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   BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10   

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BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10 (https://dejure.org/2011,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 (https://dejure.org/2011,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 10 C 25.10 (https://dejure.org/2011,1105)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73; VwGO § 121; VwVfG §§ 48, 49; GFK Art. 1 C Nr. 5 und 6; Richtlinie 2004/83/EG Art. 2 Buchst. c, Art. 3, Art. 4 Abs. 4, Art. 11 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2
    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Algerien); Ermessen; Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft; Wegfall der Umstände; Schutz des Landes; Verfolgung; begründete Furcht vor Verfolgung; Verfolgungsprognose; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, § 73 Abs 2a S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 7 AsylVfG 1992
    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände; Verfolgungsprognose; wesentliche Veränderung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Dauerhaftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Geltung des aus der Rechtskraft folgenden Wiederholungsverbots bei inhaltsgleichen Verwaltungsakten in Bezug auf das Verhältnis von Rücknahme und Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der den Flüchtlingstatus des Betroffenen begründenden Umstände als Voraussetzung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AsylVfG § ... 73 Abs. 1 S. 1, AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e, VwGO § 121 Abs. 1, VwVfG § 48, VwVfG § 49, GFK Art. 1 C Nr. 5, GFK Art. 1 C Nr. 6, RL 2004/83/EG Art. 2 Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 3, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 2, VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, AsylVfG § 73 Abs. 7, AsylVfG § 73 Abs. 2a S. 1, RL 2004/83/EG Art. 14 Abs. 2, EMRK Art. 3, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 5
    Widerruf, Widerrufsverfahren, Rücknahme, Rechtskraft, Flüchtlingsanerkennung, Algerien, Wegfall der Umstände, Änderung der Sachlage, Verfolgungsgefahr, Prognose, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter ...

  • rewis.io

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände; Verfolgungsprognose; wesentliche Veränderung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Dauerhaftigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände; Verfolgungsprognose; wesentliche Veränderung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Dauerhaftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des aus der Rechtskraft folgenden Wiederholungsverbots bei inhaltsgleichen Verwaltungsakten in Bezug auf das Verhältnis von Rücknahme und Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der den Flüchtlingstatus des Betroffenen begründenden Umstände als Voraussetzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 22
  • NVwZ 2011, 1463
  • DÖV 2011, 862
 
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Wird zitiert von ... (1851)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG setzt voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505).

    a) Diese unionsrechtlichen Vorgaben hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 2. März 2010 (Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505) dahingehend konkretisiert, dass der in Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie angesprochene "Schutz des Landes" sich nur auf den bis dahin fehlenden Schutz vor den in der Richtlinie aufgeführten Verfolgungshandlungen bezieht (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 67, 76, 78 f.).

    Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG sieht - ebenso wie Art. 1 C Nr. 5 GFK - vor, dass die Flüchtlingseigenschaft erlischt, wenn die Umstände, aufgrund derer sie zuerkannt wurde, weggefallen sind, wenn also die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht mehr vorliegen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 65).

    Ändern sich die der Anerkennung zugrunde liegenden Umstände und erscheint die ursprüngliche Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG deshalb nicht mehr als begründet, kann der Betreffende es nicht mehr ablehnen, den Schutz seines Herkunftslands in Anspruch zu nehmen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 66), soweit er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie haben muss (ebd. Rn. 76).

    Die Umstände, die zur Zuerkennung oder umgekehrt zum Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft führen, stehen sich mithin in symmetrischer Weise gegenüber (so EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 68).

    Mit Blick auf die Maßstäbe für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 der Richtlinie hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Veränderung der Umstände erheblich und nicht nur vorübergehend sein muss, so dass die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 72).

    Dafür muss feststehen, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung führten, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 73).

    Aus der konstruktiven Spiegelbildlichkeit von Anerkennungs- und Erlöschensprüfung, in der die gleiche Frage des Vorliegens einer begründeten Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 9 i.V.m. Art. 10 der Richtlinie zu beurteilen ist, ergibt sich, dass sich der Maßstab der Erheblichkeit für die Veränderung der Umstände danach bestimmt, ob noch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 84 ff., 98 f.).

    Vielmehr muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründen und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 72 ff.).

    Unionsrecht gebietet, dass die Beurteilung der Größe der Gefahr von Verfolgung mit Wachsamkeit und Vorsicht vorzunehmen ist, da Fragen der Integrität der menschlichen Person und der individuellen Freiheiten betroffen sind, die zu den Grundwerten der Europäischen Union gehören (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 90).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Sie verfolgt vielmehr bei einheitlichem Prognosemaßstab für die Begründung und das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft einen beweisrechtlichen Ansatz, wie er bei der Nachweispflicht der Mitgliedstaaten nach Art. 14 Abs. 2 und der tatsächlichen Verfolgungsvermutung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie zum Ausdruck kommt (Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 20 ff. und vom 7. September 2010 - BVerwG 10 C 11.09 - juris Rn. 15).

    Er stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330 ); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 4; Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192 ; Urteil vom 27. April 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Er stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330 ); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 4; Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192 ; Urteil vom 27. April 2010 a.a.O. Rn. 22).

    So wie die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung im Rahmen der Verfolgungsprognose eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung aus der Sicht eines vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen nicht zuletzt unter Einbeziehung der Schwere des befürchteten Eingriffs verlangt und damit dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit Rechnung trägt (Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ; Beschluss vom 7. Februar 2008 a.a.O. juris Rn. 37), gilt dies auch für das Kriterium der Dauerhaftigkeit.

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - juris Rn. 9; zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).

    Der Senat hat in einem Fall, in dem ein verfolgendes Regime gestürzt worden ist (Irak), bereits entschieden, dass eine Veränderung in der Regel nur dann als dauerhaft angesehen werden kann, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrunde liegende Verfolgung zu verhindern (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Allerdings sind wegen der Zeit- und Faktizitätsbedingtheit einer asylrechtlichen Gefahrenprognose Fallkonstellationen denkbar, in denen der Ablauf einer längeren Zeitspanne ohne besondere Ereignisse im Verfolgerstaat im Zusammenhang mit anderen Faktoren eine vergleichsweise höhere Bedeutung als in anderen Rechtsgebieten zukommt (vgl. Urteile vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 ).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Danach setzte der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung voraus, dass sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 277 und vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 Rn. 18; so auch das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Denn die zwingenden Erlöschensgründe dürften zu den Kernregelungen zählen, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen sind, um das von der Richtlinie 2004/83/EG geschaffene System nicht zu beeinträchtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - Rs. C-57/09 und C-101/09, B und D - NVwZ 2011, 285 Rn. 120 zu den Ausschlussgründen).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Er stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330 ); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 4; Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192 ; Urteil vom 27. April 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Danach setzte der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung voraus, dass sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 277 und vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 Rn. 18; so auch das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
    Er wurde dann auf den Flüchtlingsschutz übertragen und hat schließlich Eingang in die Widerrufsvoraussetzungen gefunden, soweit nicht eine gänzlich neue oder andersartige Verfolgung geltend gemacht wird, die in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der früheren steht (Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 26).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

  • BVerwG, 28.01.2010 - 4 C 6.08

    Baunachbarklage; Rechtskraftbindung; Wiederholungsverbot; subjektive

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07

    Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rn. 21 f.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung ..." des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (Richtlinie 2011/95/EU: Art. 2 Buchst. d) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. Urteile vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 und vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    EU vom 5. August 2005 Nr. L 204 S. 24 - einheitlich anhand des Maßstabs der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit' zu erfolgen (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25/10 -, BVerwGE 140, 22, und vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 -, beide in juris, m. w. N.).
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