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   BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61   

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BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61 (https://dejure.org/1965,91)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1965 - VII C 90.61 (https://dejure.org/1965,91)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1965 - VII C 90.61 (https://dejure.org/1965,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 15
  • NJW 1966, 1883
  • MDR 1966, 867
  • DÖV 1966, 800
  • DÖV 1966, 880
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1961 - III C 38.61
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61
    Wie der III. Senat mit den Urteilen vom 6. November 1961 - BVerwG III C 38.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 62 VwGO Nr. 1) und vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 13) überzeugend dargelegt hat, muß das Gericht in Fällen dieser Art für die Bestellung und Einschaltung eines gesetzlichen Vertreters sorgen.
  • BVerwG, 20.10.1962 - III C 181.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61
    Wie der III. Senat mit den Urteilen vom 6. November 1961 - BVerwG III C 38.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 62 VwGO Nr. 1) und vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 13) überzeugend dargelegt hat, muß das Gericht in Fällen dieser Art für die Bestellung und Einschaltung eines gesetzlichen Vertreters sorgen.
  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 117.63
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61
    Dies hat der V. Senat mit dem Urteil vom 24. November 1965 - BVerwG V C 117.63 - überzeugend dargelegt.
  • VG Düsseldorf, 27.02.2023 - 29 K 140/23

    Krankhafter Querulantenwahn, partielle Prozessunfähigkeit

    Zum anderen ist das Prozessgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestellung eines Prozesspflegers lediglich bei - hier nicht vorliegenden - Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Eingriffsverwaltung, BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1965 - VII C 90.61 -, BVerwGE 23, 15 (17), und bei Verpflichtungsklagen nach dem (seinerzeitigen) Bundesozialhilfegesetz (heute: Zwölftes Buch des Sozialgesetzbuchs), wenn die geistige Behinderung des Klägers zugleich zu dessen Hilfebedürftigkeit und Prozessunfähigkeit führt, BVerwG, Urteil vom 31. August 1966 - V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36; BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1968 - V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, verpflichtet.
  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung

    Hier kann auch nicht auf die Entscheidung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 23, 15 zurückgegriffen werden.

    Ob sich der vorliegende Fall insoweit von dem der Entscheidung in BVerwGE 23, 15 zugrunde liegenden unterscheidet, kann jedoch letztlich unentschieden bleiben.

  • BVerwG, 21.06.1977 - 8 B 25.77

    Verlust eines Gartenhauses auf einer Kleingartenparzelle infolge einer

    Es hielt es den Umständen nach schließlich nicht für erforderlich, für eine Prozeßvertretung der Klägerin zu sorgen, weil sie nicht schutzbedürftig sei und etwaige Rechte der Klägerin bei der Abweisung der Klage als unzulässig nicht gefährdet würden; dabei wies es auf die Entscheidung BVerwGE 23, 15 hin, von der es mit dieser Entscheidung nicht abweiche.

    Schließlich beruht das Berufungsurteil auch nicht deshalb auf einem Verfahrensmangel und auf einer Abweichung von den Entscheidungen BVerwGE 23, 15 und 25, 36, weil das Berufungsgericht die Abweisung der Klage als unzulässig bestätigt hat, ohne für eine Prozeßvertretung der Klägerin durch einen Gebrechlichkeitspfleger zu sorgen.

    Der Rechtsschutzgedanke, auf dem die Entscheidung BVerwGE 23, 15 beruht, kann hier nicht herangezogen werden.

  • BVerwG, 21.06.1977 - 8 B 26.77

    Verlust eines Gartenhauses auf einer Kleingartenparzelle infolge einer

    Es hielt es den Umständen nach schließlich nicht für erforderlich, für eine Prozeßvertretung der Klägerin zu sorgen, weil sie nicht schutzbedürftig sei und etwaige Rechte der Klägerin bei der Abweisung der Klage als unzulässig nicht gefährdet würden; dabei wies es auf die Entscheidung BVerwGE 23, 15 hin, von der es mit dieser Entscheidung nicht abweiche.

    Schließlich beruht das Berufungsurteil auch nicht deshalb auf einem Verfahrensmangel und auf einer Abweichung von den Entscheidungen BVerwGE 23, 15 und 25, 36, weil das Berufungsgericht die Abweisung der Klage als unzulässig bestätigt hat, ohne für eine Prozeßvertretung der Klägerin durch einen Gebrechlichkeitspfleger zu sorgen.

    Der Rechtsschutzgedanke, auf dem die Entscheidung BVerwGE 23, 15 beruht, kann hier nicht herangezogen werden.

  • BFH, 10.03.2016 - X S 47/15

    Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der

    Ferner hat das BVerwG die entsprechende Anwendung des § 57 ZPO im Verwaltungsstreitverfahren erwogen, wenn im Verwaltungsprozess die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen belastenden Verwaltungsakts im Streit stand und der Behörde an der Klärung der Bestandskraft des Verwaltungsakts gelegen gewesen ist (BVerwG-Urteil vom 3. Dezember 1965 VII C 90.61, BVerwGE 23, 15).
  • BGH, 12.12.2001 - RiZ(R) 4/00

    Revision eines psychisch erkrankten Richters gegen die Versetzung in den

    Zwar ist diese ihrem Wortlaut nach nur für die beklagte Partei geltende Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in bestimmten Fällen auch auf einen prozeßunfähigen Kläger anzuwenden (vgl. BVerwGE 23, 15, 17; Kopp/Schenke, VwGO 12. Aufl., § 62 Rdnr. 12 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl., § 57 Rdnr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2014 - 2 S 873/14

    Zur Frage der Notwendigkeit zur Bestellung eines Prozesspflegers

    Maßgebend ist insoweit die Erwägung, dass die Stellung eines durch einen Eingriffsakt betroffenen Klägers der des Beklagten im Zivilprozess vergleichbar ist (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1986 - 2 B 127/86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2; Urteil vom 03.12.1965 - VII C 90.61 - NJW 1966, 1883; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rn. 16).
  • BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99

    Prozessunfähiger Kl., Prozessvertreter

    Ferner hat das BVerwG die entsprechende Anwendung des § 57 ZPO im Verwaltungsstreitverfahren erwogen, wenn im Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen belastenden Verwaltungsakts im Streit war und der Behörde an der Klärung der Bestandskraft des Verwaltungsakts gelegen war (BVerwG-Urteil vom 3. Dezember 1965 VII C 90.61, BVerwGE 23, 15).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86

    Nichtzulassung einer Revision - Prozessfähigkeit eines Klägers - Anspruch auf

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 5 B 84/11

    Prozessfähigkeit, Bestellung eines Vertreters

  • VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88

    Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis

  • BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit

  • VG Hannover, 04.12.2023 - 3 B 5052/23

    Länderübergreifende Umverteilung; Prozessfähigkeit; Prozesspfleger;

  • BVerwG, 08.02.2002 - 4 B 3.02

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Fachanwalts für

  • VG Hannover, 11.12.2023 - 3 B 5052/23

    Länderübergreifende Umverteilung; Prozessfähigkeit; Prozesspfleger;

  • BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81

    Wirksame Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen minderjährigen Ausländer in

  • BVerwG, 25.07.1968 - II CB 2.68

    Nachzahlung von Versorgungsbezügen - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen

  • BVerwG, 31.10.1978 - 7 B 143.77

    Antrag auf Bewilligung von Armenrecht für die Durchführung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 5046/96

    Prozessfähigkeit im Verwaltungsprozessrecht; Unzulässigkeit einer

  • BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 24.06.1971 - VII CB 11.71

    Nichtzulassung zur ärztlichen Prüfung - Eintrag im Studienbuch - Gerichtliche

  • BVerwG, 09.03.1983 - 2 C 100.81

    Vorliegen rechtfertigender Gründe für eine zulassungsfreie Revision - Vorliegen

  • BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.03.1977 - 1 C 37.75

    Einweisung in eine Psychatrie - Abweisung einer Klage wegen Prozessunfähigkeit

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflegers bei einem prozessunfähigen

  • VG Ansbach, 26.09.2016 - AN 4 S 16.31305

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wesentliche Verschlechterung,

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