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   BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09, 3 C 32.09   

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https://dejure.org/2010,902
BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09, 3 C 32.09 (https://dejure.org/2010,902)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 3 C 37.09, 3 C 32.09 (https://dejure.org/2010,902)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 3 C 37.09, 3 C 32.09 (https://dejure.org/2010,902)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    StVO §§ 39, 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 277 und 281, § 45 Abs. 1 und 9; VwGO § 58 Abs. 2, § 70 Abs. 2; BayVwVfG Art. 35, Art. 43
    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; Streckenbeeinflussungsanlage; starres Verkehrszeichen; Verkehrsschild; Prismenwender; Wechselanzeige; Verkehrsbeschränkung; Unfallrate; Verkehrsgefahr; Verkehrsunfall; besondere örtliche Verhältnisse; das ...

  • openjur.de

    §§ 41 Abs. 9, 45 Abs. 1, 41 Abs. 2 Nr. 7, 39 StVO; §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO; §§ 43, 35 BayVwVfG
    Lkw-Überholverbot; Verkehrsbeschränkung; Unfallrate; besondere örtliche Verhältnisse; das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage

  • openjur.de

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; Streckenbeeinflussungsanlage; starres Verkehrszeichen; Verkehrsschild; Prismenwender; Wechselanzeige; Verkehrsbeschränkung; Unfallrate; Verkehrsgefahr; Verkehrsunfall; besondere örtliche Verhältnisse; das ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO §§ 39, 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 277 und 281, § 45 Abs. 1 und 9
    Anordnung; Bekanntgabe; Bekanntgabe; Fristbeginn; Fristbeginn; Gefahrenlage; Höchstgeschwindigkeit; Höchstgeschwindigkeit; Klagefrist; Klagefrist; Lastkraftwagen; Lastkraftwagen; Lkw; Lkw-Überholverbot; Mindestgeschwindigkeit; Mindestgeschwindigkeit; Prismenwender; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 StVO vom 26.03.2009, § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 277 StVO vom 26.03.2009, § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 281 StVO vom 26.03.2009, § 45 Abs 1 StVO vom 26.03.2009, § 45 Abs 9 StVO vom 26.03.2009
    Anfechtung eines Lkw-Überholverbots; Verkehrszeichen; Prismenwender; Fristbeginn; das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage

  • verkehrslexikon.de

    Anordnung eines Verkehrsverbots durch Verkehrszeichen bei konkreter Gefahr und zur Anfechtungsfrist für einen Verkehrsteilnehmer

  • Wolters Kluwer

    Frist für die Anfechtung eines durch ein Verkehrszeichen bekannt gegebenes Lkw-Überholverbots nach Zeichen 277; Erhöhung des allgemeinen Risikos einer Beeinträchtigung der in § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) genannten Rechtsgüter bei einem Lkw-Anteil von 15 Prozent; ...

  • rewis.io

    Anfechtung eines Lkw-Überholverbots; Verkehrszeichen; Prismenwender; Fristbeginn; das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfechtung eines Lkw-Überholverbots; Verkehrszeichen; Prismenwender; Fristbeginn; das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruchsfrist bei Verkehrszeichen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 21
  • NJW 2011, 246
  • NZV 2011, 156
  • DÖV 2011, 167
 
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Wird zitiert von ... (172)

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Den Urteilen des erkennenden Senats zum Sichtbarkeitsgrundsatz und den dort formulierten Anforderungen an die Erfassbarkeit von Verkehrszeichen "mit einem raschen und beiläufigen Blick" lagen Fälle des fließenden Verkehrs zugrunde und zwar gerade solche des Schnellverkehrs (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383, Durchfahrverbote zur Unterbindung von Mautausweichverkehr; Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21, Lkw-Überholverbote auf Autobahnen).

  • BGH, 06.06.2019 - III ZR 124/18

    Handeln der Mitarbeiter eines privaten Unternehmens als Verwaltungshelfer und

    Auch die tatsächliche Umsetzung der Verkehrsregelung durch die Anbringung der Verkehrszeichen (vgl. dazu BVerwGE 138, 21 Rn. 15 mwN; 92, 32, 34; Kodal/Bauer aaO Rn. 11.1) stellt eine hoheitliche Aufgabe dar.

    Nach dem im Straßenverkehrsrecht geltenden Sichtbarkeitsgrundsatz bedarf die Verkehrsregelung zu ihrer Wirksamkeit der Aufstellung des entsprechenden Verkehrszeichens (BVerwGE 138, 21 Rn. 15; Kodal/Bauer aaO Kap. 42 Rn. 1.33, 11.4).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Die Rechtsprechung zur Frage der Anfechtungsfrist für ein durch Verkehrszeichen bekannt gegebenes Verkehrsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 18) gibt keinen Grund zur Modifikation dieser Rechtsauffassung (offen noch in BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 1 WNB 8.17 - juris Rn. 8).
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