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   BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09   

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BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09 (https://dejure.org/2012,37)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 (https://dejure.org/2012,37)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 (https://dejure.org/2012,37)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 242, § 839 Abs. 3
    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Anforderungsprofil; Abbruch; Auswahlverfahren; Dokumentationspflicht; ämtergleiche Versetzung; Kausalität; Schadensersatz; unterlassene Beförderung; Beweislast; Beweislastumkehr; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Abbruch; Anforderungsprofil; Auswahlverfahren; Beförderung; Beförderungsbewerber; Beweislast; Beweislastumkehr; Dokumentationspflicht; Kausalität; Konkurrentenstreit; Schadensersatz; Stellenbesetzungsverfahren; Versetzungsbewerber; unterlassene Beförderung; ämtergleiche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 242 BGB, § 839 Abs 3 BGB
    Schadensersatz wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines in einem Bewerbungsverfahren unterlegenen Beamten gegen einen Dienstherrn wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung; Anforderungen an die Eignungsmerkmale, Befähigungsmerkmale und Leistungsmerkmale in einem Anforderungsprofil zur Konkretisierung ...

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz eines in einem Bewerbungsverfahren unterlegenen Beamten gegen einen Dienstherrn wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung; Anforderungen an die Eignungsmerkmale, Befähigungsmerkmale und Leistungsmerkmale in einem Anforderungsprofil zur Konkretisierung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamter erhält Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamter erhält Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Beförderungsentscheidung: Unterlegene Bewerber können Schadenersatz verlangen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Beförderungsentscheidung führt zu Schadensersatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Beförderungsentscheidung führt zu Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter hat bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung Anspruch auf Schadensersatz - Verspätete Benachrichtigung unterlegener Bewerber und damit einhergehende Vereitelung des Rechtsschutzes rechtswidrig

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 361
  • NVwZ 2012, 1477
 
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Wird zitiert von ... (387)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Schließlich ermöglicht die an den Anforderungen eines Dienstpostens orientierte Auswahlentscheidung eine vom Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung unabhängige Ämtervergabe (vgl. zur Missbrauchsgefahr derartiger Auswahlentscheidungen Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 53).

    An diesen Hauptaufgaben sind die Eigenschaften und Fähigkeiten zu orientieren, die von einem Bewerber im Interesse der bestmöglichen Aufgabenwahrnehmung erwartet werden (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61 bzw. S. 3; hierzu auch Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 53, jeweils Rn. 23).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Neben der Unkenntnis von der Behinderung des Klägers, die ihr nicht vorgeworfen werden kann, entsprach der angewandte Prognosemaßstab für die gesundheitliche Eignung dem damaligen Stand von Rechtsprechung und Schrifttum (Urteile vom 25. Februar 2010 a.a.O. jeweils Rn. 26 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 40).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Über den Abbruch und den dafür maßgebenden Grund müssen die Bewerber rechtzeitig informiert werden; der Abbruch muss in den Akten dokumentiert sein (wie Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 27 ff.).

    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15 m.w.N.).

    Wie eine Ernennung zieht auch ein Abbruch diese Rechtsfolge nur dann nach sich, wenn er rechtsbeständig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - NVwZ 2012, 366 Rn. 22 f. BVerwG; Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 51 S. 3, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3 S. 5 f. und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - a.a.O. Rn. 27).

    Hierzu ist der hypothetische Kausalverlauf zu ermitteln, den das Stellenbesetzungsverfahren ohne den Rechtsverstoß voraussichtlich genommen hätte (sogenanntes rechtmäßiges Alternativverhalten, vgl. Urteile vom 17. August 2005 - a.a.O. bzw. Rn. 36 m.w.N. und vom 26. Januar 2012 - a.a.O. Rn. 42 ff.).

    So kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (Urteil vom 26. Januar 2012 - a.a.O. Rn. 27).

    c) Der Senat hat im Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - (a.a.O. Rn. 27 ff.; im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG, vgl. insbesondere Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - a.a.O.) formelle und materielle Anforderungen an den rechtmäßigen Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens gestellt:.

    Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (Urteil vom 26. Januar 2012 a.a.O. LS 1 und Rn. 28 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. November 2011 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Abgesehen von den vom Organisationsermessen des Dienstherrn getragenen Gründen für einen Abbruch, ist der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens in materieller Hinsicht nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn der Grund aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleitet werden kann (Urteil vom 26. Januar 2012 a.a.O. LS 1 und Rn. 27 m.w.N.).

    Unsachlich hingegen sind etwa solche Gründe für einen Abbruch, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. November 2011 a.a.O. Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 a.a.O. Rn. 27).

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