Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,562
BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treu und Glauben; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; Verwertungshindernis; abzugsfähige Schulden; objektive Beweisanzeichen; ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennungsfähigkeit von Treuhandabreden bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Anforderungen an den Nachweis des zivilrechtlich ordnungsgemäßen Entstehens von Treuhandabreden; Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages i.S.v. ...

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 28 Abs. 3

  • kohlhammer.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuhandverhältnisse und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 21
  • NVwZ 2009, 395
  • DVBl 2009, 129
  • DÖV 2009, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Das setzt jedoch voraus, dass es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (vgl. Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Auf die Fälligkeit einer Forderung innerhalb des Bewilligungszeitraums kommt es für die Frage, ob eine Schuld besteht, nicht an (siehe dazu näher Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder aus einem Auftragsverhältnis kann auch dann bestehen, wenn der Treuhänder empfangenes Geldvermögen abredewidrig nicht getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2001 - II R 39/98 - HFR 2001, 678).
  • BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 292/83

    Kündigung eines Pachtvertrages - Herausgabe des Pachtobjekts - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Denn Rechtsgeschäfte sind dann nichtig im Sinne dieser Vorschriften, wenn sich eine mit dem Vertrag verbundene Steuerverkürzung als der Hauptzweck des Vertrages darstellt (BGH, Urteile vom 30. Januar 1985 - VIII ZR 292/83 - WM 1985, 647 und vom 2. November 2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283; OLG Hamm, Urteil vom 10. Januar 1989 - 26 U 77/87 - BB 1989, 651).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Für eine solche Fiktion und damit für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (ebenso zu Treuhandverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris, vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 - juris).
  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 26 U 77/87

    Steuerhinterziehung; Nichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Denn Rechtsgeschäfte sind dann nichtig im Sinne dieser Vorschriften, wenn sich eine mit dem Vertrag verbundene Steuerverkürzung als der Hauptzweck des Vertrages darstellt (BGH, Urteile vom 30. Januar 1985 - VIII ZR 292/83 - WM 1985, 647 und vom 2. November 2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283; OLG Hamm, Urteil vom 10. Januar 1989 - 26 U 77/87 - BB 1989, 651).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Für eine solche Fiktion und damit für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (ebenso zu Treuhandverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris, vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 - juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Für eine solche Fiktion und damit für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (ebenso zu Treuhandverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris, vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 - juris).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Widersprüchliches Verhalten ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Handelnde dadurch für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den sich sein Gegenüber verlassen darf, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - juris m.w.N.; zu den eng gelagerten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmefällen, in denen die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes nicht erforderlich ist: BGH, Urteil vom 20. September 1995 - VIII ZR 52/94 - BGHZ 130, 371; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 242 Rn. 55 ff.).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben -

  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05

    Begriff des Scheingeschäfts

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11

    Berücksichtigung von Treuhandabreden; Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von

    Insoweit habe zwischen ihm und seiner Mutter eine Treuhandabrede bestanden, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 (5 C 12.08) auch im Ausbildungsförderungsrecht zu berücksichtigen sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. September 2008 (- 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395) zur Berücksichtigung von Treuhandabreden im Ausbildungsförderungsrecht Folgendes ausgeführt:.

    Das Fehlen substantiierter Angaben dazu spricht gegen die Glaubhaftigkeit eines Vertragsschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Auch dies spricht gegen die Glaubhaftigkeit eines Vertragsschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Dieser Umstand begründet ebenfalls Zweifel an Bestehen einer Treuhandabrede (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Ebenso ist als Indiz gegen einen wirksamen Treuhandvertragsabschluss zu werten, dass der Kläger eine treuhänderische Bindung dieses Teils seines Vermögens nicht von vornherein in seinen Anträgen auf Bewilligung von Ausbildungsförderung angegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Darüber hinaus rechtfertigt schließlich auch die Tatsache, dass der Kläger gegenüber der Postbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, Zweifel am Bestehen eines Treuhandvertrags (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    a) Das Oberverwaltungsgericht hat seiner erneuten Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Treuhandabreden im Rahmen der ausbildungsförderungsrechtlichen Vermögensregelungen ausdrücklich die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21 = Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 4 jeweils Rn. 13 f. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 f.) zugrunde gelegt.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15

    Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen;

    Grundsätzlich ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 -, BVerwGE 132, 21 Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht