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   BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66   

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https://dejure.org/1966,5
BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66 (https://dejure.org/1966,5)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1966 - V C 29.66 (https://dejure.org/1966,5)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1966 - V C 29.66 (https://dejure.org/1966,5)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Selbständiger Anspruch eines jeden Hilfesuchenden auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Tautologie der Verhältniszahlen in der Regelsatzverordnung und dem Bundessozialhilfegesetz - Rechtmäßigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • hartzkampagne.de

    Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 307
  • DÖV 1967, 639
  • DÖV 1967, 640
  • DÖV 1967, 641
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Die Generalunkosten werden bei der Bemessung des Bedarfs nicht deshalb dem Haushaltsvorstand zugerechnet, weil er gegenüber den Haushaltsangehörigen die Verpflichtung zur Tragung dieser Kosten hätte, sondern deshalb, weil er sie tatsächlich trägt und sein Bedarf unter diesen Umständen höher ist als der der Haushaltsangehörigen (dazu BVerwGE 15, 306).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Dies hat der Senat bereits früher hervorgehoben (u.a. Urteile vom 27. Januar 1965 [BVerwGE 20, 188] und vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Dies hat der Senat bereits früher hervorgehoben (u.a. Urteile vom 27. Januar 1965 [BVerwGE 20, 188] und vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]).
  • BVerwG, 30.12.1965 - V B 152.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung von als

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Rechtlich kommt es auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung nicht an (dazu Beschluß des Senats vom 30. Dezember 1965 - BVerwG V B 152.65 -).
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Maßgebend ist allein das Zusammenleben in einem Haus halt und die Leistungsfähigkeit der Angehörigen (dazu Urteil vom 23. Februar 1966 - BVerwG V C 93.64 -).
  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 90.65

    Anrechnung des Kinderzuschusses auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
    Hiernach ist die Klage, soweit sie nicht allein die Bescheide vom 3. Mai und 2. September 1963 betrifft, schon mangels des vorgeschriebenen Vorverfahrens unzulässig (Urteil vom 24. November 1965 - BVerwG V C 90.65 - [FEVS 13, 206]) und die Revision aus diesem Grunde zurückzuweisen.
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Insbesondere kann auch ein möglicher wissenschaftlicher Irrtum, der aus der nicht möglichen vollständigen Aufklärung aller maßgeblichen Faktoren resultiert, noch durch die Ermächtigung gedeckt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1966 - V C 29.66 -, BVerwGE 25, 307 [317] = juris Rn. 42).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt aber ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet (BVerwG, Urteil vom 30. November 1966 - 5 C 29.66 - BVerwGE 25, 307 ).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Diese beruhte möglicherweise - weil § 47 SGB X in der Entscheidung des BVerwG überhaupt nicht erwähnt ist - auf der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl nur; BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - RdNr 13, FEVS 61, 534 ff; BSG, Urteil vom 10.10.2011 - B 8 SO 12/10 R - RdNr 12) nicht gebilligten Vorstellung, Sozialhilfe sei keine rentengleiche Dauerleistung und werde dementsprechend regelmäßig nicht durch einen Dauerverwaltungsakt bewilligt, sondern sei gleichsam täglich neu regelungsbedürftig (BVerwGE 25, 307, 308 f; 57, 237, 239) , sodass deshalb eine Anwendung von § 48 SGB X ausschied.
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