Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.11.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,529
BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08 (https://dejure.org/2009,529)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 1 C 18.08 (https://dejure.org/2009,529)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 1 C 18.08 (https://dejure.org/2009,529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. ... 3; AufenthG § 11 Abs. 1, § 18, § 25 Abs. 4, § 51 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Satz 1; AuslG 1990 § 44 Abs. 1; AuslG 1965 § 9 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 114 Satz 2, § 121, § 124a; VwVfG § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 51; ZPO § 580 Nr. 8; EGZPO § 35; EG Art. 10, Art. 234; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 Art. 6, Art. 7, Art. 13, Art. 14; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9 Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP Art. 41 Abs. 1
    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; Wiederaufleben; Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtskraft; Rechtskraftbindung; Rücknahme; Wiederaufgreifen; zwingender Wiederaufgreifensgrund; Änderung der Rechtslage; Änderung der Rechtsprechung; ...

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Aufhebung einer Ausweisungsverfügung eines italienischen Staatsangehörigen; Beeinträchtigung des gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenzgebotes und Effizienzgebotes i.R.d. Zulassung einer Berufung; Wiederaufgreifensanspruch wegen Änderung der Rechtsprechung zu ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1, LVwVfG § 48 Abs. 1, LVwVfG § 51
    Ausweisung, Unionsbürger, Rücknahme, Rückwirkung, Befristung, Rechtsschutzinteresse, Wiederaufnahme des Verfahrens, Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg ( LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Aufhebung einer Ausweisungsverfügung eines italienischen Staatsangehörigen; Beeinträchtigung des gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenzgebotes und Effizienzgebotes i.R.d. Zulassung einer Berufung; Wiederaufgreifensanspruch wegen Änderung der Rechtsprechung zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 137
  • NVwZ 2010, 652
  • DVBl 2010, 261
  • DÖV 2010, 490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 BVerwG 1 B 60.95 Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dessen Rechtsprechung in Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 Rs. C-2/06, Kempter Slg. 2008, I 00411 Rn. 35).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

    Sie müssen die rechtlichen Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Gemeinschaftsvorschrift ergeben, aber von Amts wegen aufgreifen, wenn sie nach dem nationalen Recht verpflichtet oder berechtigt sind, dies im Falle einer zwingenden Vorschrift des nationalen Rechts zu tun (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O. Rn. 44 und 45).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Kühne & Heitz" Entscheidung vom 13. Januar 2004 (Rs. C-453/00 Slg. 2004, I-00837) eine Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte zur Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung, um hierdurch einer später von ihm vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen, aber (u.a.) davon abhängig gemacht, dass die Behörde befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 a.a.O.).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Danach bedarf es bei Ausweisungen grundsätzlich der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip", vgl. dazu Urteile vom 13. September 2005 BVerwG 1 C 7.04 BVerwGE 124, 217 und vom 9. August 2007 BVerwG 1 C 47.06 BVerwGE 129, 162 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob von einem dringenden Fall auszugehen war, in dem nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 64/221/EWG ausnahmsweise von der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle abgesehen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 a.a.O. S. 223).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und C 493/01 Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 BVerwG 1 C 33.07 Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Damit hätte das Verwaltungsgericht Art. 14 ARB 1/80 berücksichtigen und auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 316 ).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).

    Von einer Ermessensverdichtung zugunsten des Betroffenen ist erst auszugehen, wenn die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Ausweisung schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Danach würde der Sinn der Rechtskraft als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Rechtssicherheit in einer Art. 20 Abs. 3 GG verletzenden Weise verfehlt und die vom Gesetzgeber in § 121 VwGO zugunsten des Prinzips der Rechtssicherheit getroffene Regelung teilweise außer Kraft gesetzt, wenn man die Exekutive allein aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen Erwägungen heraus und damit ohne gesetzliche Grundlage zu einer uneingeschränkten erneuten Entscheidung für befugt erachtete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 2 BvR 260/88 NVwZ 1989, 141).

    In Fällen, in denen wie hier ein Verwaltungsakt gerichtlich bestätigt worden ist, bedarf es zur Überwindung der Rechtskraft einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 2 BvR 260/88 NVwZ 1989, 141).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    Danach bedarf es bei Ausweisungen grundsätzlich der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip", vgl. dazu Urteile vom 13. September 2005 BVerwG 1 C 7.04 BVerwGE 124, 217 und vom 9. August 2007 BVerwG 1 C 47.06 BVerwGE 129, 162 ).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
    In diese Rechte können die Vertragsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 EMRK eingreifen, soweit die gewählte Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, also durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt wird und mit Blick auf die verfolgten legitimen Ziele auch im engeren Sinn verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 2 BvR 304/07 NVwZ 2007, 946 m.w.N.).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

  • BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Mit der Bestimmung soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht und einer erneuten Sachprüfung zugeführt werden kann (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 , vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Dieser Zweck, der aus dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Rechtssicherheit folgt, verbietet es, die Exekutive uneingeschränkt zu einer erneuten Entscheidung über ein Begehren, das dem rechtskräftig entschiedenen Streitgegenstand entspricht, für befugt zu erachten (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 a.a.O.).

    So liegt es, wenn der Betroffene nach § 51 VwVfG einen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hat oder die Behörde das Verfahren im Ermessenswege wieder aufgreift oder aufgreifen muss (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 1982- 4 A 2586/80 -, NVwZ 1983, 101, 102; Aschke, in: BeckOK VwVfG, 51. Edition, Stand: 1. April 2021, § 40 Rn. 73; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris, Rn. 20.
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Im Rahmen der Schrankenprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK ist das Interesse an der Aufrechterhaltung der von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten persönlichen Bindungen mit den öffentlichen Interessen an einer Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) und einer Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BVerwGE 135, 137 und Beschl. v. 10.02.2011 - 1 B 22/10 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 07.12.2011 - 11 S 897/11 - DVBl 2012, 194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77750
BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08 (https://dejure.org/2008,77750)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2008 - 1 C 26.08 (https://dejure.org/2008,77750)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2008 - 1 C 26.08 (https://dejure.org/2008,77750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,77750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Aufenthaltstitel; Aufenthaltstitel; Ausländer; Ausweisung; Ausweisungsverfahren; Befristung; Befristung; Bundesverfassungsgericht; Ergänzung der Ermessenserwägungen; Erlöschen; Erlöschen; Ermessen; Ermessenserwägung; Ermessensverdichtung; Ermessensverdichtung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Ab... s. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § 18, AufenthG § 25 Abs. 4, AufenthG § 51, EMRK Art. 8, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7, ARB 1/80 Art. 13, ARB 1/80 Art. 14, VwGO § 121, VwVfG § 48 Abs. 1, VwVfG § 51
    Ausweisung, Befristung, Rechtschutzbedürfnis, Aufenthaltstitel, Erlöschen, Wiederaufleben, Folgenbeseitigungsanspruch, Rechtskraft, Rechtskraftbindung, Rücknahme, Wiederaufgreifen, Änderung der Rechtslage, Änderung der Rechtsprechung, Restitutionsgrund, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 137
  • NVwZ 2010, 652
  • DVBl 2010, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, dessen Rechtsprechung in Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Rs. C-2/06 , Kempter - Slg. 2008, I-00411 Rn. 35).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

    Sie müssen die rechtlichen Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Gemeinschaftsvorschrift ergeben, aber von Amts wegen aufgreifen, wenn sie nach dem nationalen Recht verpflichtet oder berechtigt sind, dies im Falle einer zwingenden Vorschrift des nationalen Rechts zu tun (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O. Rn. 44 und 45).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Kühne & Heitz"-Entscheidung vom 13. Januar 2004 (Rs. C-453/00 - Slg. 2004, I-00837) eine Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte zur Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung, um hierdurch einer später von ihm vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen, aber (u.a.) davon abhängig gemacht, dass die Behörde befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00 - a.a.O.).

    Selbst im Falle eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht gebietet Art. 10 EG nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall eine Überprüfung durch die nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 a.a.O., modifiziert durch Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O.).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kühne & Heitz" mit Urteil vom 13. Januar 2004 (a.a.O.) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" mit Urteil vom 12. Februar 2008 (a.a.O.) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Damit hätte das Verwaltungsgericht Art. 14 ARB 1/80 berücksichtigen und auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 316 ).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" ( EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01 - Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Danach bedarf es bei Ausweisungen grundsätzlich der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle neben der Ausländerbehörde ("Vier-Augen-Prinzip", vgl. dazu Urteile vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 und vom 9. August 2007 - BVerwG 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob von einem dringenden Fall auszugehen war, in dem nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 64/221/EWG ausnahmsweise von der Einschaltung einer unabhängigen zweiten Stelle abgesehen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 a.a.O. S. 223).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein - gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG ) - Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ).

    Von einer Ermessensverdichtung zugunsten des Betroffenen ist erst auszugehen, wenn die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Ausweisung schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Danach würde der Sinn der Rechtskraft als Ausfluss des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Rechtssicherheit in einer Art. 20 Abs. 3 GG verletzenden Weise verfehlt und die vom Gesetzgeber in § 121 VwGO zugunsten des Prinzips der Rechtssicherheit getroffene Regelung teilweise außer Kraft gesetzt, wenn man die Exekutive allein aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen Erwägungen heraus und damit ohne gesetzliche Grundlage zu einer uneingeschränkten erneuten Entscheidung für befugt erachtete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141).

    In Fällen, in denen - wie hier - ein Verwaltungsakt gerichtlich bestätigt worden ist, bedarf es zur Überwindung der Rechtskraft einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" ( EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01 - Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08
    Denn gegen das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts gab es die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen (im Ergebnis ebenso Beschluss vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - NJW 1987, 601).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann die Rechtskraftbindung des § 121 VwGO nur auf gesetzlicher Grundlage überwunden werden.

    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08).

    30 Das Wiederaufgreifensermessen nach § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 LVwVfG verdichtet sich zu einem Anspruch des Betroffenen, wenn die Aufrechterhaltung der Ausweisung, etwa wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des sie bestätigenden gerichtlichen Urteils, schlechthin unerträglich wäre oder wenn die Überprüfung der Ausweisungsverfügung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemeinschaftsrechtlich geboten ist (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    BVerwG 1 C 26.08.
  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

    Zu einem entsprechenden Vorgehen wäre der Kläger aber gehalten gewesen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -).

    Das ist nicht nur für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, gilt aber auch für Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, dessen Rechtsprechung im Vorabentscheidungsverfahren nach dem eigenen Selbstverständnis nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur ist (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - C-2/06 - Sammlung der Rechtsprechung 2008, I-00411).

  • VG München, 22.10.2019 - M 12 S 18.3900

    Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegen bestandskräftige

    Die Feststellung einer Konventionsverletzung in einem Parallelverfahren genügt nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BeckRS 2009, 40437 Rn. 17; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. Ergänzungslieferung Februar 2019, § 153 Rn. 27; W.-R. Schenke a.a.O, § 153 Rn. 8; Rennert in: Eyermann, § 153 Rn. 12a; zum wortlautgleichen § 359 Nr. 6 StPO: BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - BeckRS 2019, 2483 Rn. 25 m.w.N.; Singelnstein in: BeckOK StPO, 34. Edition 1.7.2019, § 359 Nr. 41; Weiler in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 359 StPO Rn. 21; a.A. etwa LG Ravensburg v. 4.9.00 - 1 Qs 169/00 - NStZ-RR 01, 115 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 355/12

    Verhältnis des Befristungsverfahrens nach § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG zum

    Einen Anspruch auf rückwirkende Aufhebung der rechtskräftig bestätigten Ausweisung, welche, wenn kein zwingender Wiederaufnahmegrund nach § 51 Abs. 1 VwVfG vorliegt, nur nach Maßgabe des § 51 Abs. 5 VwVfG i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen im weiteren Sinne) erfolgen kann, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 1 C 26.08 - , InfAuslR 2010, 91, und - 1 C 15.08 -, InfAuslR 2010, 97, macht der Antragsteller nicht geltend.
  • VG Würzburg, 17.02.2022 - W 5 K 21.30538

    Keine Änderung der Rechtslage aufgrund Änderung der Rechtsprechung

    Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 2 B 1.20 - juris Rn. 8; U.v. 27.1.1994 - 2 C 12.92; U.v. 22.10.2019 - 1 C 26.08; U.v. 11.9.2013 - 8 C 4.12; alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht