Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5949
BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14 (https://dejure.org/2016,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 (https://dejure.org/2016,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2016 - 3 C 10.14 (https://dejure.org/2016,5949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BtMG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 15; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SGB V § 2 Abs. 1a
    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose; Therapiealternative; Kostenübernahme; Erlaubniserteilung; Versagungsgründe; Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs; Sachkenntnis; Sicherungsmaßnahmen; ärztliche Betreuung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BtMG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 15
    Betäubungsmittelabhängigkeit; Cannabis; Cannabis-Agentur; Eigenanbau; Erlaubnis; Erlaubniserteilung; Ermessensausübung; Ermessensreduzierung auf Null; Kostenübernahme; Medizinalhanf; Multiple Sklerose; Nebenbestimmungen; Sachkenntnis; Sicherheit und Kontrolle des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 BtMG 1981, § 5 Abs 1 BtMG 1981, § 5 Abs 2 BtMG 1981, § 6 Abs 2 BtMG 1981, § 9 Abs 2 BtMG 1981
    Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • Wolters Kluwer

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer ...

  • doev.de PDF

    Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • rewis.io

    Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose; Therapiealternative; Kostenübernahme; Erlaubniserteilung; Versagungsgründe; Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs; Sachkenntnis; Sicherungsmaßnahmen; ärztliche Betreuung; ...

  • rechtsportal.de

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kranker darf Cannabis anbauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cannabis - im Eigenanbau zur Schmerztherapie

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ist ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.04.2016)

    Hanf frei!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn einem Kranken nur noch Cannabis hilft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Medizinisches Cannabis: Drogen auf Kosten der Krankenkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Recht auf Cannabis als Medizin - Voraussetzung für Kostenübernahme durch GKV und Selbstanbau

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.04.2016)

    Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten erlaubt!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.06.2016)

    Cannabis-Eigenanbau: Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 102 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | BVerwG: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken bei Multipler Sklerose

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 07.04.2016)

    Cannabis-Urteil: Entspannung statt Schmerzen

  • kripoz.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Cannabis als Medizin - Wie Verwaltungsrecht dem Sozial- und Strafrecht die Richtung weist (Dr. Oliver Tolmein; KriPoZ 4/2017)

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2016)

    Schwerkranker darf Cannabis im Badezimmer anbauen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 352
  • NVwZ 2016, 1413
  • DÖV 2016, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Das erforderliche öffentliche Interesse ist zu bejahen, wenn die Erkrankung durch die Behandlung mit dem Betäubungsmittel geheilt oder zumindest gelindert werden kann und wenn dem Betroffenen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    Diese Voraussetzungen, die für die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis genauso gelten wie für die Erlaubnis zu dessen Erwerb (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 a.a.O. S. 360), sind hier erfüllt.

    Danach ist ein therapeutischer Nutzen gegeben, der die Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    bb) Medizinalhanf ist für den Kläger nicht erschwinglich und stellt für ihn daher gleichfalls keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Eigenanbau von Cannabis entfallen lässt (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen den (ersten) Versagungsbescheid der Beklagten vom 31. Juli 2000 fand Mitte 2006 vor dem Oberverwaltungsgericht seinen Abschluss, nachdem die Beklagte den Bescheid mit Blick auf das Senatsurteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - (BVerwGE 123, 352) aufgehoben hatte.

    Das Einheits-Übereinkommen will den therapeutischen Einsatz von Suchtstoffen nicht verhindern (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13

    Kein Cannabis von der Krankenkasse

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte scheiden ein Sachleistungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V oder ein Kostenerstattungs- und Übernahmeanspruch nach § 13 SGB V aus, weil es sich bei Medizinalhanf nicht um ein im Inland zugelassenes Fertigarzneimittel handelt (BSG, Urteile vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 10 f. und vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 25/11 R - BSGE 111, 168 Rn. 12 f.; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 36).

    Ein Anspruch auf der Grundlage von § 135 Abs. 1 SGB V kommt mangels der dafür erforderlichen befürwortenden Richtlinien-Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 12; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 40; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2015 - L 1 KR 221/15 B ER - juris Rn. 18).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass eine Aktualisierung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtswidrig unterblieben wäre (Fall des so genannten Systemversagens, (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 13 f; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 42; LSG München, Beschluss vom 26. November 2015 - L 4 KR 419/15 B ER - juris Rn. 30).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte scheiden ein Sachleistungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V oder ein Kostenerstattungs- und Übernahmeanspruch nach § 13 SGB V aus, weil es sich bei Medizinalhanf nicht um ein im Inland zugelassenes Fertigarzneimittel handelt (BSG, Urteile vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 10 f. und vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 25/11 R - BSGE 111, 168 Rn. 12 f.; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 36).

    Ein Anspruch auf der Grundlage von § 135 Abs. 1 SGB V kommt mangels der dafür erforderlichen befürwortenden Richtlinien-Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 12; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 40; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2015 - L 1 KR 221/15 B ER - juris Rn. 18).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass eine Aktualisierung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtswidrig unterblieben wäre (Fall des so genannten Systemversagens, (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 13 f; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 42; LSG München, Beschluss vom 26. November 2015 - L 4 KR 419/15 B ER - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Die Ausübung des Ermessens nach § 3 Abs. 2 BtMG ist wegen des von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Schutzes der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend zugunsten der Erlaubniserteilung vorgezeichnet (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Oktober 1988 - 1 B 114.88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Es wäre daher unverhältnismäßig, dem Kläger die Möglichkeit der Selbsthilfe durch Eigenanbau auch dann zu verwehren, wenn - wie gezeigt - die erforderliche Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet sind (ebenso VG Köln, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 K 5217/12 - juris Rn. 128, 155).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2015 - L 1 KR 221/15
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Ein Anspruch auf der Grundlage von § 135 Abs. 1 SGB V kommt mangels der dafür erforderlichen befürwortenden Richtlinien-Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 12; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 40; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2015 - L 1 KR 221/15 B ER - juris Rn. 18).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte scheiden ein Sachleistungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V oder ein Kostenerstattungs- und Übernahmeanspruch nach § 13 SGB V aus, weil es sich bei Medizinalhanf nicht um ein im Inland zugelassenes Fertigarzneimittel handelt (BSG, Urteile vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 10 f. und vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 25/11 R - BSGE 111, 168 Rn. 12 f.; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    § 2 Abs. 1a SGB V ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung vom 1. Januar 2012 eingefügt worden und knüpft an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - (BVerfGE 115, 25) an.
  • BSG, 06.01.2005 - B 1 KR 51/03 B

    Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Arzneimitteltherapie, grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Seine Klage gegen die AOK Baden-Württemberg auf Bewilligung des Tetrahydrocannabinol (THC)-haltigen Arzneimittels "Dronabinol-Tropfen" als Sachleistung, hilfsweise auf Kostenerstattung ist vor den Sozialgerichten ohne Erfolg geblieben (Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 9. August 2001 - S 8 KR 286/00 - Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 - BSG, Beschluss vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B -).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
    Das Bundessozialgericht hat demgegenüber angenommen, dass die qualifizierten Erfordernisse einer lebensbedrohlichen oder vergleichbar gravierenden Krankheit im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 bei einer bestehenden Multiplen Sklerose mit sekundär-chronischer Verlaufsform trotz der unbestreitbaren Schwere dieser Erkrankung nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - juris Rn. 18 ff.; vergleichbar Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 211 Rn. 23; LSG Stuttgart, Beschluss vom 10. November 2014 - L 11 KR 3826/14 ER-B - juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2014 - L 11 KR 3826/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelbehandlung bei Erkrankung an multipler Sklerose

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01

    Kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für das Mittel "Algonot Plus" bei

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13

    Im Rahmen der Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz ist das Interesse des

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2011 - L 4 KR 48/11

    Umfang der Pflicht des Staates zur Bereitstellung von Leistungen außerhalb des

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

  • LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15

    Versorgung mit einem cannabionidhaltigen Fertigarzneimittel bei Fibromyalgie

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Entsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BtMG auf eine auf Heilung oder Linderung von pathologischen Zuständen gerichtete Anwendung des Betäubungsmittels abgestellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.14.0] - BVerwGE 154, 352 Rn. 13).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    Diesem Gedanken folgend ist in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bezüglich des Ausschlusses einer Rechtfertigung des unerlaubten Umgangs mit Cannabis durch § 34 StGB zutreffend auf die Möglichkeit einer Genehmigung des Einsatzes von Cannabis zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG abgestellt worden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13, StV 2013, 708 f.; zur Möglichkeit einer solchen Genehmigung BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 354 ff. und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 12 ff.).

    Das Genehmigungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BtMG dient dazu, im Einzelfall unter Abwägung der Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes einerseits und dem möglichen Nutzen andererseits zu entscheiden, ob eine Erlaubnis für den Umgang mit einem Betäubungsmittel erteilt werden kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360) oder bei Ermessensreduzierung auf Null sogar muss (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 37).

    Der Nutzen kann dabei bei schweren Erkrankungen auch bereits in einer Verbesserung des subjektiven Befindens liegen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 14).

    Bezüglich der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten mit selbst angebautem Cannabis hat das Bundesverwaltungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen (Linderung der Beschwerden des Betroffenen; Fehlen eines gleich wirksamen und für ihn erschwinglichen Medikaments) das für die Genehmigung zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sogar verpflichtet, dem Kläger des Ausgangsverfahrens eine solche gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erteilen (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14).

    Ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Maßgabe der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Angeklagte vorliegen oder dem zwingende Versagungsgründe aus § 5 Abs. 1 BtMG entgegenstehen (dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 26 ff.), wäre gerade im Genehmigungsverfahren zu prüfen gewesen.

    Die Angeklagte hat die Möglichkeit eines nach den Vorgaben des Betäubungsmittelstrafrechts ausnahmsweise erlaubten Umgangs mit ansonsten nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln gar nicht in Betracht gezogen, sondern hat seit 2013 von vornherein auf Heroin, dessen konkrete Wirkstoffkonzentration und Zusammensetzung sie nicht kontrollieren konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 31), als Mittel der Schmerzbekämpfung gesetzt (UA S. 6).

  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Zudem hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen ist, wenn das Betäubungsmittel für die medizinische Versorgung notwendig ist und dem an Multiple-Sklerose erkrankten Kläger keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht (vgl. Urteil vom 06.04.2016 ­ BVerwG 3 C 10.14 ­ m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Anders als bei illegal beschafften Cannabis kann jedoch im Einzelfall bei einem Eigenanbau eine hinreichende Therapiesicherheit durch andere Gegebenheiten als noch gewährleistet angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - NVwZ 2016, 1413).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

    Er hat weiter auf Entscheidungen des BVerwG vom 19. Mai 2005 (3 C 17/04 - juris) und vom 6. April 2016 (3 C 10.14 - noch nicht veröffentlicht), des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2012 (13 A 414/11 - juris) sowie des BVerfG vom 11. Februar 2015 (2 BvR 1694/14 - juris) verwiesen.

    Die angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffen die betäubungsmittelrechtliche Frage des Erwerbs von Cannabis (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17/04 - juris, Rn. 12 ff.) bzw. dessen Eigenanbau (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 42 ff.; nachgehend BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/14 - noch nicht veröffentlicht; Pressemitteilung des BVerwG Nr. 26/2016 vom 6. April 2016).

  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    (Az. 3 C 10/14), N... H......... (Az. 3 C 22/14), T... H...... (Az. 3 C 23/14), T.

    Bereits die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat mit Urteilen vom 20. Juni und 8. September 2016 in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 entschieden hat, bilden eine hinreichende Mehrheit von natürlichen Personen i. S. v. § 2 Abs. 1 VereinsG, die sich über einen längeren Zeitraum freiwillig zur Verwirklichung des oben festgestellten Zwecks zusammengeschlossen haben.

    108 Die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 mit Urteilen vom 23. Juni 2016 entschieden hat, einschließlich der Vertreterin der Klägerin, S.

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbstversorgung bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.

    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 06.04.2016 mehrfach hervorgehoben, dass der Eigenanbau und die Anwendung von Cannabis unter ärztlicher Betreuung und Begleitung erfolgen und hierdurch die erforderliche Sachkenntnis gewährleistet ist, eine Überdosierung vermieden und die Cannabiszufuhr auf das notwendige Maß beschränkt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - juris, Rn. 27, 31 und 34.

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur

    Mit Beschluss vom 22.06.2015 wurde auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des OVG NRW in den Verfahren 13 A 1802/14 u.a. oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 3 C 10.14 angeordnet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbstversorgung bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.

    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbsttherapie mit Cannabisblüten bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.

    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht;

    Einen Naturalleistungsanspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten hat der Antragsteller auch vor dem Hintergrund, dass er Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist (Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 24.04.2014) nicht, weil dieses Mittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört (s. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10/14 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2013 - L 5 KR 311/13 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -).
  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 21.1306

    Auslegung des Klageantrags einer Vornahmeklage als hilfsweise Bescheidungsklage,

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 4 KR 2836/16
  • VG Köln, 04.12.2017 - 7 L 3672/17

    Verpflichtung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht