkraftfahrzeugen Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 und vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134; zur körperlichen Eignung für die Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9; zur charakterlichen Eignung für den Flugsicherungskontrolldienst Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - BVerwG 1 WB 137.71 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG 1 WB 17.73 -).
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 87.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsfähigkeit eines Berufssoldaten
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats zu anderen militärischen Erlaubnissen, bei denen die Anwendung vergleichbarer, auf die Eignung bezogener unbestimmter Rechtsbegriffe ebenfalls einer vollen gerichtlichen Kontrolle unterstellt ist (vgl. zur Eignung zum Führen von Bundeswehrkraftfahrzeugen Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 und vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134; zur körperlichen Eignung für die Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9; zur charakterlichen Eignung für den Flugsicherungskontrolldienst Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - BVerwG 1 WB 137.71 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG 1 WB 17.73 -).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90
Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Seine Dienstpflichtverletzungen betreffen zentrale soldatische Pflichten - wie die Pflicht zum Gehorsam gegenüber Vorgesetzten (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SG), die Pflicht, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken zu erteilen (§ 10 Abs. 4 SG), die Pflicht zur Wahrheit in dienstlichen Angelegenheiten (§ 13 Abs. 1 SG) und die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) -, deren Erfüllung nicht nur für den militärischen Dienst im Allgemeinen, sondern gerade auch für den auf uneingeschränkte Vorschriften- und Befehlstreue angewiesenen Flugbetrieb unerlässlich ist (vgl. hierzu Beschluss vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 20.90 - Buchholz 442.40 § 4 LuftVG Nr. 4). - BVerwG, 16.01.1985 - 1 WB 27.84
Entziehung der Fluglehrberechtigung - Durchführung einer Sicherheitslandung - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Diese Regelungen sind, wie der Senat mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 -, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 - …und vom 8. Mai 2001 a.a.O.). - BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 93.79
Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9). - BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98
Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen ist es gerechtfertigt, der Verwaltungsbehörde oder sonstigen Stelle einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nicht oder nur beschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (Urteil vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 24.94 - BVerwGE 100, 221 = Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 20 sowie Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6, jeweils m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 6. Oktober 1998 - BVerwG 6 C 11.98 - BVerwGE 107, 245 = Buchholz 448.0 § 13a WPflG Nr. 25). - BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94
Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche …
- BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
Kraftfahrzeugverkehr - Amtlich anerkannter Sachverständiger - Zuerkennung der …
- BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.
- BVerwG, 06.12.1972 - I WB 137.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 11.21
Erfolgloser Antrag gegen Widerruf der Erlaubnis zum Führen von bemannten …
Für die Überprüfung des Entzugs einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WBO) - eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 Rn. 21 m. w. N.).Diese Regelungen sind, wie der Senat zu den entsprechenden Vorgängerbestimmungen mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 Rn. 24 m. w. N).
Ihre Auslegung und Anwendung unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 Rn. 26 f.).
- BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 17.12
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis eines Berufssoldaten zum Führen von …
Für die Überprüfung des Entzugs einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht als sachlich zuständigem Gericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 = Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 7 Rn. 21).Dieser ist darauf gerichtet, Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs zu vermeiden (Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 46.06 - a.a.O. Rn. 27).
- BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 16.12
Widerruf der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf dem …
Für die Überprüfung des Entzugs einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht als sachlich zuständigem Gericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 = Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 7 Rn. 21).Dieser ist darauf gerichtet, Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs zu vermeiden (Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 46.06 - a.a.O. Rn. 27).
- BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 23.11
Sicherheitsüberprüfung eines Reservisten; truppendienstliche Angelegenheit; …
Nichts anderes gilt für Entscheidungen, die Voraussetzung für eine bestimmte Verwendung sind und damit in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Verwendung stehen (für die Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen z.B.: Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355). - BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 30.18
Rücknahme der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis wegen fehlenden …
Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93.79 - Entscheidungsabdruck Seite 4 und vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 Rn. 21).