Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,15
BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 (https://dejure.org/1967,15)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,15) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Dienstliches Bedürfnis wegen innerdienstlicher Spannungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auf eine vergleichbare Rechtslage war der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in seinem Urteil BVerwGE 10, 202 bei der Würdigung des unbestimmten Rechtsbegriffes "öffentliches Interesse" (im Wohnsiedlungsrecht) gestoßen.

    Unbeschadet eines etwa geltenden Gebotes voller gerichtlicher Nachvollziehung der Entscheidung über das dienstliche Bedürfnis wird als anerkannt, daß die Bejahung dieses Bedürfnisses von einem Faktor abhängen kann, der nun zwar hier nicht wie im Falle von BVerwGE 10, 202 dem Bereich des Planungsermessens (der Verwaltungspolitik) zugehört, wohl aber mit einer Beurteilungsermächtigung ausgestattet ist.

    In der vorliegenden Sache kommt ein verwaltungspolitischer Spielraum der Behörde ähnlich dem in BVerwGE 10, 202 angenommenen in Betracht.

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65

    Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Aber auch eine solche "Beurteilungsermächtigung" (so die Terminologie z.B. in den Urteilen des II. Senats BVerwGE 21, 127 und des IV. Senats BVerwGE 24, 60) kann in die Vorschrift des § 28 LBG nicht "hineingelesen" werden, ohne daß die ihr (auch) innewohnende Zweckbestimmung des Schutzes der Beamten Beeinträchtigungen erlitte und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG tangiert würde.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").

  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Die im Berufungsurteil noch offengelassene Streitfrage, ob das "dienstliche Bedürfnis" als Voraussetzung für die Ermessensentscheidung gedacht sei oder ob mit seiner Erwähnung nur die Ermessenshandhabung gesteuert werden solle, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen mit Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - im ersten Sinn entschieden (ZBR 1966 S. 280 mit zustimmender Anmerkung von Wilhelm, dortselbst weitere Nachweise).

    Zu der damit auf geworfenen Problematik hat sich der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - wie folgt geäußert:.

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63

    "Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 150.62
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    - Ähnliche Vorstellungen, und nun auch hinsichtlich des dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung, klingen auch schon in dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 150.62 - an (Buchholz BVerwG 232, § 26 BBG Nr. 5 = DÖD 1965 S. 177).
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI C 9.59
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Nun hat der erkennende Senat allerdings in seinem Urteil vom 15. August 1960 - BVerwG VI C 9.59 - (Buchholz BVerwG 237.3, § 27 BG Bremen Nr. 1 = DVBl. 1960 S. 891) unter Hinweis auf den damals noch bestehenden Meinungsstreit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung des dienstlichen Bedürfnisses (Ermessensrichtlinie oder tatbestandliche Voraussetzung) ausgesprochen, daß unbeschadet dieser Meinungsverschiedenheiten dem Dienstherrn nach dem Sinn der beamtenrechtlichen Versetzungsvorschriften jedenfalls ein Spielraum bei der Beurteilung des dienstlichen Bedürfnisses eingeräumt sei und das Verwaltungsgericht nur nachprüfen könne, ob die Behörde dabei dem Sinne des Gesetzes entsprochen habe.
  • BVerwG, 23.08.1962 - VI C 138.60

    Versetzung eines Polizeibeamten auf Grund dessen rechtskräftigen Verurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Der erkennende Senat hatte die genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG VI C 138.60 - bestätigt, ohne sich damals allerdings genötigt zu sehen, zu der eben erörterten Frage abschließend Stellung zu nehmen.
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Aber auch eine solche "Beurteilungsermächtigung" (so die Terminologie z.B. in den Urteilen des II. Senats BVerwGE 21, 127 und des IV. Senats BVerwGE 24, 60) kann in die Vorschrift des § 28 LBG nicht "hineingelesen" werden, ohne daß die ihr (auch) innewohnende Zweckbestimmung des Schutzes der Beamten Beeinträchtigungen erlitte und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG tangiert würde.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht schon in BVerwGE 12, 359 klargestellt, daß ungeachtet dieser Terminologie die Behörde dann im Gegensatz zu Ermessensentscheidungen nicht die Wahl zwischen mehreren von der Rechtsordnung als gleich richtig anerkannten Entscheidungen hat; sie soll "die" richtige Wertung vornehmen.
  • BVerwG, 23.06.1965 - VI C 107.62

    Versetzung der Klägerin an eine andere Volksschule aus dienstlichen Gründen -

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (vgl. Urteile vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - BVerwGE 26, 65, vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1, vom 13. Februar 1969 - BVerwG 2 C 114.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 11, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 2 A 4.72 - Buchholz 232 § 26 Nr. 16; vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - Buchholz 232 § 26 Nr. 19, vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144, vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 , vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 sowie Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 6 B 3.74 - Buchholz 237.6 § 31 NdsLBG Nr. 1, vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73 und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Sind etwa Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise zerstört oder gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel ermessensfehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerwGE 26, 65 ; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht