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   BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08   

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BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08 (https://dejure.org/2009,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2009 - 9 C 3.08 (https://dejure.org/2009,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 9 C 3.08 (https://dejure.org/2009,1816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 3 Satz 1 und 2; FlurbG §§ 4, 34, 36, 87 Abs. 1, § 88 Nr. 4; BayVwVfG Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 5
    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan; Enteignung; Flurbereinigungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Reichweite; Klagebefugnis; Widerspruchsbefugnis; Pächter.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 3 Satz 1 und 2
    Bebauungsplan; Bebauungsplan; Besitz; Besitzrecht; Eigentum; Eigentum; Enteignung; Enteignung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsbeschluss; Grundstück; Klagebefugnis; Klagebefugnis; Kosten; Pacht; Pachtbesitz; Pächter; Pächter; Reichweite; ...

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Besitzrechts eines Pächters als Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG; Vorliegen einer Maßnahme der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG durch Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gegenüber den Pächtern von Grundstücken im ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; FlurbG § 4; ; FlurbG § 34; ; FlurbG § 36; ; FlurbG § 87 Abs. 1; ; FlurbG § 88; ; BayVwVfG Art. 80 Abs. 1; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flurbereinigungsrecht: Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan; Enteignung; Flurbereinigungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Reichweite; Klagebefugnis; Widerspruchsbefugnis; Pächter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flurbereinigung: Rechte des Grundstückspächters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Besitzrecht; Enteignung; Position des Grundstückspächters; Unternehmensflurbereinigung; Widerspruchsbefugnis, Klagebefugnis; enteignungsrechtliche Vorwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 118
  • NVwZ 2009, 1047
  • NJ 2009, 254
  • DVBl 2009, 518
  • DÖV 2009, 544 (Ls.)
  • BauR 2009, 961
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Die Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG ist eine Maßnahme der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG auch gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet, die infolge der Beschaffung von Land für das Unternehmen und der Verteilung des Landverlustes auf den Kreis der am Verfahren beteiligten Eigentümer ihr bisheriges Pachtland verlieren (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ).

    Der Flurbereinigungsbeschluss nach § 87 Abs. 1 FlurbG hat für den Fall der Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens eine "enteignungsrechtliche Vorwirkung" sowohl gegenüber den Eigentümern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282) als auch gegenüber allen Pächtern solcher Grundstücke.

    Denn sie ist darauf gerichtet, dem Unternehmensträger die Grundstücke zu beschaffen, die zur Verwirklichung eines im öffentlichen Interesse liegenden Vorhabens benötigt werden (hierzu und zum Folgenden BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ).

    Denn insoweit handelt es sich um "sekundäre" Ansprüche auf Entschädigung für den Eigentumsentzug (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 283).

    Da Bebauungspläne mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen keine verbindliche Aussage zur Zulässigkeit der Enteignung treffen(Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ; BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282), ist diese Prüfung durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde vorzunehmen.

    Mit Bestandskraft der Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens steht daher die Zulässigkeit der für das Vorhaben erforderlichen Enteignung insoweit "dem Grunde nach" fest, als dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Flurbereinigungsgebiets durch den Flurbereinigungsplan beurteilt werden kann; weiteren Enteignungsschritten kann nicht mehr die Unzulässigkeit des Vorhabens als Ganzes entgegen gehalten werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O.).

    Somit normiert § 87 Abs. 1 FlurbG für den Fall einer Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens eine "enteignungsrechtliche Vorwirkung" des Inhalts, dass mit Bestandskraft dieses Flurbereinigungsbeschlusses sowohl gegenüber den Eigentümern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282) als auch gegenüber allen Pächtern solcher Grundstücke die Zulässigkeit der für das Vorhaben erforderlichen Enteignung insoweit feststeht, als dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Flurbereinigungsgebietes durch den Flurbereinigungsplan beurteilt werden kann.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Das Besitzrecht des Pächters ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (wieUrteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Besitzrecht des Pächters Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist(Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).

    Der Anerkennung des Pachtbesitzes als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum steht auch nicht entgegen, dass die Verfügungsbefugnis des Pächters weitgehend eingeschränkt ist (Urteil vom 1. September 1997 a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 a.a.O. S. 7 zum Besitzrecht des Mieters).

    Die Wahrung des eigentumsrechtlich geschützten Pachtbesitzes kann mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht davon abhängen, ob und wie der Grundstückseigentümer seine Rechte verteidigt, zumal die Interessen von Pächtern und Grundstückseigentümern durchaus gegenläufig sein können (vgl. Urteil vom 1. September 1997 a.a.O. S. 181).

    Auf dieser Grundlage kann das Pachtrecht auch Gegenstand einer selbständigen Enteignung sein, wenn sich der Grundstückseigentümer mit der Inanspruchnahme des verpachteten Grundstücks einverstanden erklärt (vgl. Urteil vom 1. September 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83

    Anfechtbarkeit der Anordnung einer Flurbereinigung - Notwendigkeit subjektiver

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Diese Einschränkung berührt das Pachtrecht schon deshalb nicht, weil die ordnungsgemäße Bewirtschaftung fortgeführt werden kann(Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - Buchholz 424.01 § 10 FlurbG Nr. 1 S. 4).

    Hierbei handelt es sich um gesondert anfechtbare Maßnahmen, gegen die der Pächter vorgehen kann, wenn und soweit seine rechtmäßigen Besitz- und Nutzungsrechte betroffen sind (Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O.).

    Gegen die enteignungsrechtliche Qualität des fremdnützigen Zugriffs auf Pachtland im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung kann auch nicht eingewandt werden, dass die Interessen der Pächter an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Pachtrechts in der Flurbereinigung allein durch die Eigentümer der verpachteten Grundstücke "repräsentiert" werden (so jedoch Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O. S. 3; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 - NVwZ-RR 1992, 458 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - (Buchholz 424.01 § 10 FlurbG Nr. 1) die Auffassung vertreten hat, dass Pächtern von im Flurbereinigungsgebiet belegenen Grundstücken - unabhängig von der Verfahrensart (ebenda S. 5) - keine Klagebefugnis gegen die Anordnung der Flurbereinigung zusteht, wird hieran für den Fall der Anordnung der Flurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Vorhabens nicht mehr festgehalten.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Ein Widerspruch ist erfolgreich im Sinne dieser Vorschrift, wenn ihm durch die Ausgangsbehörde abgeholfen (§ 72 VwGO) oder durch die Widerspruchsbehörde stattgegeben wird(Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64 zum inhaltsgleichen § 80 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG).

    An dem für die Anwendbarkeit des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG maßgeblichen "äußeren Erfolg" des Widerspruchs fehlt es, wenn dieser sich erledigt hat, weil der angefochtene Verwaltungsakt gegenüber Dritten zurückgenommen (vgl. Urteil vom 18. April 1996 a.a.O. S. 69) oder auf den Widerspruch Dritter hin aufgehoben wurde(Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10).

    Der Widerspruchsführer hat in diesen Fällen allerdings einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten in entsprechender Anwendung des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, wenn die Behörde eine Erledigung des Widerspruchs in anderer Weise als durch Abhilfe oder Stattgabe in der Absicht herbeigeführt hat, sich dieser Kostenlast zu entledigen (Urteil vom 18. April 1996 a.a.O. S. 71 f.).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie im Bereich des Privatrechts fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die ihrem Inhaber von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 m.w.N.).

    Der Anerkennung des Pachtbesitzes als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum steht auch nicht entgegen, dass die Verfügungsbefugnis des Pächters weitgehend eingeschränkt ist (Urteil vom 1. September 1997 a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 a.a.O. S. 7 zum Besitzrecht des Mieters).

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Regelungsgegenstand des Flurbereinigungsbeschlusses (§ 4 FlurbG) ist die nach außen verbindliche Feststellung, dass die Flurbereinigung als Ganze zulässig ist, soweit dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Flurbereinigungsgebietes durch den Flurbereinigungsplan beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - III ZR 131/82 - DVBl. 1984, 337 zum Umlegungsbeschluss).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Da Bebauungspläne mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen keine verbindliche Aussage zur Zulässigkeit der Enteignung treffen(Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ; BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282), ist diese Prüfung durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde vorzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 7 S 766/90

    Rechte des Pächters im Verfahren der Unternehmensflurbereinigung; Landverlust -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Gegen die enteignungsrechtliche Qualität des fremdnützigen Zugriffs auf Pachtland im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung kann auch nicht eingewandt werden, dass die Interessen der Pächter an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Pachtrechts in der Flurbereinigung allein durch die Eigentümer der verpachteten Grundstücke "repräsentiert" werden (so jedoch Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O. S. 3; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 - NVwZ-RR 1992, 458 ).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts bedient hätte(Beschluss vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
    Damit ist dem Widerspruch des Klägers der "äußere Erfolg" einer Stattgabe versagt geblieben (vgl.Urteile vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - BVerwGE 67, 305 , vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 undvom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 zur Auslegung von Verwaltungsakten durch das Revisionsgericht).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79

    Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Geschützt ist weiterhin das Besitzrecht des Mieters (vgl. BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 20 ff.) und entsprechend auch des Pächters (vgl. BVerwGE 105, 178 - Juris Rn. 26; BVerwGE 133, 118 - Juris Rn. 15), auch wenn diese über den betreffenden Gegenstand nur eingeschränkt verfügen können.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Das Besitzrecht des Pächters ist insoweit Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 9 C 3.08 -, juris).
  • BVerwG, 21.11.2023 - 9 A 11.21

    Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses A 49 zwischen Stadtallendorf und A 5

    Aus dem fremdnützigen Zugriff auf das einzelne Grundstück folgt die enteignungsrechtliche Qualität der Maßnahme, denn die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sichert den konkreten Bestand in der Hand des einzelnen Eigentümers; ohne Belang ist in diesem Zusammenhang, ob und in welchem Umfang eine Landabfindung stattfindet und ob gegebenenfalls eine gleichwertige Landabfindung ohne Flächenabzug erfolgt (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 âEURŒ- 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 zur städtebaulichen Unternehmensflurbereinigung; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3.08 - âEURŒBVerwGE 133, 118 Rn. 17).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19

    Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen

    Die Vorwirkung der Enteignung ist nicht auf die Eigentümer oder Pächter am Standort des geplanten Vorhabens beschränkt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Flurbereinigungsgebiet, weil bei Einleitung der Unternehmensflurbereinigung jeder Eigentümer oder Pächter in diesem Gebiet mit dem Entzug von Flächen rechnen muss (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 Rn. 20, 23).
  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 1.10

    Meistbegünstigungsprinzip; "inkorrekte" Entscheidung; Regelflurbereinigung;

    Die Enteignung ist auf den Entzug konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen gerichtet, mit denen ein bestimmtes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 Rn. 17).

    Diese begrifflichen Voraussetzungen erfüllt nur die Unternehmensflurbereinigung; der mit ihr in erster Linie verfolgte Zweck besteht darin, dem Unternehmensträger die für sein Vorhaben benötigten Grundstücke zu beschaffen (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 4.16

    Bindungswirkung; Einleitungsbeschluss; Enteignung aus besonderem Anlass;

    Zwar entfaltet der Beschluss über die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung seinerseits eine enteignungsrechtliche Vorwirkung, weil er abschließend und für das weitere Verfahren verbindlich über die Verwirklichung des Vorhabens unter Inanspruchnahme fremden Eigentums entscheidet (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 Rn. 16 ff., 20 ff.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, Vorb. zu §§ 87-90 Rn. 2 ff.).

    Insofern ist auch derjenige durch den Planfeststellungsbeschluss in seinem Eigentumsrecht betroffen, dessen Grundstück zwar nicht durch das geplante Vorhaben selbst in Anspruch genommen werden soll, aber in die Unternehmensflurbereinigung einbezogen worden ist (Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 87 Rn. 4 a.E. im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juli 1980 - 5 S 1004/80 - DÖV 1981, 925; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 Rn. 23).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    In dem vom Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zitierten Urteil vom 29. Januar 2009 hat der Senat diese Rechtsprechung mit Blick auf die enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Flurbereinigungsbeschlusses und das Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung auf Pächter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die durch eine Unternehmensflurbereinigung zur Beschaffung von Land für das Unternehmen in Anspruch genommen werden, ausgedehnt (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 = Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 17 ).
  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Diese Voraussetzung liegt hier vor, weil der zu vollziehende fernstraßenrechtliche Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist und gemäß § 19 FStrG enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet (zur Rechtslage bei der städtebaulichen Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Bei der Regelflurbereinigung und der vereinfachten Flurbereinigung handelt es sich trotz ihrer Einwirkung auf den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG im Unterschied zur Unternehmensflurbereinigung nicht um eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 74, 264 = NJW 1987, 1251 = AgrarR 1987, 190 = DVBl 1987, 466 = DÖV 1987, 488 = JuS 1988, 731; BVerwG, Urteil vom 13. April 2011 - BVerwG 9 C 1.10 -, BVerwGE 139, 296 = Buchholz 424.01 § 86 FlurbG Nr. 3 = NVwZ-RR 2011, 882 und Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 -, BVerwGE 133, 118 = Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 17 = DVBl 2009, 518 = RdL 2009, 128 = NVwZ 2009, 1047 = NL-BzAR 2010, 84).

    Die Frage der Landabfindung betrifft demgegenüber Art und Ausmaß der nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG gebotenen Entschädigung (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 2.10

    Landbeschaffung für das "Grüne Band" kein zulässiger Hauptzweck im vereinfachten

    Die Enteignung ist auf den Entzug konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen gerichtet, mit denen ein bestimmtes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 Rn. 17).

    Diese begrifflichen Voraussetzungen erfüllt nur die Unternehmensflurbereinigung; der mit ihr in erster Linie verfolgte Zweck besteht darin, dem Unternehmensträger die für sein Vorhaben benötigten Grundstücke zu beschaffen (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O.).

  • VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 6243/14

    Jagdpächter; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.420

    Straßenbebauungsplan; Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung;

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2020 - 15 KF 28/17

    Abfindung, wertgleiche; Bestandteil, wesentlicher; Bewertung; Bodenbestandteil;

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 15 KF 12/08

    Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung in Land nach Maßgabe des § 44 FlurbG bei

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.406

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss; Form der

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2013 - 15 KF 1/11

    Anspruch eines Teilnehmers auf eine wertgleiche Abfindung in Land bei einer

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16

    Landabzug bzw- -abfindung und Unternehmensflurbereinigung

  • VGH Hessen, 08.03.2012 - 23 C 1580/11
  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 7 BV 09.692

    Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerätefreiheit; Autoradio; eheähnliche

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

  • VG Minden, 21.09.2022 - 9 K 4760/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2015 - 2 O 22/15

    Keine Klagebefugnis des Mieters gegen eine dem Vermieter erteilte Baugenehmigung

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 15 KF 37/17

    Abstufung; Aufstufung; Einstufung; Enteignungsbehörde; Entlastungsfunktion;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

  • VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für

  • VG Cottbus, 20.06.2017 - 3 L 255/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2021 - 8 K 5/20

    Zum Prüfungsumfang der Flurbereinigungsbehörde in der Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

  • VGH Hessen, 26.10.2016 - 23 C 973/16
  • VG Regensburg, 17.04.2015 - RO 8 S 15.245

    Planfeststellung; Bewilligung; Eixendorfer See; Kraftwerksanlage; Stauanlage;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 70 A 1.11

    Umfang der Beteiligung des Eigenbesitzers im Zusammenführungsverfahren: die zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09

    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 13 A 09.1463

    Flurbereinigung; Kostenentscheidung bei Einstellung des Widerspruchsverfahrens;

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 13 A 05.3207

    Flurbereinigung; Widerspruch gegen die Ergebnisse der Wertermittlung;

  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 13 A 09.2474

    Vergabe von Masseland an einen Nebenerwerbsbetrieb

  • VG Bayreuth, 20.12.2012 - B 2 K 11.497

    Klagebefugnis des Pächters eines Fischereirechts

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