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   BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59   

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BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59 (https://dejure.org/1961,6)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1961 - II C 165.59 (https://dejure.org/1961,6)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1961 - II C 165.59 (https://dejure.org/1961,6)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 17
  • NJW 1961, 236
  • NJW 1961, 2364
  • MDR 1962, 74
  • DVBl 1962, 181
  • DÖV 1961, 215
  • DÖV 1961, 870
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 21/50

    Fürsorgepflicht gegenüber Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof sich zunächst angeschlossen (vgl. BGHZ 7, 69, 14, 122), allerdings mit der nicht näher begründeten Abweichung, daß er als Rechtsgrundlage für die unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis gegen den Dienstherrn hergeleiteten Schadensersatzansprüche wegen Fürsorgepflichtverletzung § 36 DBG angesehen hat, nicht also - wie das Reichsgericht - die in §§ 276, 278, 618 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgrundsätze.

    Bei einer unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den Dienstherrn hat er dagegen lediglich die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür zufällt, daß ihn und diejenigen, für die er haftet (§ 278 BGB), kein Verschulden trifft (vgl. RGZ 138, 37, BGH, Urteil vom 14. Juli 1952 - III ZR 21.50 - [NJW 1952, 1373]).

  • RG, 10.12.1937 - III 98/37

    1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Eine Änderung dieser Rechtslage hat das Reichsgericht in den Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 nicht gefunden; es hat in seiner dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seitlich folgenden Entscheidung vom 10. Dezember 1937 (RGZ 157, 145) ausgeführt:.

    Daß einem Beamten bei Schädigung durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht neben dem eben erörterten unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis hergeleiteten Schadensersatzanspruch auch ein Anspruch wegen Verletzung der Amtspflicht gegen einen anderen Beamten aus § 839 BGB erwachsen sein kann, hat das Reichsgericht erstmals erst in einer Entscheidung vom 2. November 1920 (RGZ 100, 188) und später in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGZ 157, 145; 158, 235).

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Denn sie schließt die Möglichkeit, Naturalrestitution zu fordern, weitgehend aus, weil - wie der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1960 (BGHZ 34, 99) mit überzeugender Begründung ausgeführt hat - die Amtsführung eines Beamten kraft dessen Organstellung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, der er dient, zugerechnet wird und weil infolgedessen der auf Schadenersatz in Anspruch genommene Beamte als Einzelperson gar nicht in der Lage ist, verbindlich über seine weitere Amtsführung zu entscheiden.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51

    Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Allerdings könnten jetzt, nach Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für "alle" Klagen aus dem Beamtenverhältnis, die durch Verletzung der Fürsorgepflicht geschädigten Beamten in größerem Umfang als bisher durch die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB genögtigt sein, zunächst den unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis hergeleiteten Schadenersatzanspruch - im Verwaltungsrechtswege - geltend zu machen, und zwar deswegen, weil nunmehr gegen die Meinung, daß der Hinweis auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit dem Staat als Dienstherrn des Geschädigten versagt sei (weil "der Dienstherr ... in jedem Fall verurteilt werden müßte" [so BGHZ 10, 137]), außer den schon bisher erhobenen Bedenken (vgl. Schroer in JZ 1955, 308; a.M. Bettermann in DÖV 1954, 299 ff. und 1955, 528 ff.) auch aus der jetzigen Rechtswegeregelung hergeleitete Bedenken geltend gemacht werden könnten.
  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 218.58
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Für eine teilweise Verweisung des Rechtsstreits bietet § 41 Abs. 3 VwGO - ebenso wie früher § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - keine rechtliche Grundlage, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenem Gericht nur für einen der Klagegründe eröffnet, im übrigen aber nicht zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - [VerwRspr. 13, 253] und - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]; ferner vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 - [DVBl. 1960, 857]).
  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58

    Zahlung einer Entschädigung für im Jahre 1945 abgelieferte Edelmetalle an die

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Für eine teilweise Verweisung des Rechtsstreits bietet § 41 Abs. 3 VwGO - ebenso wie früher § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - keine rechtliche Grundlage, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenem Gericht nur für einen der Klagegründe eröffnet, im übrigen aber nicht zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - [VerwRspr. 13, 253] und - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]; ferner vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 - [DVBl. 1960, 857]).
  • BVerwG, 29.06.1960 - VIII C 61.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Für eine teilweise Verweisung des Rechtsstreits bietet § 41 Abs. 3 VwGO - ebenso wie früher § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - keine rechtliche Grundlage, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenem Gericht nur für einen der Klagegründe eröffnet, im übrigen aber nicht zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - [VerwRspr. 13, 253] und - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]; ferner vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 - [DVBl. 1960, 857]).
  • RG, 07.10.1932 - III 139/32

    Wie ist im Fall des § 618 BGB. die Beweislast zu verteilen?

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Bei einer unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den Dienstherrn hat er dagegen lediglich die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür zufällt, daß ihn und diejenigen, für die er haftet (§ 278 BGB), kein Verschulden trifft (vgl. RGZ 138, 37, BGH, Urteil vom 14. Juli 1952 - III ZR 21.50 - [NJW 1952, 1373]).
  • RG, 08.02.1918 - III 317/17

    Zulässigkeit des Rechtswegs für Ansprüche der Reichsbeamten wegen ihrer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Später - nachdem sich die Erkenntnis durchgesetzt hatte, daß "alle dem Beamtenverhältnis als einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung entspringenden Ansprüche und gerade auch die aus der Verletzung der Schutzpflichten erwachsenden Schadensersatzansprüche dem öffentlichen Recht angehören" (vgl. RGZ 92, 178) - hat das Reichsgericht ausgeführt, auf § 618 BGB sei nur in dem Sinne zurückzugreifen, daß die dort ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken auch auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts für das Beamtenverhältnis insoweit zur Anwendung zu bringen sind, als dies dar besonderen Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses entspricht (vgl. RGZ 91, 21; 92, 178, 95, 103, 97, 43, 111, 22 und 179, 146, 369; 155, 232).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
    Dafür, daß jedenfalls in diesem Zusammenhang die allgemeinen Rechtsgrundsätze - die der Bundesgerichtshof übrigens im Rahmen anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse, wie z.B. im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsvertrages (BGHZ 1, 369; 3, 162), [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]ohne weiteres als Anspruchsgrundlagen anerkennt - im Beamtenverhältnis keine Geltung beanspruchen könnten, fehlt es an überzeugenden Gründen.
  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 75.59
  • RG, 02.11.1920 - III 137/20

    Anspruch eines Beamten gegen einen anderen Beamten aus Amtspflichtverletzung

  • VGH Hessen, 22.10.1959 - OS V 210/57
  • RG, 05.10.1917 - III 145/17

    Staatshaftung für die Erkrankung Familienangehöriger eines Inahbers einer

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

  • RG, 18.05.1909 - III 272/08

    1. Ist wegen des Anspruchs eines Lehrers aus der gesundheitgefährdenden

  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

  • BGH, 16.02.1959 - III ZR 199/57

    Verhältnis des § 36 DBG zu § 839 BGB

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

  • OVG Hamburg, 26.02.1959 - Bf II 75/58
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

  • BGH, 27.09.1951 - I ZR 47/51

    Umstellung steckengebliebener Banküberweisungen

  • RG, 19.09.1938 - III 45/38

    1. Kann ein Beamter der Ansprüche, die ihm aus der Verletzung der Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Das Rechtsinstitut des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 , vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 9 sowie vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 78 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Im Interesse der Einheitlichkeit der anzuwendenden Rechtsgrundsätze auf vertragliche und gesetzliche Leistungspflichten auch im öffentlichen Recht kann in diesem Rechtsgebiet nichts anderes gelten als im bürgerlichen Recht, sodass § 275 BGB ebenso auf gesetzliche Leistungspflichten im öffentlichen Recht anwendbar ist (vgl allgemein zu diesem Rechtsgedanken BVerwG Urteil vom 24.8.1961 - II C 165.59 - Juris RdNr 28 = BVerwGE 13, 17, 21 f; BVerwG Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39/99 - Juris RdNr 28 = BVerwGE 112, 308, 313 f) .
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Dieses Rechtsinstitut ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1961 - 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Reichsgerichts sowie Laubinger, VerwArch, Bd. 99 S. 278 ff.).
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