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   BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11   

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BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11 (https://dejure.org/2012,85)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 (https://dejure.org/2012,85)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 (https://dejure.org/2012,85)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    FZV § 5 Abs. 1; StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 55 Abs. 3, § 70 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug; Blaulichtberechtigung; Kennleuchte für blaues Blinklicht (Rundumlicht); Frontblitzleuchte; Kennleuchte für blaues Blinklicht mit Hauptabstrahlrichtung nach vorne; Einsatzhorn; Signalhorn; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FZV § 5 Abs. 1
    Autovermieter; Blaulicht; Blaulichtberechtigung; Blaulichtfahrzeug; Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Einsatzhorn; Fahrzeughalter; Frontblitzleuchte; Kennleuchte für blaues Blinklicht (Rundumlicht); Kennleuchte für blaues Blinklicht mit Hauptabstrahlrichtung nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 FZV 2011, § 52 Abs 3 S 1 Nr 2 StVZO, § 52 Abs 3 S 2 StVZO, § 55 Abs 3 StVZO, § 70 Abs 1 Nr 1 StVZO
    Blaulichtberechtigung für Notarzteinsatzfahrzeug; Betriebszulassung für Mietfahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Um ein Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO handelt es sich nicht nur, wenn ein Rettungsdienst dessen Halter ist. Diese Vorschrift erlaubt die Ausstattung des Fahrzeugs mit Blaulicht auch, wenn Halter ein Autovermieter ist, der ...

  • Wolters Kluwer

    Rettungsdienst als Halter eines Fahrzeugs als Voraussetzung für die Einstufung des Fahrzeugs als Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne von § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVZO

  • rewis.io

    Blaulichtberechtigung für Notarzteinsatzfahrzeug; Betriebszulassung für Mietfahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FZV § 5 Abs. 1
    Rettungsdienst als Halter eines Fahrzeugs als Voraussetzung für die Einstufung des Fahrzeugs als Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne von § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVZO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blaulicht für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Blaulicht auch auf Mietautos zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 376
  • NJW 2012, 2214
  • NZV 2012, 454
  • DÖV 2012, 571
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11
    Keiner Entscheidung bedarf, ob § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 StVZO einen eigenen bundesrechtlichen Begriff des Rettungsdienstes zugrunde legt (so OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 45) oder - wie unter anderem das Berufungsgericht annimmt - auf die landesrechtliche Ausgestaltung des Begriffs im jeweiligen Rettungsdienstgesetz Bezug nimmt.
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11
    Danach ist eine möglichst enge Begrenzung des Kreises solcher Fahrzeuge notwendig, um - erstens - die Wirkung der Warneinrichtungen nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass durch deren Inflationierung die Akzeptanz von Blaulichtfahrzeugen in der Bevölkerung schwindet, und weil - zweitens - mit jeder genehmigten Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- oder sogar Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 33.01 - NZV 2002, 426 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist daher, nachdem sich aus dem einschlägigen materiellen Recht nichts Abweichendes ergibt, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141 m.w.N., dort zu § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Ähnlich wie beim Blaulicht (vgl. dazu Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 14 und 22 m.w.N. zu Mietfahrzeugen für den Notarzteinsatz) ist es auch in Bezug auf die Ausstattung mit einem gelben Blinklicht geboten, die Zahl mit solchen Warnsignalen ausgerüsteter Fahrzeuge möglichst gering zu halten, um deren Wirkung nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass durch eine zu hohe Verbreitung die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet und deswegen - insbesondere bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO - die Gefahr von Unfällen zunimmt.
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    So ist in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO von Kraftfahrzeugen die Rede, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes "dienen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 15 ff.).

    Für § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO, wo durch die 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 14. Juni 1988 (BGBl. I S. 765) schon zuvor der Zusatz "des Rettungsdienstes" eingefügt worden war, war der erkennende Senat im Urteil vom 26. Januar 2012 mit denselben Erwägungen ebenfalls bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass auch dort der Einsatz der Fahrzeuge zu Zwecken des Rettungsdienstes allein nicht genügt, damit es sich um Einsatzfahrzeuge "des Rettungsdienstes" im Sinne dieser Regelung handelt (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 15 ff.).

    In der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - ist anerkannt, dass eine möglichst enge Begrenzung des Kreises der Blaulichtberechtigten notwendig ist, um - erstens - die Wirkung der Warneinrichtungen nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass durch deren Inflationierung die Akzeptanz von Blaulichtfahrzeugen in der Bevölkerung schwindet, und weil - zweitens - mit jeder genehmigten Blaulichtanlage die Gefahr des Fehlgebrauchs oder sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 22 sowie vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 - NZV 2002, 426 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 10 S 55/13

    Blaulicht für Hausrufnotdienst

    Hierzu bedarf es entgegen seiner Auffassung keiner - höchstrichterlich bislang nicht erfolgten - Klärung des in der Straßenverkehrszulassungsordnung selbst nicht definierten Begriffs des "Rettungsdienstes", insbesondere keiner Beantwortung der Frage, ob es sich um einen eigenständigen bundesrechtlichen Begriff handelt oder aber eine Ausfüllung durch die landesrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen in Betracht zu ziehen ist (offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376, juris Rn. 14).

    Dass dies bei seinen Fahrzeugen der Fall wäre, hat der Kläger selbst nicht behauptet, vielmehr hat er eingeräumt, dass es sich bei seinem Hausrufnotdienst weder um eine Rettungsorganisation handelt noch die Fahrzeuge als Notarzteinsatzfahrzeuge verwendet werden (zur notwendigen Zuordnung der Einsatzfahrzeuge i.S.d. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO zu einer Rettungsorganisation vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - a.a.O., juris Rn. 16).

    Hiernach bedarf es zur Klärung der (Nicht-) Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO im vorliegenden Fall keines Eingehens auf die weiteren Fragen, ob die Vorschrift nur Fahrzeuge von öffentlichen, auf Grund entsprechender Berechtigungen hoheitliche Aufgaben erfüllenden Rettungsdiensten erfasst (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - a.a.O., juris Rn. 14).

    Der Grundsatz, dass die Zahl der Blaulichtfahrzeuge möglichst gering gehalten werden muss, um - erstens - die Wirkung der Warneinrichtungen nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass durch deren Inflationierung die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und weil - zweitens - mit jeder genehmigten Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- oder sogar Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird, ist in der die entsprechende normative Intention des Verordnungsgebers bestätigenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 - NZV 2002, 426; Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - a.a.O.; ebenso zu gelben Blinklichtern bei Fahrzeugen, die der Müllabfuhr dienen, BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 - BVerwGE 146, 357, juris Rn. 24 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    Die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung von § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO lässt es - wie ausgeführt - dem Wortlaut nach zu, auf (sämtliche) Anbieter jedermann zugänglicher Eisenbahnverkehrsdienstleistungen abzustellen, mag der Verordnungsgeber damit (ursprünglich oder im Zusammenhang mit späteren Verordnungsänderungen) auch ein engeres Verständnis verbunden haben (zur verfassungskonformen Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO bei Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.577

    Sonderwarneinrichtungen; blaues Blinklicht; Ausnahmegenehmigung; Rettungsdienst

    Fahrzeuge "des Rettungsdienstes" im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 sind zwar nicht nur Fahrzeuge, deren Halter ein Teilnehmer am öffentlichen Rettungsdienst ist, es kommt vielmehr auf den Einsatz der Fahrzeuge durch zur Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen Berechtigte ganz überwiegend für Zwecke an, in denen höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1/11 - BVerwGE 141, 376).

    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob für die Definition des Begriffs des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 StVZO ein bundesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (so OVG Lüneburg, B.v. 1.11.2002 - 12 ME 636/02 - juris) oder ob ein nach den jeweiligen Landesgesetzen zu bestimmender landesrechtlicher Rettungsdienstbegriff anzuwenden ist (offen gelassen BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1/11 - a.a.O.).

    Andererseits kann auch durch inflationären Gebrauch der Einrichtungen die Akzeptanz in der Bevölkerung schwinden (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012, a.a.O.).

  • VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16

    Ausnahmegenehmigung; Blaulicht; Unfallforschung

    So ist in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO von Kraftfahrzeugen die Rede, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes "dienen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 15 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 -, BVerwGE 141, 376 = juris Rn. 12; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 5 FZV Rn. 6a.

    vgl. zur gewerblichen Autovermietung von Rettungsfahrzeugen: VG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2008 - 15 K 3366/07 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 1.11 -, BVerwGE 141, 376 = juris Rn. 20 ff.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 311/11

    Blaulicht für Krankentransportfahrzeuge

    Das rechtfertigt es anknüpfend an den Wortlaut als Fahrzeuge des Rettungsdienstes unabhängig davon, ob der Aufgabenträger oder mit seiner Genehmigung ein privater Unternehmer die Aufgaben des Rettungsdienstes wahrnimmt (OVG Bremen, Urt. v. 23.01.2001 - 1 A 361/00 - Rdnr. 32 ; zu § 53 Abs. 4 Nr. 1 StVZO: BVerwG, Urt. v. 30.05.2013 - 3 C 9/12 - Rdnr. 20), nur die Krankenkraftwagen anzusehen, die berechtigt als Fahrzeuge im Rettungsdienst eingesetzt werden (BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 - 3 C 1/11 - Rdnr. 27 ).

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung bisher offen gelassen hat, ob § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO eine Blaulichtberechtigung nur den am öffentlichen Rettungsdienst Beteiligten zuerkennt (BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 - 3 C 1/11 - Rdnr. 14 ).

  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer

    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (stRspr, Urteile vom 5. August 1965 - BVerwG 1 C 69.62 - BVerwGE 22, 16 , vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 ).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 11 ZB 14.1007

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Auch wenn die o.g. Grundvoraussetzungen erfüllt wären, ergibt sich daraus gerade im Hinblick darauf, dass die Zahl der berechtigten Fahrzeuge aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs möglichst gering zu halten ist (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 18, 22; VGH BW, B.v. 6.8.2014 - 10 S 55/13 - juris Rn. 8), kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, weil das der sich aus § 52 Abs. 3 StVZO ergebenden Wertung zuwiderlaufen würde; die Träger einer örtlichen Einrichtung organisierter Erster Hilfe sind dort nicht aufgeführt.
  • VG Aachen, 11.08.2020 - 10 K 4205/17

    Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen

  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498

    Rechtsgrundlage für Untersagung eines in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 4 A 1452/13

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erklärung bzgl. der Erledigung des

  • VG Aachen, 06.10.2020 - 10 K 2139/18

    Betriebsuntersagung; EG-Typgenehmigung; Unzulässige Abschalteinrichtung;

  • VG Gießen, 30.09.2022 - 6 L 1920/22

    Erlöschen und Wiederaufleben EG-Betriebserlaubnis für Auspuffanlage mit

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