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   BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08   

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BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.;

  • openjur.de

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 34 Abs. 3
    Zielvorgaben im Landesentwicklungsprogramm nicht für Beurteilung von schädlichen Auswirkungen geeignet

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen; Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Baugesetzbuch (BauGB); Erhaltung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3; BauNVO § 11 Abs. 3
    Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen; Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Baugesetzbuch ( BauGB ); Erhaltung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleitplanung: Wirkung auf zentrale Versorgungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf Expansion von Lebensmittel-Discounter Aldi einschränken

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schutz verbrauchernaher Grundversorgung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versagung der Baugnehemigung aufgrund schädlicher Auswirkungen auf die verbrauchernahe Grundversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.12.2009)

    Gericht schützt Stadtteilzentren vor Märkten auf der grünen Wiese // Verwaltungsrichter: Gesetz will nicht nur Innenstädte stärken

Besprechungen u.ä. (3)

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richter setzen Expansion von Discountern Grenzen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverwaltungsgericht nimmt zur verbrauchernahen Grundversorgung Stellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbeplanter Innenbereich: Wo liegen die Grenzen für Einzelhandelsbetriebe? (IBR 2010, 298)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 18
  • NVwZ 2010, 587
  • DVBl 2010, 513
  • DVBl 2010, 516
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 732
  • BauR 2010, 736
  • ZfBR 2010, 267
  • ZfBR 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Wie der Senat in seinem - bei Verkündung der Berufungsentscheidung allerdings noch nicht ergangenen - Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - (BVerwGE 129, 307 Rn. 15) entschieden hat, lässt ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Standortgemeinde vielmehr jedenfalls dann erwarten, wenn es deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können.

    Im Rahmen der Prognose sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 24).

    Dagegen gehören, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 20) hervorgehoben hat, beispielsweise Preisgestaltung, Werbemethoden, Schaufensterdekoration, Sachkunde und Freundlichkeit des Personals nicht zum Prüfprogramm der Genehmigungsbehörde.

    (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 16).

    Auch kann die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs hat, in die Würdigung einzustellen sein (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 24).

    Denn dieser Maßstab ist nicht rechtlich ungeeignet, wenngleich der bloße Verkaufsflächenvergleich nicht überbewertet werden darf (Urteile vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 15).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und der Landesanwaltschaft ist die Vermutungsregel in § 11 Abs. 3 BauNVO im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB weder unmittelbar noch kraft gesetzlicher Verweisung heranzuziehen (vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 12).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 16).

    Denn dieser Maßstab ist nicht rechtlich ungeeignet, wenngleich der bloße Verkaufsflächenvergleich nicht überbewertet werden darf (Urteile vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 15).

    Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof zu Recht davon aus, dass auch Grund- und Nahversorgungszentren zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sein können (vgl. hierzu Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 -).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Sind - wie dies vorliegend der Fall ist - im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2009 a.a.O. Rn. 6).

    Maßstab für die rechtlich gebundene Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse und deren rechtliche Einordnung - auch wenn diese durch Einzelhandelskonzepte der Gemeinden bestätigt und gegebenenfalls präzisiert werden können -, nicht aber planerische Entscheidungen der Träger der Landesplanung oder der Bauleitplanung (vgl. auch zur räumlichen Abgrenzung den Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 5.09 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 208 S. 10 Rn. 7).

  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (vgl. auch Beschluss vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Ob numerisch-präzise Schwellenwerte geeignet sind, den vielfältigen Verhältnissen des Einzelfalls gerecht zu werden, erscheint fraglich und wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. auch Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - NVwZ 2004, 220, 223 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 117 S. 82; insoweit in BVerwGE nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    1.1.1 Dem Verwaltungsgerichtshof ist darin zuzustimmen, dass § 34 Abs. 3 BauGB wegen der grundsätzlichen Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts (vgl. bereits Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 5.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 117 m.w.N.) nur vor schädlichen städtebaulichen Auswirkungen schützt.
  • VGH Bayern, 10.08.2007 - 2 BV 07.3
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    - Bayerischer VGH München - 10.08.2007 - AZ: VGH 2 BV 07.3.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Angestrebt wird beispielsweise auch nicht die Förderung des Mittelstands oder im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels die Bevorzugung von Vollsortimentern im Verhältnis zu Discountern (vgl. hierzu den Bericht der Arbeitsgruppe "Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und § 11 Abs. 3 BauNVO" vom 30. April 2002, ZfBR 2002, 598 sowie das Senatsurteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 = UPR 2009, 193, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Von ihm werden, entsprechend dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch Grund- und Nahversorgungszentren erfasst (BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18, juris Rn. 28 sowie - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10, juris Rn. 8).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 12).

    Da § 34 Abs. 3 BauGB nur vor städtebaulichen Auswirkungen schützen soll, scheidet eine Anknüpfung an landesplanerische Zielvorgaben grundsätzlich aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 18 ff.).

    Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben sind insbesondere zu berücksichtigen die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 16).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O., juris Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 7 ff. und - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 10 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Die Struktur der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB als gebundene Verwaltungsentscheidung sollte mit § 34 Abs. 3 BauGB nicht grundlegend verändert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 = NVwZ 2010, 587; Battis, DVBl. 2011, 196 ).

    Maßstab für die rechtlich gebundene Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse und deren rechtliche Einordnung - auch wenn diese durch Einzelhandelskonzepte der Gemeinden bestätigt und gegebenenfalls präzisiert werden können -, nicht aber planerische Entscheidungen der Träger der Landesplanung oder der Bauleitplanung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Der bloße Verkaufsflächenvergleich darf aber nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - BRS 76 Nr. 46).

    Das Bauplanungsrecht hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, sondern verhält sich in dieser Hinsicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735; Urteile vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - BauR 2007, 2012, und vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Hubatsch, NJW-Spezial 2009, 268).

  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377

    Gefährdung des zentralen Versorgungsbereichs durch großflächigen

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    (1) Wegen der grundsätzlichen Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts schützt § 34 Abs. 3 BauGB jedoch nur vor schädlichen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Somit ist in einem Fall wie dem vorliegenden in die Würdigung einzubeziehen, dass es sich um einen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb des Typs Discounter handelt (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die aufgrund des geplanten Vorhabens zu erwartenden Kaufkraftabflüsse können als Kriterium dafür herangezogen werden, ob die ökonomischen Fernwirkungen des Vorhabens die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs stören können (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Die Aussagekraft eines solchen Verkaufsflächenvergleichs darf jedoch nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Ob hierbei numerisch-präzise Schwellenwerte geeignet sind, den vielfältigen Verhältnissen des Einzelfalls immer gerecht zu werden, erscheint jedoch fraglich (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 a.a.O.), der sich der Senat anschließt, darf auf branchenspezifische Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Daneben können als weitere städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sein: Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Diese Vorschädigung sowie die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs sind in die Bewertung einzustellen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 7.12.2009 Az. 4 C 1.08 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 B 13.423

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche; Drogeriefachmarkt

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungbereich in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18; U.v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 - NVwZ 2010, 590).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 - BVerwGE 129, 307; U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18; BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 2 BV 10.397 - BauR 2012, 909; U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

    aa) Wegen der grundsätzlichen Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts schützt § 34 Abs. 3 BauGB jedoch nur vor schädlichen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18).

    Die aufgrund des geplanten Vorhabens zu erwartenden Kaufkraftabflüsse können als Kriterium dafür herangezogen werden, ob die ökonomischen Fernwirkungen des Vorhabens die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs stören können (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18).

    Die Aussagekraft eines solchen Verkaufsflächenvergleichs darf jedoch nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18).

    Es ist auch nicht von einem niedrigeren Schwellenwert auszugehen, weil das Nahbereichszentrum als vorgeschädigt zu betrachten wäre (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18; BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BauR 2012, 911).

  • VG Darmstadt, 08.09.2010 - 2 K 82/08

    Prognose; schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

    v. 17.12.2009, 4 C 1.08 und 4 C 2.08, Juris) räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.

    Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche und ein daraus herzuleitender voraussichtlicher Kaufkraftabfluss (Umsatzverteilung), die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der "Frequenzbringer" bzw. "Magnetbetriebe" im Versorgungsbereich und deren Gefährdung, eine etwaige "Vorschädigung" des zentralen Versorgungsbereichs z.B. durch das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nichtintegrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (BVerwG, Urteile v. 11.10.2007, a. a. O., und vom 17.12.2009, 4 C 2.08, a. a. O.).

    Weiter ist zu beachten, dass sich die rechtlich gebundene Entscheidung in § 34 BauGB grundsätzlich am vorhandenen Bestand zu orientieren hat (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.) und der hierfür maßgebliche Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorliegend - da es sich um eine Drittanfechtungsklage handelt - der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheids vom 18.12.2007 ist.

    Vielmehr soll eine bestimmte städtebauliche Struktur erhalten werden, die sich durch Zentralität auszeichnet und eine diffuse Verteilung von Einrichtungen in die Fläche vermeidet (so: BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.).

    Für erhebliche Auswirkungen des vorgenannten, zu erwartenden Kaufkraftabflusses spricht weiter der Umstand, dass es sich bei der Z.er Innenstadt ausweislich des Gutachtens Dr. D. nicht um einen "stabilen" zentralen Versorgungsbereich, sondern um einen bereits erheblich vorgeschädigten Bereich handelt, der einerseits zwar noch schutzwürdig, andererseits aber dadurch besonders schutzbedürftig ist (vgl. auch hierzu: BVerwG, Urt. vom 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls in seiner Entscheidung vom 17.12.2009 (4 C 2.08, a. a. O.) ausgeführt, schädliche Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB könnten sich auch daraus ergeben, dass das geplante Vorhaben zusammen mit bereits vorhandenen Betrieben eine Beeinträchtigung des geschützten zentralen Versorgungsbereichs bewirke.

    Im Übrigen ist auch in diesem Zusammenhang zu gegenwärtigen, dass allein eine umfassende Gesamtbetrachtung sämtlicher städtebaulich relevanter Faktoren wie möglicher Kaufkraftabfluss, Vorschädigung, Gefährdung eines im Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs, Verkehrsanbindung, Entfernung und Attraktivität des geplanten Standorts durch dortige Magnetbetriebe der Prognoseentscheidung zugrunde zu legen ist und in diesem Zusammenhang eine zu erwartende Umsatzverteilung von mehr oder weniger als 10% lediglich als Indiz in die Bewertung einfließen kann (vgl. BVerwG, 17.12.2009, 4 C 2.08, a .

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Er kann einerseits noch schutzwürdig, andererseits aber besonders schutzbedürftig sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die schädlichen Auswirkungen lediglich möglich erscheinen; es muss eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis bestehen, anhand derer sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 12, juris).

    Auch die Ziele der Raumordnung haben bei der Feststellung der Zulässigkeit von Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen, weil § 34 Abs. 3 BauGB als Bundesrecht bundeseinheitlich auszulegen ist und nicht anhand unterschiedlicher landesrechtlicher Ziele der Raumplanung bestimmt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 18 f., juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 08/2019, § 34, Rn. 86i).

    Daraus ergibt sich, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 11, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    In diesem Zusammenhang kann auch dem städtebaulichen Ziel der Erhaltung eines historisch gewachsenen Ortskerns ein besonderer Stellenwert zukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, juris Rn. 10).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, a.a.O., Rn. 12).

    Da § 34 Abs. 3 BauGB nur vor städtebaulichen Auswirkungen schützen soll, scheidet eine Anknüpfung an landesplanerische Zielvorgaben grundsätzlich aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, a.a.O., Rn. 18 ff.).

    Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben sind insbesondere zu berücksichtigen die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 17.02.2009, a.a.O., Rn. 9 und Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, a.a.O., Rn. 16).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007, a.a.O., Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, a.a.O., Rn. 7 ff. sowie - 4 C 2.08 -, a.a.O., Rn. 10 ff.).

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Er kann einerseits noch schutzwürdig, andererseits aber besonders schutzbedürftig sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die schädlichen Auswirkungen lediglich möglich erscheinen; es muss eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis bestehen, anhand derer sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 12, juris).

    Auch die Ziele der Raumordnung haben bei der Feststellung der Zulässigkeit von Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen, weil § 34 Abs. 3 BauGB als Bundesrecht bundeseinheitlich auszulegen ist und nicht anhand unterschiedlicher landesrechtlicher Ziele der Raumplanung bestimmt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 18 f., juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 08/2019, § 34, Rn. 86i).

    Daraus ergibt sich, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 11, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

    Er kann einerseits noch schutzwürdig, andererseits aber besonders schutzbedürftig sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die schädlichen Auswirkungen lediglich möglich erscheinen; es muss eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis bestehen, anhand derer sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 12, juris).

    Auch die Ziele der Raumordnung haben bei der Feststellung der Zulässigkeit von Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen, weil § 34 Abs. 3 BauGB als Bundesrecht bundeseinheitlich auszulegen ist und nicht anhand unterschiedlicher landesrechtlicher Ziele der Raumplanung bestimmt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 18 f., juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 08/2019, § 34, Rn. 86i).

    Daraus ergibt sich, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 11, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 1510/12

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung bzw. den

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 3 S 2190/10

    Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb im unbeplanten Innenbereich; Abwehrrecht einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 7/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines

  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

  • BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13

    Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 43.16

    Einzelhandelsbetrieb; Sonderpostenmarkt; Innenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23

    Klage einer Nachbarkommune gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheides für die

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und

  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - 7 D 1/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans trotz Ausschlusses von Einzelhandelsnutzungen

  • VG Schleswig, 26.04.2017 - 2 A 161/15

    Umbau eines Teils eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs zu einem Drogeriemarkt

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 167/10

    Outlet-Center, Bebauungszusammenhang, Kaufkraftabfluss, Interkommunales

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10

    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 44.16

    Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

  • VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 19.361

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit

  • VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11

    Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Discountmarkt; Einzelhandel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 10 A 1136/22

    Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans (§ 9 Abs. 2a BauGB)

  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 486/13

    Nachbargemeinde gegen Baugenehmigung für ein Factory-Outlet-Center im unbeplanten

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

  • VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13

    Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf

  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 446/13

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2012 - 3 S 1191/10

    Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Ziel der Innenentwicklung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2630/10

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 NE 12.215

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; fehlende

  • VG München, 25.07.2011 - M 8 K 10.2299

    Schädliche Auswirkungen auf einem zentralen Versorgungsbereich durch Errichtung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14

    Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im faktischen Mischgebiet

  • VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18

    Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2010 - 5 K 1328/06

    Formale Mängel eines Bebauungsplans

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 502/12

    Steckengebliebenes Genehmigungsverfahren, Bescheidungsurteil, Zentrum, zentraler

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305

    Wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiete

  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB bei einem Vorbescheid mit der von der Gemeinde

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 4590/15

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für die Errichtung

  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 25 K 6111/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 2 D 91/14

    Hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag des Antragstellers bzgl. der

  • VG Aachen, 27.10.2015 - 3 K 1833/12

    Bauvorbescheid; Einzelhandelsbetrieb; großflächiger Einzelhandel; Lidl;

  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 15 B 19.1591

    Zurückweisung der Berufung: unzulässige Verpflichtungsklage (hier: hinreichende

  • VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 4589/15

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für die Erweiterung

  • OVG Bremen, 03.05.2016 - 1 D 260/14

    Schutz eines zentralen Versorgungsbereichs; fehlende Antragsbefugnis eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 7 B 328/10

    Vorbeugender Rechtsschutz gegenüber Bebauungsplänen; Befugnis zur Einleitung

  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 1 KO 274/18

    Zugehörigkeit bebauungsplankonformer Bebauung zur näheren Umgebung im unbeplanten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15

    Festlegung eines Grundzentrums in einem sachlichen Teil-(raumordnungs-)plan

  • VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter

  • VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12

    Bauvoranfrage für nicht großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt im faktischen

  • BVerwG, 03.03.2008 - 4 B 57.07
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Sondergebiet - Verkaufsflächenbegrenzung -

  • VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 2634/16

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Verlängerung der Ladenöffnungs-

  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

  • VG Aachen, 22.11.2010 - 3 L 235/10

    Eingriff einer Gemeinde in zentralen Versorgungsbereich

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 3 K 217/15

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis im

  • VG Saarlouis, 20.07.2016 - 5 K 366/14
  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 8 AS 13.40018

    Vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis (verneint), Planänderung vor

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 8 AS 13.40019

    Vorläufiger Rechtsschutz, Antragsbefugnis des Pächters, Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907

    Nachbarrechtsstreit (Baurecht); Klagebefugnis (verneint); Wettbewerbsneutralität

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