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   BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10   

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BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10 (https://dejure.org/2011,3291)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 (https://dejure.org/2011,3291)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 (https://dejure.org/2011,3291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 93 Abs. 1; BGB §§ 1609, 1612b; KostenbeitragsV § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2
    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; Heranziehung; Jugendhilfe; Kindergeld; Kostenbeitrag; Kostenbeitragspflicht; Kostenbeitragsverordnung; Unterhalt; Unterhaltspflicht; Unterhaltsansprüche; vollstationäre Leistung; Zwecksetzung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 93 Abs. 1
    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; Heranziehung; Jugendhilfe; Kindergeld; Kostenbeitrag; Kostenbeitragspflicht; Kostenbeitragsverordnung; Unterhalt; Unterhaltsansprüche; Unterhaltspflicht; Zweckidentität; Zwecksetzung; vollstationäre ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 SGB 8, § 83 SGB 12, § 31 EStG, § 1612b BGB, § 1609 BGB
    Kosten für Unterbringung in einer Pflegefamilie; Kostenbeitrag; Geschwisterkindergeld ist nicht als Einkommen anrechenbar

  • Wolters Kluwer

    Hinzuzählen des für Geschwister eines untergebrachten Kindes gezahlten Kindergeldes zum Einkommen der Eltern bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags

  • rewis.io

    Kosten für Unterbringung in einer Pflegefamilie; Kostenbeitrag; Geschwisterkindergeld ist nicht als Einkommen anrechenbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Kosten für Unterbringung in einer Pflegefamilie; Kostenbeitrag; Geschwisterkindergeld ist nicht als Einkommen anrechenbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuzählen des für Geschwister eines untergebrachten Kindes gezahlten Kindergeldes zum Einkommen der Eltern bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag und das Geschwisterkindergeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Jugendhilfekosten: Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 386
  • NJW 2011, 2902
  • FamRZ 2011, 1583
  • DVBl 2011, 1158
  • DÖV 2011, 823
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    An der nach dieser Vorschrift vorausgesetzten Zweckidentität fehlt es hier, weil das Kindergeld für die Geschwister des untergebrachten Kindes nicht dem gleichen Zweck dient wie die Leistung der Jugendhilfe für das untergebrachte Kind (vgl. bereits Urteil vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 221 zur fehlenden Zweckidentität zwischen Jugendhilfeleistung und Kindergeld).

    Eine solche Zwecksetzung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu den früher geltenden Regelungen des Kindergeldrechts angenommen und den Zweck des Kindergeldes in ständiger Rechtsprechung dahin charakterisiert, dass es dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1998 a.a.O. sowie bereits Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 73.79 - BVerwGE 60, 6 m.w.N. zur Gewährung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz - BKGG - vom 14. April 1964 <BGBl I S. 265>).

    Der Senat hat dabei aber zugleich in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass "das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet" wird (Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 56.92 - BVerwGE 96, 379 und vom 22. Dezember 1998 a.a.O. S. 224 f. zur Frage der Zweckgleichheit im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F.).

  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Mit dieser Regelung soll nämlich verhindert werden, dass Leistungen, die nach ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Bestimmung für einen bestimmten Zweck erbracht werden, vom Berechtigten als Einkommen eingesetzt werden müssen und deshalb für ihren besonderen Zweck nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Juni 2010 - 12 BV 09.2527 - FamRZ 2011, 331 f. sowie bereits Urteil vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177 zu § 77 Abs. 1 BSHG).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Die Leistung des Kindergeldes ist damit nicht zweckneutral; vielmehr wird schon ausweislich des Wortlauts der vorbezeichneten Regelungen unmissverständlich klar gestellt, dass das Kindergeld bei einkommensteuerpflichtigen Eltern (wie dem Kläger) in erster Linie dazu bestimmt ist, die Familie zu entlasten und das Existenzminimum des Kindes einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsaufwands (steuerlich) zu verschonen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - BVerfGE 82, 60 und vom 13. Oktober 2009 - 2 BvL 3/05 - BVerfGE 124, 282 ).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Mit dieser Regelung soll nämlich verhindert werden, dass Leistungen, die nach ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Bestimmung für einen bestimmten Zweck erbracht werden, vom Berechtigten als Einkommen eingesetzt werden müssen und deshalb für ihren besonderen Zweck nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Juni 2010 - 12 BV 09.2527 - FamRZ 2011, 331 f. sowie bereits Urteil vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177 zu § 77 Abs. 1 BSHG).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    So hebt der Regierungsentwurf zur Novellierung der unterhaltsrechtlichen Regelung des § 1612b BGB in seiner Begründung ausdrücklich hervor, es bestehe nunmehr Einigkeit darüber, "dass das Kindergeld im wirtschaftlichen Ergebnis dem Kind zusteht und dazu bestimmt ist, dessen Existenz zu sichern" (BTDrucks 16/1830 vom 15. Juni 2006 S. 29 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Die Leistung des Kindergeldes ist damit nicht zweckneutral; vielmehr wird schon ausweislich des Wortlauts der vorbezeichneten Regelungen unmissverständlich klar gestellt, dass das Kindergeld bei einkommensteuerpflichtigen Eltern (wie dem Kläger) in erster Linie dazu bestimmt ist, die Familie zu entlasten und das Existenzminimum des Kindes einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsaufwands (steuerlich) zu verschonen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - BVerfGE 82, 60 und vom 13. Oktober 2009 - 2 BvL 3/05 - BVerfGE 124, 282 ).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Vielmehr genügt es, wenn sich eine Zwecksetzung eindeutig aus dem Gesetz entnehmen lässt (Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 5 C 41.02 - Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 36 m.w.N. zu § 77 Abs. 1 Satz 1 BSHG).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    a) Im Hinblick auf das untergebrachte Kind wird der mit der Gewährung von Kindergeld verfolgte Zweck, zum Familienleistungsausgleich beizutragen und die Eltern zu entlasten, bereits dadurch erreicht, dass der Jugendhilfeträger den entsprechenden Bedarf des Kindes deckt und seinen notwendigen Unterhalt sicherstellt (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 5 C 10.09 - NJW 2011, 97 unter Hinweis darauf, dass dies zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führt).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Eine solche Zwecksetzung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu den früher geltenden Regelungen des Kindergeldrechts angenommen und den Zweck des Kindergeldes in ständiger Rechtsprechung dahin charakterisiert, dass es dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1998 a.a.O. sowie bereits Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 73.79 - BVerwGE 60, 6 m.w.N. zur Gewährung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz - BKGG - vom 14. April 1964 <BGBl I S. 265>).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
    Der Senat hat dabei aber zugleich in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass "das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet" wird (Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 56.92 - BVerwGE 96, 379 und vom 22. Dezember 1998 a.a.O. S. 224 f. zur Frage der Zweckgleichheit im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15

    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld;

    Das Wort "ausdrücklich" ist dabei nicht im engen Sinn so zu verstehen, dass das jeweilige Gesetz eine ausdrückliche Zweckbestimmung enthalten muss; es genügt, wenn sich eine Zwecksetzung dem Gesetz, etwa aus dessen Kontext oder den Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung, eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386 Rn. 13; BayVGH, Urt. v. 26.3.2012 - 12 BV 10.1744 -).

    Dies folgt daraus, dass die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.5.2011- 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386 Rn. 16) festgestellte personale Zuordnung des Kindergeldes zum jeweiligen Kind für den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG so nicht anzunehmen ist.

    Die gesetzliche Ausgangslage ist bei §§ 90 Abs. 3, 4 SGB VIII, 82 ff. SGB XII daher gerade mit Blick auf Geschwisterkinder eine andere als in dem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (- 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386) zur Berücksichtigung des Geschwisterkindergeldes bei der Berechnung von Kostenbeiträgen für Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 91, 93 SGB VIII a. F. entschieden hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme (hier: Heimerziehung) in Höhe des gewährten

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 - ausgeführt, das Kindergeld, welches der Kostenbeitragspflichtige für das im Rahmen der Jugendhilfe über Tag und Nacht untergebrachte Kind beziehe, sei als Einkommen im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII zu berücksichtigen.

    Deshalb sei es gerechtfertigt, zur rudimentären Deckung der Kosten der stationären Jugendhilfe das vom Staat zur wirtschaftlichen Existenzsicherung des Kindes den Eltern treuhänderisch gezahlte Kindergeld (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 -) in vollem Umfang heranzuziehen.

    Es steht wirtschaftlich dem Kind zu und ist kein unterhaltsrechtliches Einkommen der Eltern (BVerfG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 BvR 932/10 - NJW 2011, 3215; BVerwG, Urteil vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386; BT-Drs. 16/1830, S. 28 ff. zu Nummer 19; Reinken in: BeckOK-BGB, Stand 01.08.2016, BGB § 1612b Rn. 4).

  • BVerwG, 24.11.2017 - 5 C 15.16

    Abweichung vom Hilfeplan Dokumentationspflicht; Angemessenheit des Unterhalts;

    Vielmehr genügt es, wenn sich eine Zwecksetzung eindeutig dem Gesetz entnehmen lässt (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386 Rn. 13 m.w.N.).

    (bb) § 93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII verlangt über die geschriebenen Voraussetzungen hinaus, dass zwischen dem Pflegeversicherungsgeld und der Jugendhilfeleistung keine Zweckidentität im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII besteht und das Pflegeversicherungsgeld deshalb nicht nach dieser Vorschrift einzusetzen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Dabei muss der ausdrücklich genannte Zweck der anderen Geldleistung ein anderer sein als derjenige, zu dem die im Einzelfall in Frage stehende Leistung der Jugendhilfe gewährt wird (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386 = Buchholz 436.511 § 93 KJHG/SGB VIII Nr. 2, jeweils Rn. 17 m.w.N.).

    Das Wort "Zweck" muss in dem jeweiligen Gesetz nicht verwendet werden (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 a.a.O. jeweils Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17

    Abschöpfung des Kindergeldes; Anrechnung; Belastungsgerechtigkeit;

    Im Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 - (BVerwGE 139, 386 Rn. 14 bis 16) hat das Bundesverwaltungsgericht dies folgendermaßen konkretisiert: Nach der dem Familienleistungsausgleich dienenden Vorschrift des § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die (in § 32 EStG geregelten) Freibeträge oder durch das Kindergeld bewirkt.
  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Dazu braucht das Wort "Zweck" nicht verwendet zu sein.(So schon BVerwG v. 26.08.1964 - V C 99.63 - BVerwGE 19, 198.) Für eine ausdrückliche Zweckbestimmung kann es ausreichen, wenn sich die Zweckbestimmung eindeutig aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung und dem Gesamtzusammenhang der Regelung ableiten lässt.(Vgl. BVerwG, U. v. 12.05.2011 - 5 C 10.10 - juris; BayVGH, U. v. 26.3.2012 - 12 BV 10.1744 - juris; ferner schon BVerwG, U. v. 12.04.1984 - 5 C 3/83 - BVerwGE 69, 177, 181; BSG v. 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R - BSGE 90, 172.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Das Kindergeld ist danach eine den Eltern zufließende, aber für den existenziellen Bedarf des jeweiligen Kindes bestimmte und zu verwendende Leistung (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 -, juris Rn. 15, und vom 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12

    Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe

    Soweit das Verwaltungsgericht argumentiere, bei Berücksichtigung des Kindergeldes für C. als Einnahme sei der Selbstbehalt der Klägerin weiterhin unterschritten, widerspreche dies dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 -, allerdings in "umgekehrter Richtung".

    16/1830, S. 28 ff., sowie BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386, juris.

  • VGH Bayern, 26.03.2012 - 12 BV 10.1744

    Bei der Einkommensermittlung nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bleibt das

    a) Zum Einkommen im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gehört darüber hinaus auch das auf den betreuten jungen Menschen entfallende Kindergeld (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, NJW 2011, 2902 [2903] RdNr. 19).

    Vielmehr wird das Kindergeld zweckneutral - wenngleich in treuhänderischer Gebundenheit für das Kind - gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, NJW 2011, 2902 [2903] RdNr. 16), was bedeutet, dass es den Eltern überlassen bleibt, das Kindergeld nach ihren eigenen Vorstellungen zu Gunsten des Kindes einzusetzen (vgl. BVerwGE 108, 222 (224]), so dass das Kindergeld nicht zu den zweckidentischen Leistungen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII, sondern zum Einkommen nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechnet (vgl. so auch bereits BayVGH, Urteil vom 15.12.2010 - 12 BV 10.528 - juris, RdNr. 26), sofern es sich nicht um so genanntes "Geschwisterkindergeld" handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, NJW 2011, 2902 [2903] RdNr. 20).

    Dieser muss nicht namentlich in der entsprechenden Vorschrift erwähnt sein, er muss sich aber eindeutig aus der Regelung, etwa aus dem Kontext des Gesetzes oder den Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung, ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.4.1984 - 5 C 3/83 -, BVerwGE 69, 177 [181]; Urteil vom 19.6.1994 - 5 C 8/81 -, FEVS 34, 1; Urteil vom 28.5.2003 - 5 C 41/02 -, NVwZ-RR 2004, 112; Urteil vom 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, NJW 2011, 2902 [2903] RdNr. 13 f.); nicht ausreichend ist hingegen eine Zweckbestimmung allein in den Gesetzesmaterialien (vgl. statt aller von Koppenfels-Spieß, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl., 2011, § 83 SGB XII RdNr. 4 m.w.N.).

  • VG München, 16.01.2019 - M 18 K 17.3303

    Einsatz des Kindergeldes als Kostenbeitrag bei Vollwaisen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dient das steuerrechtliche Kindergeld dem allgemeinen Zweck des Familienlastenausgleiches, wobei den Eltern ein weiter Verwendungsrahmen zugunsten des Kindes für das Geld zukommt (BVerwG, U.v. 22.12.1998 - 5 C 25/97 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 12.5.2011 - 5 C 10/10 - juris Rn.15).

    Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie, § 31 Abs. 1 Satz 2 EStG (BVerwG, U.v. 12.5.2011 - 5 C 10/10 - juris Rn.14).

    Weiter erklärte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (Az. 5 C 10/10 - juris Rn. 11, 14ff.) ausdrücklich, dass das steuerrechtliche Kindergeld kostenbeitragsrechtlich dem Einkommen der Eltern des Leistungsberechtigten zuzurechnen sei, da der Zweck des Familienlastenausgleichs durch die Bedarfsdeckung und Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des leistungsberechtigten Kindes in der Jugendhilfe erreicht werde.

  • VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.6260

    Die Festsetzung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag begründet keine

  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

  • VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1932/15

    Anwendbarkeit der Kürzungsregelung in Höhe des Kindergeldes auf den Kostenbeitrag

  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 90/14

    Kindergeld; Kinderzuschlag; Teilnahmebeitrag; zumutbare Belastung; Übernahme des

  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509

    Erhebung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag

  • VG München, 23.05.2012 - M 18 K 11.2636

    Kostenbeitrag; Kindergeld als Mindestkostenbeitrag; besondere Härte (verneint)

  • VG Schwerin, 22.12.2015 - 6 A 1991/11

    Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte;

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme; Einkommensermittlung; Absehen von der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20

    Auslandsmietzuschuss als Einkommen

  • VG Minden, 19.07.2013 - 6 K 1305/13

    Getrennte Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

  • VG Köln, 16.06.2011 - 26 K 7124/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Inobhutnahme eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2170/13

    Zahlung von Verpflegungszuschüssen des Arbeitgebers und Kindergeld als Einkommen

  • VG Münster, 28.06.2016 - 6 K 2162/14

    Gefährdung der Ausbildung; Vorausleistung; Kindergeld; Elterngeld

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 6 M 102.11

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Kostenbeteiligung der Eltern; zeitweise

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 2071/12

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag i.H.d. Kindergeldes i.R.d. Gewährung von

  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2013 - 6 K 627/13

    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • VG Minden, 02.12.2014 - 6 K 1149/14
  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 12 ZB 12.1161

    Anrechnung von Wohngeld als Einkommen bei der Berechnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2014 - 12 A 2688/12

    Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • BVerwG, 07.07.2022 - 5 B 28.21

    Leistung des Auslandszuschlags gem. § 52 Abs. 1 BBesG zu einem ausdrücklichen

  • VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 522/11

    (Getrennte) Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2071/12

    Gewährleistung des Selbstbehalts eines Kostenbeitragspflichtigen i.R.d.

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 12.39

    §§ 91 ff. SGB 8

  • VG Saarlouis, 30.10.2012 - 3 K 936/10

    Jugendhilferecht: Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen

  • VG Würzburg, 18.05.2012 - W 3 K 11.139

    Kindergeld für Geschwister; (keine) Anrechnung als Einkommen; Familienzuschlag

  • VG Bayreuth, 22.08.2012 - B 3 K 12.96

    Mutter-Kind-Einrichtung; Kostenbeitrag - jeweils - für Mutter und Kind(er)

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