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   BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67   

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https://dejure.org/1967,49
BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67 (https://dejure.org/1967,49)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1967 - I C 43.67 (https://dejure.org/1967,49)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1967 - I C 43.67 (https://dejure.org/1967,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer Gewerbeuntersagung - Änderung der Sachlage und Rechtslage nach Erlass eines Widerspruchsbescheides - Zulässigkeit des Begehrens auf Aufhebung einer Gewerbeuntersagung "ex nunc" und "ex tunc" - Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewO § 35; VwGO § 42 Abs. 1 § 113 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 202
  • MDR 1968, 264
  • DVBl 1968, 150
  • DÖV 1968, 216
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
    Es hat außerdem im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungerichts (BVerwGE 22, 16 = JZ 1966, 138 mit Anm. Bachof = DVBl. 1966, 314 mit Anm. Schweiger; dazu auch Menger/Erichsen, VerwArch.

    Die vom Senat abgelehnte Meinung berücksichtigt zu wenig, daß die Gewerbeuntersagung ein Dauerverwaltungsakt ist und daß sich daher das durch den Verwaltungsakt ausgesorochene Verbot dem Gewerbetreibenden gegenüber während der Wirksamkeit des Verwaltungsakts ständig neu aktualisiert (BVerwGE 22, 16 [23]; Bachof, JZ 1954, 416 [419]; Lerche, Urteilsanmerkung DVBl 1955, 776; H.H. Rupp, Urteilsanmerkung DVBl. 1959, 210; Martens, DÖV 1964, 365 [366 f.]; Bahr, a.a.O. S. 53 ff.).

    Wenn der Senat in dem Urteil vom 5. August 1965 (BVerwGE 22, 16) im Einklang mit dem Urteil vom 27. Juni 1961 (DVBl. 1961, 731) die Rechtmäßigkeit des Erlasses der Verfügung (unter Ziffer 2 der Urteilsgründe) und die Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Gewerbeuntersagung nach Änderung der Rechtslage (unter Ziffer 3 der Urteilsgründe) geprüft hat, so waren hierfür die in BVerwGE 22, 16 [19/20] dargelegten Gründe maßgebend.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Berechtigung der Befürchtung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
    Wie der Senat in dem Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - (DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496) ausgeführt hat, darf von einem Gewerbetreibenden, der sich dagegen wehrt, daß ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt wird, erwartet werden, daß er sich während des Widerspruchs Verfahrens und Verwaltungsprozesses ordnungsgemäß verhält.
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
    Ein Gewerbetreibender, der Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer den Versicherungsträgern vorenthalten hat, kann damit eine Unzuverlässigkeit offenbart haben, welche die Gewerbeuntersagung rechtfertigt (BVerwGE 23, 280 [281 f.]).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60

    Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
    Wenn der Senat in dem Urteil vom 5. August 1965 (BVerwGE 22, 16) im Einklang mit dem Urteil vom 27. Juni 1961 (DVBl. 1961, 731) die Rechtmäßigkeit des Erlasses der Verfügung (unter Ziffer 2 der Urteilsgründe) und die Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Gewerbeuntersagung nach Änderung der Rechtslage (unter Ziffer 3 der Urteilsgründe) geprüft hat, so waren hierfür die in BVerwGE 22, 16 [19/20] dargelegten Gründe maßgebend.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16, [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.]; Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - = GewArch 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.

    Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintraten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 GewO a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202, [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Mit dieser Ansicht setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu den Urteilen des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1965 - BVerwG I C 69.62 - (BVerwGE 22, 16) und vom 15. November 1967 - BVerwG I C 43.67 (BVerwGE 28, 202).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Denn einem Wohlverhalten, das der Betroffene unter dem Druck eines anhängigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens an den Tag legt, kommt regelmäßig nur eingeschränkte Aussagekraft zu (vgl. BVerwG vom 15.11.1967 BVerwGE 28, 202/210).
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