Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,249
BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65 (https://dejure.org/1967,249)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1967 - IV C 146.65 (https://dejure.org/1967,249)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - IV C 146.65 (https://dejure.org/1967,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des Straßenbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 310
  • NJW 1968, 764
  • DVBl 1968, 509
  • DVBl 1968, 532
  • DÖV 1968, 284
  • DÖV 1969, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend ist.

    Der erkennende Senat weicht damit von dem Urteil des I. Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - ab.

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65

    Verletzung des § 3 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Tatsächliche Feststellungen, aus denen sich das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 StVO ergeben würde und die die Anwendbarkeit der generellen landesrechtlichen gegenüber der speziellen bundesrechtlichen Regelung ausschließen würden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - BVerwG IV C 145.65 -), hat das Berufungsgericht nicht getroffen; entgegen der Auffassung des Beklagten beziehen sich die tatsächlichen Feststellungen nicht auf die - für die Anwendung des § 3 Abs. 2 StVO erforderliche - Möglichkeit der Beeinträchtigung von Verkehrszeichen und - einrichtungen, sondern lediglich auf die Wahrscheinlichkeit der Ablenkung von Kraftfahrern durch die Werbeanlage vor einer Kreuzung, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert.
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Denn soweit der Bund ein Recht zur Gesetzgebung auf einem bestimmten Lebensgebiet hat, muß er auch das Recht haben, als Annex die dieses Lebensgebiet betreffenden spezialpolizeilichen Vorschriften zu erlassen (vgl. BVerfGE 8, 143 [149/50]).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    So hat der I. Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Juli 1959 den § 3 Abs. 2 und den § 42 Abs. 1 StVO als gültig behandelt; er hat weiter in seinem Urteil vom 3. September 1963 (BVerwGE 16, 301 [304]) die Regelung des Anbaus und der Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des Straßenbaurechts bezeichnet und die Kompetenz des Bundes hierfür auf Grund des Art. 74 Nr. 22 GG bejaht, weil solche Vorschriften dazu beitragen sollen, daß die Straßen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht durch äußere Einflüsse beeinträchtigt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1966 - 1 A 90/65
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Eine konkrete Gefahr, also die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadens im konkreten Fall, braucht mithin - ebenso wie im Fall des § 3 Abs. 2 StVO - nicht vorzuliegen; für ein Eingreifen auf Grund der polizeilichen Generalklausel im Einzelfall ist dies hingegen erforderlich; auf diesen Unterschied zwischen § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g StVG und der polizeilichen Generalklausel hat bereits das Oberverwaltungsgericht Koblenz zutreffend hingewiesen (AS 8, 201 [206], vgl. ferner Urteil vom 17. März 1966 - 1 A 90/65 -).
  • BVerwG, 11.04.1967 - IV B 104.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Davon ist der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. April 1967 - BVerwG IV B 104.66 - ausgegangen, in dem er die Vorschrift des § 21 Abs. 2 BauO NW ("Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden") als mit Bundesrecht vereinbar bezeichnet und insbesondere einen Verstoß jener Vorschrift gegen § 45 StVO mit der dort statuierten "ausschließlichen Regelung des Straßenverkehrs" abgelehnt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1964 - IV A 481/63
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Im Schrifttum ist ebenfalls anerkannt, daß die Baupolizeibehörden "stets auch aus allgemeinpolizeilichen Gründen einschreiten und dabei auch Gefahren abwehren (können), die aus dem Straßenverkehr drohen" (so zutreffend Wacke in DVBl. 1965, 247 [249]); die Rechtsprechung etwa zum Verbot des Baues von Tankstellen, wenn der Bau durch seine örtliche Lage Verkehrsgefahren herbeiführt (z.B. BVerwGE 16, 133; OVG Münster in OVGE 9, 180), hat, soweit ersichtlich, trotz der Ausschließlichkeitsklausel des § 45 Abs. 1 Satz 2 StVO nirgends Widerspruch gefunden (vgl. auch Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 1961, S. 98 f., mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 99.59

    Zusammenwirken zweier Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Im Schrifttum ist ebenfalls anerkannt, daß die Baupolizeibehörden "stets auch aus allgemeinpolizeilichen Gründen einschreiten und dabei auch Gefahren abwehren (können), die aus dem Straßenverkehr drohen" (so zutreffend Wacke in DVBl. 1965, 247 [249]); die Rechtsprechung etwa zum Verbot des Baues von Tankstellen, wenn der Bau durch seine örtliche Lage Verkehrsgefahren herbeiführt (z.B. BVerwGE 16, 133; OVG Münster in OVGE 9, 180), hat, soweit ersichtlich, trotz der Ausschließlichkeitsklausel des § 45 Abs. 1 Satz 2 StVO nirgends Widerspruch gefunden (vgl. auch Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 1961, S. 98 f., mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
    Dafür, daß der Gesetzgeber des Straßenverkehrssicherungsgesetzes von 1952 eine solche Frei gabe der bisher von der polizeilichen Generalklausel erfaßten verkehrsgefährdenden Außenwerbung im Innenbereich erreichen wollte, spricht nichts, im Gegenteil zeigen die Materialien, die auch für die Beurteilung der Frage, ob eine erschöpfende Regelung vorliegt, herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 1, 283 [297] zur Frage der erschöpfenden Regelung der Ladenschlußzeiten in § 22 AZO), daß eine Erweiterung der vorhandenen Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung einer verkehrsgefährdenden Werbung beabsichtigt war.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Erforderlich ist nur die hinreichende (oder auch - wie es das Oberverwaltungsgericht offenbar nur als Kriterium der abstrakten Gefahr ansieht - die bloße) Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens im konkreten Einzelfall (vgl. z.B. Urteil vom 13. Dezember 1967 in BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [315/16]).
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Gefordert wird eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, wobei dem Wahrscheinlichkeitsurteil Erfahrungssätze zugrunde liegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1967 - IV C 146.65 -, BVerwGE 28, 310; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, Rdnr. 17).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Gefordert wird eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, wobei dem Wahrscheinlichkeitsurteil Erfahrungssätze zugrunde liegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1967 - IV C 146.65 -, BVerwGE 28, 310; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, Rdnr. 17).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    In dem Urteil zum Fall 2 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 ) ist ausgeführt: Die vom Berufungsgericht angewendeten landesrechtlichen Vorschriften des § 15 Abs. 2 Satz 2 und des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO NW verletzten kein Bundesrecht.
  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 87.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ob ein solches generelles Verbot durch die Anwendung und Auslegung des § 15 Abs. 2 Satz 3 der Bauordnung für das Saarland (LBO) mit Bundesrecht vereinbar wäre, könnte in der Tat zweifelhaft sein; wie der Senat nämlich bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [316]) angedeutet hat, spricht vieles dafür, daß mit der Ablehnung des Bundesgesetzgebers, die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g des Straßenverkehrsgesetzes auch für den Innenbereich zu schaffen, insoweit eine abschließende Regelung vorliegt, d.h. der Landesgesetzgeber gehindert ist, seinerseits eine so weitgehende Eingriffsmöglichkeit bereitzustellen; doch kann dies hier offenbleiben.

    Der Beschwerde kann auch nicht zugegeben werden, daß das Berufungsgericht den Begriff der konkreten Gefahr verkannt hat; vielmehr irrt die Klägerin, wenn sie die Meinung vertritt, eine konkrete Gefahr liege erst dann vor, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, während in Wirklichkeit bereits eine "hinreichende", "bloße" Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. z.B. das erwähnte Urteil vom 13. Dezember 1967, a.a.O. S. 315 sowie Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - in DÖV 1970, 713 [715]).

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65

    Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs

    Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 146.65 - dargelegt hat, kann die Auffassung des Berufungsgerichts nicht beanstandet werden, für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs sei - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 - GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend.
  • VG München, 21.05.2014 - M 23 K 13.4080

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche

    Eine - in Art. 7 LStVG stets vorausgesetzte - konkrete Gefahr für die genannten Rechtsgüter liegt nur dann vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (BVerwG, U.v. 13.12.1967 - IV C 146.65 - BVerwGE 28, 310/315 f.; BayVGH, U.v. 27.9.1983 - 21 B 82 A.2261 - BayVBl 1984, 272/276).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 42.71

    Genehmigungsverpflichtung für die Einrichtung eines Verkehrsunfallhilfsdienstes -

    Deshalb kennen auch die von außen einwirkenden Gefahren auf den Straßenverkehr im Rahmen dieser konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis geregelt werden (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [311]; BVerwGE 32, 319 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] [326]; Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG VII B 113.70 - Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 7).
  • OVG Saarland, 19.02.1971 - II R 68/70

    Zulässigkeit der Anbringung einer Werbetafel auf dem Träger einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

  • KG, 31.10.1984 - 5 Ws (B) 331/84

    Geldbuße wegen Verstoß gegen eine Anordnung, sich aus einer öffentlichen

  • VG Würzburg, 28.07.2010 - W 5 K 10.464

    Wegnahme gefährlicher Hunde und Unterbringung im Tierheim; bloß mündlicher

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2000 - 1 L 4588/99

    Baugenehmigung; Befreiung; Berufung; Berufungszulassung; Diaprojektionsanlage;

  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/00

    Nichtigkeit einer Hundeverordnung wegen Überschreitens der

  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/03
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2000 - 1 L 4615/99

    Diaprojektionswerbeanlage; Diaprojektionswerbeanlage; Streitwert;

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 46.70

    Anzuwendendes Recht bei der Zustellung von Widerspruchsbescheiden - Kompetenz des

  • VG Köln, 14.11.2018 - 23 K 4625/16
  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 89.71

    Verbot der Werbung an Eisenbahnbrücken - Schematische Würdigung im Urteil des

  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 88.71

    Verbot der Werbung an Eisenbahnbrücken - Schematisches Vorgehen bei der Würdigung

  • VG Würzburg, 01.07.2010 - W 5 K 10.168

    Ortsbild; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

  • VG Hamburg, 27.06.2005 - 5 K 2332/02

    Nichtigkeit einer Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht