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   BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11   

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BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11 (https://dejure.org/2012,25327)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 C 18.11 (https://dejure.org/2012,25327)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 (https://dejure.org/2012,25327)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BVFG § 15 Abs. 1 bis 4, § 99; StAG § 7 Satz 1; GG Art. 16 Abs. 1, Art. 116 Abs. 1; VwVfG § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 28 Abs. 1, § 48 Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1
    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als Spätaussiedler; Ausstellung einer Bescheinigung; Statusfeststellung; statusfeststellender Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahme der Spätaussiedlerbescheinigung; Jahresfrist; Fristbeginn; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 15 Abs. 1 bis 4, § 99
    Abkömmling; Ausstellung einer Bescheinigung; Auswahlermessen; Bescheinigung als Spätaussiedler; Entschließungsermessen; Entziehung der Staatangehörigkeit; Erwerb der Staatsangehörigkeit; Fristbeginn; Jahresfrist; Maßstab der Ermessensentscheidung; Nachweis; Rücknahme; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 BVFG, § 48 VwVfG, § 28 Abs 1 VwVfG, Art 116 Abs 1 GG, Art 16 Abs 1 S 1 GG
    Rücknahme der Spätaussiedlerbescheinigung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Rücknahme einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc)

  • rewis.io

    Rücknahme der Spätaussiedlerbescheinigung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Rücknahme einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 171
  • NVwZ-RR 2012, 865
  • DÖV 2012, 899
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG ist ein statusfeststellender Verwaltungsakt, der die Rechtsstellung als Spätaussiedler feststellt (vgl. Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 = Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 30 S. 11 m.w.N.).

    Zwar ist der durch die Bescheinigung nachgewiesene Status grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung bestimmter Geld- oder Sachleistungen (vgl. Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 = Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 30 S. 11), wie z.B. den finanziellen Hilfen nach § 9 BVFG, den Leistungen bei Krankheit nach § 11 BVFG, den Leistungen nach der Unfall- und Rentenversicherung nach § 13 BVFG und der Förderung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach § 14 BVFG.

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Ermessensentscheidung über die Rücknahme allein an § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VwVfG auszurichten (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 14 S. 23; vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16 S. 44 und Beschluss vom 23. März 1993 - BVerwG 9 B 375.92 - juris Rn. 2).

    Der Kläger hat derartiges in den Tatsacheninstanzen auch selbst nicht geltend gemacht, obwohl ihm insoweit bereits im Verwaltungsverfahren nach Maßgabe des § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwVfG i.V.m. § 1 Satz 1 SächsVwVfG eine Mitwirkungspflicht oblegen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1990 a.a.O. ).

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, dass unter den allgemeinen Voraussetzungen der Teilbarkeit auch im Falle einer Ermessensentscheidung der Behörde eine Teilaufhebung in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - BVerwG 6 B 28.06 - juris Rn. 6 und vom 2. Mai 2005 - BVerwG 6 B 6.05 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Diese Wirkung ist vergleichbar mit derjenigen, die eintritt, wenn die Vaterschaft, von der ein Kind den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ableitet, erfolgreich angefochten wird; denn diese Anfechtung entfaltet ebenfalls Rückwirkung und lässt damit eine Erwerbsvoraussetzung entfallen, was grundsätzlich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 696/04 - NJW 2007, 425 sowie die Nachweise im Urteil des Senats vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10 S. 18 ff.).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, dass unter den allgemeinen Voraussetzungen der Teilbarkeit auch im Falle einer Ermessensentscheidung der Behörde eine Teilaufhebung in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - BVerwG 6 B 28.06 - juris Rn. 6 und vom 2. Mai 2005 - BVerwG 6 B 6.05 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 1.97

    Anfechtung der Zurückstellung vom Wehrdienst - Teilanfechtung - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Allerdings besteht die Mindestanforderung für die Teilbarkeit von Ermessensverwaltungsakten darin, dass der Verwaltungsakt auch ohne den aufzuhebenden Teil eine rechtmäßige und von der erlassenden Behörde so gewollte selbstständige Regelung zum Inhalt hat (Urteil vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 1.97 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 197 S. 35 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Diese Wirkung ist vergleichbar mit derjenigen, die eintritt, wenn die Vaterschaft, von der ein Kind den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ableitet, erfolgreich angefochten wird; denn diese Anfechtung entfaltet ebenfalls Rückwirkung und lässt damit eine Erwerbsvoraussetzung entfallen, was grundsätzlich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 696/04 - NJW 2007, 425 sowie die Nachweise im Urteil des Senats vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10 S. 18 ff.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Eine solche Entziehung der Staatsangehörigkeit, die einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung durch Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht zugänglich ist, liegt daher bei einem Verlust der Staatsangehörigkeit vor, den der Betroffene nicht oder nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann (BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Diente eine Anhörung des Betroffenen nach § 28 Abs. 1 VwVfG - wie hier - der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zu laufen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1984 - BVerwG GrSen 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33 S. 19 ff. und vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99 S. 19 ff.; Urteile vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 40 S. 4 ff. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 25).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11
    Denn auch derjenige stammt von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, der einen deutschen Großelternteil hat (Urteil vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 112 S. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

  • BVerwG, 23.03.1993 - 9 B 375.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    bb) Die Rücknahmeentscheidung ist auch nicht - wie der Kläger meint - wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG ermessensfehlerhaft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 26), da sie nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Klägers führt.

    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status dar (BVerwG, Urteile vom 20. April 2004 - 1 C 3.03 - BVerwGE 120, 292 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 29).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des 5. Senats vom 24. Mai 2012 (- 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171) zugrunde liegenden Sachverhalt, da im dortigen Verfahren der Erwerb der Staatsangehörigkeit auf dem zurückgenommenen Bescheid beruhte und mit der auf den Ausstellungstag zurückreichenden Rücknahme eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (rückwirkend) beseitigt wurde, was ex post zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führte.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status dar (BVerwG, Urteile vom 20. April 2004 - 1 C 3.03 - BVerwGE 120, 292 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 29).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des 5. Senats vom 24. Mai 2012 (- 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171) zugrunde liegenden Sachverhalt, da im dortigen Verfahren der Erwerb der Staatsangehörigkeit auf dem zurückgenommenen Bescheid beruhte und mit der auf den Ausstellungstag zurückreichenden Rücknahme eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (rückwirkend) beseitigt wurde, was ex post zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führte.

  • BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23

    Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft

    Dementsprechend kann eine Teilaufhebung unter den genannten Voraussetzungen auch dann in Betracht kommen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf einer Ermessensentscheidung beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 - juris Rn. 8 und vom 30. Mai 2006 - 6 B 28.06 - juris Rn. 8; Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 34).

    Mindestvoraussetzung dafür ist, dass der Ermessensverwaltungsakt auch ohne den aufzuhebenden Teil eine rechtmäßige und von der erlassenden Behörde so gewollte selbständige Regelung zum Inhalt hat, wobei eine objektive Auslegung des Willens der Behörde geboten ist (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15

    Beamtenrechtliche Anerkennung von soldatischen Erfahrungszeiten bei ehemaligen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012- 5 C 18.11 -, juris, Rn. 34, und Beschluss vom 2. Mai 2006 - 6 B 6.05 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 3 LB 851/17

    Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für Antrag auf Erteilung eines

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass Ermessensentscheidungen aufgrund behördlicher Letztentscheidungsbefugnisse nicht teilbar sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, BVerwGE 143, 171 = juris Rn. 34; BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 A 248/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Zuständigkeit; Befangenheit

    Diese Vorschrift ist jedoch mangels einer entsprechenden Übergangsregelung auf eine vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 B 1123/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Rücknahme der Entscheidung über die

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, BVerwGE 143, 171 (181) = juris, Rn. 32.
  • VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12

    Rücknahme Häftlingshilfebescheinigung Ausschlussgründe des "erheblichen

    War die der Klägerin von der Beklagten am 07.11.1986 erteilte Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG von Anfang an rechtswidrig, weil - nach dem Vorstehenden - die Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HHG vorlagen, hat die Beklagte zu Recht angenommen, dass die der Klägerin erteilte Bescheinigung als unmittelbare Voraussetzung für die tatsächlich erfolgte Gewährung einzelner Geldleistungen an die Klägerin in Form der Eingliederungshilfe nur unter den Einschränkungen des § 48 Abs. 2 bis 4 LVwVfG zurückgenommen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 24.05.2012 - 5 C 18.11 -, BayVBl. 2013, 442, 444), dass das Vertrauen der Klägerin auf den Bestand der Bescheinigung nicht schutzwürdig ist und damit auch einer Rücknahme nicht entgegensteht, weil die Klägerin den rechtswidrigen Bescheid durch Angaben erwirkt hatte, die in wesentlicher Beziehung unrichtig waren (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG).
  • OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Ausstellungsbehörde; Statusfeststellung;

    Diese Vorschrift ist jedoch mangels einer entsprechenden Übergangsregelung auf eine vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, juris Rn. 13; Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 152, 164).
  • OVG Sachsen, 16.02.2015 - 4 A 697/12

    Spätaussiedlerbescheinigung, Rücknahme

    Diese Vorschrift ist jedoch mangels einer entsprechenden Übergangsregelung auf eine vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 4 A 666/12

    Rücknahme Spätaussiedlerbescheinigung, Ermessen, Staatenlosigkeit

  • OVG Sachsen, 08.07.2014 - 4 A 239/14

    Spätaussiedlerbescheinigung, Rücknahme, Rücknahmeermessen

  • SG Chemnitz, 18.07.2014 - S 20 AS 1442/14

    Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Leistungsberechtigten und Beistand

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