Rechtsprechung
BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" infolge nachträglicher Beschaffung von Beweismitteln - Rechtliche Tragweite der Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts (Pensionsfestsetzungsbescheides)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1961 - 1 S 405/59
- BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 19, 153
- MDR 1964, 947
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 27.05.1960 - VIII C 358.59
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Trotz Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes (Pensionsfestsetzungsbescheides) hat der Betroffene einen Anspruch auf neue Sachentscheidung der Verwaltungsbehörde bei Änderung der Sachlage; einer solchen steht es gleich, wenn nachträglich aus amtlichen Unterlagen Beweismittel beschafft werden konnten, die eine Beurteilung des Anspruchs unter anderen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erforderten und den bisher unanfechtbar abgelehnten Anspruch als möglicherweise begründet erscheinen ließen (im Anschluß an BVerwG VIII C 358.59).Sie ist schon zulässig, wenn er eine Änderung der Sach- oder Rechtslage - oder das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen - geltend macht; ob diese Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, ist dann eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DVBl. 1960 S. 856]).
- Im übrigen steht es regelmäßig im Ermessen der Behörde, ob sie in eine neue Sachprüfung eintreten oder dies mit dem Hinweis auf die Unanfechtbarkeit der getroffenen Regelung ablehnen will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DVBl. 1960 S. 856], vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 127.59 - [DVBl. 1961 S. 88] und vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [DVBl. 1963 S. 186]).
Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in einem Fall, in dem es um die Erteilung des Flüchtlingsausweises C ging, eine die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur rechtlichen Neubescheidung rechtfertigende wesentliche Änderung der Sachlage im Hinblick auf den Beweisnotstand der Sowjetzonenflüchtlinge bereits darin gesehen, daß es dem dortigen Kläger nach unanfechtbarer Ablehnung der Erteilung des Ausweises gelungen war, neue Beweismittel zu beschaffen, die eine Beurteilung des Anspruchs unter anderen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erforderten und den bisher unanfechtbar abgelehnten Anspruch als möglicherweise begründet erscheinen ließen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DÖV 1960 S. 838; DVBl. 1960 S. 856; JR 1961 S. 113]).
- BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Bei beamtenrechtlichen Bescheiden, mit denen die Verwaltung unter Zugrundelegung eines zeitlich abgeschlossenen Sachverhaltes den versorgungsrechtlichen Status eines Beamten endgültig regeln will, steht allerdings die Unanfechtbarkeit regelmäßig einem Anspruch des Beamten auf neue Sachentscheidung über den geregelten Anspruch entgegen, wenn nicht inzwischen eine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist (vgl. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]).Sie ist schon zulässig, wenn er eine Änderung der Sach- oder Rechtslage - oder das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen - geltend macht; ob diese Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, ist dann eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DVBl. 1960 S. 856]).
- BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Welche rechtliche Tragweite die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes hat, läßt sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (vgl. BVerfGE 2, 380 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] [393]; BVerwGE 4, 250 [253]).Sie hindert nicht stets die Wiederholung des einmal abgelehnten Antrages auch ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl. BVerwGE 4, 250 [BVerwG 24.01.1957 - I C 194/54] [253] mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 127.59
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
- Im übrigen steht es regelmäßig im Ermessen der Behörde, ob sie in eine neue Sachprüfung eintreten oder dies mit dem Hinweis auf die Unanfechtbarkeit der getroffenen Regelung ablehnen will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DVBl. 1960 S. 856], vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 127.59 - [DVBl. 1961 S. 88] und vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [DVBl. 1963 S. 186]). - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
- Im übrigen steht es regelmäßig im Ermessen der Behörde, ob sie in eine neue Sachprüfung eintreten oder dies mit dem Hinweis auf die Unanfechtbarkeit der getroffenen Regelung ablehnen will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [DVBl. 1960 S. 856], vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 127.59 - [DVBl. 1961 S. 88] und vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [DVBl. 1963 S. 186]). - BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Welche rechtliche Tragweite die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes hat, läßt sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (vgl. BVerfGE 2, 380 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] [393]; BVerwGE 4, 250 [253]). - BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Für die nunmehr notwendige Neubescheidung der Eingabe des Klägers vom 23. November 1957 wird vorsorglich auf § 58 Abs. 2 G 131 und darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 (dritte Alternative) BBG zwischen der tatsächlichen Wahrnehmung der Obliegenheiten des höheren oder eines diesem gleichwertigen Amtes und der Übertragung des letzten Amtes regelmäßig ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (BVerwG, Urteil vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 4]) und in die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 (dritte Alternative) BBG grundsätzlich nicht solche vor der letzten Beförderung liegenden Dienstzeiten einbezogen werden dürfen, während deren der Beamte zwar bereits die Obliegenheiten des ihm zuletzt übertragenen höheren Amtes wahrgenommen hat, die Beförderung jedoch aus in seiner Person liegenden Gründen (z.B. unzureichende Ausbildung oder Bewährung), also mangels Beförderungsreife des Beamten, unterblieben ist (BVerwG, Urteil vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8]). - BVerwG, 29.06.1959 - V C 168.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Der von dem Kläger wiederholt hervorgehobene Umstand, er habe erst nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid vom 16. März 1954 und kurz vor seinem Antrag vom 23. November 1957 von der Ausnahmeregelung des § 109 Abs. 2 (dritte Alternative) BBG Kenntnis erhalten, könnte für die Entscheidung allenfalls dann bedeutsam sein, wenn ihm im Hinblick auf diese Rechtsunkenntnis wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist hätte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden müssen und deshalb das Verwaltungsverfahren trotz Ablaufs der Beschwerdefrist noch nicht abgeschlossen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1959 - BVerwG V C 168.57 -). - BVerwG, 24.06.1960 - VII C 53.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Tritt allerdings inzwischen eine den konkreten Anspruch berührende Änderung der Sach- oder Rechtslage ein oder ergeben sich Gründe, die zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahrens führen würden, so muß die Behörde auf Antrag eine neue Sachentscheidung treffen; denn die Bindungswirkung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes reicht jedenfalls nicht weiter als die eines rechtskräftigen Gerichtsurteils (vgl. Urteil vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 - [VerwRspr. Bd. 13 Nr. 33; DVBl. 1960 S. 728; DÖV 1960 S. 839]). - BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
Auszug aus BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Für die nunmehr notwendige Neubescheidung der Eingabe des Klägers vom 23. November 1957 wird vorsorglich auf § 58 Abs. 2 G 131 und darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 (dritte Alternative) BBG zwischen der tatsächlichen Wahrnehmung der Obliegenheiten des höheren oder eines diesem gleichwertigen Amtes und der Übertragung des letzten Amtes regelmäßig ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (BVerwG, Urteil vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 4]) und in die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 (dritte Alternative) BBG grundsätzlich nicht solche vor der letzten Beförderung liegenden Dienstzeiten einbezogen werden dürfen, während deren der Beamte zwar bereits die Obliegenheiten des ihm zuletzt übertragenen höheren Amtes wahrgenommen hat, die Beförderung jedoch aus in seiner Person liegenden Gründen (z.B. unzureichende Ausbildung oder Bewährung), also mangels Beförderungsreife des Beamten, unterblieben ist (BVerwG, Urteil vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8]).
- BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Dementsprechend kann der dargelegten Meinung des erkennenden Senats nicht die in zahlreichen für andere Rechtsgebiete ergangenen Entscheidungen vertretene Auffassung entgegengehalten werden, daß die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes, wenn nicht inzwischen eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist, regelmäßig einem Anspruch auf eine erneute Sachentscheidung entgegenstehe (vgl. z.B. dieUrteile vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 - [DVBl. 1960, 728], vom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - BVerwGE 19, 153 [154 f.]vom 12. Mai 1966, - BVerwG VIII C 125.64 - [BVerwGE 24, 115] undvom 21. August 1970 - BVerwG I C 22.68 - [Buchholz 418.03 Nr. 7]). - BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13
Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu …
Der Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes lassen sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (vgl. BVerfGE 2, 380, 393; BVerwGE 4, 250, 252 f.; 19, 153, 154; 25, 241, 242; 48, 271, 278 f.).Die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes steht indes, wenn nicht inzwischen eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist, regelmäßig einem Anspruch auf eine erneute Sachentscheidung entgegen (vgl. nur BVerwGE 19, 153, 154 f.; 24, 115, 116 f.; BVerwG, DVBl. 1960, 728 f.).
- BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch …
Räumt dieses Recht der Behörde keinen Ermessensspielraum ein, so ist die Behörde gebunden (…vgl. Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl., § 65 I 2 S. 315;… Kopp, a.a.O., § 51 Rdnr. 10;… Knack, a.a.O., § 51 Rdnr. 4.3; zum früheren Recht: BVerwG, Urteile vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - BVerwGE 15, 155 [157] undvom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - BVerwGE 19, 153 [155];… a.A. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 51 Rdnr. 17 und 18 und Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 1 und 21: Ermessensentscheidung).
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68
Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …
Die ungeschriebenen allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts über die Wiederaufnahme von Verfahren sind deshalb zur Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften heranzuziehen (vgl. BVerwGE 19, 153 [BVerwG 16.07.1964 - II C 66/61] [155]). - BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64
Rechtsmittel
Ausnahmsweise ist der mit dem zweiten Antrag geltend gemachte Anspruch gerichtlich zu überprüfen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder Wiederaufnahmegründe im Sinne des Prozeßrechts geltend gemacht werden (im Anschluß an BVerwGE 19, 153).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 10, 12; 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 13, 99 [BVerwG 03.10.1961 - VI B 23/61]; 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]; 19, 153) f [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]ührt nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine erneute sachliche Überprüfung eines unanfechtbaren Ablehnungsbescheides durch die zuständige Behörde - ein sogenannter Zweitbescheid - in der Regel zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung des erneut geltend gemachten Anspruchs in den Grenzen, in denen sich die Behörde - wenn sie zu einer erneuten Ablehnung gekommen ist - durch die neue Sachprüfung einer erneuten gerichtlichen Überprüfung unterworfen hat; dem steht es nicht entgegen, daß der Antrag, der zu einer neuen Überprüfung führte, nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Antragsfrist gestellt worden ist (vgl. das Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 -, DVBl. 1965 S. 485).
Die Bindungswirkung unanfechtbar gewordener Bescheide, die dem Grundsatz nach einem Recht auf erneute Überprüfung bereits abgelehnter Ansprüche entgegensteht, reicht allerdings nicht weiter als die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile (BVerwGE 19, 153).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind in bestimmten Fällen der Beweisnot eines Antragstellers außer den förmlichen Wiederaufnahmegründen (§ 580 ZPO) auch sonstige Beweismittel, die dem Antragsteller bei Abschluß des ersten Verfahrens nicht zur Verfügung standen, für geeignet erklärt worden, den Anspruch auf eine erneute Überprüfung eines unanfechtbar abgelehnten Anspruchs zu rechtfertigen; es wird dann aber gefordert, daß sie geeignet sind, zu einer neuen rechtlichen Beurteilung des Anspruchs unter neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu führen (BVerwGE 19, 153 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 -, JR 1961 S. 113 = DÖV 1960 S. 838 = DVBl. 1960 S. 856).
- BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72
Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …
Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahmegründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Hiervon geht - ebenso wie der Bundesgerichtshof in der hier angegriffenen Entscheidung - auch das Bundesverwaltungsgericht speziell für das Wiedergutmachungsrecht (BVerwG MDR 1969, S, 697 f.) sowie für andere Rechtsgebiete aus (vgl. BVerwGE 19, 153 [155] - Beamtenrecht - BVerwGE 26, 153 [155] - Kriegsgefangenenentschädigungsrecht - BVerwGE 28, 122[125] - Lastenausgleichsrecht -). - BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
Voraussetzungen der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]) kann die Behörde sich gegenüber einem Antrag auf erneute Entscheidung über ein Begehren, das bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Verfahrens war, auf die Unanfechtbarkeit der in der Sache früher getroffenen Entscheidung berufen, auch wenn der Betroffene geltend macht, die frühere Entscheidung stehe mit der materiellen Rechtslage nicht im Einklang.Auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und gegebenenfalls auf eine sachliche Überprüfung der früheren Entscheidung hat der Betroffene nach den Grundsätzen dieser Rechtsprechung nur dann Anspruch, wenn er sich mit Recht darauf berufen kann, daß zu seinen Gunsten in der Sach- und Rechtslage eine für die Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs erhebliche Änderung eingetreten sei (BVerwGE 19, 153), oder wenn er Wiederaufnahmegründe im Sinne des Prozeßrechts geltend macht (BVerwGE 24, 115).
Daß es im freien Ermessen der Behörde stehe, ein durch rechtsbeständig gewordenen Bescheid abgeschlossenes Verfahren mit dem Ziele einer neuen Sachentscheidung wiederaufzugreifen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon vielfach entschieden (vgl. insbesondere - mit weiteren Hinweisen - BVerwGE 19, 153 [155]; ferner BVerwGE 23, 25 [28]; 24, 115 [118]; 26, 153 [155] sowie Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 121 VwGO Nr. 6 = JR 1961, 113 = DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856]).
- BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75
Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden …
Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahme gründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]).Ausgangspunkt für die Annahme einer Pflicht zum Wiederaufgreifen in Fällen des Auffindens neuer Beweismittel ist außerdem ein anderer, nämlich die Erwägung, daß sich die Entscheidungsgrundlage dadurch nachträglich geändert hat, daß neue Beweismittel verfügbar werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (BVerwGE 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [243]).
- BVerwG, 29.08.1967 - VI B 32.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, wann ein selbständig anfechtbarer "Zweitbescheid", wann nur eine einen unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt "wiederholende Verfügung" vorliegt und wann ein Anspruch auf Wiederaufgreifen der Sache besteht (vgl. neben der vom Kläger angeführten Entscheidung BVerwGE 19, 153 u.a. die Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG VI C 167.62 - und vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 110.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 G 131 Nr. 31]).Eine Abweichung von dem Urteil vom 16. Juli 1964 (BVerwGE 19, 153), auf das sich der Kläger beruft, liegt nicht vor, weil die dort (…a.a.O. S. 155) für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen der Sache aufgestellten Voraussetzungen ersichtlich nicht gegeben sind.
- BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78
Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten …
- BVerwG, 19.10.1968 - III C 123.66
Mängel des Vorverfahrens als Verfahrensrüge - Voraussetzungen für eine …
- BVerwG, 09.10.1969 - II C 131.67
Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der …
- BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81
Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen …
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Versorgungsansprüche eines Beamten - Versetzung in den Ruhestand wegen …
- BVerwG, 10.03.1966 - II C 8.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.08.1969 - VII B 53.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst als "letzter Sohn" - Anfechtbarkeit eines …
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81
Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …
- BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 52.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 55.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.08.1970 - I C 22.68
Anrechnung des Einkommens der Familienmitglieder einer verheirateten Hebamme bei …
- BVerwG, 14.02.1973 - VI B 15.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 10.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Wiederaufgreifen eines Verfahrens
- BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67
Unanfechtbarkeit eines Bescheides
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 15.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.01.1965 - II C 89.62
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung einer behördlichen …
- BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 29.75
Versorgungsansprüche ehemaliger Beamter - Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz …
- BVerwG, 26.05.1966 - II C 68.65
Erfordernis förmlicher Zustellung - Erfordernis einer gesonderten Entscheidung …
- BVerwG, 18.12.1978 - 2 B 75.78
Auswirkung einer missverständlichen Bezeichnung verschiedener Streitgegenstände …
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 91.70
Folgen einer mangelnden Begründung für einen Sperrvermerk - …
- BVerwG, 10.08.1971 - II B 16.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verpflichtung einer Behörde zum …
- BVerwG, 08.06.1965 - VI C 13.64
Entscheidung des Dienstherrn über den Status als Beamter oder Berufssoldat - …
- BVerwG, 09.10.1979 - 2 B 56.79
Ablehnung von Beweisanträgen - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
- BVerwG, 10.02.1977 - 6 B 37.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.09.1976 - 2 B 66.75
Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - Verwertung …
- BVerwG, 29.12.1971 - II B 50.71
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Wiedereröffnung eines …
- BVerwG, 27.12.1971 - II B 35.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.03.1968 - II B 1.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung …
- BVerwG, 13.11.1967 - VI B 38.67
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 29.05.1979 - 5 B 27.79
Erneute Entscheidung in der Sache durch eine Behörde trotz Eintritt der …
- BVerwG, 26.05.1977 - 2 B 5.77
- BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
- BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versorgung nach dem Gesetz …
- BVerwG, 02.03.1967 - III B 21.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.12.1966 - II C 59.64
Versorgungsrecht für ehemalige Berufssoldaten - Rücknahme eines …
- BVerwG, 14.12.1966 - VI B 33.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 24.11.1965 - VIII C 2.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 12 A 1099/05
Rechtmäßigkeit i.R.d. Rücknahme eines Aufnahmebescheides und Bekenntnis zum …
- BVerwG, 21.03.1973 - I WB 42.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.03.1973 - VI B 20.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.03.1968 - III B 152.67
Wiederaufnahme eines durch einen unanfechtbaren Bescheid abgeschlossenen …
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 84.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.11.1964 - VI C 110.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.08.1973 - I WB 39.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.03.1973 - I WB 5.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.03.1973 - I WB 4.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.03.1973 - I WB 213.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.11.1966 - VI C 98.64
Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Vorschriften des Gesetzes zu …
- VG Koblenz, 11.11.1975 - 6 K 139/74
Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach G 131; Verfügungsbefugnis der Verwaltung …
- BVerwG, 27.11.1969 - II C 41.65
Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Entlassungsgeldes - …
- BVerwG, 23.11.1967 - II C 12.65
Wiederaufnahme in die Anwärterliste für eine Zugschaffnerlaufbahn - Anfechtung …
- BVerwG, 12.11.1964 - II C 116.61
Beförderung während des Krieges gefallener Soldaten - Tapferkeitsbeförderung …