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   BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62   

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https://dejure.org/1965,85
BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62 (https://dejure.org/1965,85)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1965 - I C 78.62 (https://dejure.org/1965,85)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1965 - I C 78.62 (https://dejure.org/1965,85)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen eine Polizeiverfügung wegen Heranziehung zur Gehwegreinigung - Vereinbarkeit einer Abwälzung der Gehwegreinigungspflicht vom Wegeeigentümer auf die Anlieger mit der Gewährleistung des Eigentums und dem grundrechtlichen Verbot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 26
  • NJW 1966, 170
  • MDR 1965, 1016
  • DVBl 1965, 911
  • BB 1965, 1294
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
    Der Gleichheitssatz wird verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, d.h. wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 12, 341 [348] und ständige Rechtsprechung).

    Der Gesetzgeber muß bei der Regelung eines bestimmten Gebietes nicht alle tatsächlichen Verschiedenheiten berücksichtigen; "entscheidend ist, ob für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die tatsächlichen Ungleichheiten in dem in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam sind, daß der Gesetzgeber sie bei seiner Regelung beachten muß" (BVerfGE 12, 341 [348]; ferner 10, 4 [20]; 11, 50 [57], 105 [119 f.], 245 [254]; 12, 354 [367 f.]; 13, 39 [43 ff.], 225 [228]; 17, 381 [388 f.]).

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 27.63

    Untersagung des Feilbietens von Ware auf einem Wochenmarkt durch das Gewerbeamt -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
    Das Revisionsgericht wäre durch § 137 Abs. 1 VwGO nicht gehindert, auch die noch streitbefangene Sache auf Grund des seit 1. Januar 1965 geltenden irrevisiblen Rechts durchzuentscheiden(Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG I C 27.63 - [DÖV 1965 S. 492 = DVBl. 1965 S. 525] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59

    Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
    Hingegen hat das Berufungsgericht rechtlich einwandfrei entschieden, daß die Beklagte durch ihre Verfügung nicht in den hoheitlichen Aufgabenbereich der Klägerin eingedrungen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1961 [DÖV 1962 S. 142 = DVBl. 1962 S. 178 = MDR 1962 S. 331 = NJW 1962 S. 552]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
    Das Bundesverfassungsgericht hat die bei der Anwendung des Gleichheitssatzes stets anerkannte Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers dahin umschrieben, daß es primär der Gesetzgeber zu beurteilen hat, ob und unter welchen sachlichen Gesichtspunkten zwei Lebensbereiche einander so gleich sind, daß Gleichbehandlung zwingend geboten ist, welche Sachverhaltselemente andererseits so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 12, 326 [337 f.]; 13, 181 [202]).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
    Das Bundesverfassungsgericht hat die bei der Anwendung des Gleichheitssatzes stets anerkannte Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers dahin umschrieben, daß es primär der Gesetzgeber zu beurteilen hat, ob und unter welchen sachlichen Gesichtspunkten zwei Lebensbereiche einander so gleich sind, daß Gleichbehandlung zwingend geboten ist, welche Sachverhaltselemente andererseits so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 12, 326 [337 f.]; 13, 181 [202]).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Da die Anlieger die Reinigungs- und Sicherungspflichten schon wegen Art. 12 Abs. 2 GG nicht persönlich erbringen müssen (vgl. BVerwG vom 5.8.1965 BVerwGE 22, 26/28 f.), werden sie sich nicht selten privater Reinigungs- oder Hausmeisterdienste bedienen.

    Die Abwälzung der gemeindlichen Reinigungs-, Räum- und Streupflicht durch Rechtsverordnung nach Art. 51 Abs. 4 oder 5 BayStrWG auf die Anlieger ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich verfassungsmäßig (vgl. BayVerfGH vom 28.3.1977 BayVBl 1977, 369; vom 29.4.1983 BayVBl 1983, 494; ebenso BVerwG vom 5.8.1965 BVerwGE 22, 26 ff.; BayVGH vom 13.7.1989, BayVBl 1989, 563 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Der Eingriff in diese Rechtspositionen ist jedoch grundsätzlich eher gering und nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.08.1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26), denn der Straßenanlieger profitiert im besonderen Maße davon, dass ein Grundstück durch eine Straße erschlossen wird.

    Vielmehr können sie sich hierzu Dritter bedienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.08.1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22, 26; Urt. v. 11.03.1988 - 4 C 78.84 -, NVwZ 1988, 824).

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des

    Ob diese Erwägungen in vollem Umfang auch bei der Frage nach der Zulässigkeit der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger oder bei der Frage nach dem Inhalt der Straßenreinigungspflicht tragfähig sind (vgl. dazuUrteil vom 5. August 1965 - BVerwG I C 78.62 - BVerwGE 22, 26 ), bedarf nicht der Entscheidung.

    Landes- oder ortsrechtliche Vorschriften, die die Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger zulassen (hier Art. 51 Abs. 4 BayStrWG) oder regeln (hier § 4 Straßenreinigungsverordnung), stehen mit Art. 14 GG in Einklang und berühren auch nicht den aus Art. 12 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden verfassungsrechtlichen Schutz vor dem Zwang zu einer bestimmten Arbeit (Urteil vom 5. August 1965, a.a.O. S. 27 f.).

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