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   BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08   

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BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 3 Satz 1, § ... 8 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 4 Satz 2, § 28 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, §§ 39, 59, 81 Abs. 4, § 84 Abs. 2 Satz 2, § 101 Abs. 2, § 105; Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien Art. 64 Abs. 1; ARB 1/80 Art. 6, Art. 7; SGB III §§ 284 ff.
    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Erwerbstätigkeit; Assoziationsrecht; aufenthaltsrechtliche ...

  • openjur.de

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Erwerbstätigkeit; Assoziationsrecht; aufenthaltsrechtliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 4 Satz 2, § 28 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, §§ 39, 59, 81 Abs. 4, § 84 Abs. 2 Satz 2, § 101 Abs. 2, § 105
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Assoziationsrecht; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bundesagentur für Arbeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen aufgrund des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte durch Verlassen des Bundesgebiets bzw. aus assoziationsrechtlichen Gründen; Begründung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 3 S. 1, AufenthG § ... 8 Abs. 1, AufenthG § 8 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 28 Abs. 5, AufenthG § 39, AufenthG § 59, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 101 Abs. 2, AufenthG § 105, ARB 1/80, SGB III § 284
    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Tunesischer Arbeitnehmer, außergewöhnliche Härte, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Assoziationsberechtigte, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Diskriminierungsverbot, Rückwirkung, Vertrauensschutz, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen aufgrund des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte durch Verlassen des Bundesgebiets bzw. aus assoziationsrechtlichen Gründen; Begründung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tunesische Arbeitnehmer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 325
  • NVwZ 2010, 1098
  • DVBl 2010, 655
  • DÖV 2010, 530
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Das Diskriminierungsverbot in Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien hat nur ausnahmsweise aufenthaltsrechtliche Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917).

    Es entfaltet daher in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich ein tunesischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats hierauf berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 24 ff.).

    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 36 f.).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

    Dies berührt weder die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39) noch verletzt es die Grundsätze des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O. zu der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 58/06
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).
  • VG Ansbach, 02.12.2008 - AN 19 K 07.02549

    Verlängerung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob alle Arbeitsberechtigungen ihre Außenwirkung zum 1. Januar 2005 verloren haben und seitdem nur noch als verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gelten (so VG Darmstadt, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 L 1411/08.DA (3) - juris) oder ob die Umwandlung erst eintritt, wenn ein übergeleiteter Aufenthaltstitel verlängert werden muss bzw. ausgestellt wird (so VG Ansbach, Urteil vom 2. Dezember 2008 - AN 19 K 07.02549 - juris; Funke-Kaiser a.a.O. § 105 Rn. 8 und Hailbronner, AuslR, Stand August 2006, § 105 AufenthG Rn. 3).
  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob alle Arbeitsberechtigungen ihre Außenwirkung zum 1. Januar 2005 verloren haben und seitdem nur noch als verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gelten (so VG Darmstadt, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 L 1411/08.DA (3) - juris) oder ob die Umwandlung erst eintritt, wenn ein übergeleiteter Aufenthaltstitel verlängert werden muss bzw. ausgestellt wird (so VG Ansbach, Urteil vom 2. Dezember 2008 - AN 19 K 07.02549 - juris; Funke-Kaiser a.a.O. § 105 Rn. 8 und Hailbronner, AuslR, Stand August 2006, § 105 AufenthG Rn. 3).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG, also unabhängig vom Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. Urteil vom 27. Januar 2009 - BVerwG 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 73 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Dem steht nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht die Revision nicht im Tenor seiner Entscheidung, sondern in den Urteilsgründen zugelassen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 7.08 - InfAuslR 2009, 378 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Da nunmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt, war es zwingend erforderlich, die bisher über das gesonderte Arbeitsgenehmigungsrecht mögliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine fiktive Aufrechterhaltung des Aufenthaltstitels sicherzustellen (für die Dauer des Antragsverfahrens bei der Ausländerbehörde in § 81 Abs. 4 AufenthG, für das Widerspruchs- und Klageverfahren in § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG; zu dieser grundlegenden Umgestaltung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens vgl. auch Urteile vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 14.08 und BVerwG 1 C 16.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

    Dies gilt auch für die Vorabzustimmung nach § 36 Abs. 3 BeschV (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325 Rn. 15).

    Bei der Zustimmung nach § 39 AufenthG handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Verwaltungsinternum (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325 Rn. 15; Bodenbender, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Stand Oktober 2019, § 39 Rn. 59; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2019, § 39 AufenthG Rn. 76; Hänsle, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 1. Edition, Stand 01. März 2019, § 39 AufenthG Rn. 2; Stiegeler, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 39 AufenthG Rn. 8; Sußmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 39 AufenthG Rn. 44).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) entschieden hat, hat sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Arbeitsberechtigung - wie sie der Kläger besaß - nach § 105 Abs. 2 AufenthG mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt, wenn der Ausländer zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels war, der ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat insoweit zunächst auf die Urteilsgründe im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 zu dem entsprechenden Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien Bezug, die auch für den Fall des Klägers bei einer zu seinen Gunsten unterstellten aufenthaltsrechtlichen Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 gelten.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.12.2009 (1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325) wurde diese Frage nicht geklärt, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis ging.

    (vgl. BVerwG Urteile vom 08.12.2009 - 1 C 14.08 - und - 1 C 16.08 -).

    Dies steht auch mit Unionsrecht in Einklang, da es zu einem dem Gesetzgeber durch das Unionsrecht nicht verwehrt ist, die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer eine Beschäftigung aufnehmen und fortsetzen darf, mit Wirkung für die Zukunft neu zu ordnen (vgl. BVerwG - 1 C 14.08 - a.a.O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dieser Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes offene Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis in der Hauptsache zwar mit der Begründung angenommen, es spreche einiges dafür, dass dem Eingriff in ein bestehendes Aufenthaltsrecht das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Algerien vom 22. April 2002 (ABl. EU 2005 Nr. L 265, S. 2), der insoweit inhaltsgleich mit Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien ist, entgegenstehe, und die Frage, ob und ggf. welche Schutzwirkung das Diskriminierungsverbot hinsichtlich der nachträglichen Verkürzung eines bereits erlaubten Aufenthalts entfalte, auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - nicht hinreichend geklärt sei, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis gegangen sei.

    Es ist mit der Beschwerde indes nicht vorgebracht worden und für den beschließenden Senat auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Wirkung des hier maßgeblichen Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien zwischen den Konstellationen der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, für die das Bundesverwaltungsgericht eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots ausdrücklich abgelehnt hat (Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 -, BVerwGE 135, 325), und der Konstellation der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden sein soll.

  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

    Denn auch wenn in Hinblick auf das Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG und der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der im aufenthaltsrechtlichen Verfahren allein verwaltungsintern beteiligten Bundesagentur für Arbeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.2009 - 1 C 14/08 -, BVerwGE 135, 325 Rn 15; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Loseblatt Stand: Juni 2015, Bd. I, AufenthG § 39 Rn. 4) zumindest im verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahren eine inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zustimmung zur Beschäftigung vorgenommen werden muss, stellt sich die Prognose der Antragsgegnerin hinsichtlich der fehlenden Sicherung des Lebensunterhalts des Antragstellers als rechtmäßig dar.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Dies ist dann der Fall, wenn er eine Erlaubnis erhalten hat, seine Berufstätigkeit für eine die Dauer seiner Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit auszuüben, vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2014 - 18 A 2326/11 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13

    Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige

    Denn auch das setzt voraus, dass er tatsächlich einer Beschäftigung nachgeht (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

    Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, der damit verwirklichten Bündelung der Kompetenzen zwischen Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde ("one-stop-government"), der Zweckbindung des Aufenthaltstitels sowie dem in §§ 7, 8 AufenthG zum Ausdruck kommenden Trennungsprinzip und dem in § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG normierten Zusammenhang der Erwerbstätigkeit mit dem Aufenthaltstitel wird eine die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis überschreitende Arbeitserlaubnis und damit eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien praktisch nicht mehr in Frage kommen (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325-334; VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24; Epe in GK-AufenthG, Stand 12/2012, Abschnitt IX-2 § 1, Rn. 63; Hailbronner, AuslR, Stand 5/2007, Abschnitt D 5.5, Rn. 6 ff.; Hailbronner, NVwZ 2007, 415/416; Huber/Göbel-Zimmermann, AuslR, 2. Aufl. 2008, Teil 2 XIII, Rn. 1503; Armbruster, HTK-AuslR, Stand 9/2014, EU-Recht/Assoziierungsabkommen/EMA, Rn. 48; Husmann, ZAR 2009, 305/311).
  • VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751

    Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für

    Schließlich kann für die Klägerin auch nicht aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden, denn diesem kommt nur ausnahmsweise überhaupt aufenthaltsrechtliche Wirkung zu (vgl. BVerwG v. 8.12.09 BVerwGE 135, 325 ff.).

    Da das AufenthG nach geltender und hier relevanter Rechtslage aber beides aneinander koppelt, vgl. nur §§ 4 Abs. 3 Satz 1, 28 Abs. 5, 31 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wird keine vom Aufenthaltsrecht unabhängige Rechtsstellung bzgl. der Beschäftigungsausübung verliehen (vgl. BVerwG v. 8.12.09 BVerwGE 135, 325 ff.; Pfersich, ZAR 2010, S. 399 Anmerkung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2017 - 7 B 11002/16

    Arbeitsagentur, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, aufenthaltsrechtliche

  • VG Aachen, 08.07.2020 - 4 K 3454/19

    Ausbildungsduldung; Passersatzpapierantrag; Identität

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
  • VGH Hessen, 06.11.2014 - 6 A 691/14

    Diskriminierungsverbot nach dem Europa Mittelmeer Abkommen

  • VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09

    Ausländerrecht - Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80; Ausländerrecht -

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 9 K 51/10

    Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, Ausländer, zweite Generation,

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 10 ZB 12.429

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 11 N 54.11

    Türkin; langjährige gewerbliche Tätigkeit; anschließender SGB II-Bezug;

  • VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11

    Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei

  • VGH Bayern, 01.10.2010 - 10 CE 10.1296

    Duldung

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