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   BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07   

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BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07 (https://dejure.org/2009,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2009 - 4 C 15.07 (https://dejure.org/2009,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 (https://dejure.org/2009,1562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 2; VwVfG §§ 54, 56, 59 Abs. 3
    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben; Wirksamkeit des Vertrags; städtebauliche Maßnahme; Gesamtkonzept; Angemessenheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 2
    Angemessenheit; Angemessenheit; Anspruch; Baugebiet; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten; Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Gesamtwürdigung; Grundsatz; Grundsatz von Treu und Glauben; Höchstpreis; Klausel; Konzept; Maßnahme; Sanktion; Städtebau; Städtebaulicher ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben durch eine einseitige Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags; Umfassende Gesamtwürdigung als Kriterium zur Beruteilung einer Vereinbarkeit der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs mit ...

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 1; ; BauGB § 11 Abs. 2; ; VwVfG § 59 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebaurecht: Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben durch eine einseitige Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags; Umfassende Gesamtwürdigung als Kriterium zur Beruteilung einer Vereinbarkeit der Geltendmachung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuwidriger Erstattungsanspruch aus städtebaul. Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Treuwidrigkeit der Rückforderung von vertraglich erbrachten Leistungen

  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Folgekostenverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 85
  • NVwZ 2009, 1109
  • DVBl 2009, 782
  • BauR 2009, 1275
  • ZfBR 2009, 472
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der einseitigen Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags nicht allein deshalb entgegen, weil die Leistung der Gemeinde nicht mehr rückgängig zu machen ist; es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (wie Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Nachdem der wirtschaftliche Nachteil nicht beim Vertragspartner der Gemeinde verblieben, sondern auf den Erwerber übergegangen ist, rechtfertigt auch der Sanktionsgedanke (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 173) nicht, dass die Gemeinde einen Vermögensnachteil ausgleichen muss, der nicht mehr besteht.

    Vielmehr kann die Gegenleistung der Gemeinde - auf die der Vertragspartner bei einem derartigen "hinkenden Austauschverhältnis" (vgl. hierzu Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 165) allerdings keinen Anspruch hat - in einem komplexen Bündel von Entscheidungen und Maßnahmen bestehen.

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - (BVerwGE 42, 331 ) darauf hingewiesen, dass die aus Anlass eines bestimmten Vorhabens vereinbarte Übernahme von Folgekosten bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs in angemessenem Verhältnis zum Wert des Vorhabens stehen muss und auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sein dürfen, dass die vertragliche Übernahme von Kosten eine unzumutbare Belastung bedeutet.
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Die in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts entwickelten Beschränkungen (vgl. insbesondere das Urteil des 8. Senats vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310) lassen sich auf die jetzt maßgebliche Gesetzeslage nicht ohne Weiteres übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. Juli 2007 (ZfBR 2007, 804 = BauR 2008, 57) die Klage mit der Begründung abgewiesen, zwar sei der Folgekostenvertrag nichtig, die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sei aber nach Treu und Glauben ausgeschlossen.
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Danach handelt ein Bürger, der auf vertraglicher Grundlage geleistete Zahlungen zurückfordert, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der städtebauliche Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 4.02 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 17 = NVwZ 2003, 993 zu einer Stundungsvereinbarung), auch wenn dies ein Indiz dafür darstellen kann, dass er an der Planung ein besonderes Interesse hat (vgl. hierzu beispielsweise den dem Urteil vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • VG Cottbus, 27.10.2005 - 3 K 948/02
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Auch dann kann die Maßnahme als Folge des geplanten Vorhabens anzusehen sein (ebenso VG Cottbus, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 3 K 948/02 - [...] Rn. 38).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Danach handelt ein Bürger, der auf vertraglicher Grundlage geleistete Zahlungen zurückfordert, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der städtebauliche Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 4.02 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 17 = NVwZ 2003, 993 zu einer Stundungsvereinbarung), auch wenn dies ein Indiz dafür darstellen kann, dass er an der Planung ein besonderes Interesse hat (vgl. hierzu beispielsweise den dem Urteil vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07
    Es wäre mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, wenn der Vertragspartner der Gemeinde im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs den Ausgleich eines Vermögensnachteils herbeiführen kann, der nach der Veräußerung des Grundstücks endgültig nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 - BRS 64 Nr. 230 = Buchholz 406.11 § 58 BauGB Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Voraussetzung ist vielmehr ein offenkundiger und schwerwiegender Verstoß gegen eigene Pflichten oder Obliegenheiten (ähnlich in anderen Zusammenhängen: BVerwG, Urt. v. 08.02.1974 - VII C 35.73 - DÖV 1975, 137, juris Rn. 16 m.w.N.; Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 18.07.2013 - B 3 KR 21/12 R - juris Rn. 37; BayVGH, Urt. v. 25.02.1977 - 6 X 77 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

    Städtebauliche Maßnahmen sind daher als Voraussetzung oder Folge eines Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebauten Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (wie Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85).

    Städtebauliche Maßnahmen sind daher auch dann als Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebaubaren Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 30).

    Ein derartiges Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 32).

    Nicht zulässig sind daher beispielsweise die Deckung eines Nachholbedarfs für schon zuvor verwirklichte Planungen oder die Bildung eines Polsters für gegenwärtig noch nicht absehbare Planungen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18

    Folgekostenvertrag; Kindertagesstätte

    41 Dabei sind Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Kita städtebauliche Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Urt. v. 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 - juris R. 99 ff. und 19. Mai 2011 - 1 LC 86/09 -, juris Rn. 57; VGH BW, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 S 639/02 -, juris Rn. 52 ).

    Städtebauliche Maßnahmen sind daher auch dann als Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebaubaren Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 30).".

    "Ein derartiges Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 32).

    Nicht zulässig sind daher beispielsweise die Deckung eines Nachholbedarfs für schon zuvor verwirklichte Planungen oder die Bildung eines Polsters für gegenwärtig noch nicht absehbare Planungen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 31).".

    Es ist danach auch nicht ausreichend, dass die städtebaulichen Maßnahmen lediglich "in sachlichem Zusammenhang" oder wie von der Beklagten vorgetragen, in zeitlichem Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung und dem Vorhaben der (künftigen) Bauherrn stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 31 f.).

    Denn danach muss - wie zuvor ausgeführt - anhand einer nachvollziehbaren Prognose, die Teil des vom Stadtrat zu beschließenden Gesamtkonzepts ist, belegt werden, welcher Bedarf an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen hervorgerufen werden und welche Kosten in dessen Folge auf die Gemeinde zukommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 a. a. O., juris Rn. 32).

    61 Für die Annahme eines treuwidrigen Verhaltens genügt es auch nicht, dass das Bebauungsplanverfahren auf Veranlassung der Klägerin und ihrer Nachbarin durchgeführt wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 a. a. O., juris Rn. 17 f.).

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Ein solches Verbot ergibt sich insbesondere nicht aus gesetzlichen Regelungen über spezielle Entgelte, die von Nutzern für die Inanspruchnahme von kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten gezahlt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 35; OVG Schleswig, Urt. v. 13.1.2011 - 2 LB 17/10 -, NordÖR 2011, 237, JURIS-Rdnr. 52).

    Hierbei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Wirksamkeitserfordernis, Bedarf und Finanzbedarf der Folgeeinrichtung aus dem planbedingten Bevölkerungszuwachs kausal ableiten zu müssen, allein auf § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB ("für") folgt (so wohl BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 24) oder ob trotz Schaffung des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB durch Art. 1 Nr. 14 des Bau- und Raumordnungsgesetzes (v. 18.8.1997, BGBl. I S. 2081 - BauROG 1998) zum 1. Januar 1998 (Art. 11 Abs. 1 BauROG) noch immer ergänzend auf den insoweit deutlicheren § 56 Abs. 1 VwVfG zurückgegriffen werden darf.

    Nur wenn die Gemeinde dies transparent, nachvollziehbar und damit kontrollierbar belegen kann, ist das schon nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB geforderte Kausalitätserfordernis gewahrt (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 Rn. 32).

    Hierfür ist neben den bereits erwähnten Kriterien erforderlich, dass es sich um Kosten für öffentliche Einrichtungen handelt, welche es dem Rat der Gemeinde als dem für die Aufstellung von Bauleitplänen maßgeblichen Gremium gestattet haben würden, die Abwägungsentscheidung zu Lasten des Planes ausfallen zu lassen (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 10.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 30).

  • BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11

    Vertrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag;

    Zwar mag einem Erstattungsanspruch des Investors gegen die Gemeinde unter Umständen der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wenn er die Kosten, deren Rückerstattung er begehrt, seinerseits bereits auf die Käufer der Baugrundstücke abgewälzt hat und die Leistung der Gemeinde nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 17 = Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 11).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Hierzu zählen von der Gemeinde zu schaffende, der Allgemeinheit dienende Anlagen und Einrichtungen (vgl. BVerwG ZfIR 2009, 464, 468).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19

    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte;

    Eines gemeindlichen Gesamtkonzepts (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85) bedarf es nicht, wenn eine Folgemaßnahme aus Anlass der Errichtung eines einzelnen Neubaugebiets, in klarem räumlichem Bezug zu diesem und abgestimmt auf den von diesem ausgelösten Bedarf errichtet wird.

    Ein solches fordert die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -, DVBl. 2016, 983 = BauR 2016, 1270 = juris Rn. 107 ff.) wie die des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 = NVwZ 2009, 1109 = juris Rn. 30 ff.) in Fällen, in denen die Zuordnung der Maßnahme zum vom Vorhaben ausgelösten Bedarf sich nicht ohne weiteres erschließt, namentlich wenn die Maßnahme den Gesamtbedarf mehrerer Baugebiete deckt; in diesem Fall bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung, weshalb das zum Satzungsbeschluss berufene Organ sich in seiner Entscheidung gerade von der Durchführung oder Nichtdurchführung der Maßnahme würde beeinflussen lassen.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    1, Anwendung der Revisionsentscheidung des BVerwG vom 29.01.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 zur Senatsentscheidung vom 10.07.2005 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 (vgl. a. BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 -, DVBl. 2011, 823).

    Auf die hiergegen von der Klägerin eingelegte (zugelassene) Revision hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Januar 2009 (4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 = BRS 74 Nr. 235) die Senatsentscheidung vom 10. Juli 2005 - 1 LC 200/05 - aufgehoben und die Sache zu neuerlicher Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Das hat auch die Revisionsentscheidung bestätigt (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, aaO Rn. 26).

  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

    Die übrigen in § 4 Abs. 1 SV ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen, für die die Beklagte Mittel aufgewandt hat - "Erweiterung des Kindergartens um zwei Gruppen", "Erweiterung der Grundschule um einen Zug" und "Erweiterung des Rathauses", stellen zwar grundsätzlich städtebauliche Maßnahmen dar, für die eine Gemeinde nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB Folgekosten erheben darf, weil sie der Allgemeinheit dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 15/07 -, juris).

    Ein solches Konzept muss danach vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1973, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.; Urt. v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 -, juris).

    Dazu müssen jedoch besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4/99 -, BVerwGE 111, 162, 174, juris; Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Insoweit müssen allerdings besondere, in der Person oder im Verhalten des die Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die dieses Verhalten als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1978 - 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337; Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162; Urt. v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - NVwZ 2003, 993; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -BVerwGE 133, 85).
  • BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11

    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
  • OLG München, 16.06.2021 - 20 U 4632/20

    Angemessenheit einer Rückübertragungsverpflichtung bei Verstoß gegen

  • BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17

    Keine Treuwidrigkeit einer Berufung auf die Formunwirksamkeit eines Vertrages

  • BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 16/10

    Städtebaulicher Vertrag

  • VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1928

    Städtebaulicher Vertrag; Planungskosten; Folgekosten; Koppelungsverbot;

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

  • VG Minden, 10.03.2015 - 1 K 3980/13

    Rückzahlung von finanziellen Zuwendungen eines Diakonischen Werkes bei der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14

    Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

  • VG Schleswig, 17.12.2014 - 9 A 283/09

    Rückabwicklung einer Folgekostenregelung in einem städtebaulichen Vertrag

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12

    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als

  • OLG Nürnberg, 16.09.2013 - 4 U 1285/13

    Städtebaulicher Vertrag: Rückforderung von Planungskosten durch den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 12 A 2087/10

    Versagung der Berufung auf das Verstreichen der Jahresfrist nach § 47 Abs. 2 S. 5

  • VG Ansbach, 21.09.2020 - AN 3 K 18.01340

    Vorausleistung für einen Erschließungsbeitrag

  • VG Halle, 25.01.2013 - 7 A 96/11

    Erstattung von Mietkosten gemäß § 11 Abs. 4 KiFöG; Einwand des Missbrauchs

  • VG Münster, 17.03.2010 - 3 K 211/09

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei fehlender außergerichtlicher Befassung der

  • VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.142

    Projektförderung; Europäischer Sozialfonds; Langzeitarbeitslose; Transparenz

  • VG Aachen, 25.03.2011 - 9 K 855/08

    Verfahrensrecht - Zur Rückabwicklung einer Folgekostenvereinbarung

  • VG Magdeburg, 01.03.2012 - 9 A 364/10

    Kommunalabgabenrecht: Zulässigkeit einer Mehrkostenvereinbarung; abwasserseitige

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