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   BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10   

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BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10 (https://dejure.org/2011,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 C 1.10 (https://dejure.org/2011,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 (https://dejure.org/2011,1092)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 6; AufenthG §§ 6, 81 Abs. 1; BGB § 133; ZPO § 767; EMRK Art. 8; GR-Charta Art. 7; VO (EG) Nr. 810/2009 Art. 1, 2, 9, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 32, 56, 58; VO (EG) Nr. 562/2006 Art. 5 Abs. 1
    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; Besuchswunsch; Auslegung; Reisedaten; Verpflichtungsklage; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; Fortsetzungsfeststellungsklage; ...

  • openjur.de

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; Besuchswunsch; Auslegung; Reisedaten; Verpflichtungsklage; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; Fortsetzungsfeststellungsklage; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6
    Auslegung; Besuchsvisum; Besuchswunsch; Erledigung; Familie; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gefahr für die öffentliche Ordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Reisedaten; Rückkehrbereitschaft; Schengen-Visum; Verpflichtungsklage; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 GG, § 6 AufenthG 2004, § 81 Abs 1 AufenthG 2004, § 133 BGB, § 767 ZPO
    Schengen-Visum für kurzfristigen Besuchsaufenthalt; Auslegung des Antrags; Zweifel an Rückkehrbereitschaft; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte als Festhalten am Besuchswunsch auch nach Ablauf des bei Antragstellung angegebenen geplanten Aufenthaltszeitraums; Erteilung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, VO 810/2009/EG Art. 32 Abs. 1 Bst. b, VO 810/2009/EG Art. 25 Abs. 1, AufenthG § ... 6, AufenthG § 81 Abs. 1, BGB § 133, ZPO § 767, EMRK Art. 8, GR-Charta Art. 7, VO 810/2009/EG Art. 1, VO 810/2009/EG Art. 2, VO 810/2009/EG Art. 9, VO 810/2009/EG Art. 18, VO 810/2009/EG Art. 19, VO 810/2009/EG Art. 21, VO 810/2009/EG Art. 21, VO 810/2009/EG Art. 23, VO 810/2009/EG Art. 24, VO 810/2009/EG Art. 56, VO 810/2009/EG Art. 58, VO 562/2006/EG Art. 5 Abs. 1
    Schengen-Visum, Besuchsvisum, Rückkehrbereitschaft, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Aufenthaltszweck, Ausnahmefall, Visum, Visakodex, nationales Visum, Antragserfordernis, Auslegung, Verpflichtungsklage, Erledigung, Rechtsschutzinteresse, ...

  • rewis.io

    Schengen-Visum für kurzfristigen Besuchsaufenthalt; Auslegung des Antrags; Zweifel an Rückkehrbereitschaft; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schengen-Visum für kurzfristigen Besuchsaufenthalt; Auslegung des Antrags; Zweifel an Rückkehrbereitschaft; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte als Festhalten am Besuchswunsch auch nach Ablauf des bei Antragstellung angegebenen geplanten Aufenthaltszeitraums; Erteilung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besuchsvisum bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schengen-Visum und die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum für Eltern bei Zweifeln an Rückkehrbereitschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 371
  • NVwZ 2011, 1201
  • DVBl 2011, 511
  • DÖV 2011, 414
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122 m.w.N. und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387 m.w.N.).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu dem getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und ein Kind beide Eltern braucht (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 a.a.O.).

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist die zeitliche Geltung einer Rechtsvorschrift der Union nach allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 12. November 1981 - Rs. 212 - 217/80, Salumi - Slg. 1981, 2735 Rn. 8).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu verlegen; dies kann ausnahmsweise nur dann anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (EuGH, Urteile vom 12. November 1981 a.a.O. Rn. 9 f. m.w.N. und vom 10. Februar 1982 - Rs. 21/81, Bout - Slg. 1982, 381 Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts verdrängt sie die bisherige nationale Regelung in § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 B 16.09 - juris Rn. 22).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Auslandsvertretung nach dem Visakodex - wie bislang nach § 6 Abs. 1 AufenthG - auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen verbleibt oder ob bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ein gebundener Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Dieser Auslegungsgrundsatz gilt auch bei der Auslegung von Anträgen eines Bürgers gegenüber einer Behörde (Urteil vom 10. Juli 1963 - BVerwG 6 C 91.60 - BVerwGE 16, 198 ).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122 m.w.N. und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind nach der Rechtsprechung des Senats allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • EuGH, 10.02.1982 - 21/81

    Bout

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu verlegen; dies kann ausnahmsweise nur dann anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (EuGH, Urteile vom 12. November 1981 a.a.O. Rn. 9 f. m.w.N. und vom 10. Februar 1982 - Rs. 21/81, Bout - Slg. 1982, 381 Rn. 13).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Behörden, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren familiäre Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine solche angemessene Berücksichtigung seiner familiären Bindungen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
    Dabei sind auch hier - einzelfallbezogen - die besonderen Umstände der Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 - Buchholz 402.242 § 30 AufenthG Nr. 2 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.03.2012 - 35 K 468.10

    Visum zu Besuchszwecken für Sohn aus Pakistan

    Denn ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte entsprechend § 133 BGB dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (vgl. eingehend BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1/10 -, Rn. 14 ff.; zit. nach juris; s. ferner nunmehr auch BVerwG, Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15/10 -, Rn. 9; VG Berlin, Urteile vom 12. Oktober 2011 - VG 12 K 1544.10 V -, Rn. 15, und vom 17. Juni 2011 - VG 14 K 275.10 V -, Rn. 15; alle zit. nach juris).

    Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (vgl. den entsprechenden Hinweis am Ende der Verordnung; s. ferner BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 8, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 11).

    Denn Art. 32 Abs. 1 VK steht nach seinem Wortlaut der Erteilung eines räumlich nur für das Bundesgebiet gültigen Visums nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 21, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 27 f.).

    Denn es besteht ein erhebliches Interesse der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Verhinderung illegaler Einwanderungen (BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 22, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 29).

    Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungesteuerter Einwanderung setzt die Erteilung eines beschränkten Visums auf der Tatbestandsseite aber voraus, dass auch mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Beziehungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der vom Antragsteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 23, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 30).

    Auch Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta verpflichten im Ergebnis zu einer solchen Abwägung nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 24, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 31).

    Bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers kommt daher auch die Erteilung eines Besuchsvisums mit räumlich beschränkter Gültigkeit nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 25, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 32).

    Beides ist der Familie - auch angesichts des Alters des volljährigen Klägers und seines ebenfalls bereits volljährigen jüngeren Bruders - zumutbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 26, und vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 34).

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts verdrängt sie die bisherige nationale Regelung in § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162) auch in den Fällen, in denen die Behörde bereits vor Inkrafttreten des Visakodex über den Visumantrag entschieden hat (Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - NVwZ 2011, 1201 Rn. 11 f.).

    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 14 ff.).

    Denn Art. 32 Abs. 1 VK steht nach seinem Wortlaut der Erteilung eines räumlich nur für das Bundesgebiet gültigen Visums nicht entgegen (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 27 f.).

    Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungesteuerter Einwanderung setzt die Erteilung eines beschränkten Visums auf der Tatbestandsseite aber voraus, dass auch mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Beziehungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der vom Antragsteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 30).

    Auch Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta verpflichten im Ergebnis zu einer solchen Abwägung nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 31 m.w.N.).

    Bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers kommt daher auch die Erteilung eines Besuchsvisums mit räumlich beschränkter Gültigkeit nur in Ausnahmefällen in Betracht (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 32).

    Geht es - wie hier - auch um den persönlichen Kontakt eines Kindes zu einem Elternteil, ist zu berücksichtigen, dass dies - auch in Fällen, in denen dem Elternteil kein Sorgerecht zusteht - Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist (dazu ausführlich Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.; vgl. auch Art. 24 Abs. 2 GR-Charta).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 Rn. 10 m.w.N.).
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