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   BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61   

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BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61 (https://dejure.org/1962,178)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1962 - VII P 9.61 (https://dejure.org/1962,178)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1962 - VII P 9.61 (https://dejure.org/1962,178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das Vorliegen einer verselbständigten Nebenstelle i. S. des Personalvertretungsrechts - Wählbarkeit als ständiger Vertreter des Dienststellenleiters eines Bahnhofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 7, 8, 10

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 287
  • DVBl 1962, 872
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61
    Sollten dem Leiter der Nebenstelle keine wesentlichen Entscheidungsbefugnisse zustehen, dann ist auch der Wirkungsbereich des Personalrats entsprechend beschränkt, weil mit der Verselbständigung einer Neben- oder Teil-Dienststelle keine Veränderungen der Entscheidungsbefugnisse verbunden sind (vgl. dazu die Beschlüsse des Senatsvom 14. April 1961 - BVerwG VII P 4.60 [BVerwGE 12, 194] und BVerwG VII P 8.60 [BVerwGE 12, 198] -, in denen die Fragen der Zuständigkeit und der ihr zugrunde liegenden Partnerschaft von Personalrat und Dienststelle behandelt werden).
  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61
    Bei der für die Verselbständigung einer Nebenstelle vom Gesetzgeber geforderten weiten räumlichen Entfernung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, dessen Vorliegen im Einzelfall von der nicht immer leicht zu beantwortenden Frage abhängt, ob angesichts der geographischen Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse noch gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den persönlichen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Bediensteten genügend befassen kann (BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] [63]).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61
    Daß der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung auf einen von der Antragstellerin selbst nicht behaupteten Mangel stützen konnte, entspricht der vom Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. November 1957 (BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57]) vertretenen Auffassung.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61
    Sollten dem Leiter der Nebenstelle keine wesentlichen Entscheidungsbefugnisse zustehen, dann ist auch der Wirkungsbereich des Personalrats entsprechend beschränkt, weil mit der Verselbständigung einer Neben- oder Teil-Dienststelle keine Veränderungen der Entscheidungsbefugnisse verbunden sind (vgl. dazu die Beschlüsse des Senatsvom 14. April 1961 - BVerwG VII P 4.60 [BVerwGE 12, 194] und BVerwG VII P 8.60 [BVerwGE 12, 198] -, in denen die Fragen der Zuständigkeit und der ihr zugrunde liegenden Partnerschaft von Personalrat und Dienststelle behandelt werden).
  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter;

    b) In der bisherigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts und teilweise in der Literatur klingt als weitere Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit einer personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung an, dass die Nebenstelle über einen Leiter verfügen muss (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287 = Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 4 S. 11 und vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 12.89 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 12 S. 16, insoweit in BVerwGE 88, 233 nicht abgedruckt; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 6 Rn. 11a).

    Die Verselbständigung einer Nebenstelle hat keinen Einfluss auf die Verwaltungsorganisation und die Befugnisse des Leiters der Hauptdienststelle (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 = Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 2 S. 5, vom 24. November 1961 - BVerwG 7 P 10.59 - Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 3 S. 9 und vom 22. Juni 1962 a.a.O. S. 288 bzw. S. 11; Faber, a.a.O. § 6 Rn. 38; Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 6 Rn. 17 und 30; Fischer/ Goeres/Gronimus, in: GKÖD, Bd. V, K § 6 Rn. 24; Benecke, in: Richardi/ Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 6 Rn. 33; Bieler, a.a.O. G § 6 Rn. 30; Lorse, ZfPR 2004, 144 ; Vogelgesang, a.a.O. S. 107).

    d) Die bereits zitierten Entscheidungen des beschließenden Gerichts vom 22. Juni 1962 (a.a.O. S. 288 bzw. S. 11) und vom 29. Mai 1991 (a.a.O. S. 16) sind nicht eindeutig.

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche

    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont, daß der verwaltungsorganisatorische Aufbau der Dienststelle und die Befugnisse ihres Leiters von der personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung einzelner Nebenstellen oder Dienststellenteile unberührt bleiben (BVerwGE 12, 194 [BVerwG 14.04.1961 - VII P 4/60]; 14, 287 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]).
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 12.82

    Zustimmung eines Personalrates zu einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung -

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont, daß der verwaltungsorganisatorische Aufbau der Dienststelle und die Befugnisse ihres Leiters von der personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung einzelner Nebenstellen oder Dienststellenteile unberührt bleiben (BVerwGE 12, 194 [BVerwG 14.04.1961 - VII P 4/60]; 14, 287 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]).
  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 4 B 10148/00

    Voraussetzung für die Wahl eines gemeinsamen örtlichen Personalrats;

    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (so BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 6 P 3.91 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 22. Juni 1962, BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 9.90

    Relevanz personalvertretungsrechtlicher Befugnisse des Dienststellenleiters für

    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).".
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89

    Anforderungen an die Verselbstständigung einer Außendienststelle vor dem

    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 01.04.1986 - 6 P 7.82

    Notwendigkeit einer Überarbeitung der Gliederung des Stabs des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich die Beteiligung der Personalvertretung im Mitwirkungs- und Mitbestimmungsverfahren nach der Entscheidungszuständigkeit der Dienststelle, bei der die Personalvertretung besteht (vgl. BVerwGE 12, 198 [BVerwG 14.04.1961 - VII P 8/60]; 14, 287 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]; 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74]).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 PB 27.87

    Voraussetzung für die personalvertretungsrechtliche Verselbstständigung eines

    Sie steht aber auch nicht im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen des von der Beschwerde als Divergenzentscheidung angeführten Beschlusses vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - (BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 1.91

    Wahl eines Personalrates

  • BVerwG, 06.08.1991 - 6 P 27.90

    Einrichtung von Bauaufsichten, um die Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 2.91

    Verselbstständigung von Nebenstellen und Teilen einer Dienststelle -

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 11.89

    Wahl eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Verselbstständigung einer

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91

    Anfechtung der Wahlen zur örtlichen Personalvertretung - Verselbstständigung von

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 2.67

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 17 B 2/86

    Anfechtung von Personalratswahlen bei örtlichen Standortfernmeldeanlagen; Begriff

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - PL 15 S 2803/93

    Personalvertretungsrecht: keine Mitbestimmung des Personalrates bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1987 - 5 A 8/87

    Antragsrecht des Leiters einer Gesamtdienststelle und der Werkleitung, wenn der

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