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   BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53   

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BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53 (https://dejure.org/1955,87)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1955 - I C 121.53 (https://dejure.org/1955,87)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - I C 121.53 (https://dejure.org/1955,87)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 85
  • NJW 1955, 1532
  • DVBl 1955, 666
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Es liegt kein Grund vor anzunehmen, daß das Grundrecht "seinem Wesen nach" für solche Berufe nicht gelte, wie das Bundesverwaltungsgericht meint (BVerwGE 2, 85 [86]; 4, 250 [254]).

    Namentlich geht es nicht an, mit dem Bundesverwaltungsgericht anzunehmen, die unabweisbare Notwendigkeit einer gesetzlichen Maßnahme müsse deshalb geprüft werden, weil von ihrer Anerkennung die Zulässigkeit eines Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts abhänge (BVerwGE 2, 85 [87]; 4, 167 [171 f.]).

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

    Beruf im Sinne dieses Grundrechts ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung (BVerwGE 1, 54, 92 [93], 269 [279]; 2, 85 [86], 89 [92], 295 [298]; 4, 250 [254 f.]).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [86]) zum Ausdruck gebracht, daß das Grundrecht der freien Berufswahl seinem Wesen nach nicht für solche Berufe gelte, die Aufgaben wahrnähmen, welche der öffentlichen Hand vorbehalten seien.

    Diese Befugnis des Gesetzgebers wird auch durch die Vorschrift des Art. 19 Abs. 2 GG dann nicht ausgeschlossen, wenn der Zugang zum Beruf von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, auf die der Bewerber selbst Einfluß nehmen kann, z.B. von einer bestimmten Vorbildung (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [86/87]; ferner Stellungnahme des Senatsvom 18. August 1955 - BVerwG I ER 10.55/13 -, NJW 1955 S. 1773 = DÖV 1955 S. 731 = Gewerbearchiv 1955 S. 67).

  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 26.56

    Beschränkung des Grundrechts der freien Wahl einer Ausbildungsstätte - Versagung

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs, die zulässigen Beschränkungen für den Zugang zu öffentlichen Ämtern seien weder dem Art. 2 Abs. 1 GG noch dem Art. 12 Abs. 1 GG, sondern ausschließlich dem Art. 33 Abs. 2 GG zu entnehmen, entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über das Verhältnis zwischen den Regelungen der Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwGE 1, 48 [51]; 2, 110 [111], 295 [298], 324 [327]; 3, 254 [255]; 4, 250 [254]) und darüber, daß das Grundrecht der freien Berufswahl seinem Wesen nach nicht für die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben befaßten Berufe gilt (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [86], 89 [92]; 3, 21 [23]; 4, 250 [254]).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat indessen nicht beachtet, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtsberatenden Berufe, so der Beruf des Rechtsanwalts, nicht zu denjenigen Berufen gehören, die der öffentlichen Hand vorbehaltene Aufgaben wahrnehmen (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [86], 89 [92]), und daß demgemäß für diese Berufe die Frage nach der Grundgesetzmäßigkeit von Zulassungsschranken nicht nach Art. 33 Abs. 2, sondern nach Art. 12 Abs. 1 GG zu beantworten ist.

    Denn "Beruf" im Sinne des Art. 12 Abs. 1. GG ist nur eine auf die Dauer berechnete, nicht nur vorübergehende, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 1, 54, 92 [93], 270 [279]; 2, 85 [86], 89 [92], 295 [298]; 3, 21 [23], 304 [306]; 4, 51 [55], 250 [254, 256]).

    Bietet hiernach weder Art. 12 Abs. 1 Satz 2 noch Art. 33 Abs. 2 GG eine Ermächtigungsgrundlage für die Beschränkung des Grundrechts der freien Wahl einer Ausbildungsstätte, so kann mangels einer anderen, aus dem Grundgesetz ersichtlichen ausdrücklichen Ermächtigung zu derartigen Beschränkungen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Grundrecht beschränkt werden darf, nur unter Verwendung des von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes zutreffend beantwortet werden, wonach es zum Inbegriff aller Grundrechte - also auch des Grundrechts der freien Wahl einer Ausbildungsstätte - gehört, daß sie nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wenn dadurch für den Bestand der Gemeinschaft notwendige Rechtsgüter gefährdet würden (BVerwGE 1, 48 [52]; 2, 85 [87], 89 [94], 295 [300]; 3, 21 [24]; 4, 95 [96], 167 [171]).

    Zwar gehört zu den Rechtsgütern, deren Schutzbedürftigkeit nach dieser Rechtsprechung einer schrankenlosen Ausübung des Grundrechts auf freie Wahl einer Ausbildungsstätte entgegensteht, auch eine geordnete Rechtspflege und mit dieser die einwandfreie Beratung der Rechtsuchenden; es ist daher Aufgabe des Staates, im Interesse der Rechtsuchenden alle Vorkehrungen zu treffen, um eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten (BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] [88], 89 [94]).

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Hiervon abgesehen könne das Rechtsberatungsgesetz, auch insoweit von der in der Rechtsprechung bisher allgemein vertretenen Auffassung abweichend, nicht mehr als Schutzgesetz zugunsten der Anwälte angesehen werden, nachdem die Zulassung als Rechtsbeistand im Hinblick auf Art. 12 GG nicht mehr von einem Bedürfnis nach Zulassung abhängig gemacht werden dürfe (BVerwG NJW 1955, 1532); der Kläger könne deshalb die Sachbefugnis auch nicht durch Übertragung oder Ermächtigung im Wege einer Satzungsbestimmung erworben haben.

    Hierbei kann zugunsten der Beklagten davon ausgegangen werden, daß das in Art. 1 § 1 des Gesetzes aufgestellte Zulassungserfordernis eines örtlichen Bedürfnisses nicht mit der durch Art. 12 des Grundgesetzes gewährleisteten Freiheit der Berufswahl vereinbar ist (so BVerwG NJW 1955, 1532; ablehnend Heuss a.a.O. und Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 157 Fußnote 4).

  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Die ursprünglich im Gesetz zusätzlich vorgesehene Bedürfnisprüfung wird bei deutschen Bewerbern seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 1955 (BVerwGE 2, 85) wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht mehr vorgenommen.
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Es kann danach keinem Zweifel unterliegen, daß das Grundrecht der freien Berufswahl auch für den Apothekerberuf gilt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hindert das Grundrecht der freien Berufswahl den Gesetzgeber nicht, unter dem Gesichtspunkt einer Regelung der Berufsausübung die Berufsaufnahme von einer Erlaubnis, einer Berufszulassung, und die Erteilung der Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 - und 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58

    Rechtsmittel

    Zu der hierbei auftauchenden Frage, ob § 107 a AbgO mit dem Grundgesetz (Art. 2 und 12) vereinbar ist, wird auf BFH 55, 432, 435 und 56, 832, 835 sowie auf BVerwG 1, 21 und 48, ferner NJW 1955, 1532 Nr. 23 und MDR 1959, 323 Nr. 128 verwiesen.
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Nur insoweit erscheint die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz angesichts der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) in der Tat zweifelhaft (vgl. BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53]).
  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Allerdings gilt das Grundrecht der freien Berufswahl seinem Wesen nach nicht für solche Berufe, die Aufgaben wahrnehmen, welche der öffentlichen Hand vorbehalten sind(Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - BVerwG I C 121.53 -, NJW 1955 S. 1532).
  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten

  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-76/90

    Manfred Säger gegen Dennemeyer & Co. Ltd. - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen

  • BVerwG, 20.12.1973 - III C 130.70

    Schadensfeststellung an Gegenständen der Berufsausübung - Schadensfeststellung an

  • BVerwG, 13.02.1970 - I C 3.68

    Erteilung einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

  • BVerwG, 04.12.1958 - I C 88.56

    Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt wegen Unvereinbarkeit einer Tätigkeit

  • BVerwG, 19.12.1957 - II C 72.57

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verwaltungsaktes auf dem Gebiet des

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 195.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.08.1985 - 5 B 4.85

    Vereinbarkeit einer berufsrechtlichen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 227.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII C 149.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1957 - VII CB 225.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.11.1957 - VII CB 118.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1955 - I C 39.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1955 - I C 109.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.10.1955 - I C 139.53

    Rechtsmittel

  • VG Halle, 24.06.2011 - 1 A 382/09

    Berufliche Rehabilitierung für freischaffenden Schriftsteller

  • BVerwG, 14.06.1984 - 7 B 25.84

    Erlaubnis zur Ausübung des Güternahverkehrs nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 2.60
  • BVerwG, 09.01.1957 - I C 174.56

    Rechtsmittel

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