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   BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10   

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https://dejure.org/2011,5422
BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10 (https://dejure.org/2011,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 C 36.10 (https://dejure.org/2011,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 C 36.10 (https://dejure.org/2011,5422)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BerRehaG § 8 Abs. 1, Abs. 5, §§ 18, 22, 24 Abs. 2, § 25 Abs. 4; SGB I § 14 Satz 1 und 2, § 15, § 16, § 44 Abs. 1; SGB X §§ 27, 44 Abs. 4
    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; unterlassene Beantragung; Antragstellung; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Anwendbarkeit im Verwaltungsrecht; Verletzung sozialbehördlicher Pflichten; vorläufige ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BerRehaG § 8 Abs. 1, Abs. 5; §§ 18; 22; 24 Abs. 2; § 25 Abs. 4
    Antragstellung; Anwendbarkeit im Verwaltungsrecht; Ausgleichsleistungen; Ausschlussfrist; Beratungspflichten; Berufliche Rehabilitierung; Betreuungspflichten; Förderungspflichten; Hauptpflichten; Kausalität; Leistungsbeginn; Mitverschulden; Sozialleistungsansprüche; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 BerRehaG, § 8 Abs 5 BerRehaG, § 18 BerRehaG, § 22 BerRehaG, § 24 Abs 2 BerRehaG
    Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende Leistungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Antragstellung für Ausgleichsleistungen aufgrund eines Beratungsfehlers der Rehabilitierungsbehörde; Fehlender Hinweis bei der Antragstellung auf eine weitere erforderliche Antragstellung als Beratungsfehler der Rehabilitierungsbehörde; Bemessung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; Beantragungsfehler; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Mitverschulden; ...

  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende Leistungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; unterlassene Beantragung; Antragstellung; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Anwendbarkeit im Verwaltungsrecht; Verletzung sozialbehördlicher Pflichten; vorläufige ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 103
  • NJW 2012, 168
  • DVBl 2011, 1501
  • DÖV 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    d) Der Herstellungsanspruch verpflichtet den Beklagten als zuständigen Sozialleistungsträger dazu, jenen Zustand herzustellen, der ohne die ihm zuzurechnende Pflichtverletzung der Rehabilitierungsbehörde bestehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - BSGE 91, 1 ).

    Der Senat macht sich diese Rechtsprechung, die zwischen den Senaten des Bundessozialgerichts für (hier nicht betroffene) Rentenansprüche umstritten ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - BSGE 91, 1 ), für den Bereich der Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht zu eigen.

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Die Beratungspflicht greift bereits im Vorfeld eines durch Antragstellung begründeten Sozialrechtsverhältnisses, und sie verpflichtet den Leistungsträger bei Vorliegen eines konkreten Anlasses, auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (BSG, Urteile vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 - BSGE 62, 179 und vom 10. Dezember 2003 - B 9 VJ 2/02 R - BSGE 92, 34 m.w.N.).

    Hat die Pflichtverletzung die Versäumung von Anträgen oder Antragsfristen zur Folge gehabt, darf sich der Sozialleistungsträger nicht auf die eingetretenen Rechtsfolgen berufen, sondern muss den Berechtigten so behandeln, als sei sein Antrag rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellt worden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 - BSGE 62, 179 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 46.98
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21. September 1998 - BVerwG 2 B 46.98 - Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung hingegen im Urteil vom 23. Februar 2010 - BVerwG 5 C 13.09 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).

    Eine solche Zurechnung ist nur dann möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde oder Stelle bedient (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 , vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 - BSGE 71, 217 und vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a.a.O.).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Dabei kann es sich um Nebenpflichten handeln wie diejenigen zur Auskunft, Betreuung und Beratung (§§ 14, 15 SGB I) oder zur verständnisvollen Förderung (BSG, Urteile vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75 - BSGE 41, 126 , vom 26. Juni 1991 - 8 RKn 15/90 - SozR 3-5795 § 4 VAHRG Nr. 3 , vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 12 und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 ).

    Eine solche Zurechnung ist nur dann möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde oder Stelle bedient (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 , vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 - BSGE 71, 217 und vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Die Antragstellung ist eine Anspruchsvoraussetzung und selbst (abgesehen von § 23 BerRehaG) nicht an eine Frist gebunden; der Ausschluss der Leistungsgewährung vor dem Monat der Antragstellung stellt keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist dar (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - juris Rn. 23 zum Antragserfordernis nach § 37 SGB II; a.A. zum Antragserfordernis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 WoGG: BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 38.95 - NJW 1997, 2966 = Buchholz 454.71 § 27 WoGG Nr. 2 = NJW 1997, 2966).

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21. September 1998 - BVerwG 2 B 46.98 - Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung hingegen im Urteil vom 23. Februar 2010 - BVerwG 5 C 13.09 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Die Leistung ist aber im Sinne von § 16 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), das gemäß § 25 Abs. 4 BerRehaG für das Verfahren nach dem Dritten Abschnitt dieses Gesetzes (d.h. §§ 8 und 9 BerRehaG) gilt, von einem Antrag abhängig, mit dem der Verfolgte seine Bedürftigkeit verdeutlicht (vgl. auch Urteil vom 9. Februar 1984 - BVerwG 5 C 22.83 - BVerwGE 69, 5 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 3).

    Wie dieser Antrag im Fall des Klägers zu verstehen war, mag aber auf sich beruhen; denn jedenfalls hat auch ein solcher Antrag nicht die für die Gewährung zuständige Stelle erreicht, was aber Voraussetzung dafür ist, um den Anspruch zu begründen (für die Sozialhilfe vgl. Urteil vom 9. Februar 1984, a.a.O. BVerwGE 69, 5 ).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Eine solche Zurechnung ist nur dann möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde oder Stelle bedient (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 , vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 - BSGE 71, 217 und vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a.a.O.).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Zum Zinsbegehren, das im Falle eines Klageerfolgs Bedeutung erlangt, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass weder Prozess- noch Verzugszinsen verlangt werden können, weil sie für Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz nicht ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90 - NZA 1993, 719).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Eine solche Zurechnung ist nur dann möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde oder Stelle bedient (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 , vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 - BSGE 71, 217 und vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a.a.O.).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
    Das Bundessozialgericht schränkt den Umfang einer rückwirkenden Leistungserbringung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach dem Rechtsgedanken des § 44 Abs. 4 SGB X auf einen Zeitraum von längstens vier Kalenderjahren vor dem Begehren auf rückwirkende Gewährung einer Leistung ein (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R - NZS 2008, 274 ).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/90

    Kinderzuschuß in der Halbwaisenrente als Leistung iS. des VersorgAusglHärteG

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02

    Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    Der hier streitige Anspruch ist allerdings auf spezieller sozialrechtlicher Grundlage herzuleiten, die den Gedanken der Folgenbeseitigung in bereichsspezifischer Weise durch Übernahme von Kosten der Selbstbeschaffung verwirklicht (vgl. zu weiteren bereichsspezifischen Ausprägungen des rechtsstaatlichen Kompensationsgedankens im Sozialrecht BVerwGE 140, 103, 108 - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R

    Erziehungsrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden (so Senatsurteil vom 27.3.2007, aaO, RdNr 16 bis 19; dem folgend für den Bereich der Ausgleichsleistungen nach dem Recht der beruflichen Rehabilitierung: BVerwG vom 30.6.2011, BVerwGE 140, 103, 112) .
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den

    Dieser ist darauf gerichtet, in Fällen von Pflichtverletzungen eines Sozialleistungsträgers denjenigen Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zuständige Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 -, BSGE 49, 76; umfassend zu Entstehung und Entwicklung dieses Anspruchs Schmidt-De Caluwe, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, Berlin 1992, S. 85 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 36.10 -, BVerwGE 140, 103).

    Die Wertung gilt erst recht, wenn eine Hauptpflicht verletzt wird wie diejenige, über den an die Behörde herangetragenen Leistungsantrag eine rechtmäßige Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O.).

    Diese Grundsätze, die für das Sozialrecht entwickelt worden sind, können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unbesehen auf die Gebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts übertragen werden (vgl. Urteile vom 30.06.2011, a. a. O., und vom 24.03.1988 - 3 C 48.86 -, BVerwGE 79, 192).

    Derartige Nebenpflichten bestehen im Grundsatz auch - jedenfalls in entsprechender Anwendung von §§ 14, 15 SGB I - für den Beklagten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O.).

    Der Versicherungsträger ist danach gehalten, auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O; BSG, Urteil vom 26.10.1994, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb

    Auch kann aus einer zunächst fehlerhaften, sodann jedoch korrigierten behördlichen Auskunft grundsätzlich kein "verwaltungsrechtlicher Herstellungsanspruch" wie im Sozialrecht resultieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1988 - 3 C 48.86 -, Juris Rn. 21; offener: BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 36.10 - Rn. 15 f.), dessen Voraussetzungen hier ohnehin nicht erfüllt wären.
  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14

    Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld

    Der in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 3 C 36.10, BVerwGE 140, 103, juris Rn. 15 ff.; vgl. ferner OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2015, 4 Bf 112/12, UA S. 14 ff.) Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), ordnungsgemäß wahrgenommen hätte.
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsobergrenze - Anstellung von Ärzten in

    Eine materiell-rechtliche (konstitutive) Wirkung wird regelmäßig in den Fällen angenommen, in denen - wie etwa in § 37 SGB II - nicht nur ein Antragserfordernis normiert, sondern zugleich in weiteren Bestimmungen eine (ausdrückliche oder mittelbare) Verknüpfung zwischen Antragstellung und Leistungsbeginn hergestellt wird (vgl hierzu etwa BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 RdNr 15 - zu § 37 SGB II -, BSG Urteil vom 30.8.1963 - 2 RU 198/62 - Juris RdNr 14 - zur Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem FAG -, BVerwGE 140, 103 - zu § 8 Abs. 5 BerRehaG - sowie OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.12.2009 - 12 A 3325/08 - Juris RdNr 37 - zum Gehörlosengeld nach dem GHBG) .
  • OVG Hamburg, 24.09.2015 - 4 Bf 112/12

    Ausbildungsförderung; "Wohnen bei den Eltern" iSv § 13 Abs. 2 Nr. 1 BaföG bei

    Der in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 3 C 36.10, BVerwGE 140, 103, juris Rn. 15 ff.; bislang offen gelassen für das Ausbildungsförderungsrecht: BVerwG, Urt. v. 23.2.2010, 5 C 13.09, NVwZ-RR 2010, 570, juris Rn. 16; bejahend auch insoweit: OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2013, 4 Bf 189/12.Z, BA S. 11 f., m.w.N.) Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), ordnungsgemäß wahrgenommen hätte.

    Und auch das Bundesverwaltungsgericht hat leistungsträgerübergreifende Beratungspflichten und eine wechselseitige Zurechnung jedenfalls dort für möglich gehalten, wo eine Behörde arbeitsteilig in den Vorgang einer Leistungsgewährung einer anderen Behörde eingeschaltet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 3 C 36.10, BVerwGE 140, 103, juris Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 12 B 19.795

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Jugendhilferecht

    Diese für das Sozialrecht entwickelten Grundsätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dort anwendbar, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturalrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 3 C 36/10 -, BVerwGE 140, 103 bis 113).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen

    Soweit eine Übertragung des im Sozialrecht entwickelten Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf beamtenrechtliche Fallgestaltungen in Betracht kommen sollte, vgl. hierzu: ablehnend für das allgemeine Verwaltungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, juris, Rn. 21; offen gelassen: BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 -, juris, Rn. 16, vom 21. September 1998 - 2 B 46.98 -, juris, Rn. 3, und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris, Rn. 49, bejahend für sozialrechtlich geprägte Verwaltungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 C 36.10 -, juris, Rn. 16; ablehnend für das Beamtenrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 4 S 221/13 -, juris, Rn. 23, scheitert ein Anspruch des Klägers daran, dass das beklagte Land keine ihm obliegende Pflicht zur Beratung und Auskunft verletzt hat.
  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 63/11

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten eines Vertragsarztes auf rückwirkende

    Zwar können die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Gebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts übertragen werden (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, 3 C 36/10, juris), wenn Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturalrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen.

    Eine entsprechende Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wird auch im Recht der berufsständischen Versorgung diskutiert, weil diese Teil des Gesamtsystems der Sozialversicherung ist (VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juni 1989, 9 S 3268/87, juris; OVG Münster, Urteil vom 3. Oktober 1985, 13 A 2500/83; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 C 36/10 -, NJW 2012, 168, zum Beruflichen Rehabilitierungsgesetz).

  • BSG, 24.04.2013 - B 13 R 23/13 R
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20

    Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14

    Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 18 B 1059/20

    Streit um die Erteilung einer Ausbildungsduldung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11

    Rentenversicherung - Verzinsung von erstatteten Beiträgen - sozialrechtlicher

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16

    Ausschlussfrist für die Gewährung von Trennungsgeld; Streitwert

  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.3002

    Rückforderung von Fördermitteln; Vertrauensschutz; Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - 6 S 61.22

    Jugendhilfeantragsweiterleitungspflicht der Wohnortgemeinde

  • VG Düsseldorf, 03.06.2015 - 6 L 1169/15

    Taxikonzession; Verlängerung; Wiedererteilung; Privilegierung; Altunternehmer;

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2012 - 14 K 4583/11

    Antrag, Ablichtung, Befreiung, Befreiungsantrag, Beglaubigung,

  • VG Göttingen, 28.11.2019 - 2 A 206/17

    Behinderung, seelische; Dyskalkulie; Eilfall; Legasthenie; Selbstbeschaffung

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 R 298/12
  • VG Würzburg, 05.07.2012 - W 3 K 11.624

    Gewaltopferentschädigung; ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 2347/11

    Ausschluss der Gewährung einer Betriebsprämie durch die Bagatellgrenzenregelung

  • VG Minden, 28.03.2019 - 12 K 10664/17
  • BSG, 11.02.2014 - B 5 RE 13/14 B
  • VG Karlsruhe, 27.01.2021 - 8 K 6448/17

    Vererbbarkeit des Ausgleichsleistungsanspruchs

  • VG Minden, 19.01.2016 - 10 K 558/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 12 R 189/12
  • LG Halle, 23.06.2015 - 12 Reh (B) 73/15

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Bestimmung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 18 E 251/13

    Anerkennung eines Herstellungsanspruchs bzgl. der Figur des sozialrechtlichen

  • VG Potsdam, 20.03.2012 - 6 K 1184/10

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2021 - 4 LA 144/20

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Gremientätigkeit

  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 11.323

    Rechtsweg; Kinder- und Jugendhilfe; Kostenzusage; Schriftformerfordernis; culpa

  • VG Köln, 20.01.2015 - 7 K 5718/13

    Abhängigmachung des Beginns einer Halbwaisenrente von der vollständigen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - L 7 AY 2577/11
  • VG Köln, 22.08.2017 - 7 K 469/15
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