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   BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14   

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BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14 (https://dejure.org/2015,15328)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2015 - 1 C 24.14 (https://dejure.org/2015,15328)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 (https://dejure.org/2015,15328)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AsylVfG §§ 2, 3, 5; BVFG § 4 Abs. 1, §§ 6, 15, 18, 100a; GG Art. 116 Abs. 1; StAG § 7 Abs. 1, §§ 8, 10, 17; VwVfG §§ 20, 21, 48
    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher Volkszugehöriger; Nationalitätenerklärung; Rücknahme; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; Staatsangehörigkeit; Vertrauensschutz; Zuständigkeit der Ausgangsbehörde.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG §§ 2, 3, 5
    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; Nationalitätenerklärung; Rücknahme; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; Staatsangehörigkeit; Vertrauensschutz; Zuständigkeit der Ausgangsbehörde; deutscher Volkszugehöriger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AsylVfG, § 3 AsylVfG, § 5 AsylVfG, § 100a BVFG, § 15 Abs 1 BVFG
    Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AsylVfG, § 3 AsylVfG, § 5 AsylVfG, § 100a BVFG, § 15 Abs 1 BVFG
    Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • doev.de PDF

    Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • rewis.io

    Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher Volkszugehöriger; Nationalitätenerklärung; Rücknahme; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; Staatsangehörigkeit; Vertrauensschutz; Zuständigkeit der Ausgangsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme einer Spätaussiedlerbescheinigung - und die frühere Angehörigenbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 164
  • NVwZ-RR 2015, 753
  • DÖV 2015, 807
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    § 48 Abs. 2 VwVfG findet erst bei etwa nachfolgenden Entscheidungen über die Rücknahme von Leistungsbescheiden Anwendung, die auf der Grundlage der Statusentscheidung erlassen wurden (Änderung der Rechtsprechung gegenüber BVerwG, Urteile vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22).

    Die seit der letzten Behördenentscheidung ergangenen Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, insbesondere die durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 - BVFGÄndG 8 - (BGBl. I S. 1694) mit Wirkung zum 11. Juli 2009 in Kraft getretene spezielle Rücknahmevorschrift des § 15 Abs. 4 BVFG n.F., die mit Blick auf die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen nur Rücknahmen mit Wirkung für die Vergangenheit erfasst, sind ohne entsprechende Übergangsregelungen nicht auf eine - wie hier - vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 12).

    Nach der allgemeinen Rücknahmevorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 Satz 1 SächsVwVfG, auf die mangels einer speziellen Rücknahmeregelung zurückzugreifen ist, kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 13).

    c) Der Rechtsvorgänger des Beklagten hat die einjährige Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 VwVfG bei Erlass seines Bescheides vom 24. März 2006 beachtet, die erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens im Dezember 2005 zu laufen begann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr.Sen. 1. und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ; s.a. Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 ).

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Bescheid über die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG - wie schon die Erteilung eines Vertriebenenausweises - als statusfeststellender Verwaltungsakt angesehen, dessen Rücknahme sich grundsätzlich nach der Regelung des § 48 Abs. 3 VwVfG richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 zum früheren Vertriebenenausweis; ähnlich Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22 zur Spätaussiedlerbescheinigung).

    Soweit lediglich der - rechtswidrig festgestellte - Status in Rede stand, schied auch nach der bisherigen Rechtsprechung eine Vertrauensschutzprüfung nach § 48 Abs. 2 VwVfG im Ausweiseinziehungsverfahren aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 ).

    Allerdings sah das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung die Notwendigkeit, Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes in Bezug auf die einem Vertriebenen zu gewährenden finanziellen Vergünstigungen schon in die Entscheidung über die Rücknahme der Statusfeststellung einzubeziehen und den Rücknahmebescheid deshalb zusätzlich nach § 48 Abs. 2 VwVfG zu beurteilen, wenn und soweit im Einzelfall feststand, dass der Begünstige aufgrund seines Status als Spätaussiedler (früher: Vertriebener) konkrete Geld- oder Sachleistungen erhalten oder sein Vertrauen im Hinblick auf den Erhalt solcher Leistungen sonst in schutzwürdiger Weise betätigt hat (vgl. BVerwG Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22 m.w.N.).

    Das wurde damit begründet, dass der Statusbescheid Grundlage für die Gewährung bestimmter Geld- oder Sachleistungen ist, wie z.B. finanzielle Hilfen nach § 9 BVFG, Leistungen bei Krankheit nach § 11 BVFG, Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung nach § 13 BVFG und der Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach § 14 BVFG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22) und die statusrechtliche Entscheidung für alle Behörden und Stellen verbindlich ist, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz oder einem anderen Gesetz zuständig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 ).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    § 48 Abs. 2 VwVfG findet erst bei etwa nachfolgenden Entscheidungen über die Rücknahme von Leistungsbescheiden Anwendung, die auf der Grundlage der Statusentscheidung erlassen wurden (Änderung der Rechtsprechung gegenüber BVerwG, Urteile vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22).

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Bescheid über die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG - wie schon die Erteilung eines Vertriebenenausweises - als statusfeststellender Verwaltungsakt angesehen, dessen Rücknahme sich grundsätzlich nach der Regelung des § 48 Abs. 3 VwVfG richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 zum früheren Vertriebenenausweis; ähnlich Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22 zur Spätaussiedlerbescheinigung).

    Soweit lediglich der - rechtswidrig festgestellte - Status in Rede stand, schied auch nach der bisherigen Rechtsprechung eine Vertrauensschutzprüfung nach § 48 Abs. 2 VwVfG im Ausweiseinziehungsverfahren aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 ).

    Das wurde damit begründet, dass der Statusbescheid Grundlage für die Gewährung bestimmter Geld- oder Sachleistungen ist, wie z.B. finanzielle Hilfen nach § 9 BVFG, Leistungen bei Krankheit nach § 11 BVFG, Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung nach § 13 BVFG und der Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach § 14 BVFG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22) und die statusrechtliche Entscheidung für alle Behörden und Stellen verbindlich ist, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz oder einem anderen Gesetz zuständig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 ).

    Diese Rechtsprechung hatte zur Folge, dass ein Rücknahmebescheid jedenfalls an § 48 Abs. 3 VwVfG und ggf. hinsichtlich seiner Auswirkungen auf bereits erhaltene Geld- oder Sachleistungen oder im Vertrauen auf deren Erhalt getätigte Vermögenspositionen an § 48 Abs. 2 VwVfG gemessen wurde, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führen konnte mit der Folge, dass der der Spätaussiedlerbescheinigung zugrunde liegende Bescheid teilweise nicht zurückgenommen werden durfte (so etwa BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79; ähnlich schon Urteil vom 28. Oktober 1983 - 8 C 91.82 - BVerwGE 68, 159 ).

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    bb) Die Rücknahmeentscheidung ist auch nicht - wie der Kläger meint - wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG ermessensfehlerhaft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 26), da sie nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Klägers führt.

    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status dar (BVerwG, Urteile vom 20. April 2004 - 1 C 3.03 - BVerwGE 120, 292 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 29).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des 5. Senats vom 24. Mai 2012 (- 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171) zugrunde liegenden Sachverhalt, da im dortigen Verfahren der Erwerb der Staatsangehörigkeit auf dem zurückgenommenen Bescheid beruhte und mit der auf den Ausstellungstag zurückreichenden Rücknahme eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (rückwirkend) beseitigt wurde, was ex post zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führte.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Dieser Auslegung von § 48 VwVfG steht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 (- 1 BvR 898/79 u.a. - BVerfGE 59, 128) nicht entgegen.

    Danach darf die Prüfung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes beim Entzug eines Vertriebenenausweises (heute: einer Spätaussiedlerbescheinigung) nicht gänzlich unberücksichtigt und ausschließlich der nachgelagerten Ebene der Rückforderung gewährter Leistungen vorbehalten bleiben (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - BVerfGE 59, 128 ).

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Eine solche Bescheinigung steht nach § 15 Abs. 1 BVFG nur demjenigen zu, der in dem für die Ausstellung der Bescheinigung maßgeblichen Zeitpunkt die Spätaussiedlereigenschaft besitzt, d.h. Spätaussiedler ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 Rn. 9).

    Wer Spätaussiedler ist, richtet sich grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    c) Der Rechtsvorgänger des Beklagten hat die einjährige Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 VwVfG bei Erlass seines Bescheides vom 24. März 2006 beachtet, die erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens im Dezember 2005 zu laufen begann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr.Sen. 1. und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ; s.a. Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 ).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Diese Rechtsprechung hatte zur Folge, dass ein Rücknahmebescheid jedenfalls an § 48 Abs. 3 VwVfG und ggf. hinsichtlich seiner Auswirkungen auf bereits erhaltene Geld- oder Sachleistungen oder im Vertrauen auf deren Erhalt getätigte Vermögenspositionen an § 48 Abs. 2 VwVfG gemessen wurde, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führen konnte mit der Folge, dass der der Spätaussiedlerbescheinigung zugrunde liegende Bescheid teilweise nicht zurückgenommen werden durfte (so etwa BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79; ähnlich schon Urteil vom 28. Oktober 1983 - 8 C 91.82 - BVerwGE 68, 159 ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Wegen der russischen Volkszugehörigkeit seines Vaters wurde er nach dem Recht seines Herkunftsstaates aber nicht ohne sein Zutun der deutschen Nationalität zugerechnet, wie dies z.B. nach der sowjetischen Passverordnung von 1974 bei Abkömmlingen der Fall war, bei denen beide Elternteile dem deutschen Volkstum zugehörten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status dar (BVerwG, Urteile vom 20. April 2004 - 1 C 3.03 - BVerwGE 120, 292 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 29).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status dar (BVerwG, Urteile vom 20. April 2004 - 1 C 3.03 - BVerwGE 120, 292 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 - BVerwGE 143, 171 Rn. 29).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 Rn. 9 und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - juris Rn. 20).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 2015 (1 C 24.14) klargestellt, dass die Übergangsvorschrift des § 100a BVFG nicht dynamisch in dem Sinn auszulegen ist, dass die Spätaussiedlereigenschaft bei Anträgen nach § 15 Abs. 1 BVFG, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle von 2001 gestellt worden sind, nach dem jeweils geltenden aktuellen Recht zu bestimmen sei, hier etwa nach den erleichterten Voraussetzungen in § 6 Abs. 2 BVFG des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) (Zehntes BVFG-ÄndG).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 Rn. 9 und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - juris Rn. 20).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 2015 (1 C 24.14) klargestellt, dass die Übergangsvorschrift des § 100a BVFG nicht dynamisch in dem Sinn auszulegen ist, dass die Spätaussiedlereigenschaft bei Anträgen nach § 15 Abs. 1 BVFG, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle von 2001 gestellt worden sind, nach dem jeweils geltenden aktuellen Recht zu bestimmen sei, hier etwa nach den erleichterten Voraussetzungen in § 6 Abs. 2 BVFG des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3554) (Zehntes BVFG-ÄndG).

  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem

    Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren;

    Diese Übergangsvorschrift war hier - ungeachtet ihrer Aufhebung - bereits nicht einschlägig, weil sie lediglich einen (statischen) Verweis auf die zum 7. September 2001 in Kraft getretene Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG enthielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 21).

    Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 , vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38 und - 1 C 30.14 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Maßgebend für die Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 43 f. und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - NVwZ-RR 2015, 753 Rn. 18).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Das der Behörde in § 48 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 VwVfG eröffnete Ermessen stelle insbesondere sicher, dass dem Vertrauensschutz im Hinblick auf die nichtvermögensrechtlichen Folgen einer Rücknahme - etwa bei Verlust der Staatsangehörigkeit - Rechnung getragen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164-179, Rn. 33).

    Dabei stehen die nichtvermögensrechtlichen Folgen der Rücknahme im Vordergrund (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164-179, Rn. 33).

    Diese Regelung schließt jedoch lediglich die Zuerkennung eines Vermögensausgleichs zwingend aus, führt aber nicht zu einer strikt gebundenen Entscheidung über die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Außerachtlassung auch sämtlicher nicht vermögensrechtlicher Folgen der Rücknahme (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, Rn. 33, juris).

  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 A 248/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Zuständigkeit; Befangenheit

    Entgegen der Auffassung des Klägers wird mit dem Begriff der Ausstellungsbehörde ab dem 1. Januar 2005 - und damit auch zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Entscheidung des Landratsamts Freiberg über die Rücknahme - nicht ausschließlich das Bundesverwaltungsamt bezeichnet, sondern die Behörde, welche die zurückzunehmende oder zu widerrufende Bescheinigung ausgestellt hat (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - , juris Rn. 13).

    § 15 Abs. 3 BVFG 2004 bezweckt, wie sich aus den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren ergibt, auch keine solche Klarstellung, sondern enthält eine Regelung des Fachrechts für die sachliche Zuständigkeit, bei der - entgegen der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätze - die Zuständigkeit der Behörde, die eine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt hat, auch nach der Zuständigkeitskonzentration für diese Bescheinigungen beim Bundesverwaltungsamt für die dort geregelten Fälle (Rücknahme, Widerruf und Erteilung einer Zweitschrift) bestehen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 14).

    Dieser ist rechtswidrig, weil die Ehefrau des Klägers zum maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 18 m. w. N.)keine Spätaussiedlerin war.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist die Rücknahme einer Statusfeststellung - hier: nach § 15 Abs. 2 BVFG - ausschließlich nach § 48 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 VwVfG zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 31), wogegen § 48 Abs. 2 VwVfG erst bei nachfolgenden Entscheidungen über die Rücknahme von auf der Grundlage der Statusentscheidung ergangenen Leistungsbescheide zur Anwendung kommt.

  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

    Eine derartige Übergangsvorschrift enthielt - bezogen auf die Rechtsänderungen durch das Spätaussiedlerstatusgesetz - etwa der zwischenzeitlich aufgehobene § 100a Abs. 1 BVFG 2001 (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20 f.; zur Nichtanwendbarkeit der Regelung nach ihrer Aufhebung siehe auch Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 83.16 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    § 48 Abs. 2 VwVfG findet erst bei etwa nachfolgenden Entscheidungen über die Rücknahme von Leistungsbescheiden Anwendung, die auf der Grundlage der Statusentscheidung erlassen wurden (wie BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Die Rücknahme der Entscheidung über die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG berührt nicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 7 StAG durch einen bereits zuvor erteilten und nicht aufgehobenen Bescheid über die Erteilung einer Angehörigenbescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG (wie BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen einen Rückgriff auf § 48 Abs. 2 VwVfG für geboten hielt, wenn und soweit im Einzelfall feststand, dass der Begünstige aufgrund seines Status als Spätaussiedler (früher: Vertriebener) konkrete Geld- oder Sachleistungen erhalten oder sein Vertrauen im Hinblick auf den Erhalt solcher Leistungen sonst in schutzwürdiger Weise betätigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 - BVerwGE 143, 161 Rn. 22 m.w.N.), hält der inzwischen für das Vertriebenenrecht zuständige 1. Revisionssenat an dieser Rechtsprechung nicht fest (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren - 1 C 24.14 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen Rn. 28 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15

    Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung

    Diese Regelung schließt jedoch "lediglich" die Zuerkennung eines Vermögensausgleichs zwingend aus, führt aber nicht zu einer strikt gebundenen Entscheidung über die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Außerachtlassung auch sämtlicher nicht vermögensrechtlicher Folgen der Rücknahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2017, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 -, juris).
  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 1 B 69/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Waldumwandlungsgenehmigung

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Erstverfahren; Fehleinschätzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 802/13

    Beurteilung der Spätaussiedlereigenschaft einer Person nach der Rechtslage bei

  • VG Hamburg, 24.06.2016 - 2 K 2209/13

    Entziehung der Promotion - Rückforderung der Promotionsurkunde

  • OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Ausstellungsbehörde; Statusfeststellung;

  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 4453/14
  • VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines

  • VG Köln, 20.02.2018 - 7 K 6045/16

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Abkömmling im Härtefallverfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 12 N 47.16

    Rücknahme der Bestellung zum Vermessungsingenieur wegen Stasi-Vergangenheit

  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 5328/14
  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 5327/14
  • VG Karlsruhe, 28.07.2022 - 19 K 1406/21

    Bedeutung der Regelungen in VwVfG BW 2005 § 20 Abs 1 S 1 Nr 2 bis 6 für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 11 A 2336/14

    Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Rechtslage bei Aufnahme in

  • VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18

    Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers

  • VG Köln, 05.11.2015 - 7 K 5436/13
  • OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis nach Assoziationsabkommen EWG / Türkei;

  • VG Köln, 13.01.2016 - 10 K 2755/14
  • VG Köln, 24.11.2015 - 7 K 6723/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 B 1123/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Rücknahme der Entscheidung über die

  • VG Köln, 10.04.2018 - 7 K 5307/16
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17

    Eingliederungsvereinbarung; Einwohnerzahl; Befangenheit; Gebietsänderung

  • VG Köln, 05.04.2016 - 7 K 6077/14

    Versagung der Aufnahme als Volksdeutscher nach dem Bundesvertriebenengesetz

  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 6121/14
  • VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 4740/14
  • VG Köln, 18.08.2020 - 7 K 7983/17
  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 6122/14
  • VG Köln, 06.12.2016 - 7 K 2321/15

    Wiederaufgreifen des rechtskräftig abgeschlossenen Spätaussiedlerverfahrens;

  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 5317/14
  • VG Köln, 18.06.2019 - 7 K 2643/17
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