Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07   

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https://dejure.org/2007,2352
BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07 (https://dejure.org/2007,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 4 VR 2.07 (https://dejure.org/2007,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 (https://dejure.org/2007,2352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 48, 80 Abs. 5, §§ 80b, 124, 124a Abs. 4, §§ 134, 135; LuftVG § 6 Abs. 5 Satz 2, § 10 Abs. 6, § 71 Abs. 3 Satz 1
    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der; Rechtsmittelgericht; berichtigende Auslegung; Suspensiveffekt.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 48, 80 Abs. 5, §§ 80b, 124, 124a Abs. 4, §§ 134, 135
    Fortdauer der -; Militärflugplatz; Rechtsmittelgericht; Suspensiveffekt; aufschiebende Wirkung; berichtigende Auslegung; Änderungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Wirkung gegen die Änderungsgenehmigung zur zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes; Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Fristgebundenheit eines Antrags auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung

  • Judicialis

    VwGO § 48; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80b; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124a Abs. 4; ; VwGO § 134; ; VwGO § 135; ; LuftVG § 6 Abs. 5 Satz 2; ; LuftVG § 10 Abs. 6; ; LuftVG § 71 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Luftverkehrsrecht - Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der -; Rechtsmittelgericht; berichtigende Auslegung; Suspensiveffekt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 58
  • NVwZ 2007, 1097
  • BauR 2008, 78
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 13.12.1999 - 1 B 422/99

    Beendigung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80b Abs. 2 VwGO angeordnet werden, auch wenn die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage im Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (so auch Redeker, a.a.O. Rn. 9; Puttler, a.a.O. Rn. 30; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 10 AS 00.2391 - juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 13 B 434/01 - DVBl 2001, 1227; a.A.: Schmidt a.a.O. Rn. 6; Schoch, a.a.O. Rn. 38; Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005 § 80b Rn. 14).

    Der Gesetzgeber ging zwar davon aus, dass Klagen gegen belastende Verwaltungsakte zuweilen anhängig gemacht würden, um den Suspensiveffekt auszunutzen; dies war jedoch nicht der maßgebende Grund für die zeitliche Begrenzung der aufschiebenden Wirkung durch § 80b Abs. 1 VwGO (so aber OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942; OVG Weimar, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 EO 612/03 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wäre, wenn das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abgeholfen hat, gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig (vgl. Beschluss vom 7. September 2005 - BVerwG 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201), für die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung das Oberverwaltungsgericht.
  • OVG Thüringen, 07.01.2004 - 2 EO 612/03

    Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach Abweisung, aber

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Der Gesetzgeber ging zwar davon aus, dass Klagen gegen belastende Verwaltungsakte zuweilen anhängig gemacht würden, um den Suspensiveffekt auszunutzen; dies war jedoch nicht der maßgebende Grund für die zeitliche Begrenzung der aufschiebenden Wirkung durch § 80b Abs. 1 VwGO (so aber OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942; OVG Weimar, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 EO 612/03 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Sollte die angefochtene Änderungsgenehmigung aufgehoben oder mit der Folge, dass sie bis zur Behebung des Mangels in einem ergänzenden Verfahren nicht vollziehbar wäre (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ), für rechtswidrig erklärt werden, könnte der Flugbetrieb wieder eingestellt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 13 B 434/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80b Abs. 2 VwGO angeordnet werden, auch wenn die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage im Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (so auch Redeker, a.a.O. Rn. 9; Puttler, a.a.O. Rn. 30; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 10 AS 00.2391 - juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 13 B 434/01 - DVBl 2001, 1227; a.A.: Schmidt a.a.O. Rn. 6; Schoch, a.a.O. Rn. 38; Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005 § 80b Rn. 14).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Der Gesetzgeber hat für bereits anhängige Verfahren nicht nachträglich die aufschiebende Wirkung einer erhobenen Klage entfallen lassen wollen (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 zu § 17 Abs. 6a FStrG).
  • VGH Bayern, 26.10.2000 - 10 AS 00.2391
    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80b Abs. 2 VwGO angeordnet werden, auch wenn die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage im Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (so auch Redeker, a.a.O. Rn. 9; Puttler, a.a.O. Rn. 30; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - 1 B 422/99 - NVwZ 2000, 942; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 10 AS 00.2391 - juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 13 B 434/01 - DVBl 2001, 1227; a.A.: Schmidt a.a.O. Rn. 6; Schoch, a.a.O. Rn. 38; Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005 § 80b Rn. 14).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07
    Diese Interessenbewertung besagt nichts über die Prozessaussichten, an denen sich die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf ihre Funktion, den Rechtsschutz in der Hauptsache zu sichern, an sich vorrangig auszurichten hat (Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 ).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden

    Für die Anordnung, dass die aufschiebende Wirkung der Klage nach § 80b Abs. 2 VwGO fortdauert, ist abweichend vom Wortlaut der Vorschrift das Bundesverwaltungsgericht auch dann zuständig, wenn das Oberverwaltungsgericht über die Berufung entschieden hat und das Verfahren in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (Fortführung der Rechtsprechung zur berichtigenden Auslegung von § 80b Abs. 2 VwGO in BVerwGE 129, 58).

    So ist bereits geklärt, dass nicht das Oberverwaltungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht für die Entscheidung nach dieser Vorschrift zuständig ist, wenn den Beteiligten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gemäß § 134 VwGO unter Übergehung der Berufungsinstanz die Sprungrevision zusteht, durch Bundesgesetz die Berufung ausgeschlossen ist oder nur die Revision zulässig ist oder gemäß § 48 VwGO das Oberverwaltungsgericht bereits im ersten Rechtszug entschieden hat (Beschluss vom 19. Juni 2007 - BVerwG 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58).

    Wenn die Behörde etwa die sofortige Vollziehung einzelner Regelungen des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, es im Übrigen aber bei der aufschiebenden Wirkung belassen hat, wäre für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung während des Revisionsverfahrens das Bundesverwaltungsgericht nach § 80 Abs. 5 VwGO zuständig, während über die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der nicht für sofort vollziehbar erklärten Regelungen desselben Verwaltungsakts das Oberverwaltungsgericht nach § 80b Abs. 2 VwGO zu entscheiden hätte (ebenso Beschluss vom 19. Juni 2007 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

    Der Antrag ist nicht fristgebunden (Beschluss vom 19. Juni 2007 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.) und kann deshalb auch noch während des Revisionsverfahrens gestellt werden.

    Dies folgt schon aus der Anordnung der entsprechenden Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in § 80b Abs. 3 VwGO (Beschluss vom 19. Juni 2007 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieben ohne Erfolg (Beschluss vom 19. Juni 2007 - BVerwG 4 VR 2.07 - NVwZ 2007, 1097).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 3 B 69.16

    Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen

    Die Vorschrift ist aber berichtigend dahin auszulegen, dass "das Rechtsmittelgericht" auf Antrag entscheidet (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 11 ff. und vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 6 f.).

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann auch angeordnet werden, nachdem die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13 und vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 8).

    Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Revisionszulassung lässt als solche nicht den Schluss zu, dass die Klage voraussichtlich Erfolg haben wird (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 VR 1.04 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 68 S. 8 m.w.N. und vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 14).

  • BVerwG, 13.08.2019 - 6 VR 3.19

    Rechtsstreit um die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des

    Der zeitlichen Begrenzung der aufschiebenden Wirkung durch § 80b Abs. 1 VwGO liegt vielmehr die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, dass es, wenn eine Anfechtungsklage im ersten Rechtszug nach eingehender Prüfung des Rechtsschutzbegehrens keinen Erfolg hat, in der Regel nicht gerechtfertigt sei, dass die aufschiebende Wirkung auch noch während eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens fortdauert (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 14 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 13/3993 S. 11 f.).

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann auch angeordnet werden, nachdem die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13 und vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 8).

    Für die Entscheidung über einen Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO gelten - wie sich schon aus der Verweisung in § 80b Abs. 3 VwGO ergibt - die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 14, vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 9 und vom 22. Februar 2018 - 3 VR 1.17 - juris Rn. 18).

    Dass das Berufungsgericht die Revision gegen das angegriffene Berufungsurteil zugelassen hat, genügt entgegen der - wiederum von einem unzutreffenden Verständnis des Gesetzeszwecks ausgehenden - Auffassung der Antragstellerin für die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nicht; denn die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Revisionszulassung lässt als solche nicht den Schluss zu, dass die Klage voraussichtlich Erfolg haben wird (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 14 und vom 22. Februar 2018 - 3 VR 1.17 - juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2018 - 13 B 826/18

    Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes als eine Präventivmaßnahme nach

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 9 AS 17.2499 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2001 -13 B 434/01 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 3 VR 1.17, 3 VR 1.17 (3 B 69.16) -, juris, Rn. 18, und vom 19. Juni 2007, a.a.O., Rn.14.

  • BVerwG, 22.02.2018 - 3 VR 1.17

    Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen

    Die Vorschrift ist aber berichtigend dahin auszulegen, dass "das Rechtsmittelgericht" auf Antrag entscheidet (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 11 ff. und vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 6 f.).

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann auch angeordnet werden, nachdem die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bereits beendet war (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13 und vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 8).

    Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Revisionszulassung lässt als solche nicht den Schluss zu, dass die Klage voraussichtlich Erfolg haben wird (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 VR 1.04 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 68 S. 8 m.w.N. und vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2016 - 2 R 135/15

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage

    Allein die Zulassung des Rechtsmittels genügt für die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80b Abs. 2 VwGO nicht, vielmehr ist das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts mit dem Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung der Klage abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2007 - BVerwG 4 VR 2.07-, NVwZ 2007, 1097 [1098], RdNr. 14 in juris).(Rn.10).

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO kann sowohl nachträglich beantragt als auch nachträglich angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2007 - BVerwG 4 VR 2.07 -, BVerwGE 129, 58 [63], RdNr. 13; Beschl. d. Senats v. 18.08.2015 - 2 R 116/17 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

    Allein die Zulassung des Rechtsmittels genügt für die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nicht, vielmehr ist das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts mit dem Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung der Klage abzuwägen; denn der maßgebende Grund für die zeitliche Begrenzung der aufschiebenden Wirkung durch § 80b Abs. 1 VwGO war die Auffassung, dass es, wenn eine Anfechtungsklage im ersten Rechtszug nach eingehender Prüfung des Rechtsschutzbegehrens keinen Erfolg hat, in der Regel nicht gerechtfertigt sei, dass die aufschiebende Wirkung auch noch während eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens fortdauert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2007 - BVerwG 4 VR 2.07 -, NVwZ 2007, 1097 [1098], RdNr. 14 in juris).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 7 AS 19.50020

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung kann auch noch nach Eintritt der Vollziehbarkeit beantragt und angeordnet werden (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2018 - 3 VR 1.17 - juris Rn. 16; B.v. 19.6.2007 - 4 VR 2.07 - NVwZ 2007, 1097 Rn. 13; OVG LSA, B.v. 11.8.2015 - 2 M 91/15 - juris; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80b Rn. 8).

    In der Sache gelten für die Entscheidung über einen Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, da § 80b Abs. 3 VwGO die entsprechende Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO ausdrücklich anordnet (vgl. BVerwG, B.v. 19.6.2007 - 4 VR 2.07 - NVwZ 2007, 1097 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 12.01.2018 - 9 AS 17.2499

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO kann sowohl nachträglich beantragt als auch nachträglich angeordnet werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.6.2007 - 4 VR 2/07 - juris Rn. 13).

    Dies folgt schon aus der Anordnung der entsprechenden Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in § 80b Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 19.6.2007 a.a.O. Rn.14).

  • OVG Bremen, 23.02.2021 - 2 B 285/19

    Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage durch das

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 3 AS 14.1352

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Anordnung der Fortdauer der

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 14 AS 11.2649

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen eine

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 10 AS 09.2124

    Fortdauer der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit der Antragstellung nach Ende

  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602

    Keine Ausweisung eines faktischen Inländers bei offenen Erfolgsaussichten im

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40055

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2011 - 8 MC 138/11

    Festlegung einer kürzeren Frist als "bis zur Unanfechtbarkeit" nach § 80b Abs. 1

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40056

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 22 AS 17.40023

    Prüfungsmaßstab bei Entscheidung über Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2008 - 1 ME 93/08

    Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Änderung einer geltenden Anordnung

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40057

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • BVerwG, 25.01.2022 - 9 VR 2.21

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der

  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602

    Keine Ausweisung eines faktischen Inländers bei offenen Erfolgsaussichten im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2015 - 2 R 116/15

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2009 - 10 S 33.09

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung; Rückforderung von

  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 14 AS 21.50050

    Erfolgloses Eilverfahren auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138

    Ausweisung und Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - 13 B 1016/12

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 8 AS 10.413

    Antrag auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung; Berufungsverfahren

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 9 AS 08.1897

    Aufschiebende Wirkung; Fortdauer; Traufgasse

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