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   BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60   

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BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60 (https://dejure.org/1962,371)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1962 - VII P 10.60 (https://dejure.org/1962,371)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1962 - VII P 10.60 (https://dejure.org/1962,371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 10, 12, 17

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 296
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 83/11

    Eingetragene Genossenschaft: Wirksamkeit von Vorschriften der Wahlordnung zur

    cc) Die Würdigung des Berufungsgerichts, § 1 Abs. 2 Satz 4 der Wahlordnung beschränke das passive Wahlrecht nicht, steht schließlich nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 28, 203, 206 ff.) oder zu derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 296, 297 f.) zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Mitgliedern des Wahlvorstands zum Betriebsrat bzw. zum Personalrat.

    Zudem enthalten sowohl das Betriebsverfassungsgesetz (§ 16) als auch das Bundespersonalvertretungsgesetz (§ 20) ausdrückliche Regelungen über die Zusammensetzung des Wahlvorstands, die eine Unvereinbarkeitsbestimmung nicht vorsehen (vgl. BAGE 28, 203, 206 f.; BVerwGE 13, 296, 297 f.).

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon in einer Entscheidung vom 12. Januar 1962 (BVerwGE 13, 296 = AP Nr. 6 zu § Io PersVG) zu der inhaltsgleichen Bestimmung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen zum Personalrat dahin erkannt, daß auch Mitglieder des WahlVorstands zum Personalrat gewählt werden können.
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Dementsprechend war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 BPersVG a.F. geklärt, daß die Ungültigkeit der Wahl auch auf Gründe gestützt werden kann, die erst nach Ablauf der 14tägigen Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - BVerwGE 5, 324; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - ZBR 1962, 21; Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - ZBR 1962, 88).
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64

    Werben einer Bediensteten zum Eintritt in die Gewerkschaft - Heilung eines

    Der angefochtene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Bei der von den Rechtsbeschwerdeführern herangezogenen Entscheidung des Senatsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 - (BVerwGE 13, 296) fehlte es überhaupt an den für die Entscheidung notwendigen Feststellungen der Beschwerdeinstanz, so daß deshalb eine Sachentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich war.

    Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wiederaufzunehmen, um eine neue Sachentscheidung herbeizuführen (vgl. Beschluß des Senatsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 -, nur teilweise abgedruckt in BVerwGE 13, 296).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - PB 15 S 1138/95

    Personalratswahl: Erziehungsurlaub nach dem Wahltag - kein Wählbarkeitsverlust

    Insbesondere enthalten die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 12.1.1962, BVerwGE 13, 296, vom 23.11.1962, BVerwGE 15, 166, und vom 28.3.1979, a.a.O.; vgl. auch OVG Münster, Beschluß v. 7.9.1978, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    Diese Auffassung geht zurück auf die Rechtsprechung des früher für das Personalvertretungsrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die im vorstehend zitierten Kommentar angeführten Beschlüsse vom 7. Juli 1961 - VII P 9/60 - in ZBR 1962 S. 21 und vom 12. Januar 1962 - VII P 10/60 - in ZBR 1962, 88 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15

    Unterbrechung der Stimmenauszählung einer Personalratswahl

    Die Übernahme des Amts des Vorsitzenden des Wahlvorstands schloss seine Wählbarkeit nicht aus (arg. e con. § 12 Abs. 2 LPVG a.F., § 9 Abs. 2 LPVG n.F.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.1962 - VII P 10.60 -, BVerwGE 13, 296; VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2010 - PL 12 K 837/10 -, a.a.O.; Schenk, a.a.O., § 9 Rn. 15).
  • BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78

    Wahl in den Personalrat - Beurlaubung ohne Dienstbezüge für eine Zeit von mehr

    Da die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 13, 296; 15, 166), [BVerwG 23.11.1962 - IV C 273/61]eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung enthalten, kann eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die nach dem Wahltage erfolgt, die Wahlberechtigung und damit auch die Wählbarkeit nicht in Frage stellen.
  • VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01

    Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit

    Die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind deshalb als abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelungen anzusehen, die keinen Raum für eine ergänzende Gesetzesauslegung lassen, weil dies zu einer gerade im Wahlrecht unerträglichen Unsicherheit darüber führen würde, was im konkreten Fall zu gelten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1962 - VII P 10.60 - BVerwGE 13 S. 296 ff., Beschluss vom 23. November 1962 - VII P 2.62 - BVerwGE 15 S. 166 ff. und Beschluss vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 - Buchholz 238.A § 29 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 16.78

    Antrag auf Erstattung der durch die Teilnahme an der Tagung entstandenen Kosten

    Das vom Bundesverwaltungsgericht früher eingeschlagene Verfahren, den Beschluß wegen des absoluten Verfahrensmangels aufzuheben und dann zur Sache zu entscheiden (vgl. den genannten Beschluß, ebenso Beschlüsse vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - [Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 3] und vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 [Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 4]), ist nicht mehr möglich.
  • BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62

    Rechtmäßigkeit der Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen

  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 16.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8463/91

    Wählbarkeit eines Ratsmitglieds in den Personalrat der Gemeinde

  • OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69

    Wahl der Angestellten in der Gruppe der Arbeiter bei der Wahl zum örtlichen

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 1.69

    Nichteintragung in ein Wählerverzeichnis

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68

    Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats

  • BVerwG, 11.02.1966 - VII P 4.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 16.62

    Beteiligungsrechte eines öffentlich-rechtlichen Personalrates - Dienstzeiten

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