Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,160
BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67 (https://dejure.org/1969,160)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1969 - VII P 6.67 (https://dejure.org/1969,160)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1969 - VII P 6.67 (https://dejure.org/1969,160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines Personalratsbeschlusses - Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67
    Über die Grenzen des Ermessens des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen (Weiterentwicklung zu BVerwGE 5, 263; 16, 12) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62].

    Diese besondere Stellung, die den freigestellten Mitgliedern des Personalrats zuwächst, gebietet es, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 5, 263 ausgeführt hat, in der Regel Vorstandsmitglieder, und zwar in erster Linie die nach § 31 Abs. 1 PersVG in den Vorstand gewählten Personalratsmitglieder zur Freistellung vorzuschlagen, weil diese vom Vertrauen ihrer Gruppen getragen werden.

    Welche Grundsätze hierfür maßgebend sind, läßt sich der Entscheidung BVerwGE 5, 263 nicht entnehmen.

    Eine der Eigenverantwortlichkeit des Personalrats entsprechende Entscheidungsfreiheit des Personalrats über die Auswahl seiner "hauptamtlichen Geschäftsführer", die selbstverständlich ihre Grenze an den tragenden Grundsätzen des Personalvertretungsrechts findet, ist nicht nur in der genannten Entscheidung des Senats, sondern auch in dem Beschluß des früher für Personalvertretungssachen zuständigen II. Senats - BVerwGE 5, 263 - anerkannt, indem auch von dem aus dem Gruppenprinzip abgeleiteten Grundsatz, daß in erster Linie die nach § 31 Abs. 1 PersVG gewählten Mitglieder für eine Freistellung in Betracht kommen, Ausnahmen zugelassen werden, wenn für sie besondere sachliche Gründe gegeben sind.

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67
    Über die Grenzen des Ermessens des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen (Weiterentwicklung zu BVerwGE 5, 263; 16, 12) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62].

    Darauf hat der Senat bereits in BVerwGE 16, 12 hingewiesen.

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67
    Das hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 7, 140; 10, 344) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 227/59].
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die von der Gruppe nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BPersVG gewählten Vorstandsmitglieder in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, weshalb der Personalrat bei der Bestimmung des Vorsitzenden "zunächst" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1957 - 2 CO 3.56 - BVerwGE 5, 118 , vom 24. Oktober 1957 - 2 CO 7.57 - BVerwGE 5, 309 und vom 7. Juni 1984 - 6 P 29.83 - Buchholz 238.3a § 32 BPersVG Nr. 4 S. 3 f.), "in erster Linie" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1977 - 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 und vom 26. Oktober 1977 - 7 P 19.76 - BVerwGE 55, 17 ), "primär" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 PB 10.10 - Buchholz 251.7 § 29 NWPersVG Nr. 1 Rn. 5), "regelmäßig" bzw. "in der Regel" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - 2 CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 und vom 17. Januar 1969 - 7 P 6.67 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4 S. 3) oder "grundsätzlich" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1966 - 7 P 4.66 - Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10 S. 28 und vom 19. August 1991 - 6 PB 5.91 - Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 4 S. 2) auf die Gruppensprecher beschränkt ist.
  • BVerwG, 13.02.2012 - 6 PB 19.11

    Personalvertretungsrecht; Freistellung von Mitgliedern des Personalrats;

    Zum Zeitpunkt der Gesetzesberatungen in Hamburg existierte zu der damaligen bundesrechtlichen Freistellungsregelung in § 42 Abs. 3 PersVG - die gleichfalls im Wortlaut keine Auswahlkriterien enthielt - eine gefestigte Rechtsprechung, derzufolge im Grundsatz die Mitglieder des Vorstands des Personalrats und unter diesen die von den Gruppen gewählten Vertreter vorrangig zu berücksichtigen waren (Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

    Im Übrigen hatte schon die zu § 42 Abs. 3 PersVG ergangene Rechtsprechung anerkannt, dass aus stichhaltigen Gründen, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, von der vorrangigen Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern abgewichen werden darf (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

    Dass letzteres nicht die zwangsläufige Konsequenz des Übergehens eines Gruppensprechers im Rahmen von Freistellungsbeschlüssen sein muss, hatte im Übrigen bereits die zu § 42 Abs. 3 PersVG ergangene Rechtsprechung anerkannt, indem sie ein solches Übergehen bei Vorliegen stichhaltiger Gründe für zulässig gehalten hat (Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 1, S. 1 f.; vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG, Nr. 2, S. 3 ; sowie vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - BVerwGE 31, 192 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4, S. 2 ff.).

  • BVerwG, 02.05.1984 - 6 P 30.83

    Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit zur Durchführung der Aufgaben des

    Eine über den Wortlaut dieser Vorschrift hinausgehende gesetzliche Beschränkung der Entscheidungsfreiheit des Personalrats sei dem Bundespersonalvertretungsgesetz - anders als das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31, 192 zum Personalvertretungsgesetz 1955 entschieden habe - nicht zu entnehmen.

    Nach dieser Rechtsprechung aber hat der Personalrat bei der Auswahl der zur Freistellung vorzuschlagenden Mitglieder seines Vorstandes nur einen beschränkten Spielraum, dessen Einhaltung zudem unter dem Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung gerichtlich überprüft werden kann (BVerwGE 31, 192 [BVerwG 17.01.1969 - VII P 6/67]).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31, 192 (196) [BVerwG 17.01.1969 - VII P 6/67] dargelegt, daß der Personalrat die Gruppenstärke bei der Auswahlentscheidung nicht völlig außer acht lassen darf, sondern sie bei seiner Entscheidung mit den anderen zu berücksichtigenden Umständen abwägen muß, und daß diese Abwägung besonders sorgfältig vorzunehmen ist, wenn zwischen den von den zur Auswahl stehenden Vorstandsmitgliedern vertretenen Gruppen ein erheblicher unterschied in der Stärke besteht.

    Zweck der Freistellung ist es vielmehr sicherzustellen, daß die Personal Vertretung die ihr obliegenden Aufgaben auch dann ordnungsgemäß und wirksam wahrnehmen kann, wenn dies wegen des Umfangs der damit verbundenen Arbeit neben der dienstlichen Tätigkeit nicht möglich wäre (BVerwGE 31, 192 [BVerwG 17.01.1969 - VII P 6/67]).

  • BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und

    Durch diese besonders intensive Tätigkeit werden sie mit den zu behandelnden Materien eng vertraut, so dass ihnen innerhalb des Personalrats eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 P 6.67 - BVerwGE 31, 192 = Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4 S. 2 und vom 2. Mai 1984 a.a.O. S. 8).
  • BVerwG, 16.07.1975 - VII P 3.74

    Personalrat - Verhinderung des freigestellten Vorsitzenden - Freistellung des

    Es liegt im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen, wenn der Personalrat für den Fall der Verhinderung des freigestellten Vorsitzenden dessen (ersten) Stellvertreter zur Freistellung von seiner dienstlichen Tätigkeit vorschlägt und nicht das Vorstandsmitglied der stärksten Gruppe (Abgrenzung von BVerwGE 31, 192).

    Der Senat hat im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - (BVerwGE 31, 192 = PersV 1969, 177 = ZBR 1969, 127) ausgeführt, daß die Entscheidung darüber, wer freizustellen sei, dem Personalrat obliege, der jedoch bei dieser Entscheidung kein völlig freies Ermessen habe, sondern den mit der Freistellung verfolgten Zweck berücksichtigen müsse (§ 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 [BGBl. I S. 477]).

    Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt weicht von dem Fall, den der Senat mit Beschluß vom 17. Januar 1969 (a.a.O.) entschieden hat, dadurch ab, daß es nicht um eine dauernde Freistellung für die Amtszeit zur Bearbeitung der anfallenden Aufgaben geht, sondern nur um eins Vertretung des freigestellten Vorsitzenden, die sich auf eine kurz bemessene Zeit erstreckt.

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75

    Beschwerdebefugnis freigestellter Personalratsmitglieder - Beschlussverfahren

    Dieser Zielsetzung entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die mit §§ 43, 53 BlnPersVG übereinstimmende Vorschrift des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die auch nur von der Freistellung von Mitgliedern des Personalrats sprach, stets dahin ausgelegt, daß in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes zur Freistellung vorzuschlagen sind und diese erst übergangen werden dürfen, wenn stichhaltige Gründe, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies rechtfertigen (BVerwGE 5, 263 [266]; 31, 192 [194]).

    Es muß nämlich, wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 P 6.67 - (BVerwGE 31, 192 [196]) ausgeführt hat, bei der Auswahlentscheidung erkenntlich sein, daß stichhaltige Gründe den Ausschlag gegeben haben.

  • VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08

    Anspruch des Vorstandsmitglieds der Personalvertretung auf Freistellung;

    Mit dieser Frage hat sich der Senat im Beschluß vom 17. Januar 1969 (BVerwGE 31, 192) befaßt und ausgeführt, daß dem Personalrat in diesem Fall ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der frei von starren Regeln, wie z.B. der Gruppenstärke, ist.

    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).

  • BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75

    Freistellung von Personalratsmitgliedern - Listenschutz - Beschlußfassung

    Die Entscheidung des Personalrats, welches oder welche seiner Mitglieder er der Dienststelle zur Freistellung vorschlägt, steht, wie der Senat unter Weiterführung der früheren Rechtsprechung im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - (BVerwGE 31, 192 = PersV 1969, 177 = ZBR 1969, 127) ausgeführt hat, nicht in seinem freien Ermessen, sondern muß den Sinngehalt des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) gebührend berücksichtigen.

    Da Beschlüsse des Personalrats über Freistellungen, wie der Senat im Beschluß vom 17. Januar 1969 (a.a.O. S. 196) dargelegt hat, nur einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen, kann sich ihre Überprüfung nur auf Gesetzesverletzungen und Mißachtung von tragenden Grundsätzen des Personalvertretungsrechts erstrecken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2008 - 16 A 2260/08

    Vorrangige Berücksichtigung der von den Vertretern der Gruppen gewählten

    Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, LPVG, Kommentar, Stand Juni 2008, § 42 a. F. Rdnr. 39, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17.1.1969 - VII P 6.67 -, juris, Rdnrn. 22 f. (= BVerwGE 31, 192 ff.).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 6 PB 25.95

    Rechtsmittel

    Der Beteiligte zu 2 rügt weiter, das Oberverwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1969 (BVerwG 7 P 6.67 - BVerwGE 31, 192) undvom 26. Oktober 1977 (BVerwG 7 P 19.76 - BVerwGE 55, 17) gesetzt, wonach der Personalrat bei Freistellungen dieser Art ein eigenes, jedoch nicht völlig freies Ermessen habe.

    Diese Rüge scheitert bereits daran, daß die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und die des Oberverwaltungsgerichts zu unterschiedlichen Vorschriften ergangen sind, so daß nach den oben dargelegten Grundsätzen die Voraussetzungen für eine Divergenz nicht dargetan sind: Das Bundesverwaltungsgericht hat die zitierten Rechtssätze im Zusammenhang mit den Freistellungsregelungen des § 42 Abs. 3 PersVG (Beschluß vom 17. Januar 1969, a.a.O.) bzw. zu § 46 Abs. 3 BPersVG (Beschluß vom 26. Oktober 1977, a.a.O.) gemacht, das Oberverwaltungsgericht hatte sich hingegen mit der Auslegung des § 42 Abs. 3 NWPersVG zu befassen.

  • VG Ansbach, 16.11.2020 - AN 7 PE 20.02109

    Kein Verfügungsanspruch auf Freistellung von dienstlichen Tätigkeiten eines

  • VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der

  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 17 P 91.3312

    Besondere Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern; Zulässigkeit der lediglich

  • BVerwG, 01.08.1972 - VII P 5.72

    Grenzen des Ermessens des Personalrates bei Vorschlägen über die Freistellung von

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76

    Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung -

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75

    Freistellung für die Tätigkeit im Bezirkspersonalrat - Interessenwahrnehmung der

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1366/89

    Vertretung des Personalratsvorsitzenden; zur Auswahl eines freizustellenden

  • BVerwG, 30.04.1990 - 6 PB 2.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Falle des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 6/87

    Freistellung als Vorstandsmitglied des Personalrates; Freistellung der Mitglieder

  • BVerwG, 19.08.1991 - 6 PB 5.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 1685/91

    Personalrat: Reihenfolge bei der Freistellung - Vorrang von

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95

    Nichtberücksichtigung eines Beamtenvertreters im Rahmen der Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 PB 11.83

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern einer Personalvertretung; Auswahl von

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1983 - 15 S 278/83

    Entscheidungsspielraum des Personalrats bei Vorschlag freistellungsbereiter

  • BVerwG, 17.01.1973 - VII P 8.72

    Auswahl hinsichtlich der Freistellung von Personalratsmitgliedern - Ermessen des

  • OVG Berlin, 05.12.1975 - II PV 19.75

    Freistellungen von Beamten im Vorbereitungsdienst (Gerichtsreferendare) zum

  • VGH Bayern, 04.06.1971 - 1 IX 69
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht