Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,47
BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64 (https://dejure.org/1964,47)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1964 - I C 36.64 (https://dejure.org/1964,47)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1964 - I C 36.64 (https://dejure.org/1964,47)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,47) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung - Voraussetzungen der Zulassung eines Bauvorhaben während des Planaufstellungsverfahrens - Notwendigkeit des Erlasses einer Veränderungssperre - Rechtsfolgen des Planaufstellungsbeschlusses für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ...

  • rechtsportal.de

    Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 127
  • NJW 1965, 549
  • NJW 1966, 172 (Ls.)
  • DVBl 1965, 284
  • DÖV 1965, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
    Denn die Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung kommt, wie in den Urteilen vom 28. April 1964 (BVerwGE 18, 242 [244 ff.]) und vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (DÖV 1964 S. 782 = DVBl. 1964 S. 916 = MDR 1964 S. 946) näher dargelegt ist, einer vorweggenommenen Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben gleich.

    Der Senat hat daher in BVerwGE 18, 242 [245] entschieden, daß ein genehmigungsbedürftiger Vorgang des Bodenverkehrs, der die Bebauung eines Grundstücks im Außenbereich bezweckt, planungsrechtlich nicht anders beurteilt werden dürfe, als wenn schon über die Zulässigkeit des betreffenden Vorhabens im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.

    Diese rechtliche Voraussetzung für die Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung deckt sich mit den Maßstäben, die gemäß § 35 Abs. 1 und 2 BBauG für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gelten (BVerwGE 18, 242 [245 f.]).

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
    Dies stünde im Gegensatz zu § 34 BBauG, der auf die vorhandene und gesetzlich zulässige Bebauung, nicht - wie das Berufungsgericht in einer anderen Entscheidung (BRS 14, 254) zu Unrecht aus dem Urteil des Senats vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - (DVBl. 1962 S. 223 = NJW 1962 S. 507) gefolgert hat - auf die "aus der vorbereitenden Bauleitplanung" zu entnehmenden "Entwicklungstendenzen" abstellt.
  • BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
    Erscheint ein Vorhaben nach der für das betreffende Gebiet maßgeblichen Rechtsvorschrift - also gemäß §§ 30, 34 oder 35 BBauG - nicht als zulässig, ist aber während des Planaufstellungsverfahrens hinreichend voraussehbar (dazu Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 33 BBauG Nr. 1]), daß es den künftigen planerischen Festsetzungen entsprechen wird, dann darf es nicht mehr gemäß §§ 30, 34 oder 35 BBauG abgelehnt werden.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
    Denn die Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung kommt, wie in den Urteilen vom 28. April 1964 (BVerwGE 18, 242 [244 ff.]) und vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (DÖV 1964 S. 782 = DVBl. 1964 S. 916 = MDR 1964 S. 946) näher dargelegt ist, einer vorweggenommenen Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben gleich.
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 81/14

    Berücksichtigung der Billigkeitsschranke des § 9a ErbbauRG bei der aus einer

    Diese rechtliche Voraussetzung für die - hier erfolgte - Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung deckte sich mit den Maßstäben, die gemäß § 35 Abs. 1 und 2 BBauG aF für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich galten (BVerwG, BVerwGE 18, 242, 245 f.; 20, 127, 130).

    Die Bodenverkehrsgenehmigung kam daher - entgegen der Ansicht der Revision - einer vorweggenommenen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens gleich (BVerwG, BVerwGE 18, 242, 245; 19, 82, 84; 20, 127, 130; 48, 242, 245; NJW 1969, 73; Schrödter, Bundesbaugesetz, 2. Aufl. 1969, § 19 Rn. 2; Fickert, Zulässigkeit von Bauvorhaben, 2. Aufl. 1968, § 35 Rn. 306).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17

    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan;

    Der Bauwillige hat vielmehr nach § 33 BauGB einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Bauantrag so behandelt wird, als ob die zu erwartenden Festsetzungen des Bebauungsplans schon rechtswirksam wären (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127 ).

    § 33 BauGB ist insoweit ein neben §§ 30, 34 und 35 BauGB tretender positiver Zulässigkeitstatbestand (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 a.a.O.), der die noch fehlende Rechtsverbindlichkeit eines planreifen Bebauungsplan-Entwurfs für die Zwecke der Vorhabenzulassung überbrückt, sofern die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Bebauungsplans unverzüglich geschaffen werden (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002, a.a.O.).

    Wegen der noch fehlenden Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans und der deswegen noch bestehenden Unsicherheiten muss der Bauwillige diese künftigen Festsetzungen allerdings nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127 ).

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Ein Rückgriff auf § 33 BBauG zulasten des Klägers war ebenfalls nicht möglich, weil die Vorschrift ausschließlich einen positiven Zulässigkeitstatbestand enthält (BVerwGE 20, 127 = DVBl 1965, 284 ) und deshalb die Bindungswirkung einer bereits erteilten Bodenverkehrsgenehmigung nicht einschränken kann (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO., § 21 Rdn. 36 a.E.).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Das ergibt sich aus § 33 BBauG (vgl. dazu das Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - in BVerwGE 20, 127 [128 ff.]), und diese Vorschrift bestätigt, indem sie für eine derart vorteilhafte Auswirkung ausdrücklich einen bestimmten "Stand der Planungsarbeiten" verlangt, zusätzlich, daß der Planaufstellungsbeschluß als solcher und um seiner selbst willen über den Inhalt der mit ihm eingeleiteten Planung nichts erkennen zu lassen braucht.
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts widerspricht auch den Ordnungszielen der §§ 30 ff. BBauG 1960: Da in der Zeit, in der wegen des erreichten Planungsstandes bereits Genehmigungen nach § 33 BBauG zu erteilen sind, auch § 34 BBauG noch zur Anwendung gelangt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - BVerwGE 20, 127 [128 ff.]), dient es der städtebaulichen Ordnung, wenn in Fällen der Anwendbarkeit des § 34 BBauG die nach § 33 BBauG etwa schon ausgeführten Bauten berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Im einzelnen unterscheidet diese Regelung drei Grundtatbestände (vgl. dazu Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - [BVerwGE 20, 127]), nämlich die Geltungsbereiche eines Bebauungsplans (§ 30 a.a.O.), die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 a.a.O.) und den Außenbereich (§ 35 a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Das kann sie vielmehr nur, wenn die Gemeinde - was hier nicht geschehen ist - eine Veränderungssperre nach § 14 BBauG beschlossen hat (Senatsurteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 158/72 = NJW 1975, 1562, 1564 im Anschluß an BVerwGE 20, 127, 134 = NJW 1965, 549, 551 = DVBl 1965, 284, 286 mit Anm. Zinkahn S. 287; BVerwG BRS 22 Nr. 35; Gelzer a.a.O. Rdn 724 f).

    Diese Vorschrift kommt auch dann zum Zuge, wenn ein bereits beschlossener Bebauungsplan noch nicht bestandskräftig geworden ist (BVerwGE 20, 127; Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 34 Rdn 5).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Der zweite Grund, die Überschreitung der Baugrenze im Bebauungsplanentwurf, hätte nicht eine Versagung der Baugenehmigung gerechtfertigt, insbesondere nicht etwa nach § 33 BBauG (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127); er rechtfertigte nur eine Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BBauG.
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung

    Das kann sie vielmehr nur, wenn die Gemeinde - was hier nicht geschehen ist - nach § 14 BBauG eine Veränderungssperre beschlossen hat (BVerwGE 20, 127, 134 f = NJW 1965, 549, 551 = DVBl 1965, 284, 286 mit Anmerkung Zinkahn; BVerwG BRS 22 Nr. 35; Gelzer, Bauplanungsrecht 2. Aufl. Rdn. 724 f).

    Es ist aber anerkannt, daß § 34 BBauG unzulänglich gefaßt ist und, um keine Gesetzeslücke entstehen zu lassen, dahin verstanden werden muß, daß die Vorschrift für alle Gebiete gilt, für die ein Bebauungsplan im Sinne von § 30 BBauG noch nicht vorhanden ist, also für den sog. unbeplanten Innenbereich (BVerwGE 20, 127; Gelzer Rdn. 749, 750).

  • BGH, 24.01.1972 - III ZR 9/70

    Genehmigung für den Bau eines achtgeschossigen Wohnhauses und Geschäftshauses -

    Wenn dies zurifft, hatte der Kläger einen Rechtsanspruch darauf, daß sein Gesuch - wenn im übrigen möglich - auch innerhalb der laufenden Zurückstellungsfrist so behandelt wurde, als ob die zu erwartenden Festsetzungen des Bebauungsplans schon rechtswirksam wären (vgl. BVerwGB 20, 127, 131 = DÖV 1965, 457, 458).

    Eine weitere Zurückstellung der Entscheidung wäre auch dann rechtswidrig gewesen, wenn materiell die Voraussetzungen für den Erlaß einer Veränderungssperre (§ 14 BBauG) vorgelegen hätten (vgl. BVerwGE 20, 127).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78

    Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG

  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 143.65

    Zulässigkeit einer Privatklinik im reinen Wohngebiet; Begriff der "wohnartigen

  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 119.66

    Planungen bezüglich der Ausweisung eines Gebiets als Wochenendhausgebiet - Antrag

  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 6 U 94/16

    Anspruch auf Einspeisevergütung für Strom aus einer Photovoltaikanlage:

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2018 - 1 L 381/15

    Erhebung und Nacherhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Grundstücksbegriff;

  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

  • BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Gehörsrüge

  • BVerwG, 17.05.1966 - IV C 207.65

    Bedingte Bodenverkehrsgenehmigungen

  • BGH, 25.01.1990 - III ZR 84/88

    Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtaufhebung der zulässigen Nutzung eines

  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 41/88

    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtsverletzung - Verzögerung der Entscheidung

  • VG Berlin, 10.08.2007 - 14 A 106.05

    "Penis-Steifungscreme" ist als Arzneimittel zulassungspflichtig

  • VG Würzburg, 12.03.1991 - W 4 K 89.1059

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung zur Nutzungsänderung einer

  • BVerwG, 29.07.1986 - 4 CB 21.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beeinträchtigung öffentlicher

  • OVG Bremen, 15.06.1976 - I B 16/76

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Art und Maß einer Bebauung

  • BVerwG, 17.01.1967 - IV B 231.65

    Baurechtlicher Charakter von Werbeschildern

  • BVerwG, 27.08.1999 - 11 B 21.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Divergenz und Verfahrensmängel

  • BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 112.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 163.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 01.02.1967 - IV C 81.65

    Erteilung einer beantragten Wohnsiedlungsgenehmigung eines Vertrages über die

  • BVerwG, 20.01.1967 - IV B 232.65

    An der Außenwand eines Gebäudes angebrachte Werbeschilder als bauliche Anlagen -

  • BVerwG, 07.06.1974 - IV B 64.74

    Bestimmung der Lage eines Grundstücks im Außenbereich oder innerhalb eines im

  • OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71

    Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 15.04.1970 - IV B 19.70

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendbarkeit von § 34

  • BVerwG, 12.03.1970 - IV B 146.69

    Überschreitung von Grenzabständen

  • OVG Bremen, 03.04.1975 - II B 10/75

    Genehmigungsbedürftigkeit von Bauvorhaben; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 21.03.1972 - I C 45.65

    Frage der Apothekenpflichtigkeit eines Einschlafmittels und Beruhigungsmittels -

  • VGH Hessen, 12.07.1968 - IV OE 15/67
  • BVerwG, 05.04.1968 - IV B 61.67

    Verpflichtung der Gemeinde zum Erlass eines Bebauungsplans - Annahme eines

  • VG Kassel, 09.04.2003 - 2 G 492/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1993 - 1 M 5/93

    Nachbarstreitverfahren; Bauherr; Sofortige Vollziehung; Nachbar; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 05.12.1968 - IV B 169.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.05.1968 - I B 86.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 127/66

    Abgabe eines Pachtgrundstücks wegen Ablaufs der Pachtzeit - Kauf eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht