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   BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09   

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BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09 (https://dejure.org/2009,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 (https://dejure.org/2009,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 2 B 69.09 (https://dejure.org/2009,5628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    DRiG § 26 Abs. 3, § ... 34, § 46, § 71 Abs. 1 Satz 1 a. F., § 71 Abs. 3 a. F., § 78 Nr. 3 Buchst. d, § 78 Nr. 4 Buchst. e; LRiG BW § 63 Nr. 3 Buchst. d, § 63 Nr. 4 Buchst. f; BBG a. F. § 42 Abs. 1 Satz 3, § 43; BRRG § 26 Abs. 1 Satz 1 a. F., § 126 Abs. 1; LBG BW § 53 Abs. 1 Satz 3, § 53 Abs. 1 Satz 4, § 53 Abs. 1 Satz 5; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; § 17b Abs. 2
    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche Schweigepflicht; Verwaltungsrechtsweg; Richterdienstgericht; richterliche Unabhängigkeit; Eingriff in Persönlichkeitsrecht; Rechtsweg; Sachzusammenhang

  • Bundesverwaltungsgericht

    DRiG § 26 Abs. 3; § 34; § 46; § 71 Abs. 1 Satz 1 a.F.; § 71 Abs. 3 a.F.
    Eingriff in Persönlichkeitsrecht; Rechtsweg; Richterdienstgericht; Sachzusammenhang; Untersuchungsanordnung; Verwaltungsrechtsweg; Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; richterliche Unabhängigkeit; ärztliche Schweigepflicht

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zum Richterdienstgericht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsanordnung für einen Richter; Untersuchungsanordnung außerhalb eines Zurruhesetzungsverfahrens; Bestimmung des Rechtswegs zum Richterdienstgericht nach ...

  • Judicialis

    DRiG § 26 Abs. 3; ; DRiG § ... 34; ; DRiG § 46; ; DRiG § 71 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; DRiG § 71 Abs. 3 a.F.; ; DRiG § 78 Nr. 3 Buchst. d; ; DRiG § 78 Nr. 4 Buchst. e; ; LRiG BW § 63 Nr. 3 Buchst. d; ; LRiG BW § 63 Nr. 4 Buchst. f; ; BBG a.F. § 42 Abs. 1 Satz 3; ; BBG a.F. § 43; ; BRRG § 26 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BRRG § 126 Abs. 1; ; LBG BW § 53 Abs. 1 Satz 3; ; LBG BW § 53 Abs. 1 Satz 4; ; LBG BW § 53 Abs. 1 Satz 5; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Rechtswegs zum Richterdienstgericht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsanordnung für einen Richter; Untersuchungsanordnung außerhalb eines Zurruhesetzungsverfahrens; Bestimmung des Rechtswegs zum Richterdienstgericht nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 388
  • NJW-RR 2010, 272
  • VBlBW 2010, 67
  • DVBl 2010, 396
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Die Gegenauffassung lässt unberücksichtigt, dass die genannte Entscheidung im Rahmen eines Verfahrens auf Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 72 HRiG) ergangen und von der 1984 aufgegebenen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes geprägt ist, die bei der Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht eine über die Prüfung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit hinausgehende Rechtmäßigkeitskontrolle in Anspruch genommen hatte (s. demgegenüber Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 - BGHZ 90, 41; Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ).

    Die Dienstgerichte sind geschaffen worden, um die richterliche Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit als konstitutive und unverzichtbare Elemente des Richterdienstverhältnisses mit einem besonders wirkungsvollen Schutz zu umgeben; ihnen ist demgemäß auch nur der Prüfungsmaßstab des § 26 Abs. 3 DRiG an die Hand gegeben (Urteil vom 9. Juni 1983 a.a.O. S. 224 f.).

    Nach dem Urteil des Senats vom 9. Juni 1983 a.a.O. S. 224 f. ist der Rechtsweg zum Richterdienstgericht nicht nur nach dem Anfechtungsgegenstand ("Maßnahmen der Dienstaufsicht"), sondern zusätzlich nach dem Anfechtungsgrund ("aus den Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes") abzugrenzen.

  • BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfbarkeit einer amtsärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).

    Dieses "Nebeneinander zweier Rechtswege" für einen und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund hat zur Folge, dass der Richter durch die Begründung seines Antrags weitgehend selbst entscheidet, ob die Maßnahme - wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit - vom Richterdienstgericht oder - wegen sonstiger Rechtsverletzung - vom Verwaltungsgericht nachgeprüft werden soll (a.a.O. S. 226 f.; ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]).

  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 163.94

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften - Umstellung von

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (Beschluss vom 28. September 1994 - BVerwG 1 B 163.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97

    Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Die Gegenauffassung lässt unberücksichtigt, dass die genannte Entscheidung im Rahmen eines Verfahrens auf Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 72 HRiG) ergangen und von der 1984 aufgegebenen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes geprägt ist, die bei der Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht eine über die Prüfung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit hinausgehende Rechtmäßigkeitskontrolle in Anspruch genommen hatte (s. demgegenüber Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 - BGHZ 90, 41; Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ).
  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Sie beruft sich auf das Urteil vom 14. Oktober 1980 (BGHZ 78, 245), in dem das Dienstgericht des Bundes die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Weisung an einen Richter, sich ärztlich untersuchen zu lassen, den Dienstgerichten vorbehalten hat, weil die Prüfung in engem Sachzusammenhang mit seiner Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stehe und der Zuständigkeitskatalog des § 78 DRiG einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch die Dienstgerichte bezwecke.
  • Drs-Bund, 09.06.1961 - BT-Drs III/2785
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
    Für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten, die sich nicht aus den Besonderheiten des Richteramts ergeben, sondern aus jedem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis entstehen können, hat es demgemäß bei der Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte sein Bewenden (BTDrucks 3/2785 S. 5).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Wegen der unterschiedlichen Streitgegenstände der Entscheidungen besteht daher auch keine gegenseitige Bindungswirkung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - NVwZ 2016, 764 Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ; Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91.96 - juris Rn. 3 und vom 17. September 2009 - 2 B 69.09 - BVerwGE 134, 388 Rn. 10; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ 3/83 - BGHZ 90, 41 ; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 68 Rn. 2, 5; Stober, DRiZ 1976, 68 , vgl. auch BT-Drs.

    Der Richter entscheidet durch die Begründung seines Antrags weitgehend selbst, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht vom Richterdienstgericht (wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit) oder vom Verwaltungsgericht (wegen sonstiger Rechtsverletzung) überprüft werden soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - NVwZ 2016, 764 Rn. 94; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 und Beschluss vom 17. September 2009 - 2 B 69.09 - BVerwGE 134, 388 Rn. 10; vgl. zudem BT-Drs.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2020 - 2 S 623/20

    Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Unterlassung der

    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich, vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Auch die Zuständigkeit des Richterdienstgerichts nach § 26 Abs. 3, § 62 Abs. 1 Nr. 4e) DRiG, § 63 Nr. 4f) LRiStAG zur Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. hierzu BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83 -, Juris; vgl. auch Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 34.80 -, BVerwGE 67, 222, und Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 -, BVerwGE 134, 388) führt nicht dazu, dass im vorliegenden Verfahren der Prüfungsumfang beschränkt wäre und der Senat bei seiner Prüfung Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit ausblenden müsste.
  • LSG Bayern, 28.04.2022 - L 1 SV 6/22

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zum Beitragszuschuss zur PKV und Arbeitgeberzuschuss

    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 15.12.2021 - 22 C 21.951 - juris Rn. 30; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B - juris Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.10.2021 - L 4 AS 341/21 B - juris Rn. 25).
  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Dann dürfen sich die Richterdienstgerichte nicht auf die Überprüfung beschränken, ob der Dienstherr die Formalien der beamtenrechtlichen Regelung eingehalten hat (offen BVerwGE 134, 388 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Reaktivierung;

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht weiterhin vom "Nebeneinander zweier Rechtswege" für ein und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund (Beschluss vom 17. September 2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19

    Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs;

    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich, vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 22 C 21.2470

    Unbegründete Beschwerde in einem Verfahren um Rechte aus einem vorvertraglichen

    Die Kostenentscheidung ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich; vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22

    Erstattung von Erschließungskosten im Zusammen mit Grundstückskauf

    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich; vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 11 OB 133/15

    Amtshaftungsanspruch; Beschlagnahme; ordentlicher Rechtsweg; gemischtes

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, da die Vorschrift des § 17 b Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach im Fall der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht die Kosten im Verfahren vor dem angegangenen Gericht als Teil der Kosten bei dem Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, behandelt werden, auf die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nicht angewandt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.2009 - 2 B 69/09 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - jeweils juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 22 C 21.951

    Verwaltungsrechtsweg für einen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und einer

  • VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 3033/09

    Richter; Dienstfähigkeit; Amtsärztliche Untersuchung; Schweigepflichtsentbindung

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 3 C 16.2090

    Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 3 C 16.2091

    Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Gießen, 22.07.2013 - 5 L 1206/13

    Anordnung ärztlicher Untersuchung

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2014 - 5 OA 292/13

    Bemessung des Streitwerts bei Angriff der Anordnung einer ärtzlichen Untersuchung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 5 O 14/21

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklage nach Aufhebung des

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