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   BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67   

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BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67 (https://dejure.org/1967,153)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1967 - VIII C 13.67 (https://dejure.org/1967,153)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - VIII C 13.67 (https://dejure.org/1967,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und Anhörung als Erfordernis vor der Einberufung gedienter Wehrpflichtiger - Anforderungen an die Verfügbarkeitsprüfung - Nichtigkeit von Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 295
  • DVBl 1968, 724
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in späteren Entscheidungen (Urteil vom 28. Juni 1965 - BVerwG VI C 86.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 26 Nr. 3, und BVerwGE 17, 279 [283]) ausgeführt, die vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle sei durch die Eigenart gekennzeichnet, daß dieser als einer außenstehenden Stelle Gelegenheit zur Einflußnahme auf die Entscheidung einer anderen Behörde eingeräumt werden solle; ihre materielle Einflußmöglichkeit erschöpfe sich in der Meinungsäußerung als solcher.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in späteren Entscheidungen (Urteil vom 28. Juni 1965 - BVerwG VI C 86.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 26 Nr. 3, und BVerwGE 17, 279 [283]) ausgeführt, die vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle sei durch die Eigenart gekennzeichnet, daß dieser als einer außenstehenden Stelle Gelegenheit zur Einflußnahme auf die Entscheidung einer anderen Behörde eingeräumt werden solle; ihre materielle Einflußmöglichkeit erschöpfe sich in der Meinungsäußerung als solcher.
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Zur Nichtigkeit führt vielmehr nur ein besonders schwerer Form- oder Inhaltsfehler, der überdies für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich sein muß (BVerwGE 19, 284 [287 f.]).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Aus diesem Grunde kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf das von ihm erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 9, 69 berufen.
  • BVerwG, 31.01.1967 - VII B 197.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Mit dieser Auffassung befindet sich das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständigen VII. Senats (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 -und Beschluß vom 31. Januar 1967 - BVerwG VII B 197.66 -).
  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
    Mit dieser Auffassung befindet sich das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständigen VII. Senats (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 -und Beschluß vom 31. Januar 1967 - BVerwG VII B 197.66 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    In seinen grundlegenden Urteilen vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 13.67 - - (BVerwGE 27, 295) und vom 10. März 1971 - BVerwG 8 C 210.67 - (BVerwGE 37, 307-311 ff. -) hat er dargelegt, daß die rechtliche Bedeutung eines Verstoßes gegen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren aus dem der Verwaltungsvorschrift zugedachten Zweck, insbesondere aus ihrer Schutzfunktion für den Betroffenen, herzuleiten ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Der Verfahrensmangel gewinne vom Zeitpunkt der Vollziehung des Verwaltungsaktes an einen Schweregrad, der zur Aufhebung des Rentenentziehungs- oder -herabsetzungsbescheides führe, auch wenn die getroffene Maßnahme sachlich gerechtfertigt sein sollte (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 27, 295, 302 und BVerwGE 44, 17, 21).
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Die unterbliebene vorherige Anhörung kann bis zum Einberufungstermin mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes selbst nachgeholt werden (Weiterführung von BVerwGE 27, 295).

    Mit dieser Vorschrift hat sich der Senat in BVerwGE 27, 295 befaßt; in dem zugrunde liegenden Fall fehlte die vorherige Anhörung (und die Untersuchung) unstreitig, und es war daher nur zu entscheiden, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die unterbliebene Anhörung (und Untersuchung) mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann.

    Davon abgesehen, widerspricht die zeitliche Beschränkung der Heilungsmöglichkeit auf den Beginn der Einberufungsfrist den in der Entscheidung BVerwGE 27, 295 aufgestellten Grundsätzen.

    In dem der Entscheidung BVerwGE 27, 295 zugrunde liegenden Fall lag eine nachholende Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes darin, daß es seinerseits die unterbliebene Untersuchung des Wehrpflichtigen veranlaßte; darin kam zum Ausdruck, daß es selbst - je nach dem Ergebnis der Untersuchung - von der bereits verfügten Einberufung Abstand zu nehmen bereit war.

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    An diese Rechtsprechung anknüpfend und sie in ihren Alternativen würdigend hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 27, 295 für die in § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG vorgeschriebene Anhörung eines bereits gedienten, erneut einzuberufenden Wehrpflichtigen entschieden, daß der Mangel der im Einberufungsverfahren vorschriftswidrig unterbliebenen Anhörung auch noch im Prozeß geheilt werden kann, wenn sie ordnungsgemäß nachgeholt wird; in dem Urteil heißt es hierzu, "daß das Rechtsbehelfsverfahren dem Wehrpflichtigen bestimmungsgemäß die Möglichkeit eröffnet, alle Umstände vorzutragen, die seiner Ansicht nach seiner Heranziehung entgegenstehen".

    Diese Heilbarkeit ist allerdings nach dem Urteil BVerwGE 27, 295 nur zeitlich begrenzt möglich: Vom Zeitpunkt des verfügten Dienstantritts des Wehrpflichtigen an gewinnt der Verfahrensmangel nach Auffassung des VIII. Senats einen Schweregrad, der zur Aufhebung des unter Versäumung der Anhörung verfügten Bescheides auch dann führen muß, wenn die Verfügungsbereitschaft nach dem Beginn des Wehrdienstverhältnisses nachgeprüft worden ist.

    - In einer späteren Entscheidung (BVerwGE 37, 307) hat der VIII. Senat in "Weiterführung von BVerwGE 27, 295" allerdings eine weitere Einschränkung vorgenommen: Die bei Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger unterbliebene vorherige Anhörung nach § 13 Abs. 3 MustV könne mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme der zur Anhörung verpflichteten Behörde selbst (dort des Kreiswehrersatzamtes) nachgeholt werden.

  • BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73

    Rechtsmittel

    Es weicht nicht von BVerwGE 27, 295 und 37, 307 ab, wenn bei Anfechtungsklagen gegen Ausweisungsverfügungen nach § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes die Ermessenserwägungen der Widerspruchsbehörde gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zugrunde gelegt werden.

    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen BVerwGE 27, 295 und 37, 307 liegt nicht vor.

    In BVerwGE 27, 295 hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß die in § 23 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) vorgeschriebene Anhörung und ärztliche Untersuchung von gedienten Wehrpflichtigen im Widerspruchsverfahren oder im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren nach dem Zeitpunkt der Einberufung nicht mehr ordnungsgemäß nachgeholt werden kann.

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zu § 23 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes (WehrpflG) entschieden (BVerwGE 27, 295), die Unterlassung der vor der Entscheidung über die Einberufung gebotenen Anhörung (und Untersuchung) des Wehrpflichtigen führe nicht notwendig zu einem im Widerspruchsverfahren oder anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr korrigierbaren Einfluß auf den Einberufungsbescheid.

    Das BVerwG stellt somit darauf ab, ob der vom Gesetzgeber jeweils beabsichtigte Zweck der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (s auch BVerwGE 17, 279, 283; 27, 295, 299; 44, 17, 21).

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Wird ein Verwaltungsakt - wie hier - unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen, leidet das Verwaltungsverfahren an einem wesentlichen Mangel; der Verwaltungsakt ist nicht nichtig, sondern rechtswidrig und anfechtbar (s.ua Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl, S 79 Z 1; Bley, SGB, Sozialversicherung, Gesamtkommentar, % 54 Anm 8; Schellhorn in Burdenski / von Maydell / Schellhorn, SGB-AT 1976, 5 54 Rdn 49; Dembowski / Schroeder-Printzen / Dähne ua, 9 - SGB Bd 4 Allg. Teil, 5 54 Anm4; Hauck/ Haines, SGBI, Kommentar, 5 56 Rdn 49; Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis, 5 54 Anm 4; Peters/Hommel, SGBAllgemeiner Teil, 5 54 Anm 2; Wolber, SV 4976, 87; s. auch BVerwGE 27, 295, 299; Eyermann/ Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl, 5 408 Rdn 43).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil vom 15. Juli 4967 (BVerwGE 27, 295) zu 5 25 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entschieden, die Unterlassung der vor der Entscheidung über die Einberufung gebotenen Anhörung (und Untersuchung) des Wehrpflichtigen führe.

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Abgesehen davon, daß der Beschwerde nicht in der Ansicht gefolgt werden könnte, insoweit sei eine noch klärungsbedürftige Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen worden (vgl. BVerwGE 27, 295 [299]), scheitert ihr Vorbringen hier daran, daß das Verwaltungsgericht Erwägungen zu der von ihm verneinten Nichtigkeit des Einberufungsbescheids nur unter dem verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt der Zulässigkeit der Klage angestellt hat.
  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 493/14

    Prüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 KWG

    Eine Heilung durch Nachholung setzt voraus, dass die mit dem Fehler verbundenen Nachteile noch vollständig beseitigt werden können; das ist in der Regel dann nicht mehr der Fall, wenn das Verfahrensergebnis bereits vollzogen ist (Hufen/Siegel, a.a.O., Rdnr. 943; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1967 - VIII C 13.67 -, BVerwGE 27, 295: Nachholung der unterbliebenen Anhörung mit heilender Wirkung nur bis zum Einberufungstermin).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

    Zu den Anforderungen an eine nachgeholte Anhörung des mehr als zwei Jahre nach der Musterung einberufenen Wehrpflichtigen (im Anschluß an BVerwGE 27, 295 und 37, 307).

    Dabei hat das Gericht allerdings stets anerkannt, daß die unterbliebene vorherige Anhörung des Wehrpflichtigen mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, sofern die nachträgliche Anhörung jedenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt des im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins stattgefunden hat (BVerwGE 27, 295).

  • BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

  • BGH, 01.12.1977 - IX ZR 55/73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.05.1971 - VIII B 23.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68

    Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

  • BGH, 09.10.1986 - IX ZR 39/86

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Widerrufsbescheides - Voraussetzungen für

  • BSG, 25.01.1979 - 3 RK 35/77

    Ersatzkasse - Freiwilliges Mitglied - Umstufung - Verwaltungsakt - Anhörung

  • AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14

    Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung

  • OVG Niedersachsen, 16.07.1999 - 1 M 2754/99

    Altenteilerhaus; Rücknahme der Baugenehmigung;; Abänderungsantrag;

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum

  • BVerwG, 04.02.1981 - 2 B 93.79

    Grundsätze über die Beurteilung der Eignung und über die Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 17.05.1977 - 8 B 57.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerspruch gegen die

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69

    Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92

    Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen;

  • BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 142.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • BVerwG, 14.02.1985 - 8 B 199.84

    Voraussetzungen an eine Anhörung im Sinne des § 19 Abs. 4 Zivildienstgesetz (ZDG)

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 B 115.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 91.70

    Folgen einer mangelnden Begründung für einen Sperrvermerk -

  • BVerwG, 04.02.1983 - 4 B 218.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 07.02.1979 - 8 C 23.77
  • BVerwG, 08.02.1971 - VIII B 241.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtigkeit eines

  • BVerwG, 07.12.1967 - VIII C 175.67

    Einberufung der Angehörigen der früheren Wehrmacht wegen Eintritts des

  • BVerwG, 07.04.1988 - BVerw 5 B 141.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • BVerwG, 03.09.1969 - VIII B 91.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67

    Antrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht nach den Folgen einer

  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 9/79
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 105/77
  • VG Berlin, 26.06.1980 - 15 A 200.79

    Ausweisung eines pakistanischen Staatsangehörigen ; Ausweisung wegen Organisation

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