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   BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65   

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https://dejure.org/1967,136
BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65 (https://dejure.org/1967,136)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1967 - III C 58.65 (https://dejure.org/1967,136)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - III C 58.65 (https://dejure.org/1967,136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden an Anteilsrechten an der Brauerei Sacrau GmbH - Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Teilaufhebung eines Lastenausgleichsbescheides - Zumutbarkeit des Abwartens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 23
  • NJW 1967, 996
  • MDR 1967, 519
  • DVBl 1968, 650
  • DÖV 1967, 463
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 , vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34 und vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 26).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Die Zulässigkeit auch eines vorbeugenden Rechtsschutzes entspricht der gesicherten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ihre Besonderheit besteht ausschließlich darin, daß sie ein entsprechend qualifiziertes, das heißt: ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraussetzt (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 58.65 - in BVerwGE 26, 23 [25 f.] und vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 66.67 - in BauR 1971, 100 [101]).
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