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   BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12   

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BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 11, § 6 Abs. 3, § 32 Abs. 2 bis 4; EGBGB Art. 6, 21; FamFG § 97 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 109 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 6 Abs. 2; KRK Art. 12 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1; ZPO § 328
    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache; besondere Härte; Doppelprüfung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kindeswohl; öffentliche Ordnung; ordre public; Personensorge; Sorgerecht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 11; § 6 Abs. 3, § 32 Abs. 2 bis 4
    Anerkennung; Anhörung; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache; Doppelprüfung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kindeswohl; Personensorge; Sorgerecht; Sorgerechtsentscheidung; Sprachnachweis; Visum; Visumantrag; ausländisches Recht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 11 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 2 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004
    Kindernachzug zu Ausländern; einheitlicher Streitgegenstand; Anhörungspflicht; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Visumantrag

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines einheitlichen Streitgegenstands durch Vorliegen eines auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug gerichteten Begehrens; Stellen eines Visumantrags vor Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 2 Abs. 11, AufenthG § ... 6 Abs. 3, AufenthG § 32 Abs. 2-4, EGBGB Art. 6, EGBGB Art. 21, FamFG § 97 Abs. 1, FamFG § 108 Abs. 1, FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 6 Abs. 2, UN-KRK Art. 12 Abs. 2, VwGO § 86 Abs. 1, ZPO § 328
    Anhörung, ausländisches Recht, Deutschkenntnisse, besondere Härte, Doppelprüfung, internationales Privatrecht, Inzidentanerkennung, Kindernachzug, Kindeswohl, öffentliche Ordnung, ordre public, Personensorge, Sorgerecht, Sorgerechtsentscheidung, Sprachnachweis, Visum, ...

  • rewis.io

    Kindernachzug zu Ausländern; einheitlicher Streitgegenstand; Anhörungspflicht; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Visumantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung eines einheitlichen Streitgegenstands durch Vorliegen eines auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug gerichteten Begehrens; Stellen eines Visumantrags vor Vollendung des 18. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Was im Ausland Recht ist, soll im deutschen Visumverfahren Recht bleiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 172
  • NVwZ 2013, 427
  • FamRZ 2013, 547
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10).

    Sind aufenthaltsrechtliche Ansprüche an eine Höchstaltersgrenze geknüpft - wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres -, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (vgl. Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen mit einer Höchstaltersgrenze, die der Betroffene - wie hier die Klägerin - im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Im Sinne dieser Bestimmung besitzt ein Elternteil das Sorgerecht nur, wenn er "allein" sorgeberechtigt ist, dem anderen Elternteil also bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Es kann offen bleiben, ob sich die Klägerin nach Eintritt der Volljährigkeit - wie hier - noch auf eine Gefährdung des Kindeswohls berufen kann (bejahend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 22 zu § 20 Abs. 4 AuslG 1990).

    Das Berufungsgericht kann sich für seine gegenteilige Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - (a.a.O.) stützen.

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Abzustellen ist dabei nicht auf Art. 6 EGBGB, sondern auf den anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 145/66 - BGHZ 48, 327 und vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97 - BGHZ 138, 331 ).
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Abzustellen ist dabei nicht auf Art. 6 EGBGB, sondern auf den anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 145/66 - BGHZ 48, 327 und vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97 - BGHZ 138, 331 ).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind vom Revisionsgericht allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • OLG Köln, 09.04.2010 - 4 UF 56/10

    Wirksamkeit und Anerkennung einer in Malaysia ergangenen Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Gemäß § 108 Abs. 1 FamFG ist für die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Gerichte kein besonderes Verfahren vor deutschen Gerichten oder Behörden vorgesehen, sondern es gilt der Grundsatz der Inzidentanerkennung (OLG Köln, Beschluss vom 9. April 2010 - 4 UF 56/10 - NJW-RR 2010, 1225 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Pflicht zur persönlichen Anhörung eines 14jährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    V Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.02.2012 - AZ: OVG 2 B 6.11.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche;

    Es liegt allerdings dann eine Anspruchsnormenkonkurrenz vor, wenn mit den Anspruchsgrundlagen ein inhaltlich einheitlicher Anspruch mit unterschiedlichen Voraussetzungen für unterschiedliche Lebenssituationen geregelt wird (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172 Rn. 11) und dieser auf identische Rechtsfolgen führt.
  • VG Berlin, 01.06.2022 - 38 K 480.21

    Syrische Ehe, Scharia-Gericht, ordre public

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    So ist nicht erkennbar, dass der Stammberechtigte und sein aktueller Wille zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen

    BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 -, BVerwGE 145, 153, juris, Rdn. 19, und - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172, juris, Rdn. 20.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

    Sein in der Sache zutreffender Hinweis, das Vorliegen ausreichender Sprachkenntnisse könne auch anders als durch ein entsprechendes Sprachzertifikat nachgewiesen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 - BVerwGE 145, 172, juris Rn. 30), geht ins Leere, da nichts dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich ist, wie der Kläger den anderweitigen Nachweis zu führen gedenkt.
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug: Nachweis des Datums einer

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    Auf diese Weise hat das Scharia-Gericht die Interessen des Beigeladenen zu 2.) und seinen aktuellen Willen zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • VG Berlin, 28.01.2021 - 20 K 113.18

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug

    Sind aufenthaltsrechtliche Ansprüche an eine Höchstaltersgrenze geknüpft - wie hier die Vollendung des 18. Lebensjahres -, ist nach gefestigter Rechtsprechung für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17/08 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 02.12.2014 - 1 B 21.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Höchstaltersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. Urteile vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4, jeweils Rn. 10; und vom 29. November 2012 -BVerwG 10 C 11.12 - BVerwGE 145, 172 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 8, jeweils Rn. 14).
  • VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15

    Nachzug zum mitsorgeberechtigten Elternteil gemeinsam mit anderem Elternteil

    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums noch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres dahingehenden Antrags bei der Beklagten zu (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag schon stets als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten ist und nicht eigens gestellt werden muss, soweit - wie hier insbesondere mit § 32 Abs. 4 AufenthG - (auch) eine Ermessensvorschriften als Rechtsgrundlage in Betracht kommt (vgl. etwa VG München, Urteil vom 6. November 2013 - VG M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35 m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 08.09.2017 - 19 K 414.17

    Ablehnung der Erteilung eines Visums für ein Promotionsstudien für einen

    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des von ihr begehrten Visums zu Studienzwecken zu noch zumindest ein Anspruch auf beurteilungsfehlerfreie Neuentscheidung über ihren dahingehenden Antrag durch die Beklagte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO).
  • VG Berlin, 30.03.2022 - 38 K 601.20
    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    So ist nicht erkennbar, dass der Stammberechtigte und sein aktueller Wille zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 6 N 48.14

    Nachzug afghanischer Kinder - zum alleinigen Sorgerecht des Vaters

  • VG Berlin, 08.06.2022 - 38 K 600.20

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug: Wirksamkeit einer sog. Handschuhehe

  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Prozesszinsen; Streitgegenstand; Verzugszinsen; Zinsen

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 19 K 83.16

    Asylrecht: Familienzusammenführung; Anspruch auf Elternnachzug

  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
  • VG Berlin, 10.01.2014 - 4 K 355.11

    Nachzug eines inzwischen volljährigen Kindes zu seiner Mutter

  • VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 4 K 14.109

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug für minderjährigen Serben

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