Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 81.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,536
BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 81.61 (https://dejure.org/1963,536)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1963 - VIII C 81.61 (https://dejure.org/1963,536)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - VIII C 81.61 (https://dejure.org/1963,536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hugenberg-Partei

§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BWGöD, keine Wiedergutmachung (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 9 GG) für ehemaligen Staatssekretär im Reichsministerium unter Hugenberg, Mitgliedschaft in der DNVP als Förderung des Nationalsozialismus (gescheiterte "Einrahmungspolitik")

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 8 Abs. 1 Nr. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung sowohl zu § 2 HHG (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 ) als auch zu § 8 BWGöD (vgl. Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Andererseits muss die Errichtung oder Festigung des Systems nicht in der Absicht des Betreffenden gelegen haben (vgl. u.a. Urteile vom 11. November 1959 - BVerwG VIII C 62.59 - BVerwGE 9, 317 m.w.N. und vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Wer eigene politische Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Zwecke eines andern fördern (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - a.a.O.).

    Das waren die Gründe, die das Bundesverwaltungsgericht im Falle des Staatssekretärs von Hugenberg im Landwirtschaftsministerium veranlasst hatten, ein Fördern des Nationalsozialismus im Sinne von § 8 BWGöD anzunehmen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 16.09

    Entschädigung für die Erben eines Staatssekretärs im ersten Kabinett Hitler?

    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 28. Februar 1963 (BVerwGE 15, 326 ff.) die Abweisung der hiergegen gerichteten Klage von R., weil dieser im Sinne des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) den Nationalsozialismus gefördert habe.

    Dass in diesem Verhalten von R. bei korrekter tatrichterlicher Würdigung aller Umstände eine Förderung des NS-Regimes gesehen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 81.61 - (BVerwGE 15, 326 ) ausgeführt.

    Dabei wird es sich auch mit dem Vorbringen der Kläger auseinanderzusetzen haben, dass die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 (BVerwG 8 C 81.61) revisionsgerichtlich nicht beanstandeten tatrichterlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12. Januar 1961 - I A 1767/56) auf Grund neuerer zeitgeschichtlicher Erkenntnisse nicht mehr haltbar seien.

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.09

    Ausschluss von Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen

    Ebenso muss die Errichtung oder Festigung des nationalsozialistischen Systems nicht in der Absicht des Vorschub Leistenden gelegen haben (vgl. u.a. Urteile vom 11. November 1959 - BVerwG 8 C 62.59 - BVerwGE 9, 317 m.w.N. und vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Denn wer eigene politische Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Ziele eines anderen fördern (Urteil vom 28. Februar 1963 a.a.O.).

  • VG Greifswald, 21.04.2009 - 2 A 2004/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Ausgleichsleistungen nach den

    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung sowohl zu § 2 HHG (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 ) als auch zu § 8 BWGöD (vgl. Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Andererseits muss die Errichtung oder Festigung des Systems nicht in der Absicht des Betreffenden gelegen haben (vgl. u.a. Urteile vom 11. November 1959 - BVerwG VIII C 62.59 - BVerwGE 9, 317 m.w.N. und vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Wer eigene politische Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Zwecke eines andern fördern (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 16.10.2008 - 4 K 1114/06

    Antrag auf Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung sowohl zu § 2 HHG (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 ) als auch zu § 8 BWGöD (vgl. Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Andererseits muss die Errichtung oder Festigung des Systems nicht in der Absicht des Betreffenden gelegen haben (vgl. u.a. Urteile vom 11. November 1959 - BVerwG VIII C 62.59 - BVerwGE 9, 317 m.w.N. und vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 ).

    Wer eigene politische Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Zwecke eines andern fördern (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 - a.a.O.).5.

  • BVerwG, 09.10.2017 - 8 B 1.17

    Enteignungsentschädigung; Ausschluss; Vorschubleisten für das

    Aus dieser vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt sich zugleich ohne Notwendigkeit einer weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren, dass auch ein alleiniges, von dem Ziel des durch Vorschubleisten geförderten Systems abweichendes politisches Ziel des Fördernden unschädlich ist, so lange nur dieses System durch dessen Handeln wissentlich und willentlich erheblich begünstigt worden ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - 8 C 81.61 - BVerwGE 15, 326 zu § 8 BWGöD).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 78.62

    Anspruchsvoraussetzungen auf Wiedergutmachung eines Angehörigen des öffentlichen

    Diese Geschichtstatsachen sind allgemein bekannt und bedürfen keiner ausdrücklichen Feststellung durch die Tatsacheninstanz (vgl. BVerwGE 15, 326).
  • VG Berlin, 10.06.2011 - 4 K 407.09

    Gewährung von Ausgleichsleistungen und Vorschubleisten im Sinne von § 1 Abs. 4

    Denn wer eigene Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Ziele eines anderen fördern (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 81.61 - BVerwGE 15, 326, 327 f.).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VIII B 4.65

    Ersatzwiedergutmachung für Mitglieder der NSDAP - Zulässigkeit und Begründetheit

    Ob das Urteil im Revisionsverfahren nicht schon aus einem anderen Grunde bestätigt werden müßte (§ 144 Abs. 4 VwGO), kann offenbleiben; diese Frage stellt sich wegen der Ausführungen im Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 81.61 -, RiA 1963 S. 317 (in BVerwGE 15, 326 insoweit nicht abgedruckt), die mit dem folgenden Satz schließen: "Für Benachteiligungen, die allein die Höhe der Versorgungsleistungen betreffen, gewährt § 31 a BWGöD keine Ersatzwiedergutmachung".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht