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   BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09   

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BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09 (https://dejure.org/2010,856)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2010 - 20 F 13.09 (https://dejure.org/2010,856)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 (https://dejure.org/2010,856)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; BArchG § 2 Abs. 4, § 5; SÜG - § 4
    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; publizistisches Interesse; Bundesnachrichtendienst; Sperrerklärung; Geheimhaltungsgründe; Wohl des Bundes; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Schutz persönlicher Daten; ...

  • openjur.de

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; publizistisches Interesse; Bundesnachrichtendienst; Sperrerklärung; Geheimhaltungsgründe; Wohl des Bundes; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Schutz persönlicher Daten; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO, § 2 Abs 4 BArchG, § 5 BArchG, § 4 SÜG
    Adolf Eichmann; Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte; konkrete Zuordnung von Geheimhaltungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte betreffend Adolf Eichmann; Verweigerung der Offenlegung von Archivunterlagen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange; Konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen ...

  • rewis.io

    Adolf Eichmann; Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte; konkrete Zuordnung von Geheimhaltungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Adolf Eichmann; Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte; konkrete Zuordnung von Geheimhaltungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte betreffend Adolf Eichmann; Verweigerung der Offenlegung von Archivunterlagen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange; Konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zurückhaltung von Akten betreffend Adolf Eichmann rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der BND und die Eichmann-Akten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 345
  • NVwZ 2010, 905
  • DVBl 2010, 181
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Ein grundrechtlich abgesichertes Interesse betroffener Dritter an einer Geheimhaltung bestimmter persönlicher Daten ist ein tragfähiger Grund, um die Vorlage von Akten in einem gerichtlichen Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verweigern (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 9, vom 23. März 2009 - BVerwG 20 F 11.08 - juris Rn. 8, 11 und vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - juris Rn. 7).

    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).

    Dementsprechend ist ihr auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. Rn. 5 und vom 21. Februar 2008 a.a.O. jeweils Rn. 19).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Die Gründe, die eine Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu rechtfertigen vermögen, können sich von denjenigen Gründen unterscheiden, die im Verfahren der Hauptsache zur Verweigerung der Aktenvorlage angeführt werden (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 19 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46).

    Dementsprechend ist ihr auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. Rn. 5 und vom 21. Februar 2008 a.a.O. jeweils Rn. 19).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Auch der fachrechtlich vorgesehene Schutz von Amtsgeheimnissen gegenüber Informations- oder Auskunftsansprüchen erfordert nicht lediglich eine formale Einstufung als Verschlusssache, sondern materielle Gründe, die eine solche Einstufung rechtfertigen (vgl. zu § 3 Nr. 4 IFG Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - NVwZ 2010, 321 Rn. 47 ff.; zu § 5 BArchG Becker/ Oldenhage, Bundesarchivgesetz, 2006, § 5 Rn. 105 f.).

    Demgemäß ist auch die Prognose, ob eine Offenbarung bestimmter Dokumente eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen erwarten lässt, verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Aus der Sperrerklärung ergibt sich nicht, welche Geheimhaltungsgründe diesen weiteren Aktenbestandteilen konkret zuzuordnen sind (vgl. zur Notwendigkeit einer Sichtung und Ordnung nach verschiedenen Geheimhaltungsinteressen zuletzt Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dies muss vielmehr in der Sperrerklärung geleistet werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Maßstab ist dabei neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05> - juris, vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris, vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris).
  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03

    Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für

  • BVerwG, 27.02.2004 - 20 F 10.03
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Die von der Beigeladenen zu 1 in Bezug genommene Rechtsprechung zur konkreten Zuordnung von Geheimhaltungsgründen zu den jeweiligen Aktenbestandteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 LS 2 und vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 - juris Rn. 11) betrifft ausschließlich die formalen Anforderungen an eine Verweigerung der Vorlage von Akten, für die unterschiedliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht wurden.
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für unterschiedliche Zusammenhänge anerkannt, dass nicht bereits die behördliche Anordnung der Vertraulichkeit oder deren Vereinbarung zwischen der Behörde und Dritten für sich genommen zum Geheimschutz für die betreffenden Informationen führt, sondern dass diese sich in der Abwägung selbst als objektiv schutzwürdig erweisen müssen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 38 f., 47 ff. und Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 5, betreffend die Einstufung als Verschlusssache; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 - NJW 2019, 2186 Rn. 50 ff., betreffend die Vertraulichkeitszusage gegenüber Informanten des Bundesnachrichtendienstes).
  • BVerwG, 01.03.2024 - 20 F 14.23

    Formale Anforderungen an die Sperrerklärung

    Der Antrag ist begründet, weil der Beigeladene in seiner Sperrerklärung die Gründe der Vorlageverweigerung nicht ordnungsgemäß dargelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2020 âEURŒ- 20 F 6.19 - juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 6, 15 und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - juris Rn. 14 ff.).

    Für die Zurückhaltung von im Sicherheitsüberprüfungsverfahren angefallenen Akten im Verwaltungsprozess ist allein maßgeblich, in welchem Umfang im jeweiligen Einzelfall zum Zeitpunkt der Abgabe der Sperrerklärung ein materieller Geheimhaltungsgrund nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO besteht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 âEURŒ- 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 23 und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 29).

    b) Grundsätzlich muss eine Sperrerklärung eine differenzierende Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen enthalten (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12, vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 Rn. 11, vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 5, vom 13. Februar 2014 âEURŒ- 20 F 11.13 - juris Rn. 11, vom 21. Januar 2019 - 20 F 9.17 - juris Rn. 12 f. und vom 10. November 2023 - 20 F 11.22 - juris Rn. 14 f.).

    Eine konkrete Zuordnung von Geheimhaltungsgründen durch die oberste Aufsichtsbehörde ist von zentraler Bedeutung, weil der Fachsenat ausschließlich prüft, ob die von ihr in der Sperrerklärung behaupteten Gründe tatsächlich vorliegen; erst durch die Darlegung der konkreten Gründe wird somit effektiver Rechtsschutz ermöglicht (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12).

    Dabei obliegt es der Beurteilung der obersten Aufsichtsbehörde, innerhalb des breiten Spektrums eines Verweigerungsgrundes eine Zuordnung von verweigerungsbegründenden Umständen vorzunehmen und auf sie bezogen darzulegen, dass nicht die bloße Möglichkeit eines erheblichen Nachteils besteht, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - âEURŒBVerwGE 136, 345 Rn. 12 sowie vom 13. November 2020 - 20 F 5.20 - NVwZ 2021, 415 Rn. 19).

    Ihr ist auch in den Fällen ein Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - âEURŒBVerwGE 136, 345 Rn. 30).

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    a) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10).

    b) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschweren würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).

    Rechtsstaatliche Belange erfordern aber auch insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität; andernfalls würde die vom Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 VwGO vorgesehene Überprüfung der mit der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe in derartigen Konstellationen praktisch leerlaufen und in Konflikt mit der Verpflichtung zur Gewährung noch effektiven Rechtsschutzes geraten (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).

    Die Vertraulichkeit und der Schutz der Informanten der Sicherheitsbehörden stellen deshalb einen berechtigten Geheimhaltungsgrund dar (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    d) Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert und damit dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (Beschlüsse vom 4. März 2010 - BVerwG 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Ansonsten ist dem Schutz dieser Daten durch ihre Schwärzung hinreichend Rechnung getragen (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 10.11.2023 - 20 F 11.22
    Der Antrag ist auch begründet, weil das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Sperrerklärung die Gründe der Vorlageverweigerung - erneut - nicht ordnungsgemäß dargelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2020 âEURŒ- 20 F 6.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 90 Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 6, 15).

    Denn ein Verweigerungsgrund - wie etwa vorliegend die Staatswohlgefährdung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO - kann durch unterschiedliche Umstände - wie etwa Informantenschutz, Schutz von Mitarbeitern einer Sicherheitsbehörde oder Schutz des exekutiven Kernbereichs - begründet werden und es obliegt der Beurteilung der obersten Aufsichtsbehörde, innerhalb des breiten Spektrums eines Verweigerungsgrundes eine Zuordnung von verweigerungsbegründenden Umständen vorzunehmen und auf sie bezogen darzulegen, dass der Nachteil von erheblichem Gewicht ist und nicht die bloße Möglichkeit eines Nachteils besteht, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12 sowie vom 13. November 2020 - 20 F 5.20 - NVwZ 2021, 415 Rn. 19).

    Es kommt vielmehr insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Zeitpunkt der Aktenanforderung durch das Gericht eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 23).

  • BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage

    Auf Antrag der Antragstellerin hat das Bundesverwaltungsgericht - Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO - durch Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - (BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58) festgestellt, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch das beigeladene Bundeskanzleramt rechtswidrig ist, soweit sie sich auf die zurückgehaltenen Archivunterlagen bezieht.

    a) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 10 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    b) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschweren würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).

    Rechtsstaatliche Belange erfordern aber auch insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität; andernfalls würde die vom Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 VwGO vorgesehene Überprüfung der mit der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe in derartigen Konstellationen praktisch leerlaufen und in Konflikt mit der Verpflichtung zur Gewährung noch effektiven Rechtsschutzes geraten (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).

    Die Vertraulichkeit und der Schutz der Informanten der Sicherheitsbehörden stellen deshalb einen berechtigten Geheimhaltungsgrund dar (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    d) Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert und damit dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (Beschlüsse vom 4. März 2010 - BVerwG 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Ansonsten ist dem Schutz dieser Daten durch ihre Schwärzung hinreichend Rechnung getragen (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • VG Berlin, 20.12.2018 - 2 K 178.17

    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates und zu

    Damit stellt der Gesetzgeber im Sicherheitsüberprüfungsgesetz nur generelle Vorgaben für Verschlusssachen auf (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 23), ohne dort bereits selbst den Geheimnisschutz bereichsspezifisch auszugestalten und nach materiellen Kriterien die Informationen zu beschreiben, die dem besonderen Schutz der Geheimhaltung unterliegen sollen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - juris Rn. 14 f.); nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bedarf es vielmehr eines Einzelaktes der Verwaltung, der dann erst zur Schutzwürdigkeit der eingestuften Information führt.

    Denn selbst wenn die Einstufung als Verschlusssache über § 4 SÜG von § 6 Abs. 1 Satz 1 BArchG erfasst sein sollte, muss diese Einstufung jedenfalls aus materiellen Gründen gerechtfertigt sein (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 5 und Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris Rn. 47 ff. zu § 3 Nr. 4 IFG).

    Dabei muss eine Zuordnung der geltend gemachten Geheimhaltungsgründe zu dem konkreten Inhalt der Akten erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 12 und 15).

    Das Gericht kann insoweit nur nachprüfen, ob die Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 11).

    Zur Prüfung der Prognose ist erforderlich, dass die Behörde für die einzelnen Dokumente zumindest vorträgt, welche Staaten betroffen sind, welche Strategie die Bundesrepublik diesen Staaten gegenüber verfolgt und welche Schäden durch die Offenbarung der Dokumente zu befürchten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris Rn. 15); dabei hat sie auch das Alter der im Streit befindlichen Dokumente und die seit den Vorgängen verstrichene Zeit in den Blick zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

    Dies gilt vor allem, soweit die von den Nachrichtendiensten an andere Stellen weitergegebenen Unterlagen mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Erkenntnisse und hierauf beruhende Einschätzungen und Bewertungen enthalten (vgl. etwa zur Geheimhaltungsbedürftigkeit der operativen Vorgänge im Bereich des BND auch BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:200715B6VR1.15.0] - NVwZ 2015, 1183 Rn. 9 ff. und vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:220915B6VR2.15.0] - ZD 2016, 94 Rn. 18 sowie Beschlüsse vom 30. Juni 2014 - 20 F 13.13 - juris Rn. 18 und vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 8, 19).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4).

    Die Verweigerung der Vorlage von Akten in einem gerichtlichen Verfahren erfordert indes eine konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen (vgl. zur Notwendigkeit einer Sichtung und Ordnung nach den jeweiligen Geheimhaltungsinteressen Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 15 und vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dasselbe gilt für eine formale Einstufung als Verschlusssache (s. dazu Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 23).

    Dies muss vielmehr in der Sperrerklärung geleistet werden (vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 32; Beschluss vom 8. März 2010 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12

    Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher

    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    Das Gericht der Hauptsache hat sich offensichtlich an der Rechtsprechung des Senats orientiert, der zu einer ebenfalls auf § 5 Abs. 6 Nr. 1 BArchG gestützten Verweigerung der Akteneinsicht ausgeführt hat, es bedürfe "ohne Weiteres" der Kenntnis des Akteninhalts (Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 9 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 5).

    Dass eine solche staatspolitische Krisensituation äußerst selten ist, ändert nichts daran, dass sie eintreten kann, es also nicht lediglich um die bloße Möglichkeit eines Nachteils geht (vgl. dazu Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 21, 23, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f. und vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 10.15

    Vermutungsregel hinsichtlich der Dauer des Informantenschutzes

  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15

    Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der

  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
  • BVerwG, 27.06.2013 - 7 A 15.10

    Bundesnachrichtendienst; archivwürdige Unterlagen; Bundesarchiv; Nutzung; Zugang;

  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

  • BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21

    Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 A 3.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 A 10.14

    Berichterstatter; Beweisbeschluss; Spruchkörper; mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 A 1.15

    Aktennutzungsbegehren gegen den Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

  • BVerwG, 13.11.2020 - 20 F 5.20

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung zu Vorgängen betreffend die Europäische

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 12 B 4.19

    Bundessicherheitsrat; Rüstungsexporte; Militärdiktaturen; Argentinien; Chile;

  • BVerwG, 08.02.2019 - 20 F 2.17

    Schutz personenbezogener Daten nachrichtendienstlicher Verbindungen

  • BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16

    Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden;

  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 14.22
  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 14.19

    Postmortaler Informantenschutz beim archivrechtlichen Nutzungsanspruch; Vorlage

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

  • BVerwG, 05.02.2024 - 20 F 3.23
  • BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20

    Pflicht der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und Auskünften

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 5.23
  • BVerwG, 20.09.2019 - 20 F 12.17

    Rechtsstreit um die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zur

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19

    Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der

  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

  • BVerwG, 13.04.2021 - 30 GS 1.20

    Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 12.09.2017 - 6 A 1.15

    Aktennutzungsbegehren gegen den Bundesnachrichtendienst;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl.

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

  • BVerwG, 21.01.2019 - 20 F 9.17

    Auskunftbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

  • BVerwG, 13.05.2020 - 6 A 14.19

    Anfrage an Fachsenat zu beabsichtigter Abweichung von dessen Rechtsprechung zum

  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und

  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 3.20

    Postmortaler Informantenschutz beim presserechtlichen Auskunftsanspruch; Vorlage

  • BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13

    Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im

  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
  • BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23

    Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

  • BVerwG, 13.05.2020 - 6 A 3.20

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch des Nachrichtenmagazins "DER SPIEGEL"

  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

  • BVerwG, 17.03.2020 - 20 F 3.18

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts; Besorgnis der Befangenheit;

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

  • BVerwG, 12.09.2017 - 6 A 3.15

    Ungeschwärzte Vorlage der bei dem Bundesnachrichtendienst den

  • BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11

    Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - 95 A 4.10

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Anforderungen an die Bezeichnung der

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • BVerwG, 04.11.2020 - 20 AV 1.20

    Ablehnende Stellungnahme zu Anrufung des Großen Senats

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • BVerwG, 30.11.2015 - 20 F 7.15

    Geheimhaltungsbedürftigkeit im Asylverfahren

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

  • BVerwG, 13.04.2021 - 30 GS 2.20

    Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der

  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23

    Auskunftsanspruch über die bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes

  • OVG Sachsen, 22.06.2022 - 10 F 27/21

    Zwischenverfahren; Entbehrlichkeit eines (Kammer-)Beschlusses über die

  • VG Köln, 18.04.2019 - 13 K 10236/16
  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

  • BVerwG, 19.02.2020 - 20 F 7.19

    Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden; Teilschwärzung; Verweigerung

  • BVerwG, 03.01.2020 - 20 F 13.17

    Auskunftserteilung über sämtliche sog. konspirativen Linien während und nach der

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 A 8.14

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 7.10

    Schutzkonzepte und -maßnahmen atomrechtlicher Anlagen als Gründe für

  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 2.14

    Schwärzungen wegen Geheimhaltungsinteresse bei anderweitiger leichter

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 3.13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die

  • BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • BVerwG, 23.07.2013 - 20 PKH 1.13

    Darlegungserfordernisse zur Entscheidungserheblichkeit beim in-camera-Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

  • BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21

    Sperrerklärung; Verwaltungsaktwiederholungsverbot; materielle Rechtskraft;

  • BVerwG, 04.11.2020 - 20 AV 2.20

    Anspruch eines Pressorgans auf Offenlegung des Namen eines verstorbenen

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 4.13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 6.13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 5 BV 10.1344
  • BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16

    Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 8.13

    Umfang des Akteneinsichtsrechts bei einem Verfahren über die Rechtsmäßigkeit des

  • BVerwG, 16.08.2023 - 20 F 7.23
  • BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15

    Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 5.13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die

  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 2.13

    Differenzierende Bewertung der Geheimhaltungsbedürftigkeit bei inhaltlichem

  • VGH Hessen, 09.07.2021 - 27 F 1028/19
  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 7.13

    Umfang des Akteneinsichtsrechts bei einem Verfahren über die Rechtsmäßigkeit des

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15

    Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2

  • BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15

    Rechtmäßigkeit der Schwärzung einer Behördenerklärung im Rahmen des Verdachts der

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
  • BVerwG, 17.01.2012 - 20 F 4.11

    Anspruch des Klägers auf Verpflichtung des Thüringer Innenministeriums zur

  • BVerwG, 17.02.2014 - 20 F 1.14

    Notwendigkeit der Rechtserheblichkeit der zurückgehaltenden Unterlagen für die

  • VG Berlin, 28.09.2022 - 2 K 88.21

    Anspruch auf Auskunft über Dokumente des Bundesverteidigungsrats bzw. zum Thema

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