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   BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11   

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BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11 (https://dejure.org/2012,11286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 (https://dejure.org/2012,11286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 8.11 (https://dejure.org/2012,11286)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 5 Abs. 4, § ... 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; § 54 Nr. 5, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 und 3, § 60 Abs. 8; AsylVfG 1982 § 29 Abs. 2; AsylVfG 1992 §§ 68, 70; AuslG 1990 § 8 Abs. 1 Nr. 5, § 51 Abs. 1 und 3; GFK Art. 33; Richtlinie 2004/83/EG Art. 21, 24 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling; Gefahr; Gefahrenschwelle; KONGRA-GEL; PKK; Refoulement-Verbot; Sachverhaltsaufklärung; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Terrorismus; Überzeugungsgrundsatz; Versagungsgrund; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 5 Abs. 4, § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; § 54 Nr. 5, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 und 3
    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling; Gefahr; Gefahrenschwelle; KONGRA-GEL; PKK; Refoulement-Verbot; Sachverhaltsaufklärung; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Terrorismus; Unterstützen; Versagungsgrund; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4 AufenthG 2004, § 25 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Nr 5 AufenthG 2004, § 56 Abs 1 S 1 Nr 5 AufenthG 2004
    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Versagungsgrund; Unterstützen der KONGRA-GEL/PKK; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; umfassende Sachverhaltsaufklärung; richterliche Überzeugungsgewissheit

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit des Versagungsgrundes des § 5 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG bei Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 4, AufenthG § ... 25 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 60 Abs. 8, AsylVfG § 29 Abs. 68, AsylVfG § 70, GFK Art. 33, RL 2004/83/EG Art. 21, RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 1 S. 1, VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Anwendungsvorrang, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Beweismaß, Flüchtling, Gefahr, Gefahrenschwelle, PKK, KONGRA-GEL, Refoulement, Refoulementverbot, Sachaufklärungspflicht, Sicherheit, terroristische Vereinigung, Unterstützung, Türkei

  • rewis.io

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Versagungsgrund; Unterstützen der KONGRA-GEL/PKK; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; umfassende Sachverhaltsaufklärung; richterliche Überzeugungsgewissheit

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit des Versagungsgrundes des § 5 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG bei Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Flüchtling wegen Unterstützung des KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistan) fraglich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Flüchtling wegen Unterstützung des KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistan) fraglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Volkskongress Kurdistan und die Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtline

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Flüchtling wegen Unterstützung des KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistan) fraglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 138
  • NVwZ 2012, 1625
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    § 54 Nr. 5 AufenthG verlangt hinsichtlich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die tatrichterliche Schlussfolgerung der Zugehörigkeit zu einer Organisation bzw. deren individueller Unterstützung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (im Anschluss an das Urteil vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 C 13.10).

    Zwar verlangt § 5 Abs. 4 i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG für die Zugehörigkeit zu der Organisation bzw. deren individuelle Unterstützung nicht die volle Überzeugungsgewissheit des Gerichts, sondern es reicht aus, dass Tatsachen diese Schlussfolgerung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 C 13.10 - Rn. 16 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE bestimmt).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Ob ein Ausländer die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG erfüllt, lässt sich nur nach einer umfassenden und konkreten Prüfung der Aktivitäten der Vereinigung und der Aktivitäten des Ausländers aufgrund einer tatrichterlichen wertenden Gesamtbetrachtung entscheiden (im Anschluss an das Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114).

    Damit ist in der Qualifikationsrichtlinie selbst klargestellt, dass die mit § 5 Abs. 4 i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG beabsichtigte effektive Bekämpfung der Vorfeldunterstützung des internationalen Terrorismus durch Absenkung der Eingriffsschwelle (Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ) auch bei Anwendung auf anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich unionsrechtlich gedeckt ist.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Bei der Aufklärung von Einzelheiten und Hintergründen der betroffenen Veranstaltungen sowie der Rolle des Klägers hat das Berufungsgericht, wenn es auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreift, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von V-Mann-Aussagen durch Ermittlungsbeamte als sog. Zeugen vom Hörensagen zu beachten (vgl. zuletzt BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N. und grundlegend Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Bei der Aufklärung von Einzelheiten und Hintergründen der betroffenen Veranstaltungen sowie der Rolle des Klägers hat das Berufungsgericht, wenn es auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreift, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von V-Mann-Aussagen durch Ermittlungsbeamte als sog. Zeugen vom Hörensagen zu beachten (vgl. zuletzt BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N. und grundlegend Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Welche Art der Einbindung des Ausländers in die Organisation erforderlich und ausreichend ist, um in seiner Person die erhöhte Gefahrenschwelle zu erreichen, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt von einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalles ab, u.a. auch von dem Grad der Gefährlichkeit der jeweiligen Organisation, der etwa durch ihre Struktur, Größe und Gewaltbereitschaft bestimmt wird (vgl. Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98 - BVerwGE 109, 1 zu § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, etwa Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 7 A 11435/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Asylberechtigten oder

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    VG Neustadt a. d. Weinstraße - 19.11.2010 - AZ: VG 2 K 629/10.NW OVG Rheinland-Pfalz - 24.03.2011 - AZ: OVG 7 A 11435/10.
  • OVG Saarland, 10.11.2010 - 2 B 290/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer nicht ausgewiesenen Asylberechtigten;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Die Annahme des Berufungsgerichts, § 25 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 AufenthG verdränge den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG, trifft nicht zu (Bäuerle, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, II-§ 5 AufenthG Rn. 197; Wenger, in: Storr/Wenger, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 5 AufenthG Rn. 13; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 Rn. 542; a.A. OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 B 290/10 - juris Rn. 19 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 2006 - 10 K 2710/05 - juris Rn. 46 ff.; Burr, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, II-§ 25 AufenthG Rn. 18; Hailbronner, AuslR, § 25 AufenthG Rn. 13; Fränkel, in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht (Handkommentar), 2008, § 25 AufenthG Rn. 9; Huber, AufenthG, 2010, § 5 Rn. 28).
  • VG Hamburg, 31.01.2006 - 10 K 2710/05
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
    Die Annahme des Berufungsgerichts, § 25 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 AufenthG verdränge den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG, trifft nicht zu (Bäuerle, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, II-§ 5 AufenthG Rn. 197; Wenger, in: Storr/Wenger, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 5 AufenthG Rn. 13; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 Rn. 542; a.A. OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 B 290/10 - juris Rn. 19 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 2006 - 10 K 2710/05 - juris Rn. 46 ff.; Burr, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, II-§ 25 AufenthG Rn. 18; Hailbronner, AuslR, § 25 AufenthG Rn. 13; Fränkel, in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht (Handkommentar), 2008, § 25 AufenthG Rn. 9; Huber, AufenthG, 2010, § 5 Rn. 28).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Dies lässt ein ausdifferenziertes und damit abschließendes Regelungswerk erkennen und zeigt, dass der Gesetzgeber auch hinsichtlich der Anwendbarkeit der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen auf humanitäre Aufenthaltstitel, zu denen die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG gehört, eine in sich geschlossene Regelung geschaffen hat (vgl. Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 8.11 - BVerwGE 143, 138 = Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 10 jeweils Rn. 16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    b) Nach Art. 21 Abs. 3 der EU-Anerkennungsrichtlinie darf ein Mitgliedstaat den einem Flüchtling erteilten Aufenthaltstitel widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach Art. 21 Abs. 2 vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8.11 - BVerwGE 143, 138 Rn. 21).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Ist der Ausländer aber bereits vor der bestandskräftigen Anerkennung ausgewiesen worden, sperrt nur eine auf den gleichen qualifizierten Gründen beruhende Ausweisung die Titelerteilung (Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 8.11 - BVerwGE 143, 138 = Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 10, jeweils Rn. 17 mit Verweis auf BTDrucks 9/1630 S. 24 zu § 29 Abs. 2 AsylVfG 1982, BTDrucks 12/2062 S. 38 f. zu § 68 Abs. 2 und § 70 Abs. 2 AsylVfG 1992 und BTDrucks 15/420 S. 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2013 - 11 S 2336/12

    Aussetzung des Verfahrens eines türkischen Saatsangehörigen zur Einholung einer

    Dieser Verweis auf den zweiten Absatz bedeutet, dass die Aufhebung bzw. die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels voraussetzt, dass eine Zurückweisung des betreffenden Flüchtlings nicht nach völkerrechtlichen Verpflichtungen untersagt wäre (siehe dazu den Vorbehalt des Einleitungssatzes "sofern dies nicht aufgrund der in Absatz 1 genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen untersagt ist") und dass die in den Buchstaben a oder b des Art. 21 Abs. 2 RL der Richtlinie genannten Gefahren gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - juris).

    Mit Blick auf Art. 33 GFK, welcher zwingende Vorgaben für das Refoulement-Verbot und seine Ausnahmen enthält und in Art. 21 Abs. 1 RL 2004/83/EG aufgegriffen wird, dürften allerdings nicht nur an das Ausmaß der Gefahr, sondern auch an deren Nachweis insgesamt dieselben Anforderungen zu stellen sein wie im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GFK (a.A. BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - a.a.O.).

    Welche Art der Einbindung des Ausländers in die Organisation erforderlich und ausreichend ist, um in seiner Person die erhöhte Gefahrenschwelle zu erreichen, lässt sich nicht ab- strakt beantworten, sondern hängt von einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalles ab, unter anderem auch von dem Grad der Gefährlichkeit der jeweiligen Organisation, der etwa durch ihre Struktur, Größe und Gewaltbereitschaft bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 30.03.1999 - 9 C 31.98 - juris, zu § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990; Senatsurteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - a.a.O.).

    Dabei wäre zunächst zu klären, ob in Anbetracht der Entstehungsgeschichte und mit Blick auf den Zweck der Regelungen nicht sogar anzunehmen ist, dass der Begriff der "zwingenden Gründe" für sich genommen - also ohne diesen in Beziehung zu setzen zu dem Schutzgut, um das es geht - trotz des dagegen sprechenden Wortlauts eine niedrigere Gefahrenschwelle erfordert als der der "stichhaltigen" bzw. "schwerwiegenden Gründe" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 Buchst. a RL 2004/83/EG (vgl. dazu Senatsurteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - a.a.O.; a.A. BVerwG, Beschluss vom 08.10.2012 - 1 B 18.12 - juris, unter Verweis auf das Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - a.a.O.).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung des Ausschlussgrundes der "stichhaltigen Gründe für die Annahme einer Gefahr für den Mitgliedstaat" eher anzunehmen sind als die der "zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung" im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1 RL 2004/83/EG, könnte dann in der Einführung des Ausschlussgrundes des Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1 RL 2004/83/EG insofern eine Verschärfung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus gesehen werden, als danach die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend ausgeschlossen wäre (so BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - a.a.O.).

  • VG München, 26.02.2015 - M 24 K 14.3294

    Einreiseverbot, Qualifikationsrichtlinie, Aufenthaltstitel, Straftat, Versagung

    Die Qualifikationsrichtlinie enthält erstmals in Art. 24 Abs. 1 Satz 1 auf Unionsebene eine Anspruchsgrundlage für die Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels an einen anerkannten Flüchtling (BVerwG, U. v.22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 20) bzw. an eine international schutzberechtigte Person (nach Art. 24 Abs. 2 QualRL).

    Das Bundesverwaltungsgericht legt die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 24 i. V. m. Art. 21 QualRL bereits in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 (- juris Rn. 20) zugrunde.

    Ist der Ausländer aber bereits vor der bestandskräftigen Anerkennung ausgewiesen worden, wie der Kläger im vorliegenden Fall, sperrt nur eine auf qualifizierten Gründen beruhende Ausweisung die Titelerteilung (BVerwG, U. v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 17).

    Die Konsequenz dieser auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist fehlenden Umsetzung der Art. 24, 21 QualRL ist, dass Art. 24, 21 QualRL unmittelbar als Anspruchsgrundlage anwendbar sind, zumal es sich dabei um Vorschriften handelt, die direkt den Personenkreis der anerkannten Flüchtlinge schützen sollen, zu dem der Kläger gehört (vgl. VGH BW a. a. O., Rn. 106; BVerwG U. v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - Rn. 20, BVerwGE 143, 138).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 21 ausführt, ergibt sich aus den Vorschriften des Art. 24, 21 QualRL ein abgestuftes unionsrechtliches Regelungskonzept für den Fall, dass einem Flüchtling der befristete Aufenthaltstitel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung versagt werden soll: Mit dem Verweis "unbeschadet des Art. 21 Abs. 3" stellt die Richtlinie in Art. 24 Abs. 1 klar, dass beide Vorschriften nebeneinander anwendbar sind.

    Ob sich hinsichtlich des Refoulement-Verbots und seiner Ausnahmen nach der völkervertraglichen Bestimmung des Art. 33 GFK und dem unionsrechtlichen Art. 21 QualRL unterschiedliche Anforderungen an das Ausmaß der Gefahr und auch an deren Nachweis ergeben (insoweit geht der VGH Baden-Württemberg davon aus, dass die Anforderungen dieselben sind, und dass das Bundesverwaltungsgericht anderer Auffassung ist; VGHBW, B. v.27.5.2013 - 11 S 2336/12 - juris Rn. 135; BVerwG, U. v. 22.5.2012 - 1 C 8/11 - juris Rn. 24), kann für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits offen bleiben, vielmehr sind unter Zugrundelegung des abgesenkten erforderlichen Beweismaßes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, im vorliegend zu entscheidenden Fall die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 b) QualRL nicht erfüllt.

  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2023 - 8 L 212/23

    Art. 5; Eilrechtsschutz; Örtliche Zuständigkeit; Gefährder; Flüchtling;

    Das hinreichend wahrscheinliche Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung im Sinne von § 53 Abs. 3a AufenthG setzt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren typischerweise voraus, dass der betroffene Flüchtling eine Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, hinreichend wahrscheinlich in qualifizierter Weise, insbesondere durch eigene Gewaltbeiträge oder als Funktionär, unterstützt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 -, juris).

    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 -, juris Rn. 24; Hailbronner, Kommentar AufenthG § 54 Rn. 53.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 -, juris Rn. 24 mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 -, juris Rn. 24 mit weiteren Nachweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1072/16

    Urteile zu US-Drohneneinsätzen

    Angesichts nicht aufgelöster erheblicher Widersprüche in den bekannt gewordenen Schilderungen von diesem Vorfall hat der Senat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mit der für seine Überzeugungsbildung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendigen Gewissheit, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.5.2013 - 8 B 70.12 -, ZOV 2013, 131 = juris, Rn. 4, 19, und Urteile vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159 = juris, Rn. 36 f., sowie vom 22.5.2012 - 1 C 8.11 -, BVerwGE 143, 138 = juris, Rn. 27, feststellen können, dass der Vater des Klägers durch eine - zumal unter Verwendung deutschen Territoriums eingesetzte - bewaffnete amerikanische Drohne am 24.2.2012 ums Leben gekommen ist und somit die Voraussetzungen eines konkreten Rechtsverhältnisses erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Auch die Zusammenschau der bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln geregelten Vorschriften, die ein Absehen bzw. Abweichen von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG ermöglichen bzw. gebieten, lässt insoweit ein ausdifferenziertes und damit abschließendes Regelungskonzept erkennen, das vom Gesetzgeber speziell zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - BVerwG 1 C 8.11 - juris Rn. 16).

    § 54 Nr. 5 AufenthG verlangt dabei hinsichtlich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die tatrichterliche Schlussfolgerung der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation bzw. deren individueller Unterstützung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 - juris Ls. 3 und Rn. 27).

    Zwar besitzen Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, allenfalls einen äußerst eingeschränkten Beweiswert und bedürfen wegen der nur begrenzten Zulässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 -juris Rn. 26 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zuletzt B.v. 8.10.2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 10 BV 10.1999 - juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Fall der Ablehnung der Erteilung eines Titels nach § 25 Abs. 2 AufenthG entschieden, dass die Voraussetzungen des insoweit allein in Betracht kommenden (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) Versagungsgrunds des § 5 Abs. 4 i.V.m. § 54 Nr. 5 bis 5b AufenthG an Art. 21, 24 QRL gemessen werden müssen (BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - Rn. 24).

    Dabei kommt es hier auf die dem Europäischen Gerichtshof vom Senat (Vorlage-Beschluss des Senats vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 - juris) vorgelegte streitige Frage nicht an, ob die Anforderungen für die Beendigung oder Ablehnung eines Aufenthaltstitels, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und 2 QRL ergeben, geringer sind, als die aus Art. 24 Abs. 1 QRL (so BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - juris; a.A. zuletzt Vorlage-Beschluss des Senats vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 - juris), so dass weder eine weitere Vorlage noch eine Aussetzung des Verfahrens angezeigt war.

    Welche Art der Einbindung des Ausländers in die Organisation erforderlich und ausreichend sei, um in seiner Person die erhöhte Gefahrenschwelle zu erreichen, lasse sich nicht abstrakt beantworten, sondern hänge von einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalles ab, u.a. auch von dem Grad der Gefährlichkeit der jeweiligen Organisation, der etwa durch ihre Struktur, Größe und Gewaltbereitschaft bestimmt werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 - juris).

  • VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13

    Sperrwirkung des Asylverfahrens

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung ist der der Beratung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 -, BVerwGE 143, 138).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 24 K 7.23

    Aufenthaltsrechtliche Folgen bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 18 E 687/13

    Anerkannter Flüchtling, Ausweisung, Straftat, Unionsrecht,

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 5.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • VG Saarlouis, 03.09.2020 - 6 K 1211/17

    Tragweite des Ausschlussgrundes aus §§ 5 Abs. 4, 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei

  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 2 B 19/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Hizb Allah); Verlängerung der

  • VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13

    Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Asylbewerber ohne

  • VG Köln, 26.02.2016 - 12 L 2046/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der

  • VG Minden, 05.08.2015 - 7 K 122/13

    Ausweisung eines Asylsuchenden bei Vorliegen der konkreten Gefahr der Verübung

  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18

    Sicherheitsbefragung; anerkannter Flüchtling; Freiheitsstrafe; PKK;

  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437

    Aufenthaltstitel in Frankreich - keine Bindungswirkung für diesbezügliche

  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 18.30744

    Verbot der Abschiebung in die Türkei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 4 A 3349/20
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