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   BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09   

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BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09 (https://dejure.org/2010,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 (https://dejure.org/2010,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 (https://dejure.org/2010,1530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Satz 2, § ... 17a Nr. 7, § 17e Abs. 6; BauGB § 7 Satz 1, 3 und 4, § 38 Satz 1 und 2; BBauG § 2 Abs. 5, § 7; UVPG § 5 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 9 Abs. 1b; BremVerf Art. 143, Art. 144 Satz 2, Art. 148 Abs. 1
    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; Präklusion; öffentlicher Planungsträger; Flächennutzungsplan; Masterplan; informelle Planung; Beteiligungsverfahren; Anpassungspflicht; Gemeinde; Widerspruch; Entwicklungsgebot; gesamträumliches ...

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Satz 2, § ... 17a Nr. 7, § 17e Abs. 6; BauGB § 7 Satz 1, 3 und 4, § 38 Satz 1 und 2; BBauG § 2 Abs. 5, § 7; UVPG § 5 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 9 Abs. 1b; BremVerf Art. 143, Art. 144 Satz 2, Art. 148 Abs. 1
    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; Präklusion; öffentlicher Planungsträger; Flächennutzungsplan; Masterplan; informelle Planung; Beteiligungsverfahren; Anpassungspflicht; Gemeinde; Widerspruch; Entwicklungsgebot; gesamträumliches ...

  • openjur.de

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; Präklusion; öffentlicher Planungsträger; Flächennutzungsplan; Masterplan; informelle Planung; Beteiligungsverfahren; Anpassungspflicht; Gemeinde; Widerspruch; Entwicklungsgebot; gesamträumliches ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17 Satz 2, § 17a Nr. 7, § 17e Abs. 6
    Abschnittsbildung; Abwägungsmangel; Alternativlösung; Anpassungspflicht; Anstoßwirkung; Beteiligungsverfahren; Bindung an den Flächennutzungsplan; Einvernehmen; Entwicklungsgebot; Ermittlungsdefizit; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Grobanalyse; Identität von öffentlichem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 Nr 4 UVPG, § 9 Abs 1b S 1 UVPG, § 5 S 1 UVPG, § 7 BauGB, § 38 S 1 BauGB
    Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 in Bremen rechtswidrig

  • Wolters Kluwer

    Geltung der in § 7 Baugesetzbuch (BauGB) normierten Bindung öffentlicher Planungsträger an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs auch für die nach § 38 Satz 1 Halbs. 1 BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben; Schutz der ...

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 in Bremen rechtswidrig

  • ra.de
  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 in Bremen rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der in § 7 BauGB normierten Bindung öffentlicher Planungsträger an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs auch für die nach § 38 Satz 1 Halbs. 1 BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben; Schutz der objektiven Belange ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Autobahnneubau in Bremen haben Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autobahnneubau in Bremen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Autobahnneubau in Bremen haben Erfolg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 226
  • NVwZ 2011, 680
  • DVBl 2011, 496
  • ZfBR 2011, 684
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ).

    Es wird nicht erläutert, ob der Ankauf der Grundstücke Neuenlander Straße 143 - 167 deswegen als notwendig angesehen wird, weil eine Aufweitung des Knotens einen Abriss der Gebäude erforderlich macht, oder deswegen, weil die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen so schwer zu Buche schlagen, dass eine weitere (Wohn-)Nutzung der Grundstücke der Beklagten unzumutbar erscheint (zur Unbewohnbarkeit durch Lärm vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376 m.w.N.).

    Es ist nicht zu erkennen, dass die durch das geplante Vorhaben zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung zu einer Gesamtbelastung führt, die den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht (vgl. Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 , vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 51 und vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 390).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Das bedeutet, dass es der Gesetzgeber sogar als möglich hinnimmt, dass sich die im Bedarfsplan vorgesehene Trasse im Planfeststellungsverfahren nicht als abwägungsgerecht durchsetzt (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Hierzu ist erforderlich, dass ohne den Abwägungsmangel die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bestanden hätte (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - juris Rn. 80, insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 102, 331).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Diese Rechtsfolgen scheiden vielmehr aus, wenn und soweit der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24).

    Die Linienbestimmung entbindet die Planfeststellungsbehörde nicht von der Prüfung, ob das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen genügt (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 13.08 - NVwZ 2010, 1295 m.w.N. und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 26).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

    Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet,

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Die in § 5 Abs. 1 BauGB selbst enthaltene Programmierungsfunktion soll durch das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Sinne einer Determinierung den Inhalt der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans steuern (Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 C 1.99 - BVerwGE 109, 371 ).

    Insbesondere der Funktion, jedermann über den Stand der von der Gemeinde beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung Auskunft zu geben (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999 a.a.O.), wird ein Flächennutzungsplan nur gerecht, wenn sich der Bürger darauf verlassen kann, dass die Gemeinde den Flächennutzungsplan einer geänderten Planungskonzeption anpasst.

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Ihn trifft im Planfeststellungsverfahren die gleiche Bindung wie die Gemeinde nach § 8 Abs. 2 BauGB bei Aufstellung eines Bebauungsplans; ebenso wie diese ist er aber nur an die im Flächennutzungsplan dargestellte Grundkonzeption der Gemeinde gebunden (Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG/BauGB Nr. 7 S. 15).

    aa) Die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung gegebene Anpassungspflicht ist nicht im Sinne einer rechtssatzmäßigen Anwendung ("Vollzug") der einzelnen Darstellungen des Flächennutzungsplans, sondern als planerische Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption der Gemeinde zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1990 a.a.O. und vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 4.84 - BVerwGE 70, 171 ).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Das kann im Einzelfall die Verpflichtung zur Nachermittlung abwägungserheblicher Tatsachen auslösen (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 und Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131 S. 202).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Daher muss der jeweilige Teilabschnitt eine insoweit selbständige Verkehrsfunktion besitzen (Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Abgesehen davon darf die Beantwortung der Frage, ob die Nutzung eines Grundstücks unzumutbar wird, nicht schematisch von der Erreichung bestimmter Immissionsgrenzwerte abhängig gemacht werden, sondern erfordert eine wertende Betrachtung des Einzelfalles (Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kommt hiernach nur dann in Betracht, wenn der Fehler, an dem der Planfeststellungsbeschluss leidet, von solcher Art und Schwere ist, dass die Planung als Ganzes von vornherein in Frage gestellt erscheint (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
    Es ist nicht zu erkennen, dass die durch das geplante Vorhaben zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung zu einer Gesamtbelastung führt, die den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht (vgl. Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 , vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 51 und vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 390).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 13.12.2006 - 4 B 73.06

    Fachplanungsprivileg; Privilegierung; Fachplanung; luftverkehrsrechtliche

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Die weiteren von der Klägerin gerügten Rechtsverletzungen führen schon deshalb nicht zu einem weitergehenden Klageerfolg, weil sie - ihr Vorliegen unterstellt - nicht von einer solchen Art und Schwere wären, dass die Planung als Ganzes von vornherein in Frage gestellt schiene (vgl. Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 83 = Buchholz 406.11 § 7 BauGB Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Insbesondere ist es einer planenden Gemeinde erlaubt, der Frage des Standorts eines Plangebiets in einem gestuften Verfahren nachzugehen mit der Folge, dass Standortalternativen in einem frühen Verfahrensstadium aufgrund einer Grobanalyse ausscheiden können; allerdings obliegt es ihr, wesentliche neue Entwicklungen auch im weiteren Planaufstellungsverfahren im Blick zu behalten (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226, Rn. 56 und 61).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    § 7 Satz 1 BauGB geht damit über die allgemeine Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange bei der fachplanerischen Abwägung hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris).

    Die Bindung der Fachplanung an den Flächennutzungsplan im Fall des unterlassenen Widerspruchs gilt - wie § 38 Satz 2 BauGB ausdrücklich klarstellt - auch für die nach § 38 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB gegenüber der Ortsplanung im Übrigen privilegierten Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris).

    Für die Beurteilung, ob noch ein Entwickeln vorliegt, sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris; Urteil des Senats vom 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris; Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 127. EL Oktober 2017, § 7 Rn.10b f., § 8 Rn. 34 ff.).

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