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   BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62   

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BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62 (https://dejure.org/1963,174)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1963 - V C 74.62 (https://dejure.org/1963,174)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1963 - V C 74.62 (https://dejure.org/1963,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser gewährtes Existenzaufbaudarlehen - Ermessen der Ausgleichsbehörde über die Kündigung eines Darlehens im Falle des Todes des Darlehensnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 234
  • NJW 1963, 1075
  • MDR 1963, 344
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß der Oberstadtdirektor in K. - Ausgleichsamt - der richtige Beklagte (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56]) und daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).

    Sie kann aber auch auf Grund von § 350 a LAG auf die dem bürgerlich-rechtlichen Darlehnsvertrag zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Gewährung der Mittel gestützt werden (vgl. hierzu Urteile vom 23. Januar 1962 [a.a.O.] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).

  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 324.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
    Dabei erfaßt der Begriff "Rückforderungsansprüche" alle auf Ausgleichsleistungen beruhenden Ansprüche des Ausgleichsfonds auf Rückzahlung, gleichgültig, aus welchem Grunde die Leistungen, die zurückgefordert werden, hingegeben worden sind, gleichgültig aber auch, aus welchem Grunde sie zurückgefordert werden(Urteil vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 324.57 - [RLA 1959, 364 = ZLA 1960, 38 = Mtbl. BAA 1960, 52]).
  • BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß der Oberstadtdirektor in K. - Ausgleichsamt - der richtige Beklagte (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56]) und daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).
  • BVerwG, 10.02.1961 - IV C 330.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß der Oberstadtdirektor in K. - Ausgleichsamt - der richtige Beklagte (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56]) und daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Als im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergangsfähig wurden im Übrigen vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen angesehen (BVerwGE 15, 234, 236 ff. [Anspruch auf Darlehensrückzahlung]; BVerwG, DVBl 1963, 523 [prozessuale Kostenschuld]; BVerwGE 21, 302, 303 f. [Versorgungsanspruch]; BFH, NJW 1965, 1736 [Steuerschuld]; VGH Kassel, DVBl 1962, 340 f. [öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch]).
  • LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Erbrecht

    Die Überlegung, dass im Falle einer öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderung die Anfechtungsklage einem ähnlichen Zweck wie die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) diene (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1963, V C 74.62 = BVerwGE 15, 234), greift nach Auffassung des Senats nicht durch.
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Unbedenklich ist auch, daß der Beklagte den Ersatzanspruch gegenüber der Klägerin als der Erbin durch Leistungsbescheid verfolgt (vgl. BVerwGE 15, 234 [237]; 37, 314).

    Die Berufung der Klägerin auf die Dürftigkeit des Nachlasses - sie ist auch gegenüber einem Leistungsbescheid im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsrechtsstreit rechtlich zulässig (vgl. BVerwGE 15, 234) - führt hier lediglich dazu, daß auf den Hilfsantrag der Klägerin, dem die Einschränkung des Revisionsbegehrens des Beklagten entspricht, der Leistungsbescheid vom 8. September 1971 in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang einzuschränken ist.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht dahin, daß der Übergang auf Erbrecht beruhen kann, soweit nicht öffentlich-rechtliche Sonderregelungen in Betracht kommen oder sich aus dem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Abweichendes herleiten läßt (vgl. BVerwGE 3, 208 [210]; 10, 16 [17]; 15, 234 [238]; 25, 23 [26]; 35, 48 [49]; 37, 314 [316]; Urteil vom 28. Oktober 1975 - BVerwG 3 C 12.73 - [Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 38] und vom 9. September 1976 - BVerwG 3 C 74.74 - [Buchholz 427.3 § 247 LAG Nr. 4]).

    Die erbrechtlichen Vorschriften sind in diesen Fällen entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, MDR 1971, 553; BVerwGE 15, 234; 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]; 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]; zum Meinungsstand Feine, DVBl. 1980, 941).

  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Sie erweist sich auch dann als rechtsirrig, wenn man bei ihrer rechtlichen Prüfung - entgegen der ersichtlich im schon oben ernannten Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 1965 und anscheinend auch vom Bundesverwaltungsgericht zum Lastenausgleichsrecht (BVerwGE 15, 234 [237]) vertretenen Ansicht - mit dem Berufungsgericht von der Richtigkeit der Ansicht ausgeht, daß ein vollstreckbarer Leistungsbescheid nur im Rahmen eines hoheitlichen Überordnungsverhältnisses ergehen könne:.

    Die Beendigung dieses Verhältnisses schließt indessen nicht die Abwicklung der schon während der Dauer und auf Grund des Versorgungsverhältnisses entstandenen Ansprüche und Verpflichtungen aus, soweit nicht ein Gesetz oder die - z.B. "höchstpersönliche" (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 15, 234 [235]) - Natur einzelner aus dem Beamter- oder Versorgungsverhältnis sich ergebender Rechte und Verpflichtungen entgegensteht.

  • VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270

    Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin;

    Denn soweit nicht öffentlich-rechtliche Sonderregelungen bestehen oder sich aus dem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Abweichendes herleiten lässt (BVerwGE 15, 234), sind die erbrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden (BVerwGE 52, 16).

    Dabei kann offen bleiben, ob - wie primär beantragt - die Dürftigkeitseinrede schon im Anfechtungsprozess gegen den Erstattungsbescheid zu beachten ist, weil dieser einen Vollstreckungstitel darstellt, der durchsetzbar ist, sobald er unanfechtbar ist (so BVerwGE 15, 234; VGH Baden-Württemberg NJW 1986, 272; BayVGH FEVS 58, 76), oder ob - wie hilfsweise beantragt - die Erhebung der Einrede lediglich dazu führt, dass die Beschränkung der Haftung gem. §§ 167 Abs. 1, 173 VwGO i.V.m. § 780 Abs. 1 ZPO im Urteil vorzubehalten ist, die materielle Entscheidung hierüber aber dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bleibt (vgl. BVerwGE 52, 16).

  • BVerwG, 30.05.1968 - III C 13.67

    Zulässigkeit der Verrechnung eines Existenzaufbaudarlehens mit einem Anspruch auf

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 74.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 75]; Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 196.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 3]).

    Deshalb gehören zu den Rückforderungsansprüchen im Sinne des § 350 a Abs. 2 LAG auch Ansprüche des Ausgleichsfonds aus Eingliederungsdarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz und Existenzaufbaudarlehen nach dem Soforthilfegesetz (Urteil vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 324.57 - [RLA 1959, 364]; Urteil vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 74.62 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.05.1965 - IV C 84.64

    Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz (SHG) - Rückforderung des

    Nach § 1990 BGB, der auch auf öffentlich-rechtliche Rückforderungen anwendbar ist (BVerwGE 15, 234), kann der Erbe auch ohne Nachlaßverwaltung oder Nachlaßkonkurs die Befriedigung einer Nachlaßverbindlichkeit insoweit verweigern, als der dürftige Nachlaß nicht ausreicht; er muß dann nur den Nachlaß herausgeben.

    Bei Dürftigkeit des Nachlasses darf die Behörde den Erben nicht zur Zahlung aus eigenen Mitteln zwingen, es darf dann kein Rückforderungsbescheid gegen ihn ergehen (BVerwGE 15, 234).

  • VG Münster, 05.06.2023 - 5 K 2939/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1963 - 5 C 74.62 -, juris, Rn. 18.
  • BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88

    Beamtenversorgung - Überzahlte Versorgungsbezüge - Rückforderung -

    Solange ein rechtswidriger Verwaltungsakt noch nicht wirksam gegenüber allen Miterben zurückgenommen ist, besteht insoweit noch keine Nachlaßverbindlichkeit hinsichtlich zu Unrecht gezahlter Versorgungsbezüge, die von einem Erben als Gesamtschuldner gemäß § 2058 BGB - zudem unter Beachtung einer möglicherweise gemäß §§ 1990 (vgl. BVerwGE 15, 234 [BVerwG 09.01.1963 - V C 74/62]).
  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414

    Zurücknahme von Wohngeldbescheiden, Vorsätzlich oder grob fahrlässige Angaben,

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung;

  • OVG Bremen, 14.02.1984 - 1 BA 91/83

    Einordnung einer Änderung des Passivrubrums als Klageänderung ; Einordnung einer

  • BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63

    Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des

  • SG Marburg, 11.07.2014 - S 15 R 271/13
  • VG Berlin, 02.04.2009 - 9 A 85.08

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderung der Hauptentschädigung von den Erben,

  • BVerwG, 11.02.2003 - 3 B 121.02

    Haftung des Erben für eine Rückzahlungsforderung hinsichtlich dem Erblasser

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 4 S 955/89

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge vom Erben - Offensichtlichkeit der

  • BVerwG, 28.10.1975 - 3 C 16.75

    Erben - Erbeserben - Adressat eines Rücknahmebescheides - Adressat eines

  • VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01

    Rückforderung von zu Lebzeiten eines Versorgungsempfängers eingetretenen

  • BGH, 13.04.1972 - III ZR 206/70

    Zahlung rückständiger Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung -

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2000 - 4 L 42/00

    Aufwendungsersatz; Darlehnsrückforderung; Erbenhaftung; Geschäftsfähigkeit;

  • BVerwG, 06.10.1966 - III C 162.64
  • BVerwG, 16.01.1964 - IV B 154.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 12. Februar 2019
  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 21 K 12289/17
  • VGH Bayern, 17.05.1968 - 216 III 67
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