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   BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61   

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BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61 (https://dejure.org/1962,189)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1962 - I C 115.61 (https://dejure.org/1962,189)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1962 - I C 115.61 (https://dejure.org/1962,189)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 226
  • NJW 1963, 969
  • MDR 1963, 524
  • FamRZ 1963, 246
  • DVBl 1963, 515
  • DÖV 1963, 468
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    b) So wurde der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung einer deutschen Frau mit einem Ausländer (§ 17 Nr. 6 RuStAG ) schon durch Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG eingeschränkt und ist als mit dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 117 Abs. 1 GG unvereinbar am 1. April 1953 entfallen (vgl. BVerwGE 15, 226 (227)).

    Weiteren Anstoß gab das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1962 (BVerwGE 15, 226 = DÖV 1963, S. 468).

    Wie schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1962 (BVerwGE 15, 226 ) ausgeführt, sei die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht nur ein objektiver Status, von dem lediglich rechtsunerhebliche Tatbestands- und Reflexwirkungen auf die Eltern ausgingen; vielmehr berühre die Regelung über ihren Erwerb auch Rechte und Pflichten oder rechtlich anerkannte und geschützte Interessen der Eltern.

    Hierauf kommt es jedoch nicht an; denn der deutsche Gesetzgeber hat sich nun einmal für das ius sanguinis entschieden und damit ein Prinzip gewählt, "das mit seinem Bezug auf die Eltern der Frage nach der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht ausweichen kann" (Gernhuber, a.a.O., S. 510; vgl. ebenso BVerwGE 15, 226 (229)).

    d) Insgesamt berührt also die zur Prüfung stehende Norm die Rechtsstellung der deutschen Mutter; diese wird namentlich in der Wahrnehmung der ihr verfassungsrechtlich garantierten Elternverantwortung (vgl. BVerfGE 24, 119 (143 f.)) betroffen (ebenso BVerwGE 15, 226 (228 f.)).

  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 C 5.05

    Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der

    Denn beide Vorschriften bestimmen die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder maßgeblich nach der des Vaters, nicht - den Sonderfall der Staatenlosigkeit des Vaters ausgenommen (dazu Urteil vom 21. Dezember 1962 - BVerwG 1 C 115.61 - BVerwGE 15, 226 und § 4 Abs. 1 Satz 2 RuStAG F. 1963) - der der Mutter.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Dezember 1962 (a.a.O.) hielt es das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. Mai 1974 (a.a.O.) für nicht zulässig, eine als verfassungswidrig erkannte Norm selbst zu einer verfassungsgemäßen zu ergänzen.

  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 C 9.05

    Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der

    Denn beide Vorschriften bestimmen die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder maßgeblich nach der des Vaters, nicht - den Sonderfall der Staatenlosigkeit des Vaters ausgenommen (dazu Urteil vom 21. Dezember 1962 - BVerwG 1 C 115.61 - BVerwGE 15, 226 und § 4 Abs. 1 Satz 2 RuStAG F. 1963) - der der Mutter.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Dezember 1962 (a.a.O.) hielt es das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. Mai 1974 (a.a.O.) für nicht zulässig, eine als verfassungswidrig erkannte Norm selbst zu einer verfassungsgemäßen zu ergänzen.

  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 9.05

    Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb;

    Denn beide Vorschriften bestimmen die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder maßgeblich nach der des Vaters, nicht den Sonderfall der Staatenlosigkeit des Vaters ausgenommen (dazu BVerwGE 15, 226 und § 4 Abs. 1 Satz 2 RuStAG F. 1963) der der Mutter.

    10 Anders als das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 15, 226 hielt es das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 217 für nicht zulässig, eine als verfassungswidrig erkannte Norm selbst zu einer verfassungsgemäßen zu ergänzen.

    15 Als Reaktion auf BVerwGE 15, 226 hat der Gesetzgeber § 4 Abs. 1 RuStAG durch Anfügen des Satzes 2 durch Gesetz vom 19. Dezember 1963 (RuStAÄndG 1963) geändert und damit, allerdings nicht rückwirkend, zu nachkonstitutionellem Recht gemacht.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Dennoch behält Art. 3 Abs. 2 und 3 GG als objektiver Wertmaßstab auch für die Prüfung der Waisenrente seine Bedeutung, weil die ungleiche Regelung an den Geschlechtsunterschied der Eltern anknüpft und auch diese (obwohl nicht Normadressaten) unmittelbar betroffen werden: Sie sind ihren Kindern nebeneinander sorge- und unterhaltspflichtig (§§ 1626, 1601 ff. BGB); wenn dem Tod der Mutter bei der Gestaltung der Waisenrente, die aus dem Verlust ihrer familiären Unterhaltsleistung abgeleitet ist, eine geringere Bedeutung beigemessen wird als dem Tod des Vaters, so ist das zugleich eine Abwertung ihrer Leistungen für das Kind; für den überlebenden Vater führt die Regelung zu der alleinigen und vollen Belastung mit Sorge und Unterhalt für die Kinder (vgl. dazu BVerfGE 13, 290 [298 f.]; parallele Rechtserwägungen schon RGZ 119, 44 [46, 47] und neuerdings Bundesverwaltungsgericht, FamRZ 1963, 246 [247 Sp. 2]).
  • BVerwG, 06.07.2006 - 5 C 5.05

    Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb;

    Denn beide Vorschriften bestimmen die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder maßgeblich nach der des Vaters, nicht - den Sonderfall der Staatenlosigkeit des Vaters ausgenommen (dazu BVerwGE 15, 226 und § 4 Abs. 1 Satz 2 RuStAG F. 1963) - der der Mutter.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 15, 226 hielt es das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 217 für nicht zulässig, eine als verfassungswidrig erkannte Norm selbst zu einer verfassungsgemäßen zu ergänzen.

    Als Reaktion auf BVerwGE 15, 226 hat der Gesetzgeber § 4 Abs. 1 RuStAG durch Anfügen des Satzes 2 durch Gesetz vom 19. Dezember 1963 (RuStAÄndG 1963) geändert und damit, allerdings nicht rückwirkend, zu nachkonstitutionellem Recht gemacht.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Eine Namensänderung des Kindes greift auch zugleich in den Rechtskreis der Mutter ein (RGZ 119, 44; vgl. BVerwG NJW 1957, 1412 und FamRZ 1963, 246).

    Allerdings würde hier der Rechtsgedanke des Art. 3 Abs. 2, 3 GG für die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitsgebots erheblich sein, da die ungleiche Behandlung in der Namenserteilung an den Geschlechtsunterschied der Annehmenden anknüpft (vgl. dazu BVerfGE 13, 290 , (298); BVerfG 1 BvL 11/61 und 30/57 vom 24. Juli 1963; vgl. BVerwG FamRZ 1963, 246).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

    vgl. nur BVerfG, Urteile vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 193/97 -, BVerfGE 109, 256 (273), und 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, BVerfGE 85, 191 (211), sowie Beschlüsse vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 u.a. -, BVerfGE 90, 263 (276), 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. -, BVerfGE 88, 87 (101), und 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 u.a. -, BVerfGE 84, 9 (20); ferner BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1962 - I C 115.61 -, BVerwGE 15, 226 (227), zu § 17 Nr. 6 RuStAG a. F.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]).
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70

    Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 75.67

    Staatsangehörigkeit des ehelichen Kindes einer deutschen Mutter -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70

    Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers - Verurteilung wegen begangener

  • VG Freiburg, 03.10.1978 - VS. VI 707/76

    Ausdrückliche Stellung des Feststellungsantrages erst in der mündlichen

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