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   BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14   

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BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14 (https://dejure.org/2015,38456)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 (https://dejure.org/2015,38456)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 (https://dejure.org/2015,38456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; ... RL 2004/83/EG Art. 15, 18 und 24 Abs. 2; AufenthG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und 3, § 25 Abs. 3, § 60 Abs. 5 oder 7; AsylG § 13 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 2, §§ 31, 55
    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des Asylverfahrens; Anspruch; gesetzlicher; Asylverfahren; Aufenthaltstitel; Anspruch auf; Bestandskraft; Flüchtlingsschutz; internationaler Schutz; Rechtsanspruch; strikter; Rechtsschutz; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    "Soll"-Regelung; Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; Anspruch; Anspruch auf; Asylverfahren; Aufenthaltstitel; Bestandskraft; Flüchtlingsschutz; Rechtsanspruch; Rechtsschutz; Titelerteilungssperre; bestandskräftiger; des Asylverfahrens; effektiver; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 AsylVfG 1992, § 13 Abs 2 AsylVfG 1992, § 24 Abs 2 AsylVfG 1992, § 31 AsylVfG 1992, § 55 AsylVfG 1992
    Soll-Regelung begründet keinen strikten "gesetzlichen Anspruch" auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • Wolters Kluwer

    Bestandskräftiger Abschluss eines Asylverfahrens bei fehlender Entscheidung über die Versagung internationalen Schutzes; Fortwirkung der Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des Asylverfahrens für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens; "Gesetzlicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. ... 4, RL 2004/83/EG Art. 15, RL 2004/83/EG Art. 18, RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 2, AufenthG § 4 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 2, AufenthG § 10 Abs. 1, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AsylG § 13 Abs. 1, AsylG § 13 Abs. 2, AsylG § 24 Abs. 2, AsylG § 31, AsylG § 55
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, rückwirkende Erteilung, Asylverfahren, Abschiebungsschutz, nationaler Abschiebungsschutz, Abschiebungsschutz nach nationalem Recht, Bestandskraft, Rechtskraft, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, subsidiärer Schutz, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 10 Abs. 1 und 3, § 25 Abs. 3 AufenthG, § 13, § 24 Abs. 2 AsylG
    Ausländerrecht: Soll-Regelung erfüllt nicht das Kriterium eines strikten gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG

  • doev.de PDF

    Soll-Regelung begründet keinen strikten gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • rewis.io

    Soll-Regelung begründet keinen strikten "gesetzlichen Anspruch" auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskräftiger Abschluss eines Asylverfahrens bei fehlender Entscheidung über die Versagung internationalen Schutzes; Fortwirkung der Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des Asylverfahrens für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens; "Gesetzlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltstitel vor vollständigem Abschluss des Asylverfahrens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltstitel vor vollständigem Abschluss des Asylverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das noch nicht abgeschlossene Asylverfahren - und der Aufenthaltstitel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "Soll"-Regelung - und der Anspruch auf einen Aufenthaltstitel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltstitel - und der bestandskräftige Abschluss des Asylverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltstitel vor vollständigem Abschluss des Asylverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erteilung von Aufenthaltstitel bei nur teilweise bestandskräftigem Abschluss von Asylverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erteilung von Aufenthaltstitel bei nur teilweise bestandskräftigem Abschluss von Asylverfahren

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltstitel vor vollständigem Abschluss des Asylverfahrens

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zuerkennung nationalen Abschiebungsschutzes hebt Sperre für Erteilung des Aufenthaltstitels im andauernden Verfahren nicht auf

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 10 Abs. 1 und 3, § 25 Abs. 3 AufenthG, § 13, § 24 Abs. 2 AsylG
    Ausländerrecht: Soll-Regelung erfüllt nicht das Kriterium eines strikten gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 353
  • NVwZ 2016, 458
  • DÖV 2016, 398
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Ein Anspruch aufgrund einer "Soll"-Regelung (hier: § 25 Abs. 3 AufenthG) genügt auch dann nicht, wenn kein atypischer Fall vorliegt (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382).

    2.2 Zu einem "gesetzlichen Anspruch" im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG führen nicht Regelansprüche oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (offengelassen noch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 24 [zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG]).

    Aus denselben Gründen, bei denen für einen "gesetzlichen Anspruch" jedenfalls im Sinne des § 10 AufenthG ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 m.w.N.), fehlt es wegen der Notwendigkeit einer der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen nachgelagerten behördlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles an einer abstrakt-generellen abschließenden, die Verwaltung bindenden Wertung des Gesetzgebers zu Gunsten eines Aufenthaltsrechts.

    Der unterschiedliche Wortlaut in § 10 Abs. 1 Satz 1 AufenthG einerseits ("gesetzlichen Anspruchs") und Abs. 3 Satz 3 der Vorschrift andererseits ("Anspruchs") weist nicht auf Regelungs- oder Bedeutungsunterschiede (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 23).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 06.2961

    Zur Sperrwirkung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Die Gesetzesbegründung zu dieser durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügten Regelung (BT-Drs. 16/5065 S. 164) weist nicht darauf, dass diese Ergänzung ohne konstitutive Wirkung allein eine der Europarechtskonformität des deutschen Rechts geschuldete Klarstellung (in diese Richtung wohl Hailbronner, AuslR, Stand Dezember 2008, § 10 AufenthG Rn. 22 a.E.; Discher, in: GK-AufenthG, Stand Juli 2014, § 10 Rn. 176.12) gewesen wäre (s.a. BayVGH, Urteil vom 6. März 2008 - 10 B 06.2961 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (s.a. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG]).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Steht der Klägerin hiernach bereits aus Gründen des materiellen Rechts kein Anspruch auf die rückwirkende Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu, ist nicht zu vertiefen, ob das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine auch rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 - Buchholz 402.242 § 9a AufenthG Nr. 1 m.w.N. und vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 6) besteht.
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - NVwZ-RR 2015, 634 Rn. 14).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
    Steht der Klägerin hiernach bereits aus Gründen des materiellen Rechts kein Anspruch auf die rückwirkende Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu, ist nicht zu vertiefen, ob das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine auch rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 - Buchholz 402.242 § 9a AufenthG Nr. 1 m.w.N. und vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 6) besteht.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).

    Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 Rn. 19 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG und vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 20 ff. zu § 10 Abs. 1 AufenthG).

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG ist nur ein strikter Rechtsanspruch, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und der voraussetzt, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (Bestätigung von BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 und vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, Rn. 20 ff.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).

    Ebenso wenig liegt ein Anspruch im vorstehenden Sinne im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null vor (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 13 LA 129/17 - BeckRS 2017, 124304 Rn. 14 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 Rn. 15 zu § 39 Nr. 5 AufenthV, vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 20 ff. und vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 6 Rn. 21 m.w.N., jeweils zu § 10 Abs. 1 AufenthG).

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