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   BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11   

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https://dejure.org/2012,47465
BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 60; SG §§ 7, 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; StGB §§ 22, 23, 242, 248a
    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache; geringwertige Objekte; Zugriff; Bagatellgrenze.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 7; § 60
    Bagatellgrenze; Dienstvergehen; Griff in die Kameradenkasse; Kameradendiebstahl; Zugriff; geringwertige Objekte; geringwertige Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 60 WDO 2002, § 7 SG, § 12 S 2 SG
    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache

  • Wolters Kluwer

    Mildernde Berücksichtigung des geringen Werts eines Zugriffsobjekts bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften

  • rewis.io

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mildernde Berücksichtigung des geringen Werts eines Zugriffsobjekts bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kameradendiebstahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch bei "Griff in Kameradenkasse" ist der geringe Wert des Zugriffsobjekts mildernd zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 269
  • NVwZ-RR 2013, 971
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Es verstößt weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, aus konkretem Anlass Bedienstete mit Hilfe einer präparierten Diebesfalle auf ihre Redlichkeit zu überprüfen (vgl. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Soweit ein Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn in Rede steht, kann von einer an sich verwirkten (Höchst-)Maßnahme abgesehen werden, wenn der Vermögenswert der in Rede stehenden Sache gering ist und durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt sind (vgl. Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Die "Bagatellgrenze" liegt bei ca. 50 EUR (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Inzwischen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vielfach angenommen, dass der Grenzwert bei etwa 50 Euro liege (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 536; OLG Hamm NJW 2003, 3145; wistra 2012, 40; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 311 mit zust. Anm. Jahn JuS 2008, 1024 ff.; Kudlich in SSW-StGB 2. Aufl., Rn. 7; Hohmann in MüKo-StGB 2. Aufl., Rn. 6; Kretschmer in AnwK-StGB 2. Aufl., Rn. 3; Wittig in von Heintschel-Heinegg, StGB, Rn. 4; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl., Rn. 3; Joecks, StGB 11. Aufl., Rn. 7; alle zu § 248a StGB; Henseler StV 2007, 323 ff.; ebenso BVerwGE 145, 269; Sächs. OVG, Urteil vom 14. März 2014 - D 6 A 767/12 - [juris]).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50 EUR anzusetzen (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 Rn. 82 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Dass es sich nahezu durchgehend um Diebstahlsversuche handelte, nimmt den Handlungen nicht ihre disziplinare Relevanz, weil die Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung der Begehung von Straftaten - dienstlichen Bezugs - jeder Art und nicht nur der Begehung vollendeter Straftaten entgegensteht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    Zweifel an einem Gewahrsamsbruch bestehen deshalb, weil der entsprechende Geldschein zuvor von der Polizei erfasst worden war und der Erfolg der Überwachungsmaßnahme wesentlich davon abhing, dass der erfasste Geldschein in den Gewahrsam des früheren Soldaten gelangte; damit steht aber ein Einverständnis des Berechtigten im Raum, der gegen die Annahme eines Gewahrsamsbruchs spricht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 50).

    Ist der Diebstahl nur versucht, gilt nichts anderes (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 m.w.N.).

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 272 m.w.N.).

    (aa) Zu Gunsten des früheren Soldaten wirkt freilich nicht bereits der Umstand, dass der Zugriff auf das Vermögen des Regierungsobersekretärs ... Wa. lediglich einen Sachwert von 10 EUR betraf, wodurch von der an sich verwirkten Regelmaßnahme zugunsten des Soldaten regelmäßig abgesehen werden könnte (Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 274).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Er verpflichtet auch zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, insbesondere zur Wahrung der Strafgesetze (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    Ob in dem relativ geringen Schaden, der sich mit weniger als 50 EUR unterhalb der vom Senat entwickelten "Bagatellgrenze" bewegt (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.), ein Umstand zu sehen ist, der regelmäßig den Übergang zu einer milderen Maßnahme gebietet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 82 m.w.N.), kann dahingestellt bleiben; denn angesichts des zu Gunsten des Soldaten wirkenden Verschlechterungsverbots steht rechtlich ohnehin nur eine Herabsetzung im Dienstgrad zur Prüfung an.

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

    Er verpflichtet auch zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, insbesondere zur Wahrung der Strafgesetze (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).

    § 7 SG betrifft eine der soldatischen Kernpflichten (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - juris Rn. 64) und auch die Pflicht zur Wahrung von Achtung und Vertrauen ist kein Selbstzweck, sondern hat funktionalen Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebs.

    Von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit ist nicht mehr zu sprechen, wenn das Dienstvergehen sich - wie vorliegend - als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - juris Rn. 76 m.w.N.).

    (1) Der Umfang des eingetretenen Schadens bewegt sich mit 55, 88 EUR zwar knapp, aber doch eindeutig über dem Betrag von 50 EUR (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.), bei dessen Unterschreiten der Senat regelmäßig von einem leichteren Fall ausgeht, der den Übergang zu einer milderen Maßnahmeart gebietet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 82 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 81 D 6.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter;

    Der von der Beklagten entwendete Betrag von 80 Euro überschreitet deutlich die Schwelle der Geringwertigkeit (im Falle von 100 Euro vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12 -, juris Rn. 47), die das Bundesverwaltungsgericht seit dem Jahr 2002 (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 -, juris Rn. 21) mit etwa 50 Euro annimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 B 100.13 -, juris Rn. 6 m.w.N.) und die bei Zugriff auf geringwertige Objekte auch außerhalb der Zugriffsdelikte im engeren Sinne des Zugriffs auf dienstlich anvertraute Geldsummen oder Gegenstände zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 83).

    Vielmehr ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Vorgesetzte bei der Abwägung der Fürsorgepflichten für geschädigte oder unschuldig unter Verdacht geratene Bedienstete mit der Fürsorgepflicht zugunsten eines in die Falle tappenden Diebes ersterer klar den Vorrang einräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 79).

    Die Vorgesetzten der Beklagten haben angesichts des Umstands, dass das Büro der wie üblich aussah und sich das Geld in mehreren, nacheinander zu öffnenden Behältnissen befand, auch keine besondere Versuchungssituation gerade für die Beklagte geschaffen, die die Hemmschwelle zum Zugriff herabgesetzt und in der es geringerer krimineller Energie zu ihrer Überwindung bedurft hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 80).

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Der frühere Soldat hat durch die Aneignung der Gegenstände zusätzlich gegen § 7 SG unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung verstoßen, die die Begehung von Straftaten untersagt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    bbb) Die Vermögensgefährdung bewegte sich auch nicht unterhalb der "Bagatellgrenze" von 50 EUR (vgl. Urteile vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N. und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 82 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - 3d A 1614/11

    Entfernung eines Justizbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Entwendung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, BVerwGE 145, 269, 274 m.w.N.; vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Zwar ist der Zeitraum der faktischen Beförderungssperre vorliegend nicht durch ein erfolgloses Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft, sondern ausschließlich vom Soldaten verlängert worden (vgl. dazu Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 61, vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42, und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 95); der Senat berücksichtigt jedoch insoweit zugunsten des Soldaten, dass die bereits für September 2012 anberaumte Berufungshauptverhandlung aus Gründen aufgehoben wurde, die in der Sphäre des Gerichts lagen.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Dies ergibt sich schon daraus, dass eine versuchte Straftat eine vollendete Verletzung der Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung ist, da selbige auch den Versuch einer Straftat untersagt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).
  • VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten

  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 948/20

    Schweres innerdienstliches Dienstvergehen eines Landesbeamten im Rahmen einer

  • VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21

    Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei

  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches

  • VG Münster, 19.09.2022 - 20 K 2878/20
  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

  • VG Berlin, 17.09.2014 - 80 K 3.14

    Entfernung aus dem Dienst bei zweimaliger Veruntreuung von Klassenfahrtgeldern

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