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   BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67   

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https://dejure.org/1968,109
BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67 (https://dejure.org/1968,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1968 - V C 3.67 (https://dejure.org/1968,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1968 - V C 3.67 (https://dejure.org/1968,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 90, 91, 114

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 229
  • MDR 1968, 867
  • DVBl 1968, 956
  • DÖV 1968, 496
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 34.65

    Forderungsübergang eines Unterhaltsanspruchs durch Überleitungsanzeige - Recht

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    In seinem Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 34.65 - (FEVS 14, 125) hat es diese Auffassung dahin näher erläutert, daß die Überleitung von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen nach dem vor Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Fürsorgerecht keine Regelungsfunktion habe, die eigentliche Regelung vielmehr notfalls im Wege des Resolutbeschlusses erfolge und nach der historischen Entwicklung das Resolutverfahren in den Unterhaltsstreit vor den Zivilgerichten einmünde.

    Damit hat der Beklagte zwar verkannt, daß die Überleitung nicht den Übergang des Stammrechts auf Unterhalt auf den Träger der Sozialhilfe bewirkt, der Unterhaltspflichtige demnach berechtigt bleibt, auch nach der Überleitung seinen Unterhaltspflichten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten nachzukommen (Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 34.65 -).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Indessen ergibt sich für die Regel die Notwendigkeit, auf die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung zu achten, aus folgender Überlegung: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befassen sich die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über den Kostenersatz (§ 92 BSHG) allein mit den Fall, daß Sozialhilfe zu Recht gewährt worden ist (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 - [FEVS 14, 443]).
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Zum anderen wird nach § 91 BSHG im Falle der Überleitung von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen - anders als etwa bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen nach § 1531 der Reichsversicherungsordnung - RVO - (dazu Urteil BVerwGE 21, 274) - nicht nur der Sozialhilfefall gegenüber dem Hilfeempfänger abgewickelt.
  • BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer auf

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Ein derartiger Anspruch besteht aber nicht - in gleichem Maße - gegenüber einer Verwaltungsbehörde (dazu Beschluß vom 30. August 1962 - BVerwG III B 88.61 - [MDR 1962, 1010]), weil den Gerichten auch die Entscheidung bei Untätigkeit der Behörde übertragen ist.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Der Kläger könnte sich nur dann auf die unrechtmäßige Gewährung von Sozialhilfe berufen, wenn er zugleich vortragen würde, er sei imstande und willens gewesen, selbst für die Krankenhauskosten aufzukommen, der Einsatz der Sozialhilfe sei daher nicht erforderlich gewesen; denn nur bei tatsächlicher Übernahme der Krankenhauskosten durch den Kläger wäre die Hilfsbedürftigkeit seines Sohnes entfallen (BVerwGE 21, 208 [211]).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Indessen ist dem Antragserfordernis des Gesetzes schon dann genügt, wenn aus der Tatsache der Berufungseinlegung als solcher gefolgert werden kann, ob, und in welchem Umfange gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts angegangen werden soll (dazu BVerwGE 12, 189).
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 203.59
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil BVerwGE 11, 249 ausgesprochen, daß für die Klage des unterhaltsverpflichteten gegen die Überleitungsanzeige das Rechtsschutzbedürfnis fehle.
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die

    Entscheidend ist allerdings stets, ob durch den Anspruchsübergang soziale Belange vernachlässigt werden (Senatsurteile vom 21. April 2004 - XII ZR 251/01 - FamRZ 2004, 1097, 1098 mit Anm. Klinkhammer FamRZ 2004, 1283 f. und vom 23. Juli 2003 - XII ZR 339/00 - FamRZ 2003, 1468, 1470 mit Anm. Klinkhammer FamRZ 2004, 266, 268 f.; Wendl/Scholz aaO § 8 Rdn. 88 f.; BVerwGE 29, 229, 235 und 58, 209, 211).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. März 1968 (BVerwGE 29, 229) darauf hingewiesen, daß die Überleitung nach § 90 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - sich nicht auf die Überleitung eines Anspruchs beschränkt, sondern zugleich eine sozialhilferechtliche Regelung enthält.

    Der Mitwirkung sozial erfahrener Personen im Vorverfahren (§ 114 Abs. 2 BSHG) bedurfte es nicht (Urteil vom 27. März 1968 - BVerwG V C 3.67 -, in BVerwGE 29, 229 insoweit nicht abgedruckt).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die Überleitung nicht den Übergang des Stammrechts auf Unterhalt bewirkt, der Schuldner des übergeleiteten Anspruchs demnach befugt bleibt, den Unterhalt weiterhin unmittelbar an den Hilfeempfänger zu leisten und damit ein Eingreifen der Sozialhilfe überflüssig zu machen (BVerwGE 29, 229 [231]).

  • BGH, 11.03.1994 - V ZR 188/92

    Entreicherung des Beschenkten bei Überleitung eines

    Das übergeleitete Rückforderungsrecht des Sozialhilfeträgers kann nach § 528 Abs. 1 BGB auch nicht, wie die Revisionserwiderung meint, mit den Fällen der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 115, 117; 29, 229, 231), Wohngeld und Unterhaltsansprüche betreffend, verglichen werden.
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