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   BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11   

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https://dejure.org/2012,43161
BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 Satz 1; SGB XII § 53 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EinglHVO § 12 Nr. 1
    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; Selbstbeschaffung; selbst beschaffte Hilfen; Einschätzungsspielraum; Eingliederungshilfe; Förderschule; Integrationshelfer; jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; Kontrolldichte; gerichtliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3
    Aufwendungsersatzanspruch; Ausschlusswirkung; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe; Einschätzungsspielraum; Förderschule; Gesamtbedarf; Hilfekonzept; Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung; Hilfeplan; Integrationshelfer; Kernbereich der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 1 S 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 36a Abs 1 S 1 SGB 8, § 36a Abs 3 SGB 8, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12
    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte Hilfemaßnahme

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulische Integrationshelferin)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe und dementsprechend auf Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulischer Integrationshelfer)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35a Abs. 1Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 SGB VIII
    Kinder- und Jugendhilferecht: Übernahme- und Aufwendungsersatzanspruch bei selbst beschaffter Eingliederungshilfe, schulischer Integrationshelfer | Aufwendungsersatzanspruch; Selbst beschaffte Hilfen bei Eingliederungshilfe; Integrationshelfer; Gesamtbedarf und ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35a Abs. 1Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 SGB VIII
    Kinder- und Jugendhilferecht: Übernahme- und Aufwendungsersatzanspruch bei selbst beschaffter Eingliederungshilfe, schulischer Integrationshelfer | Aufwendungsersatzanspruch; Selbst beschaffte Hilfen bei Eingliederungshilfe; Integrationshelfer; Gesamtbedarf und ...

  • rewis.io

    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte Hilfemaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe und dementsprechend auf Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulischer Integrationshelfer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs für selbstbeschaffte Hilfemaßnahmen

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs für selbstbeschaffte Hilfemaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 1
  • NJW 2013, 1111
  • DÖV 2013, 243
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Anspruch eines unter einer hyperkinetischen Störung leidenden Kindes auf

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Diese enthalten ebenfalls in der Regel - wie sich aus der jeweiligen Verwendung des Wortes "insbesondere" ergibt - beispielhafte Aufzählungen (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 26 Abs. 2 und 3 SGB IX, § 33 Abs. 2, 3 und 6 SGB IX), die ein offenes Leistungssystem normieren und jeweils darauf ausgerichtet sind, den Bedarf in bestimmten Bereichen zu decken (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 15.11 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn aus dem (sozialhilferechtlichen) Bedarfsdeckungsgrundsatz, der im Bereich der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe in § 35a Abs. 2 SGB VIII (vgl. "Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ... geleistet") verankert ist, folgt, dass grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Kinder oder Jugendlicher abzudecken ist (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2012 a.a.O. und vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 6.11 - Buchholz 436.511 § 10 KJHG/SGB VIII Nr. 6 Rn. 12 m.w.N.).

    Das erfordert, dass sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. im Fall der selbstbeschafften Hilfe der Leistungsberechtigte der Art und Form nach aller Leistungen und Hilfen bedienen kann, die zur Deckung des konkreten und individuellen eingliederungsrechtlichen Bedarfs geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 18. Oktober 2012 a.a.O.).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Zwar käme eine die Eingliederungshilfe verdrängende, weil ausschließlich von der Schule - hier der Förderschule - zu erbringende Leistung in Betracht, wenn der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule betroffen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 21).

    Dieser Bereich ist jedoch unabhängig von seiner exakten Bestimmung (s. dazu BSG, Urteil vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 21 f.) hier nicht betroffen.

  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Denn zu dieser Frage des nicht revisiblen Landesrechts hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 - FEVS 57, 138 ) entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischem Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht auch einen gegenüber der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 13. Juni 2001 - BVerwG 5 B 105.00 juris Rn. 2; Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 5 C 13.94 - BVerwGE 100, 50 ).
  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Die Zurverfügungstellung einer Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe fällt dabei unter den in § 12 Nr. 1 EinglHVO verwandten Begriff der "sonstige(n) Maßnahmen" zugunsten behinderter Kinder (Beschluss vom 2. September 2003 - BVerwG 5 B 259.02 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Dies schließt alle Leistungen ein, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Eingliederung zu erreichen, d.h. die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316 ).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Nur wenn die Eltern bzw. der Hilfeempfänger grundsätzlich den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann er seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB VIII wahrnehmen (Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. Urteile vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 7.09 - BVerwGE 137, 85 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 32.05 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 5 Rn. 16).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Denn aus dem (sozialhilferechtlichen) Bedarfsdeckungsgrundsatz, der im Bereich der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe in § 35a Abs. 2 SGB VIII (vgl. "Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ... geleistet") verankert ist, folgt, dass grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Kinder oder Jugendlicher abzudecken ist (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2012 a.a.O. und vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 6.11 - Buchholz 436.511 § 10 KJHG/SGB VIII Nr. 6 Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - 12 A 1326/10

    Heilpädagogisches Reiten als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Vielmehr muss diese anderweitige Verpflichtung auch rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. September 2010 - 12 A 1326/10 - juris m.w.N.; Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 22. Januar 2012 - G 3/10, NDV 2012, 264; Vondung, in: Kunkel, LPK-SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 10 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 7 A 10420/11

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Denn dieser Anspruch kommt dann nicht zum Zuge, wenn Anstrengungen zur Selbstbeschaffung einer Betreuung erfolglos geblieben sind, und er ist problematisch, wenn die anderweitige Betreuung - auch wenn ein auf die bloße fachliche Vertretbarkeit der Auswahl aus der ex ante-Sicht der Leistungsberechtigten beschränkter Kontrollmaßstab anzulegen ist (s. BVerwG, NJW 2013, 1111, 1113 f Rn. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 A 10276/14, BeckRS 2014, 53524; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 12 ZB 15/1191, BeckRS 2016, 41519 Rn. 39 - den hierfür geltenden Eignungsanforderungen nicht entspricht (s. dazu Grube in Hauck/Noftz aaO Rn. 46, 48; Struck in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 24 Rn. 49; Mayer aaO S. 379).
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Senat hat hierzu bereits unter Verweis auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB XII, wonach die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht von den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach Maßgabe des Sozialhilferechts unberührt bleiben, ausgeführt, dass sich dieser Kernbereich schon aus systematischen Gründen nach Maßgabe des Sozialhilferechts bestimmt (vgl zuletzt BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 mwN) ; dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für den Bereich der Jugendhilfe angeschlossen (BVerwGE 145, 1 ff) .
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    In dieser Situation beschränkt sich die uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Prüfung auf das Bestehen des jugendhilferechtlichen Bedarfs, während die Geeignetheit und Erforderlichkeit der selbst beschafften Hilfe allein einer fachlichen Vertretbarkeitskontrolle aus der Ex-ante-Betrachtung des Leistungsberechtigten unterliegt (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 34).
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