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   BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63   

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BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63 (https://dejure.org/1963,143)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1963 - IV C 125.63 (https://dejure.org/1963,143)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1963 - IV C 125.63 (https://dejure.org/1963,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines noch nicht erledigten Beweisbeschlusses - Bedeutung der Einkünfte des Ehepartners eines Leistungsbewerbers für die Ermittlung eines Anspruchs auf Kriegsschadenrente und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 172
  • NJW 1964, 787
  • WM 1964, 257
  • DVBl 1964, 194
  • JR 1965, 192
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
    Arbeitsverdienst eines Mitgliedes der Familieneinheit ist, soweit er nur unter Raubbau an der Gesundheit erzielt wird, bei der Unterhaltshilfe nicht anzurechnen (Bestätigung von BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]).

    Schon in dem grundsätzlichen, später noch ausgebauten Raubbau-Urteil BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55] ist in Leitsatz 3 ausdrücklich - wie es bei dem engen Zusammenhang zwischen Einkommenshöchstbetrag (§ 267 LAG) und Anrechnung (§ 270 LAG) ohnehin naheliegt - ausgesprochen, daß Raubbau-Arbeitsverdienst nicht nur bei der Errechnungdes Einkommenshöchstbetrages ausscheidet, sondern auch nicht anzurechnen ist.

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
    Wenn das Gericht einen noch nicht erledigten Beweisbeschluß aufhebt, muß es den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor es ein Urteil verkündet (Weiterbildung von BVerwGE 12, 268).

    Wie der erkennende Senat grundsätzlich (BVerwGE 12, 268) entschieden hat, darf nach § 86 VwGO der Beweisantrag eines Verfahrensbeteiligten nur in der Weise abgelehnt werden, daß ihm noch möglich bleibt, etwaige andere.

  • BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63

    Ausschluss von der Feststellung eines Vertreibungsschadens an Hausrat -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
    Nachdem der Senat durch Beschluß vom 6. August 1963 - BVerwG IV B 78.63 - eine Revision zugelassen hatte, hat der Kläger Revision eingelegt mit dem Antrag auf Rückverweisung unter Urteilsaufhebung; er regt an, möglichst zu seinen Gunsten durchzuerkennen.
  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
    Beweisanträge zu stellen; der Senat hat diesen Grundsatz auch auf das schriftliche Verfahren angewendet (BVerwGE 15, 175).
  • BVerwG, 08.04.1960 - IV C 24.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
    An dieser in ständiger Rechtsprechung (statt aller zu vgl. Urteil BVerwG IV C 24.58 vom 8. April 1960 [RLA 1960 S. 265]) entwickelten Auffassung ist festzuhalten.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Von der durch § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO eröffneten Möglichkeit der Zurückverweisung an einen anderen Senat des Berufungsgerichts sieht der Senat ab, da er davon ausgeht, daß die Vorgaben des § 144 Abs. 6 VwGO zur Wahrung der Belange des Klägers ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1963 BVerwG 4 C 125.63 - BVerwGE 17, 172).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6; vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11; zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Ausweislich der Sitzungsniederschrift hat das Berufungsgericht nicht wie in dem in BVerwGE 17, 172 entschiedenen Fall im Anschluß an die Aufhebung des Beweisbeschlusses das Urteil verkündet, sondern zwei getrennte Beschlüsse erlassen.

    Eine besondere Verpflichtung des Prozeßgerichts, eine von ihm angeordnete Beweisaufnahme unter allen Umständen durchzuführen, besteht nicht (vgl. BVerwGE 17, 172 und Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 153.64 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 39]).

  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Sollte der Verwaltungsgerichtshof von dem - gemäß § 98 VwGO, § 358 ZPO nicht notwendigen - Beweisbeschluss vor seiner Erledigung (stillschweigend) abgerückt sein, so könnte dies zunächst im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie auf § 86 Abs. 2 VwGO verfahrensfehlerhaft sein, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden wäre, die aus seiner Sicht noch erforderliche Sachaufklärung durch Stellung eines Beweisantrags zu bewirken (vgl. BVerwGE 17, 172; 69, 70, 80).
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 105.71

    Aufhebung eines Beweisbeschlusses - Deutsche Volkszugehörigkeit eines Verfolgten

    Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwGE 17, 172; 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 68/67]und 37, 38.

    Wie der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. November 1963 - BVerwG IV C 125.63 - (BVerwGE 17, 172) in Anwendung von § 86 Abs. 2 VwGO ausgeführt hat, muß die Aufhebung eines nicht erledigten Beweisbeschlusses den Parteien vor Verkündung des Urteils zur Kenntnis gebracht werden, damit diese dazu Stellung nehmen können.

  • BVerwG, 26.08.1980 - 3 B 15.80

    Unterlassene Durchführung eines Beweisbeschlusses - Erwerbs von

    Die Klägerin hatte mithin Gelegenheit, sich auf die veränderte Prozeßlage einzustellen (vgl. BVerwGE 17, 172).
  • BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in

    Es kann dahinstehen, ob Art. 103 Abs. 1 GG es geboten hätte, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, sich auf die Änderung der Verfahrenslage einzustellen, die durch den Wandel der Auffassung des Oberlandesgerichts zur Notwendigkeit einer Erledigung der beschlossenen Beweiserhebung bewirkt wurde (bejahend für vergleichbare Fallgestaltungen im Verwaltungsprozeß und im strafgerichtlichen Verfahren: BVerwGE 17, 172 f. und Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., 1983, S. 773 f. m. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 A 9.21

    Aufhebung des Beweisbeschlusses nach Anhörung der Beteiligten

    Erforderlich ist lediglich, dass dies den Beteiligten - wie hier geschehen - rechtzeitig mitgeteilt und ihnen Gelegenheit gegeben wird, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1963 - 4 C 125.63 - BVerwGE 17, 172 und vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 Rn. 29 sowie Beschlüsse vom 26. August 1980 - 3 B 15.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128 S. 31 und vom 5. November 2001 - 7 B 56.01 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb -

    Aber selbst wenn das anzunehmen wäre, wäre das Verwaltungsgericht nach Lage der Sache nicht gehindert gewesen, auf die Ausführung nachträglich zu verzichten; es hätte das dann den Beteiligten lediglich rechtzeitig mitzuteilen gehabt, damit diese sich darauf hätten einstellen können (vgl. BVerwGE 17, 172).
  • BVerwG, 03.06.1996 - 2 B 138.95

    Antrag eines Berufsunteroffiziers der Wehrmacht auf Ruhegehalt - Erfordernis

    Er darf daher insbesondere nicht erst gleichzeitig mit dem Urteil verkündet werden (vgl. BVerwGE 12, 268; 15, 175 [BVerwG 28.11.1962 - III C 203/61]; 17, 172 f. [BVerwG 22.11.1963 - IV C 103/63]).
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64

    Erfordernis der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten zu einer Beweiserhebung bzw.

  • BVerwG, 16.08.1973 - III C 75.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Gestellung von im

  • BVerwG, 24.06.1993 - 11 B 33.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.06.1972 - II B 57.71

    Auswirkungen einer Augenerkrankung (Schädigung im Wehrdienst) auf eine

  • BVerwG, 28.02.1991 - 9 B 234.90

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Unterbleibens der Vernehmung weiterer,

  • BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80

    Gerichtliche Ablehnung der Vernehmung des Vaters des Klägers in Ermangelung eines

  • BVerwG, 06.05.1971 - VIII C 10.69

    Prozessualer Anspruch auf Zeugenvernehmung

  • BVerwG, 27.10.1965 - V C 94.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.07.1967 - III B 69.67

    Begriffe des festgestellten oder bekannten Einheitswertes - Annahme eines

  • BVerwG, 22.04.1968 - V B 70.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.08.1965 - IV CB 128.65

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsverfahrens - Ortsdurchfahrt als Teil einer

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