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   BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65   

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BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 141
  • NJW 1967, 1976
  • MDR 1967, 864
  • DVBl 1968, 224
  • DVBl 1968, 89
  • DÖV 1967, 756
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Ein solcher Aufhebungsanspruch stehe dem Kläger jedoch nicht zu; es sei gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß auch bei einer behaupteten Unwirksamkeit der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß eines belastenden Verwaltungsakt es ebenso wie aus anderen Gründen, die sonst die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes dartun könnten, ein Aufhebungsanspruch nicht existiere (besonders BVerwGE 10, 47 ).

    Das Bundesverfassungsgericht (DVBl 1966, 896 ) und der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 47 ) haben ausgeführt, daß jedenfalls eine Verpflichtung der Behörden nicht anerkannt werden könne, ihre zwar als fehlerhaft erkannten, aber unanfechtbar gewordenen Bescheide durch andere Bescheide zu ersetzen.

  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Seit BVerwGE 6, 321 sei auch geklärt, daß Einwendungen gegen die Bestandskraft des der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Verwaltungsaktes im Interesse der Verfahrensvereinfachung in dem über die Vollstreckungsmaßnahme oder ihre Androhung schwebenden Prozeß selbst zuzulassen seien.
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Es entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein auf einer unwirksamen Rechtsnorm beruhender Verwaltungsakt nicht nichtig sondern nur anfechtbar ist (DÖV 1966, S. 351 und BVerwGE 19, 284 [287]).
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets erklärt, eine solche Rücknahme liege im Ermessen der Behörde (BVerwGE 11, 124 [125]; DVBl 1960, 107; 1962, 640; 1963, 186).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, zwischen den häufig in Widerstreit tretenden Grundsätzen der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit zu entscheiden (BVerfGE 7, 194).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets erklärt, eine solche Rücknahme liege im Ermessen der Behörde (BVerwGE 11, 124 [125]; DVBl 1960, 107; 1962, 640; 1963, 186).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverfassungsgericht (DVBl 1966, 896 ) und der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 47 ) haben ausgeführt, daß jedenfalls eine Verpflichtung der Behörden nicht anerkannt werden könne, ihre zwar als fehlerhaft erkannten, aber unanfechtbar gewordenen Bescheide durch andere Bescheide zu ersetzen.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit

    Vielmehr ist - umgekehrt - die Vollstreckungsgegen- oder -abwehrklage gegen unanfechtbare Verwaltungsakte nach § 173 VwGO ausgeschlossen, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt Klagen nach §§ 42 und 43 VwGO zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - 7 C 69.65 - BVerwGE 27, 141 ).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus Gründen der Prozeßökonomie das förmliche Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 57, 204 [211]; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - in DVBl. 1981, 502 [503]).
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