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   BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65   

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BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65 (https://dejure.org/1967,421)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1967 - VI C 29.65 (https://dejure.org/1967,421)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1967 - VI C 29.65 (https://dejure.org/1967,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 105
  • JR 1968, 235
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
    In diesem Rahmen könne sie auch Rechtsanwendungsfragen einheitlich und verbindlich vorweg klären (vgl. BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] [273 f.]).

    Die Abgrenzung des Dienstweges von dem häuslichen Bereich durch eine Durchführungsvorschrift hält sich im Rahmen der Ausführung des Gesetzes; auch das hat das Berufungsgericht unter Heranziehung von BVerfGE 7, 267 (274) [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] zutreffend ausgeführt.

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
    Trotzdem entschloß es sich zu dieser Lösung, weil der Vorteil einer einfachen Abgrenzung, die keine Zweifel bieten konnte, gegenüber der bisherigen, zu sehr ins einzelne gehenden, immer neue Zweifel aufwerfenden Rechtsübung auf der Hand lag (vgl. die Darstellung der Rechtsprechung des RVA in BSG 2, 239 [241 ff.]).
  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 21/64
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
    An dieser schematischen Abgrenzung des häuslichen Bereichs von dem versicherungsrechtlich geschützten Bereich des Weges zur Arbeitsstätte hat das Bundessozialgericht, obwohl es im Sozialversicherungsrecht eine der DV Nr. 1 Satz 1 zu § 107 DBG (F. 1941) entsprechende Rechtsvorschrift nicht gibt, im Interesse der Rechtssicherheit im wesentlichen festgehalten (vgl. besonders BSG 11, 156; 22, 240; Urteile vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - und vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 -).
  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
    Die ursächliche Verknüpfung des Weges mit dem Dienst erweise sich hier mithin als so wesentlich, daß die private Machtsphäre des Klägers über sein Grundstück demgegenüber in den Hintergrund trete und als rechtlich unwesentlich unberücksichtigt bleibe (vgl. BVerwGE 16, 103 [106]).
  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
    An dieser schematischen Abgrenzung des häuslichen Bereichs von dem versicherungsrechtlich geschützten Bereich des Weges zur Arbeitsstätte hat das Bundessozialgericht, obwohl es im Sozialversicherungsrecht eine der DV Nr. 1 Satz 1 zu § 107 DBG (F. 1941) entsprechende Rechtsvorschrift nicht gibt, im Interesse der Rechtssicherheit im wesentlichen festgehalten (vgl. besonders BSG 11, 156; 22, 240; Urteile vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - und vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Bezogen auf die Wohnung beginnt dieser Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann, wenn der Beamte die Außentür des Wohnhauses, in dem seine Wohnung gelegen ist, durchschritten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 11 und vom 17. Oktober 1967 - 6 C 29.65 - juris Rn. 17 ff.; zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R - juris Rn. 13 und vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - juris Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22; zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).

    Keine Wegeunfälle sind nach dieser Rechtsauffassung deshalb Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.), in der privaten Garage eines Beamten (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 13), sowie auf solchen Verkehrsflächen, über deren Nutzung ein Dritter alleinverantwortlich entscheidet (s. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 10).

    Auch das vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 knüpft ausdrücklich an die bisher entwickelten allgemeinen Grundsätze zum Wegeunfallschutz an, indem es auf seine Urteile vom 17. Oktober 1967 (a.a.O.) und vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) Bezug nimmt (vgl. a.a.O., Rn. 9).

    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. auch zum historischen Hintergrund ausführlich BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.; s. ferner BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Diese reicht nach der bisherigen Rechtsprechung grundsätzlich bis zur Außentür des Wohnhauses, in dem die Wohnung des Beamten gelegen ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 29.65 - BVerwGE 28, 105 ; zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - BSGE 63, 212 ).

    Zur Abgrenzung des von der Unfallfürsorge erfassten öffentlichen von dem nicht erfassten privaten Lebensbereich des Beamten hat sich in der Rechtsprechung mit der Außentür des Wohngebäudes des Beamten eine räumliche Grenzziehung herausgebildet, die an objektive Merkmale knüpft und im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 29.65 - a.a.O. und BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - NJW 2002, 84 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Damit gelten etwa Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 29.65 - BVerwGE 28, 105) oder in einer privaten Garage des Beamten (Urteil vom 27. Januar 2005 a.a.O. S. 362 f. bzw. S. 12) nicht als Wegeunfälle im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG.
  • VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031

    Anordnung von Homeoffice/Heimarbeit während Coronapandemie, verpflichtende

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass in Bezug auf die Anerkennung eines - hier nicht einschlägigen - Dienstwegeunfalls i.S.v Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist, dass ein mit dem Dienst zusammenhängender Weg erst außerhalb des häuslichen Bereichs an der Außentüre des Wohngebäudes als räumliche Grenzziehung zwischen von der Unfallfürsorge erfasstem öffentlichem und nicht erfasstem privatem Bereich beginnt (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1967 - VI C 29/65 - BVerwGE 28, 105; U.v. 27.01.2005 - 2 C 7/04 - juris Rn. 12, 13; BayVGH, B.v. 19.03.2012 - 3 B 11.8 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 228/01

    Anerkennung eines Wegedienstunfalls in einer Garage; Funktionaler Zusammenhang

    BVerwG, Urteile vom 17.10.1967 - VI C 29.65 -, BVerwGE 28, 105, und vom 4.6.1970 - II C 39.68 -, a.a.O.; vgl. zum entsprechenden § 8 SGB VII: Schmitt, in SRH, 3. Auflage 2003, C. 15 Rz. 126. .
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 41.85

    Heimgesetz - Heimmindestbauverordnung - Bestimmtheitsgebot - Wohnfläche

    Die Vorschrift gilt auch - über ihren Wortlaut hinaus - für alle Änderungen der Gewerbeordnung, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG 1 C 16.67 - Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 6 = BayVBl. 1968, 66) und ist gemäß § 19 HeimG auch im Heimrecht anwendbar.
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 3 B 11.8

    Dienstunfall; Wegeunfall; nichtöffentliche (Groß-)Garage mit ca. 450 bis 500

    Zur Abgrenzung des von der Unfallfürsorge erfassten öffentlichen von dem nicht erfassten privaten Lebensbereich des Beamten hat sich in der Rechtsprechung mit der Außentür des Wohngebäudes des Beamten und mit dem Innenraum einer dem Beamten zur Nutzung überlassenden Garage eine räumliche Grenzziehung herausgebildet, die an objektive Merkmale knüpft und im Allgemeinen leicht feststellbar ist (BVerwG vom 17.10.1967 Az. VI C 29.65 BVerwGE 28, 105; vom 27.1.2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 30.01.1975 - VI CB 26.72

    Vorliegen eines unlösbaren Widerspruchs in der Urteilsbegründung - Annahme eines

    Das angefochtene Urteil steht im Einklang mit den in BVerwGE 28, 105 entwickelten Grundsätzen, die auch für den vorliegenden die Anwendung des § 154 NBG betreffenden Fall zu gelten haben.

    Die in BVerwGE 28, 105 nicht geklärte Frage, ob außerhalb des Geltungsbereichs der DV Nr. 1 zu § 107 DBG (F. 1941) bei Einfamilienhäusern eine Begrenzung des unfallgeschützten Weges von der Familienwohnung zur Dienststelle und zurück am Gartentor - und nicht an der Haustür - des umfriedeten Grundstücks rechtmäßig wäre, steht hier nicht zur Entscheidung.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 4 S 2569/01

    Dienstunfall: Unterbrechung des Heimwegs - Nahrungsaufnahme - Fortsetzung des

    Denn in einem solchen Fall dient zwar die Besorgung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehren auch dem persönlichen, eigenwirtschaftlichen Interesse des Beamten, sie wird aber vom Dienst geprägt, ist also wesentlich, d.h. zum mindesten gleichgewichtig, durch den Dienst verursacht (vgl. BVerwGE 39, 83; vgl. auch zur Abgrenzung des häuslichen von dem dienstlichen Bereich auf Dienstreisen: BVerwGE 28, 105).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1992 - 4 L 2308/92

    Eingliederungshilfe; Behinderte; Werkstatt; Zusatzbarbetrag; Sozialhilfe

    Es ist nämlich ein Strukturprinzip, von dem Einkommen auszugehen, das dem Hilfesuchenden zur Verfügung steht, um seinen Bedarf zu decken (BVerwG, Urt. v. 31. Jan. 1968, BVerwGE 28, 108 [BVerwG 17.10.1967 - VI C 29/65] ; Urt. v. 24. April 1968, BVerwGE 29, 295).
  • BVerwG, 07.09.1973 - VII B 57.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG München, 08.03.2005 - M 12 K 04.3361

    Beginn des dienstunfallrechtlich geschützten Weges nach der Dienststelle an der

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