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   BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58   

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BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58 (https://dejure.org/1962,31)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1962 - I C 161.58 (https://dejure.org/1962,31)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1962 - I C 161.58 (https://dejure.org/1962,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die Öffentlichkeit infolge einer tatsächlich erfolgten Benutzung seit Menschengedenken - Anforderungen an die Feststellung der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit eines Weges - Rechtskraftwirkungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 359
  • NJW 1963, 171
  • MDR 1963, 73
  • DVBl 1962, 403
  • DVBl 1963, 403
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58
    Die Rechtskraft dient dem Rechtsfrieden und ist ein Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips (BVerfGE 2, 380): Was durch eine gerichtliche Entscheidung klargestellt worden ist, soll nicht immer wieder zum Gegenstand neuen Streites gemacht werden.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Sie geht damit über die bloße Feststellung einzelner Tatbestandselemente der einschlägigen Anspruchsgrundlage oder die Klärung sonstiger Vorfragen hinaus und nimmt als "tragende Begründung" (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1990 a.a.O.) bzw. als "sachlicher Inhalt" der Entscheidung (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 1 C 161.58 - BVerwGE 14, 359 ; vgl. auch Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 8 C 4.82 - BVerwGE 70, 159 ) an der Rechtskraftbindung des Urteils teil.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Sie soll verhindern, daß die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch ein Urteil rechtskräftig entschieden worden ist, erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (BVerwGE 14, 359 ; 35, 234 ; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG 6 C 55.65 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 30; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 18; Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - a.a.O.).

    Im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage darf die im Vorprozeß unterlegene Behörde bei unveränderter Sach- und Rechtslage gegen denselben Betroffenen nicht einen neuen Verwaltungsakt aus den vom Gericht mißbilligten Gründen erlassen (BVerwGE 14, 359 ; 16, 224 ; Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 73.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 16; ebenso BVerfGE 47, 146 ; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., 1988, § 121 Rdnr. 21; Ule a.a.O., S. 317; Kopp a.a.O., Rdnr. 9 und 11).

    Die Rechtskraftwirkung eines Urteils tritt allerdings dann nicht ein, wenn sich die zur Zeit des Urteils maßgebliche Sach- oder Rechtslage verändert hat (BVerwGE 14, 359 ; 35, 234 ; Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 73.61 - a.a.O.; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - a.a.O.; BVerfGE 47, 146 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., 1991, § 121 Rdnr. 10).

    Dabei wird die Möglichkeit, daß infolge der Rechtskraft eine unrichtige Entscheidung maßgeblich bleibt, grundsätzlich geringer veranschlagt als die Rechtsunsicherheit, die ohne die Rechtskraft bestehen würde (BVerwGE 14, 359 ).

    Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips ist neben der materiellen Gerechtigkeit auch die Rechtssicherheit, der die Rechtskraftwirkung dient und die hier Vorrang genießt (BVerwGE 14, 359 ; 28, 122 ).

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Der Kläger ist bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungs- oder auch einem erneuten Genehmigungsantragsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, daß sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtskräftigen Entscheidung - doch materiell baurechtmäßig sei (vgl. dieBeschlüsse vom 1. April 1971 - BVerwG IV B 95.69 - [S. 2] undvom 10. Juni 1970 - BVerwG IV B 163.68 - [Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 4] sowie zum Umfang der Rechtskraft verwaltungsgerichtlicher Urteile im allgemeinen dasUrteil vom 30. August 1962 - BVerwG I C 161.58 - BVerwGE 14, 359 [362]).
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