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   BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09   

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BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09 (https://dejure.org/2010,1922)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2010 - 1 C 5.09 (https://dejure.org/2010,1922)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 (https://dejure.org/2010,1922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 9a Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Sperrwirkung der Ausweisung; Titelerteilungssperre; Beseitigung der Sperrwirkung; Befristungsverfahren; Befristung ohne Ausreise; Daueraufenthalt; Familienzusammenführung

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Sperrwirkung der Ausweisung; Titelerteilungssperre; Beseitigung der Sperrwirkung; Befristungsverfahren; Befristung ohne Ausreise; Daueraufenthalt; Familienzusammenführung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 9a Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Beseitigung der Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltstitel

  • Wolters Kluwer

    Vollständige Beseitigung einer Sperrwirkung durch die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Vollständige Beseitigung einer Sperrwirkung in einem besonderen Befristungsverfahren gem. § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 11
    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Beseitigung der Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltstitel

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Beseitigung der Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltstitel

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Beseitigung der Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständige Beseitigung einer Sperrwirkung durch die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Vollständige Beseitigung einer Sperrwirkung in einem besonderen Befristungsverfahren gem. § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nicht vollständig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis und die Sperrwirkung einer Ausweisung

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nicht vollständig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Humanitäres Aufenthaltsrecht beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nur eingeschränkt

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nicht vollständig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Humanitäres Aufenthaltsrecht beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nur eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 284
  • NVwZ 2010, 1161
  • DVBl 2010, 165
  • DÖV 2010, 743
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09
    Wegen der prinzipiellen Vergleichbarkeit der Aufenthaltstitel und der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Konstellation hat der erkennende Senat aus dieser Abweichungsmöglichkeit gefolgert, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG die Sperrwirkung einer Ausweisung für aufenthaltsrechtliche Ansprüche nach den Vorschriften des 5. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen; §§ 22 bis 26 sowie 104a AufenthG) insgesamt beendet bzw. aufhebt (Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 2 jeweils Rn. 34 und 42).

    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass - entgegen der Auffassung der Beklagten - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit Art. 6 GG im Einzelfall die Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gebieten kann, ohne dass der Ausländer zur vorherigen Ausreise verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - a.a.O. jeweils Rn. 28 und 4. Leitsatz).

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 69/08

    Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltserlaubnisse auch nach Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09
    - Hamburgisches OVG - 18.12.2008 - AZ: OVG 4 Bf 69/08.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie auf eine Befristung der

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09
    Eine vollständige Beseitigung der Sperrwirkung kann ausschließlich in einem besonderen Befristungsverfahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erreicht werden (ebenso außer dem Berufungsurteil OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 LB 158/06 - juris; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand August 2009, § 11 Rn. 4; Burr, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, Stand Februar 2010, § 25 Rn. 61; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 4 Rn. 673; a.A. Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 11 Rn. 3; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerecht, Stand Juli 2009, § 11 Rn. 2).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09
    Mangels Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen kann deshalb weiterhin offenbleiben, ob ein Aufenthalt auf der Grundlage eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG überhaupt auf die Erwerbszeit für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt nach der Richtlinie anzurechnen ist (vgl. dazu Urteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 7.08 - NVwZ 2009, 1431 Rn. 17).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Der Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken käme die ihr vom Gesetzgeber nicht zugewiesene Funktion eines "Eingangstores" für die Verfolgung anderer Aufenthaltszwecke zu, bei dessen Erteilung nicht vornehmlich humanitäre Gesichtspunkte, sondern mit starkem Gewicht auch ordnungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284 ).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Insoweit schränkt der Senat seine Rechtsprechung ein, die er mit Urteil vom 4. September 2007 (BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 34 und 42) begründet und mit Urteil vom 13. April 2010 (BVerwG 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284 = Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6, jeweils Rn. 12) fortentwickelt hat.

    Der Senat hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass der Zusammenschau bestimmter Regelungen, zu denen § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG gehört, zu entnehmen ist, dass der Gesetzgeber die Aufhebung der Sperrwirkung einer gesonderten Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 6 AufenthG vorbehalten hat (Urteil vom 13. April 2010 a.a.O., jeweils Rn. 13).

    Dann entfällt das Erfordernis einer Fristbestimmung wie auch der Ausreise aus Deutschland (vgl. Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O., jeweils Rn. 33; vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 28 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284 = Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6, jeweils Rn. 17).

    Ein Anspruch auf vollständige Beseitigung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 AufenthG kann sich aber auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, etwa weil schützenswerte familiäre Belange im Sinne von Art. 6 GG dies erfordern (zu Letzterem vgl. Urteile vom 13. April 2010 a.a.O., jeweils Rn. 17 und vom 4. September 2007 a.a.O., jeweils Rn. 28).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 5.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Insoweit schränkt der Senat seine Rechtsprechung ein, die er mit Urteil vom 4. September 2007 (BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 34 und 42) begründet und mit Urteil vom 13. April 2010 (BVerwG 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284 = Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6, jeweils Rn. 12) fortentwickelt hat.

    Der Senat hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass der Zusammenschau bestimmter Regelungen, zu denen § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG gehört, zu entnehmen ist, dass der Gesetzgeber die Aufhebung der Sperrwirkung einer gesonderten Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 6 AufenthG vorbehalten hat (Urteil vom 13. April 2010, a.a.O. jeweils Rn. 13).

    Dann entfällt das Erfordernis einer Fristbestimmung wie auch der Ausreise aus Deutschland (vgl. Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O., jeweils Rn. 33; vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 28 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284 = Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6, jeweils Rn. 17).

    Ein Anspruch auf vollständige Beseitigung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 AufenthG kann sich aber auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, etwa weil schützenswerte familiäre Belange im Sinne von Art. 6 GG dies erfordern (zu Letzterem vgl. Urteile vom 13. April 2010 a.a.O., jeweils Rn. 17 und vom 4. September 2007 a.a.O., jeweils Rn. 28).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Da dem Kläger zu 2 im April 2006 zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde, ist damit nach der Rechtsprechung des Senats die Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auch für andere Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - einschließlich solcher nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - aufgehoben (vgl. zur Sperrwirkung einer Ausweisung Urteile vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 Leitsatz 5 sowie Rn. 34, 42 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6 Leitsatz 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 1174/22
    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris, Rn. 8 f., vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 -, juris, Rn. 11 bis 16, und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris, Rn. 34.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 -, juris, Rn. 12 f., und vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris, Rn. 8 f.; s. auch die diesbezüglichen Ausführungen im Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 11 S 739/12

    Befristung der Sperrwirkungen einer Ausweisung

    Sie ist durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht vollständig, sondern nur partiell für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse entfallen (BVerwG, Urteil vom 13.04.2010 - 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284).

    Wenn dieses im Urteil vom 19.04.2010 (- 1 C 5.09 - BVerwGE 136, 284) die Auffassung vertritt, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG die Sperrwirkung für sämtliche Aufenthaltstitel nach dem Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes, also auch solche nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG entfallen lässt, ist damit ein Verständnis, wonach eine Befristungsentscheidung sich nicht auf diese Aufenthaltstitel erstrecken würde, unvereinbar.

  • VG München, 26.02.2015 - M 24 K 14.3294

    Einreiseverbot, Qualifikationsrichtlinie, Aufenthaltstitel, Straftat, Versagung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei die Befristung auf Null sowie die Befristung ohne vorherige Ausreise möglich (vgl. BVerwG, U. v. 4.9.2007 - 1 C 34.06; B. v. 13.4.10 - 1 C 5.09,U. v. 10.7.12 - 1 C 19.11; U. v. 17.12.99 - 1 C 13.99).

    Sie entspreche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, der in §§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG eine eindeutige gesetzliche Regelung getroffen habe und die Aufhebung der Sperrwirkung einer gesonderten Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 1 S. 3-6 AufenthG vorbehalten habe (vgl. BVerwG, U. v. 6.3.2014 - 1 C2.13; - 1 C 5.09).

    Auf die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 - und vom 6. März 2014 - 1 C 51.13 - sei hinzuweisen.

  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Sonst kämen derartigen Aufenthaltserlaubnissen in einer der Systematik des Gesetzes widersprechenden Weise die Funktion einer Vorentscheidung hinsichtlich aller Aufenthaltstitel, auf die der Ausländer einen gesetzlichen Anspruch hätte, zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VG Stuttgart, 17.06.2013 - 11 K 377/13

    Aufenthaltsgenehmigung für einen wegen Schleusertätigkeit vorbestraften Ausländer

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG hebt die Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG jedenfalls für Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach dem 5. Abschnitt des 2. Kapitels des AufenthG insgesamt auf (BVerwG, Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 5/09 -, ; Renner, AuslR, 9. Auflage 2011, § 11 Nr. 11.1.1).
  • VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10

    Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG; Fristbeginn; Ausreise;

    Diese Formulierung hat es im nachfolgenden Urteil vom 13.4.2010 (BVerwGE 136, 284) korrigiert, indem es ausführt, trotz der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bleibe die Sperrwirkung "Versagungsgrund für die Erteilung von Aufenthaltstiteln, von dem das Gesetz ausnahmsweise einzelne Abweichungsmöglichkeiten vorsieht" und erwähnt in diesem Zusammenhang auch § 25 Abs. 2 AufenthG.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 3 S 84.16

    Wegfall der Sperrwirkung einer Ausweisung nach späterer Erteilung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10

    Berufung; Erweiterung des Klageantrags; Klageänderung; Aufenthaltserlaubnis;

  • OVG Hamburg, 15.09.2014 - 3 Bs 185/14

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; spezialpräventive Gründe;

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 C 13.1191

    Nachträgliche Verkürzung einer bestandskräftig festgesetzten Sperrfrist "auf

  • OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 367/13

    Ausweisungsermessen im Falle eines Regelanspruchs gem. § 25 Abs 3 S 1 AufenthG

  • VG Stuttgart, 01.03.2012 - 11 K 3569/11

    Ausweisung; Befristungsentscheidung; Prognose hinsichtlich voraussichtlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10

    Bestandskräftige Ausweisung; BtM-Delikt; türkischer Staatsangehöriger; Befristung

  • VG Potsdam, 22.01.2015 - 8 K 2344/12

    Aufenthaltserlaubnis

  • VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11

    Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung des Kindeswohls -

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 19 ZB 09.73

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen trotz der Sperrwirkung der

  • VG München, 09.01.2014 - M 12 K 13.3915

    Ugandischer Staatsangehöriger; Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung;

  • VG Hannover, 10.07.2013 - 4 A 1150/12

    Ausweisung, Befristung, Wirkung der Ausweisung, Befristung der Ausweisung,

  • VG München, 27.05.2010 - M 12 K 10.289

    Erneute Straffälligkeit während der Zeit einer sog. "Bewährungsduldung"

  • VG München, 04.05.2011 - M 12 E 11.2008

    Duldung; Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung einer Ausweisung; Befristung;

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2011 - 2 LA 332/10

    Berufungszulassung, Familiennachzug, Ehegattennachzug, ernstliche Zweifel,

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